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  #1  
Alt 09.11.2018, 20:51
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Musikbaer Musikbaer ist offline
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Standard Boot als berufsbedingter Zweitwohnsitz?

Liebe Bootsgemeinde,
ich habe an euch mal eine wahrscheinlich völlig abgefahrene Frage. Gesetzt den Fall, ich muss berufsbedingt regelmäßig unter der Woche in einem anderen Bundesland arbeiten, kann ich ja die Miete für die Zweitwohnung am Arbeitsort sowie die Kosten für eine wöchentliche Familienheimfahrt steuerlich geltend machen. Wenn ich mir nun aber am Arbeitsort statt der Wohnung ein Boot zulege, in dem ich unter der Woche wohne, aber mit dem ich natürlich auch herumtuckere, kann ich die Anschaffungs- und Unterhaltskosten dann auch - zumindest irgendwie anteilig - steuerlich geltend machen? Hat da evtl. jemand schon Erfahrungen? Ich fürchte, wenn ich direkt das Finanzamt frage, werden die mir den Vogel zeigen...

Danke und viele Grüße
Joachim
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Viele Grüße Joachim
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  #2  
Alt 09.11.2018, 21:50
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Wird das selbe sein wie ein Wohnmobil.. solange es nicht fest ist und sich bewegen kann, dient es nicht vorrangig zum Wohnen und kann demnach auch nicht als wohnung angesehen werden. Kaufst du die ein fest verankertes Hausboot ist es vielleicht etwas anderes.

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  #3  
Alt 09.11.2018, 22:01
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..frag mal den Steuerberater deines Vertrauens .... da gibt es bestimmt etwas. Es gibt Leute die leben auf einem Boot und zahlen, mal so geraten, etwas an das Land unter deren Flagge sie fahren..bestimmt aber nicht unter Deutscher....

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  #4  
Alt 09.11.2018, 22:03
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Zitat:
Zitat von Musikbaer Beitrag anzeigen
Liebe Bootsgemeinde,
ich habe an euch mal eine wahrscheinlich völlig abgefahrene Frage. Gesetzt den Fall, ich muss berufsbedingt regelmäßig unter der Woche in einem anderen Bundesland arbeiten, kann ich ja die Miete für die Zweitwohnung am Arbeitsort sowie die Kosten für eine wöchentliche Familienheimfahrt steuerlich geltend machen. Wenn ich mir nun aber am Arbeitsort statt der Wohnung ein Boot zulege, in dem ich unter der Woche wohne, aber mit dem ich natürlich auch herumtuckere, kann ich die Anschaffungs- und Unterhaltskosten dann auch - zumindest irgendwie anteilig - steuerlich geltend machen? Hat da evtl. jemand schon Erfahrungen? Ich fürchte, wenn ich direkt das Finanzamt frage, werden die mir den Vogel zeigen...

Danke und viele Grüße
Joachim
Um einen Zweitwohnsitz steuerlich geltend zu machen, musst Du dort auch regulär gemeldet sein. Das geht nicht überall. Ob es sich bei der "Wohnung" um ein Boot oder einen Caravan handelt, ist dabei erstmal zweitrangig. Vorgesehen ist das wahrscheinlich nicht, aber wenn es nur darum geht, Pendelkosten und Miete steuerlich geltend zu machen, zählt nur die Adresse, wo Du gemeldet bist.
Ein Problem taucht aber auf, wenn Du in der Region eine sogenannte Zweitwohnsitzsteuer abführen musst. Die geht, glaube ich, nach Miethöhe und bzw. oder bewohnte qm. Die Miete wäre dann die anfallende Liegeplatz-Gebühr, und wieviel qm hat nochmal das Boot?
Es könnte sein, dass für ein Boot, auf dem man wohnt und gemeldet ist, eine Zweitwohnsitzsteuer entfällt. Das müsstest Du aber gegenüber dem Fiskus dokumentieren. Und dann wissen die natürlich, dass Du auf einem Boot wohnst, und da ist die Frage, ob die das steuerlich akzeptieren. Am Besten fragst aber dazu mal einen Steuerberater.

LG Werner

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  #5  
Alt 10.11.2018, 00:00
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Zitat:
Zitat von Musikbaer Beitrag anzeigen
Ich fürchte, wenn ich direkt das Finanzamt frage, werden die mir den Vogel zeigen...

Danke und viele Grüße
Joachim
Genau das würde ich Dir raten! Die Finanzämter dürfen Dich nicht beraten, aber sie müssen Dir eine gesetzeskonforme Auskunft geben, und nach meiner Erfahrung tun die das auch.
Man sollte sich aber vorher das mögliche Frage-Antwortspiel sehr gründlich durchdenken und ggf. auch vertrauenswürdige Personen einbeziehen, also besser keinen Steuerberater konsultieren.
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  #6  
Alt 10.11.2018, 01:21
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Werner_K Werner_K ist offline
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
also besser keinen Steuerberater konsultieren.
Warum denn das nicht?

LG Werner

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  #7  
Alt 10.11.2018, 06:30
eishuelle eishuelle ist offline
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Ich habe mal gehört, das jemand trotz Boot im Hafen jeden Tag 200km hin und zurück fährt nur weil die Steuer das mit dem Campingbulli nicht zulässt.
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  #8  
Alt 10.11.2018, 06:35
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vargtimmen vargtimmen ist offline
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IN einigen Staädten kann man sich einen Schalfplatz auf Booten mit Pantry etc mieten. Das wird besinders bei Messen genutzt wenn Hotels teuer sind. Beipielsweise Hannover. Wenn es eine Rechnung gibt, kann man das absetzen.
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  #9  
Alt 10.11.2018, 09:58
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Eventuell könnte er besser fahren wenn er das Fahrgeld, also einfacher Weg 0,30 absetzt.
Gruß Wolle
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  #10  
Alt 10.11.2018, 10:31
MarkusP MarkusP ist offline
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Genau das würde ich Dir raten! Die Finanzämter dürfen Dich nicht beraten, aber sie müssen Dir eine gesetzeskonforme Auskunft geben, und nach meiner Erfahrung tun die das auch.
Man sollte sich aber vorher das mögliche Frage-Antwortspiel sehr gründlich durchdenken und ggf. auch vertrauenswürdige Personen einbeziehen, also besser keinen Steuerberater konsultieren.
Huebi, sorry, selten so einen Blldsinn gelesen... ich empfehle zu einem Steuerberater zu gehen. Bezüglich Wohnsitz und Caravan gibt es was positives, hab das gerade erst bei einem Mandanten durchgebracht. Da hat das FA in Google Maps geschaut "Da gibt es kein Haus...". Allerdings ging es da um einen Wohnwagen eines Ungarn auf seinem Betriebsgelände in D...

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  #11  
Alt 10.11.2018, 10:35
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Ich glaube, das ist mehr oder weniger Argumentationssache vor dem FA. Ein Bekannter von mir hat mal seinen Wohnwagen anteilmäßig absetzen können, aber eben nur anteilmäßig. Er hat ihn über Monate benutzt, anstatt ein Hotel zu nehmen. Irgendwo eine Montagetätigkeit.
Einfach mal bei FA vorstellig werden und den Fall schildern.
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  #12  
Alt 10.11.2018, 11:35
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Wir habe einige Kunden denen der stäuerlich Vorteil egal ist. Aber ob man Miete für eine zweit Wohnung zahlt oder eine monatliche Rate für ein wohnmobil was einem dann nach 10 Jahren gehört.
Das machen inzwischen auch einige Studenten so
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Gruß
Frank
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  #13  
Alt 10.11.2018, 16:01
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Zitat:
Zitat von Wolle63 Beitrag anzeigen
Eventuell könnte er besser fahren wenn er das Fahrgeld, also einfacher Weg 0,30 absetzt.
Gruß Wolle
.... und dennoch an Bord schläft ... .
Und ansonsten die Klappe hält und nicht ausposaunt , wie
schlau er ist .
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  #14  
Alt 10.11.2018, 22:07
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Musikbaer Musikbaer ist offline
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Das klingt ja teils schon ganz interessant. Also ich werde mal warten, bis der Fall eintritt, und dann konkret fragen.
Danke in die Runde!
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Viele Grüße Joachim
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  #15  
Alt 12.11.2018, 10:11
Andromeda37 Andromeda37 ist offline
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"(1) Wer auf ein Binnenschiff zieht, das in einem Schiffsregister im Inland eingetragen ist, hat sich bei der Meldebehörde des Ortes anzumelden, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt"
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__28.html

Das einziehen auf Schiffen ist auch in Gesetzen vorgesehen, hier ein Beispiel.
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  #16  
Alt 12.11.2018, 22:08
daGamser daGamser ist offline
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Zitat:
Zitat von Frank mannheim Beitrag anzeigen
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KM on


steuerliche


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  #17  
Alt 12.11.2018, 23:02
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Musikbaer Musikbaer ist offline
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@Andromeda37: Da steht aber auch (Abs. 4), dass diese Meldepflicht nicht für Leute gilt, die für eine Wohnung in D gemeldet sind.
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Viele Grüße Joachim
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  #18  
Alt 13.11.2018, 06:41
Pobeda Pobeda ist offline
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Das
Zitat:
Zitat von Andromeda37 Beitrag anzeigen
Das einziehen auf Schiffen ist auch in Gesetzen vorgesehen, hier ein Beispiel.
ist für die aktuelle Frage komplett daneben, denn:
Zitat:
Zitat von Bundesmeldegesetz
§ 28 Besondere Meldepflichten für Binnenschiffer und Seeleute
Wer ein Sportboot fährt, der ist kein Binnenschiffer (auch wenn er vielleicht binnen über die Reling schifft), sondern ein Sportbootfahrer, ein Yachtie, was-auch-immer. Nur eben kein Binnenschiffer und kein Seeleut.
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