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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Wo darf ich mein Boot nutzen?
Hallo liebe Bootsfreunde,
Als erstes würde ich mich gern kurz vorstellen. Ich heisse Valentin bin 31 Jahre jung und selbständiger Malermeister. Ich komme aus Südwest Deutschland Ich hab schon sehr viel hier im Forum gelesen und mich nun endlich registriert. Im September beginne ich mit dem SBF Binnen und See😎 Ich hab mir schon viele Fragen "ergoogeln" können, einiges jedoch nicht... Ich habe ein kleines (2,70m) RIB Schlauchboot geschenkt bekommen welches ich mir letzten Winter hergerichtet habe.. Betrieben mit einem superleistungsstarken 5Ps Mercury 4Takt😁 Da ich weder für das Boot noch für den Motor Papiere hatte war das zulassen recht aufwendig.. Aber nun wurde es erfolgreich vom Schifffahrtsamt Konstanz abgenommen. Da ich es zum Rhein nur 300m habe bin ich jetzt natürlich viel dort unterwegs, dennoch bleibt mir die Frage: 1- Wo darf ich mein Böötchen überall nutzen? Ich habe ein Amtliches Kennzeichen, meines Landkreises, kein IBS. da steht ganz klar der zulässige Rheinabschnitt drauf (siehe Foto) Das verwirrt mich.. 2- Wie sieht es mit den Norditalienischen Seen aus (Anmelde Pflicht Lago,Comasee,Luganer See ist klar) Akzeptieren die italienischen Behörden mein Kennzeichen auf anmeldefreien seen und auf dem Meer denn? 3- zwecks Eigentumsnachweis der wohl überall gefordert wird, reicht das schreiben vom Schifffahrtsamt oder? (Bild) 4- Die zwei orangenen ""TÜV"" Plaketten müssen auf Boot und Motor? Ich habe die komplette Pflichtausrüstung an Board und beim ADAC eine Haftpflicht mit 8 Mio. Deckungssumme abgeschlossen.. Sorry für so viel Text, in Zukunft bleibe ich sachlich 😉 Viele Grüße Valentin |
#2
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Hallo Valentin,
Du schreibst, fragst doch recht sachlich, alles OK ! Diese Befristungen kenne ich so nicht, kann mir aber gut vorstellen, dass es wie im z.B. dem Bodensee, wegen der besonderen Umweltauflagen, diese Bedingungen ergibt . Ansonsten, außerhalb der wenigen, besonderen Binnen-Gewässer, solltest Du, wie alle übrigen Boote mit Binnen-Kennzeichen, frei u. unbefristet fahren können . Ebenso auch deutsche Seewasserstraßen u. Küstengewässer . Im Ausland, innerhalb der EU sowieso, freie Fahrt . Aber in den Wunschziel-Fahrgebieten immer lieber zur Sicherheit u. stressfreier Freizeit vorab mal nachfragen . Mit besonderen einzelnen Auflagen ist immer mal wieder zu rechnen . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#3
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Moin Valentin,
Rhein mit 2.70m RIB und 5 PS geht mit nur einer Person sicher - damit wirst du ca 25 - 30km/h Gleitfahrt durchs Wasser schaffen. Zu zweit wird das kein Gleiter mehr sein. Ob das auf dem Rhein, mit Strömung, Wellen durch die Berufsschifffahrt unbedingt schlau und / oder sicher ist, mag ich mal bezweifeln. Wir waren mit 4.40m und 60 Ps das ein oder andere Mal auf dem Rhein - spätestens bei mehreren Berufsschiffen und Kreuzwellen ist das nicht nur nicht mehr lustig. da knallt und wackelt das ganz ordentlich und größere Wellen lassen die Bilgenpumpe laufen …. und dein dein Rib ist nochmal deutlich anfälliger.
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Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437 Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510 Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589 Gruß Ralf |
#4
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Da du Konstanz schreibst geh ich mal vom Bodensee aus und dem dazu gehörigen Hochrhein.... nicht von dr Bundeswasserstrase ab Weil am Rhein...
den Abschnitt bis Iffezheim kannst du mit dem Boot problemlos und ohne gefahr befahren (immer schön auf andere aufpassen) da dort kaum Strömung ist... unterhalb Iffezheim würde ich dir nicht empfehlen mit dem Boot auf den RHein zu gehen... die Zulassung dürfte auch eine Befristung haben wegen Bodensee.. die Befristung gilt auch nur dort.... einfach mal nachfragen ... aber ich denke die gilt unbefristet für Bundeswasserstrassen... der Neckar ab Esslingen Talwärts wäre ein alternatives Fahrgebiet... dein Kennzeichen ist auch gebietsbegrenzt.. ob dies darüber hinaus gilt musst du auch nachfragen... ansonsrten einfach ein Kennzeichen in Stuutgart, Mannheim oder sonstwo beantragen...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#5
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Hallo aus dem Landkreis
Du darfst auf dem Hochrhein und offensichtlich auch auf dem Bodensee fahren darüber hinaus auf jedem Fluss wo immer du willst. In sàckingen kommst du gut bei der Feuerwehr in obersäckingen ins Wasser.
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******************************************** Grüße vom Hochrhein Christian
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#6
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Wieso das WT Kennzeichen? Das KN wird doch auch als überall gültiges Kennzeichen annerkannt, oder irre ich mich da?
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#7
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Danke für eure Antworten,
hier fühlt man sich doch direkt wohl Auf dem Hochrhein gibt es ja keine Berufsschifffahrt, die kommt erst kurz vor Basel. unsere Ecke hier ist sehr ruihg Gelegentlich das starke Kielwasser einiger Kanufahrer😁 Ich war erstaunt wie gut das kleine Ding alleine an Board vorwärts geht, zu zweit zieht es allerdings nicht umbedingt die Wurst vom Brot.. Grade so an der Grenze von Verdrängung in die Gleitfahrt Wollte da nicht Kamikaze mäßig drauf los ballern und habe mich bevor ich auf's Wasser bin zwecks Vorfahrtsregelung/Ausweichregelung etc.etwas informiert.. das ist garnich so leicht rauszufinden.. Mich hatte es so irritiert das explizit Neuhausen-Rheinfelden da steht, dachte Anfangs ich darf ausschließlich dort fahren deshalb die Frage ob ich das Boot mit meinem Kennzeichen auswärts Bsp. Italien nutzen darf😉 @Orbaspain das Foto ist in Obersäckingen an der Feuerwehr entstanden, ich wohne nur 2 Straßen weiter, viele Grüße zurück Ich hab das Boot bei unserer Zulassungsstelle angemeldet, d.h. das WT Kennzeichen, die Dame dort konnte mir über die Nutzung aber garnix sagen.. Viele Grüße Valentin |
#8
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Bei dem o.g. Kennzeichen handelt es sich um ein "nach landesrechtlichen Vorschriften zugeteiltes amtliches Kennzeichen, dass vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur anerkannt worden ist (diese amtlichen Kennzeichen werden im Verkehrsblatt bekannt gemacht)" nach §3 Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung (KlFzKV-BinSch). Es darf auch überall dort gefahren werden wo sonst amtliche Kennzeichen nach §4 oder amtlich anerkannte Kennzeichen nach §5 KlFzKV-BinSch vorgeschrieben währen.
Zitat:
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Liebe Grüße Mattze
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#9
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Hallo Mattze,
gilt denn die Anerkennung in den meisten übrigen Fahrgebieten dann auch über die zeitliche Befristung hinaus ? Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#10
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Hallo Valentin,
wenn Du auch gerne mal in den Norden möchtest, Du darfst hier überall ohne Einschränkungen fahren. Schönes Revier ist die Eider. Gruß Uwe
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#11
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Zitat:
hätte er ein Bodenseekennzeichen (KN, FN, LI) Wenn die Bodenseezulassung nicht verlängert wird, wird die Zulassung nach einer gewissen Zeit von Amts wegen entzogen und das Kennzeichen evtl. neu an ein anderes Boot vergeben.
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Gruß Wolfgang
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#12
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Zitat:
anmeldefrei sind der Comer See und der Lago D´Iseo. Für den Luganer See und den Lago Maggiore benötigst Du ein eigenes touristisches Kennzeichen, welches Du vor Ort gegen eine Gebühr von 30 Euro kaufen kannst. Alles weitere auch zu erlesen unter: https://www.adac.de/reise_freizeit/w...o/default.aspx Länderinformation Italien. Gruß Carsten
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