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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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#1
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Strafzettel aus Kroatien - neue Entwicklung
Zum Thema "Strafzettel wegen nicht gezahlten Parkplatzgebühren", welches hier seit Jahren in mehreren Beiträgen ausgiebig diskutiert wurde, gibt es eine neue Entwicklung. Ich fasse mal kurz zusammen: einer meiner Bekannten hat, wie auch einige von euch, vor einiger Zeit einen Zahlungsbefehl eines kroatischen Notars wegen eines nicht bezahlten Parktickets erhalten. Mein Bekannter hat dagegen fristgerecht Widerspruch eingelegt, der Notar hat ihn daraufhin beim Amtsgericht Pula verklagt, und jetzt ist ein Urteil dazu ergangen; Tenor:
"Der Zahlungsbefehl des Notars K. ist rechtsunwirksam. Der Notar hat auch keinen Anspruch auf Erstattung seiner Verfahrenskosten." Begründung: notarielle Zahlungsbefehle sind zwar nach kroatischem Recht zulässig, jedoch nur innerhalb Kroatiens und nur gegen Personen mit Wohnsitz in Kroatien und nicht gegen Ausländer, weil diese kroatische Rechts-Besonderheit nicht dem EU-Recht entspricht. (Anmerkung von mir: nach EU-Recht sind nur gerichtliche Zahlungsbefehle innerhalb der gesamten EU vollstreckbar.) Weiter wird dann festgestellt, dass die Forderung nach Zahlung der Parkplatzgebühr zwar offenkundig berechtigt ist, dass dazu aber der falsche Rechtsweg gewählt wurde. Jetzt bleibt abzuwarten, wie es weiter geht bzw. ob die Parkplatzbetreiber die "Parksünder" nun auf dem ordentlichen Rechtsweg verklagen. Verjährungsfristen (in Kroatien i.d.R. 5 Jahre) spielen insoweit keine Rolle, als die Verjährung durch jeden Rechtsschritt unterbrochen wird und neu beginnt. Ich bin mal gespannt, wie die Sache ausgeht...
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#2
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Danke fürs Informieren, Kornatix.
Das erstaunt mich im Prinzip nicht. ABER: Auch wenn die Busse und das überhöhte Geld nicht in D eingetrieben werden kann... Wenn du wieder nach Kroatien einreist, können die dir doch dann Ärger machen. Jedenfalls wurde ich so damals beraten. |
#3
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Strafzettel
Jedenfalls überlegen sich Notarielle Arsc...... , ob sich der Aufwand lohnt, da keiner weis ob Du jemals wieder einreisen wirst.
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Gruß Albert |
#4
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Spannend, aber ich bin der Meinung wenn man einen gerechtfertigten Strafzettel bekommt sollte man ihn auch bezahlen. Bin ganz sicher auch kein Engel auf der Strasse aber wenn es mich erwischt stehe ich dafür gerade und bezahle auch.Auch im Ausland und in den Ferien. Dort sogar erst recht den ich bin Gast!
Da kommt mir immer der Gotthardraser in den Sinn welcher sich zuerst über den Gesetzgeber lustig gemacht hat und grosse Sprüche machte. Und siehe da jetzt sitzt er sogar im Gefängnis. (Was ich übrigens auch begrüsse bei den Schweizern welche in Deutschland Rennen fahren und zuerst auf der Autobahn auf 0 km/h runter bremsen um dann auf über 200 km/h zu beschleunigen. Ab in die Kiste) Gruss Oliver
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https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=303482
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#5
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Zitat:
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#6
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ja das ist was anderes- da würde ich mich auch wehren wenn es unverhältnismässig ist.
Konnte so aber nicht aus dem Beitrag gelesen werden . Gruss Oliver
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https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=303482 |
#7
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Mir nicht, weil: ich war's ja nicht. Außerdem gehöre ich zu den Obrigkeitsgläubigen, die jeden Strafzettel brav bezahlen - selbst dann, wenn er aus Österreich kommt, wo die mich letztens auf völlig freier und ungefährlicher Strecke von hinten mit einem Gerät abgeschossen haben, welches den Namen Radar-FALLE mehr als verdient hat.
Aber im Prinzip hast Du Recht. Aus dem mir vorliegenden Urteil geht ja hervor, dass das Gericht die Gebührenforderung als durchaus berechtigt ansieht und dass zu deren Eintreibung lediglich der falsche Rechtsweg gewählt wurde. Sollte PulaParking die Parksünder nunmehr wirklich direkt vor Gericht verklagen und sollten diese zur Zahlung der Gebühren verurteilt werden, könnten sich die Nicht-Zahler bei der nächsten Einreise tatsächlich Ärger einhandeln, bis hin zur vorläufigen Festnahme. Theoretisch - und auch praktisch! - können kroatische Gerichtsurteile auch im EU-Ausland vollstreckt werden, also z.B. in Deutschland durch den örtlichen Gerichtsvollzieher. Nach EUGGVO darf die Vollstreckung nur untersagt werden, wenn sie dem Rechtssystem (ordre public) des anderen EU-Landes widerspricht. Und das ist bei der Forderung von Parkplatzgebühren definitiv nicht der Fall. Für alle, die ein Ticket bekommen und es weggeworfen haben, könnte es also auch nach Jahren noch teuer werden. Weil im Falle eines Gerichtsurteil dem Unterlegenen regelmäßig auch die Verfahrenskosten aufgebrummt werden, könnten aus 20 nicht bezahlten Kuna dann locker ein paar hundert Euro werden. Also fangt schon mal an zu sparen! Letzter Satz: für amtliche Sanktionen, also für Geldstrafen und Bußgelder, gelten andere EU-Spielregeln als für privatrechtliche Forderungen. Amtliche/behördliche Forderungen können im EU-Ausland nur vollstreckt werden, wenn die reine Strafe oder Buße (= ohne Verfahrenskosten) 70 Euro übersteigt. Und weil in diesen Fällen das eingetriebene Geld dann in dem Land verbleibt, in dem es eingetrieben wurde, haben die Behörden bei Bagatellfällen kaum ein Interesse an einem Vollstreckungsersuchen, weil: außer Arbeit bringt ihnen das ja nichts. Deshalb würde ich mich in Kroatien lieber von der Polizei beim Falschparken erwischen lassen als von einem Parkplatzwächter - jedenfalls dann, wenn ich nie wieder nach Kroatien will. Will ich doch wieder mal da hin, zahle ich unverzüglich, denn dort sind alle Behörden - vom Finanzamt über Touristenverband und Kapetanija und Policija bis hin zum Streifenwagen vor Ort bestens online vernetzt. Davon können unsere Behörden nur träumen...
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. |
#8
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habe in 2015 ein Ticket auf dem Wasser bekommen, mit Überweisungsbeleg.
Man hat beim JetSki fahren nicht immer Geld dabei Nach Hause, wollte überweisen aber lustigerweise stand auf dem Beleg keinerlei Empfänger drauf. Dann wird es mit dem überweisen schwierig. Na das ist dann auch irgendwann mal in Vergessenheit geraten. Als ich im November aus Kroatien vom Boot zurück fuhr, wurde ich an der Grenze rausgewunken. Man fragt mich ob ich noch einen Strafzettel offen hätte, da fiel mir das wieder ein. Was genau da offen ist konnten die mir aber nicht sagen. Er hat mir nur geraten mal bei der Polizei nachzufragen denn ab diesem Jahr haben die dort wohl neue Gesetze und da kann es sein das man das Auto solang einbehält bis die Sache bezahlt worden ist. Mein Bekannter, der Kroate ist, hat sich dann mal darum gekümmert und wir bekamen die Antwort das dieser Fall jetzt schon verjährt ist aber die Systeme in Kroatien nicht unbedingt miteinander sprechen. Es kann also sein das ich beim nächsten einreisen evtl. festgehalten werde aber es liegt nichts mehr vor. Habe noch eine Nummer bekommen die, die dann anrufen sollen um das zu klären. Also wer noch was offen hat evtl. mal drum kümmern.
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Gruß Karsten Azimut 50 Punat |
#9
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Zitat:
https://bravors.brandenburg.de/de/ve...hriften-216261 "Befolgt der Betroffene die Anordnung der Sicherheitsleistung nicht ..., so können Beförderungsmittel und andere Sachen (auch Bargeld)... beschlagnahmt werden."
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. |
#10
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Und du willst das wirklich mit einem Strafzettel für falsches Parken vergleichen?
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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#11
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Zitat:
Sorry das ging aus dem Beitrag von Kornatix. Zitat"Ich fasse mal kurz zusammen: einer meiner Bekannten hat, wie auch einige von euch, vor einiger Zeit einen Zahlungsbefehl eines kroatischen Notars wegen eines nicht bezahlten Parktickets erhalten. Und das find ich nicht richtig weil die meisten spekulieren das ja eh nix passiert. Denke wer kein Ticket löst soll dann halt auch die Busse bezahlen. Aber das ist meine Meinung - wer das dann über Anwälte anfechten will kann das , klar -was das an Kosten verursacht muss ja dann auch jeder selber übernehmen. Die gleichen wundern sich ja dann auch gleich weshalb Rechtsschutzversicherungen immer teurer werden. Gruss Oliver
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https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=303482 Geändert von Oskj (04.01.2019 um 20:00 Uhr)
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#12
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das "etwas hinken" stellt sich aus meiner Sicht so dar:
Der Gotthard Raser hat viele Menschen in Gefahr gebracht, in voller Absicht und es war im egal. Und es ist ihm wahrscheinlich immer noch egal. Die Falschparker haben auf einem Parkplatz geparkt und es wird ihnen jetzt vorgeworfen sie hätten die Parkgebühr nicht bezahlt. Wir wissen nicht ob das stimmt oder nicht. Sicher wissen wir, dass auf eine Parkgebühr von ein paar Euro jetzt heftige Gebühren eingefordert werden. Ob die geforderten Gebühren angemessen sind, kann ich nicht wertneutral beurteilen. Mir kommt es viel vor. PS: Ich wurde auch schon einmal zu Unrecht wegen Fahrerflucht verfolgt. Der Unfall war in der Nähe meines Wohnortes und ich hätte da schon sein können. Ein Zeuge hatte die Autonummer notiert, damals noch handschriftlich und so wurde aus einem N ein U. Wer garantiert uns eigentlich, dass bei der Vielzahl der oben genannten Bescheide nicht auch Fehler passiert sind?
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
#13
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Sorry, aber das wurde doch schon geklärt.
Es geht nicht um die Parkbusse in normaler Höhe, sondern dass mehrer Hunder Euro draufgeschlagen werden mit einer Zahlungfrist von 8 Tagen. So ein Bussenzettel kann ja sogar aus was für Gründen auch vom Wagen entfernt worden sein. Da hat die EU evtl. noch etwas Nachholbedarf, damit man solche Kleinigkeiten normal regeln kann.
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#14
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Da bin ich voll bei Dir ,Richard. Aber wie gesagt wenn man in einem Forum etwas liest dann muss es ja auch für "Aussenstehende" nachvollziehbar sein und das konnte ich so wie Du es nun schreibst nicht aus dem 1. Beitrag lesen.
Ich ging davon aus, das man ein Parkticket nicht bezahlen wollte und das im Wissen das nichts passiert nicht zahlen wollte. Ich glaube wir verstehen beide was gemeint ist. Gruss Oliver
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https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=303482
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#15
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Von wegen: Weiss jemand, was Deutschland macht, wenn zB. ein Kroate in D ein Parkticket verliert und nicht bezahlt? Wär noch interessant zu wissen!
. Ganz "lustig" war vor ca. 15 Jahren mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung in D mit CH-Kennzeichen. Da hat mir die CH eine riesenhohe Rechnung unterjubeln wollen, glaube sogar noch mit Führerscheinentzug. Irgendwann konnte ich rausfinden, wo das überhaupt hätte passiert sein sollen. Bin dann ganz brav zum Amt in D gefahren und hatte dort ziemlich wenig gezahlt. Fertig. Die Schweiz hatte das nach ihren eigenen Gesetzen umrechnen wollen, und hätte wohl den Differenzbetrag eingestckt
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#16
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Zitat:
"Deutschland" macht da gar nichts, wenn es sich um eine zivilrechtliche Forderung handelt.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
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Zitat:
Deutschland eben -- freie Fahrt für freie Bürger PS: Haftstrafen für Parksünder sind dagegen bei uns nicht unüblich. Die sogenannte Erzwingungshaft wird regelmäßig bei notorisch zahlungsunwilligen Mitbürgern angeordnet. Meistens zahlen die dann aber, wenn die Polizei mit dem Haftbefehl vor der Tür steht. |
#18
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Zitat:
Alsdann, noch mal: amtliche/gerichtliche Strafen und Geldbußen können EU-weit nur ab 70 € aufwärts eingefordert werden. Privatrechtliche Forderungen hingegen können grundsätzlich auch dann geltend gemacht werden, wenn es sich um läppische 20 Kuna Parkplatzgebühr handelt - wobei es dann Sache des Gerichts wäre, zu entscheiden, ob und inwieweit auch die Nebenkosten dem Schuldner aufgebürdet werden. Und weil es ja im Falle "Kroatien" nicht um einen 20-Kuna-Einzelfall geht, sondern insgesamt um Forderungen in Millionenhöhe, könnte ich mir sehr gut vorstellen, dass die Kroaten das gnadenlos durchziehen, wenn der erste Präzedenzfall zu ihren Gunsten entschieden wurde. Und was die üblichen Ausreden "kein Ticket bekommen", "ein Fremder hat das von der Scheibe genommen" oder "keine Ahnung, wer da gefahren ist" angeht: das glaubt ihr doch selbst nicht. Und das kauft euch auch keiner ab - es sei denn, ihr könnt es beweisen. Mein Freund Peter, um den es hier anfangs ging, hat jedenfalls ein wunderschönes Foto von seinem Auto bekommen (mit Ticket am Scheibenwischer), und das steht ausgerechnet unter einem Schild "Parkiranje 8 kn/sat".
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#19
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Das ist ja das Problem im deutschen Straf und Zivilrecht. Eigentlich ist der Kläger beweispflichtig, nicht der Angeklagte/Beklagte.
Aber das wird dann per Anscheinsbeweis flugs umgedreht und schon muss man seine Unschuld beweisen. Als ich damals (Details stehen oben) wegen Fahrerflucht verfolgt wurde, habe ich auch gesagt "Das war ich nicht, ich war da nicht". Das wurde natürlich sofort mit "ja, ja, das sagen sie alle" abgetan. Es wurde dann mir aufgeladen, meine Unschuld zu beweisen, obwohl ein anderer geschlampert hatte.
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#20
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Zitat:
Und auch wenn die Kroaten einen Aufpreis erheben möchten, eine Rechnung hinterherzusenden, 200 Euro aufwärts müssten es nicht sein. Daher rührt doch der Unmut. |
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Ich habe von einem Fall aus Zürich gehört, da hat sich ein 50 Franken Strafzettel auf 240 EUR im Wert gesteigert, bis der Täter zum ersten mal davon erfahren hat. Ich weiß nicht ob es stimmt, aber es war eine solide Quelle. Kann etwa 10 Jahre her sein.
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#22
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Hier fehlen etwas die Details. Die Frage ist ja eigentlich nicht, ob es irgendwo einen Fall gibt, der dumm gelaufen ist. Sondern ob es Systeme gibt, welche eben genau zum Abkassieren aufgebaut werden. Und davon geht man eigentlich in Kroatien davon aus. Daher der Unmut bei denen, welche dies erfahren haben.
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#23
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Zitat:
Aber hier kommt noch obendrauf: 1. Die "Tat" ist ewig lang her. 2. Es ist unklar, ob die Tat überhaupt begangen wurde. 3. Die Gebühr erscheint überhöht. 4. Die Zahlungsfrist von einer Woche erscheint kurz. Und das alles zusammen sieht halt sehr nach Abzocke aus. An vielen Parkplätzen, speziell in Touristengebieten, ist einfach eine Schranke dran oder ein Kassierer. Dann kommt man ohne zu zahlen nicht rein oder nicht wieder weg und das ganze Problem hier würde sich gar nicht stellen.
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#24
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Das ist wohl wahr. Und deshalb hat das Amtsgericht in Pula ja entschieden, dass man eben nicht über einen Anwalt oder einen Notar "einfach so" mal eben 20 Kuna plus 200 Euro Bearbeitungsgebühr kassieren darf, sondern dass man dazu den ordentlichen Rechtsweg beschreiten muss - wobei dann wieder offen ist, was dabei heraus kommt.
Zitat:
Wieso ist es Abzocke, wenn die Kroaten genau das machen, was bei uns schon seit Jahrzehnten selbstverständlich ist - für's Parken Geld nehmen? Park' mal in Köln ohne Ticket, nach einer Stunde ist Dein Auto dann abgeschleppt, und aus 2 Euro am Automaten werden 180 Euro für's Abschleppen. Und was die zusätzlichen "Verwaltungskosten" angeht, die gibt's in Deutschland auch (wenn auch nicht so heftig). Mein Schwiegersohn hat einen Verwarnungsgebührenbescheid über 15 Euro bekommen, weil er etwas zu tief geflogen war. Den hat er - aus Dusseligkeit, aus Geiz, aus Bequemlichkeit, keine Ahnung - schlicht ignoriert, und am Ende sind dann aus den 15 satte 68,50 Euro geworden.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. Geändert von kornatix (05.01.2019 um 15:42 Uhr) |
#25
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Zitat:
Falls abgeschleppt wird: 1. Wird eine tatsächliche Leistung erbracht und berechnet. 2. Merkt man das sofort wenn man wieder in sein Auto steigen will und nicht erst Jahre später. Man hat somit die Chance sich zu wehren. Falls es weiterhilft: Ich habe schon oft in Köln geparkt und Köln ist meines Wissens die einzige Stadt Europas in der es ein Parkhaus mit eigener Radarfalle gibt (oder gab).
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