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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Boot als berufsbedingter Zweitwohnsitz?
Liebe Bootsgemeinde,
ich habe an euch mal eine wahrscheinlich völlig abgefahrene Frage. Gesetzt den Fall, ich muss berufsbedingt regelmäßig unter der Woche in einem anderen Bundesland arbeiten, kann ich ja die Miete für die Zweitwohnung am Arbeitsort sowie die Kosten für eine wöchentliche Familienheimfahrt steuerlich geltend machen. Wenn ich mir nun aber am Arbeitsort statt der Wohnung ein Boot zulege, in dem ich unter der Woche wohne, aber mit dem ich natürlich auch herumtuckere, kann ich die Anschaffungs- und Unterhaltskosten dann auch - zumindest irgendwie anteilig - steuerlich geltend machen? Hat da evtl. jemand schon Erfahrungen? Ich fürchte, wenn ich direkt das Finanzamt frage, werden die mir den Vogel zeigen... Danke und viele Grüße Joachim
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Viele Grüße Joachim |
#2
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Wird das selbe sein wie ein Wohnmobil.. solange es nicht fest ist und sich bewegen kann, dient es nicht vorrangig zum Wohnen und kann demnach auch nicht als wohnung angesehen werden. Kaufst du die ein fest verankertes Hausboot ist es vielleicht etwas anderes.
Gesendet von meinem SM-G960F mit Tapatalk
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#3
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..frag mal den Steuerberater deines Vertrauens .... da gibt es bestimmt etwas. Es gibt Leute die leben auf einem Boot und zahlen, mal so geraten, etwas an das Land unter deren Flagge sie fahren..bestimmt aber nicht unter Deutscher....
Gesendet von meinem HUAWEI GRA-L09 mit Tapatalk |
#4
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Zitat:
Ein Problem taucht aber auf, wenn Du in der Region eine sogenannte Zweitwohnsitzsteuer abführen musst. Die geht, glaube ich, nach Miethöhe und bzw. oder bewohnte qm. Die Miete wäre dann die anfallende Liegeplatz-Gebühr, und wieviel qm hat nochmal das Boot? Es könnte sein, dass für ein Boot, auf dem man wohnt und gemeldet ist, eine Zweitwohnsitzsteuer entfällt. Das müsstest Du aber gegenüber dem Fiskus dokumentieren. Und dann wissen die natürlich, dass Du auf einem Boot wohnst, und da ist die Frage, ob die das steuerlich akzeptieren. Am Besten fragst aber dazu mal einen Steuerberater. LG Werner Gesendet von meinem LG-E986 mit Tapatalk
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Das wichtigste Werkzeug an Bord ist immer ein guter Einfall!
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#5
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Zitat:
Man sollte sich aber vorher das mögliche Frage-Antwortspiel sehr gründlich durchdenken und ggf. auch vertrauenswürdige Personen einbeziehen, also besser keinen Steuerberater konsultieren.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#6
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Warum denn das nicht?
LG Werner Gesendet von meinem LG-E986 mit Tapatalk
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Das wichtigste Werkzeug an Bord ist immer ein guter Einfall!
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#7
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Ich habe mal gehört, das jemand trotz Boot im Hafen jeden Tag 200km hin und zurück fährt nur weil die Steuer das mit dem Campingbulli nicht zulässt.
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#8
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IN einigen Staädten kann man sich einen Schalfplatz auf Booten mit Pantry etc mieten. Das wird besinders bei Messen genutzt wenn Hotels teuer sind. Beipielsweise Hannover. Wenn es eine Rechnung gibt, kann man das absetzen.
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Grüsse Wolf https://youtu.be/1nVDhYoYcqw?fbclid=...3FT_C1eHkOrkz0 https://www.youtube.com/watch?v=Xi4STXO9mnA |
#9
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Eventuell könnte er besser fahren wenn er das Fahrgeld, also einfacher Weg 0,30 absetzt.
Gruß Wolle |
#10
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Zitat:
Gesendet mit meinen Wurschtfingern |
#11
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Ich glaube, das ist mehr oder weniger Argumentationssache vor dem FA. Ein Bekannter von mir hat mal seinen Wohnwagen anteilmäßig absetzen können, aber eben nur anteilmäßig. Er hat ihn über Monate benutzt, anstatt ein Hotel zu nehmen. Irgendwo eine Montagetätigkeit.
Einfach mal bei FA vorstellig werden und den Fall schildern.
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#12
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Wir habe einige Kunden denen der stäuerlich Vorteil egal ist. Aber ob man Miete für eine zweit Wohnung zahlt oder eine monatliche Rate für ein wohnmobil was einem dann nach 10 Jahren gehört.
Das machen inzwischen auch einige Studenten so
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Gruß Frank |
#13
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Zitat:
Und ansonsten die Klappe hält und nicht ausposaunt , wie schlau er ist .
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#14
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Das klingt ja teils schon ganz interessant. Also ich werde mal warten, bis der Fall eintritt, und dann konkret fragen.
Danke in die Runde!
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Viele Grüße Joachim |
#15
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"(1) Wer auf ein Binnenschiff zieht, das in einem Schiffsregister im Inland eingetragen ist, hat sich bei der Meldebehörde des Ortes anzumelden, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt"
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__28.html Das einziehen auf Schiffen ist auch in Gesetzen vorgesehen, hier ein Beispiel.
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#16
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KM on steuerliche KM off
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#17
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@Andromeda37: Da steht aber auch (Abs. 4), dass diese Meldepflicht nicht für Leute gilt, die für eine Wohnung in D gemeldet sind.
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Viele Grüße Joachim |
#18
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Das
Zitat:
Zitat:
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