boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Thema geschlossen
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 84
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 12.03.2019, 18:06
Dschounes Dschounes ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 14.05.2017
Ort: Aschaffenburg am Main
Beiträge: 9
Boot: Ibis 2 (DDR)
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard Bootsführerschein machen trotz Führerscheinsperre?

Guten Tag,

Mir wurde leider der Autoführerschein entzogen.
Eine Sperrzeit von mehreren Monaten mit anschließender MPU wurde festgelegt.

Ist es trotz meiner Umstände möglich den Bootsführerschein zu machen?

Bestehen zwischen dem Autoführerschein und dem Bootsführerschein Verknüpfungen?

Vielen Dank im Voraus!
top
  #2  
Alt 12.03.2019, 18:10
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 40.081
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
35.195 Danke in 21.262 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Dschounes Beitrag anzeigen
Guten Tag,

Mir wurde leider der Autoführerschein entzogen.
Eine Sperrzeit von mehreren Monaten mit anschließender MPU wurde festgelegt.

Ist es trotz meiner Umstände möglich den Bootsführerschein zu machen?

Bestehen zwischen dem Autoführerschein und dem Bootsführerschein Verknüpfungen?

Vielen Dank im Voraus!
Ja der KFZ-Führerschien muss zum Antrag vorgelegt werden...

Auszug aus dem Antrag:

Fotokopie des gültigen Kfz‐Führerscheins (Vorlage des Originals amPrüfungstagerforderlich!);alternativ: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörden nach Muster O
.
.
.

Wer keinen Kfz‐Führerschein besitzt und am Tage der Prüfung das 18. Lebensjahr vollendet hat, muss ein Führungszeugnis für Behörden (Muster O)nach den §§ 31, 30 Abs. 5 BZRG vorlegen.

Darf man erfahren was zum Entzug geführt hat?
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 12.03.2019, 18:13
Benutzerbild von cularis
cularis cularis ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 03.09.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 3.271
Boot: Crownline 210CCR
5.647 Danke in 2.675 Beiträgen
Standard

Da Du über 18 bist, hast Du vermutlich schlechte Karten.
__________________
Grüßle
Chris ( der Schwabe )

48.77683°N, 9.54987°E

Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
top
  #4  
Alt 12.03.2019, 18:17
Benutzerbild von Elgar_2
Elgar_2 Elgar_2 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 09.01.2016
Ort: Maasholm
Beiträge: 3.341
Boot: Gillissen 1200
Rufzeichen oder MMSI: DD4744 / 211838560
11.102 Danke in 3.037 Beiträgen
Standard

Dir wird wohl nur bis 15 PS bleiben
Wobei ich es nicht mit hundertprozentiger Sicherheit sagen kann
__________________
Mit besten Grüßen
Andreas
top
  #5  
Alt 12.03.2019, 18:18
Dschounes Dschounes ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 14.05.2017
Ort: Aschaffenburg am Main
Beiträge: 9
Boot: Ibis 2 (DDR)
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ja der KFZ-Führerschien muss zum Antrag vorgelegt werden...

Auszug aus dem Antrag:

Fotokopie des gültigen Kfz‐Führerscheins (Vorlage des Originals amPrüfungstagerforderlich!);alternativ: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörden nach Muster O
.
.
.

Wer keinen Kfz‐Führerschein besitzt und am Tage der Prüfung das 18. Lebensjahr vollendet hat, muss ein Führungszeugnis für Behörden (Muster O)nach den §§ 31, 30 Abs. 5 BZRG vorlegen.

Darf man erfahren was zum Entzug geführt hat?
Vielen Dank! Am besten telefoniere ich mit der Führerscheinstelle.

THC Restbestände im Blut haben ausgereicht mir in Bayern den Führerschein zu entziehen.
top
  #6  
Alt 12.03.2019, 19:04
ups ups ist offline
Captain
 
Registriert seit: 24.01.2019
Beiträge: 451
162 Danke in 95 Beiträgen
Standard

So weit ich weiss... Und das aus aehnlich leidigerErfahrung.... Bin gerade noch davon gekommen... Darfst du nicht mal n e bike fahren... Zumindest keins Ueber 25kmh. Grosse scheisse das.

Intetessant ist die Frage nach dem fuehrerschein freien 15ps.

Man hat dir ja die Erlaubnis entzogen weil irgendwer sich anmasst zu beurteilen du waerst charakterlich nicht zum fuehren eines Fahrzeugs geeignet...

Da würde ich denken das gilt auch für wasserfahrzeuge.

Aber das ist alles Spekulation.
Anruf bei Fahrschule und oder Tuev hilft sicher.

Viel Glück bei der mpu!!
Mach vorher so n Kursus. Sonst geraetst du noch an so nen lackl der dir nochmal 6 Monate aufbrummt!

Thc... Tss... Deswegen habe ich in holland studiert...
1000x Geiler als dieser hochschulmist in Deutschland.
Und damit meine ich auch die Unis )
top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 12.03.2019, 19:07
herr herr ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 01.06.2016
Beiträge: 777
838 Danke in 362 Beiträgen
Standard

Drücke Dir auch die Daumen. Mach wirklich einen Kurs für die MPU. Die wollen nämlich nicht die Wahrheit hören.
top
  #8  
Alt 12.03.2019, 19:11
Wolle63 Wolle63 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 20.12.2015
Ort: Dettenheim
Beiträge: 678
Boot: Azimut 39
1.411 Danke in 481 Beiträgen
Standard

Andersrum gefragt, steht der Führerschein Entzug im Führungszeugnis?
Gruß Wolle
top
  #9  
Alt 12.03.2019, 19:14
Pepper Pepper ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.11.2016
Beiträge: 2.333
4.584 Danke in 1.844 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Dschounes Beitrag anzeigen
...Bestehen zwischen dem Autoführerschein und dem Bootsführerschein Verknüpfungen?...
Sachlich wurde dir ja schon das negative Ergebnis mitgeteilt - rechtlich ist es auch festgelegt, du brauchst dir also keine "Hoffnungen" zu machen.

Der § 6 der Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) besagt in seinem Absatz 5:
"Unzuverlässig ist insbesondere, wer gegen verkehrsstrafrechtliche Vorschriften erheblich verstoßen hat und deswegen rechtskräftig verurteilt worden ist. Tatsachen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen können, sind insbesondere: ..."
"Nr. 5: Kenntnis von der Teilnahme am Verkehr unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel auch ohne abgeschlossene Straf- oder Bußgeldverfahren."
top
  #10  
Alt 12.03.2019, 19:17
Benutzerbild von Bergi00
Bergi00 Bergi00 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 16.07.2017
Ort: Spandau
Beiträge: 4.895
Boot: MY ZELAZKO , Cobra Futura 36
Rufzeichen oder MMSI: DB 4948
9.925 Danke in 4.068 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Wolle63 Beitrag anzeigen
Andersrum gefragt, steht der Führerschein Entzug im Führungszeugnis?
Gruß Wolle
Nur im erweiterten, z.B. für eine Behörde......
__________________
Gruß Bergi :

Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf

Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #11  
Alt 12.03.2019, 19:17
Benutzerbild von sporty
sporty sporty ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.12.2005
Beiträge: 5.901
4.919 Danke in 2.928 Beiträgen
Standard

Hi ?
Wie es in Deinem Fall aussieht wird wohl eine hierfür zuständige Behörde entscheiden.
In einem Fall des Entzuges der "Fahrerlaubnis", wo seitens der Behörden gleichzeitig auch der Bootsführerschein eingezogen werden sollte, haben Gerichte entschieden, daß der Bootsführerschein keine Fahrerlaubnis im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist und deshalb nicht eingezogen werden darf.
Das Aktenzeichen hierzu kann ich leider nicht nennen.
top
  #12  
Alt 12.03.2019, 19:20
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 40.081
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
35.195 Danke in 21.262 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Wolle63 Beitrag anzeigen
Andersrum gefragt, steht der Führerschein Entzug im Führungszeugnis?
Gruß Wolle
Rein Theoretsich nicht wenn ich es richtig gefunden habe... (erst ab Veruteilung>90 Tagessätzen)
er Braucht das Führungszeugniss O also einen Auszug aus dem BZR dort steht es nicht aber im VZR
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #13  
Alt 12.03.2019, 19:20
Benutzerbild von jaha
jaha jaha ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 18.12.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 1.503
Boot: Stahl
6.049 Danke in 1.564 Beiträgen
Standard

Also. Ich hatte eine negative MPU und mir wurde der KFZ Führerschein ebenfalls entzogen.

Dieser hatte aber mit meinen beiden Bootsscheinen nichts zu tun, ich durfte weiterhin Boot fahren und wurde in der Zeit auch kontrolliert, alles super.

Hört man ja immer wieder, auch hier im Forum. Stimmt aber nicht, Auto hat nix mit Boot zu tun. Oder ich hab einfach Glück gehabt.

Ich habe zuerst See gemacht (mit 16) und mit 25 (glaube ich) dann binnen. Das fiel definitiv in die Zeit, als mein KFZ Führerschein weg war. Ich musste damals auch kein Führungszeugnis vorlegen, dass weiß ich definitiv.

Probiere es halt, würde ich sagen. Ist vielleicht auch vom Goodwill des Prüfers abhängig oder davon, wie gut du schnacken kannst.
top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 12.03.2019, 19:21
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 40.081
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
35.195 Danke in 21.262 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi ?
Wie es in Deinem Fall aussieht wird wohl eine hierfür zuständige Behörde entscheiden.
In einem Fall des Entzuges der "Fahrerlaubnis", wo seitens der Behörden gleichzeitig auch der Bootsführerschein eingezogen werden sollte, haben Gerichte entschieden, daß der Bootsführerschein keine Fahrerlaubnis im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist und deshalb nicht eingezogen werden darf.
Er will ja erst den Führerschein machen.. es kann ihm also keiner Entzogen werden den er nicht hat.. aber er kann eventuell auch keinen machen..
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #15  
Alt 12.03.2019, 19:22
Benutzerbild von jaha
jaha jaha ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 18.12.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 1.503
Boot: Stahl
6.049 Danke in 1.564 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von herr Beitrag anzeigen
Drücke Dir auch die Daumen. Mach wirklich einen Kurs für die MPU. Die wollen nämlich nicht die Wahrheit hören.
Andere Erfahrung hier. Hab dafür richtig Asche raus geblasen und trotzdem nicht bestanden. Mag aber auch an meiner Doofheit gelegen haben, ich weiss es nicht.
top
  #16  
Alt 12.03.2019, 19:26
Benutzerbild von jaha
jaha jaha ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 18.12.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 1.503
Boot: Stahl
6.049 Danke in 1.564 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Wolle63 Beitrag anzeigen
Andersrum gefragt, steht der Führerschein Entzug im Führungszeugnis?
Gruß Wolle
Steht drinnen. Ich brauche für meinen AG jährlich ein frisches, erweitertes Führungszeugnis. Mittlerweile ist meines sauber, aber damals stand es drinnen. Der Eintrag wurde halt irgendwann gelöscht.
top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #17  
Alt 12.03.2019, 19:27
Benutzerbild von sporty
sporty sporty ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.12.2005
Beiträge: 5.901
4.919 Danke in 2.928 Beiträgen
Standard

Hi Volker
Deshalb der 1. Satz meines Beitrages.
Der Rest könnte vielleicht Argumentationshilfe gegenüber den Behörden geben.
top
  #18  
Alt 12.03.2019, 19:31
Benutzerbild von gerald11
gerald11 gerald11 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 04.02.2008
Ort: Nähe Wien
Beiträge: 731
Boot: sea ray 250
425 Danke in 189 Beiträgen
Standard

Was darf man sich unter einer mpu vorstellen?
top
  #19  
Alt 12.03.2019, 19:33
Benutzerbild von Heliklaus
Heliklaus Heliklaus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 18.05.2014
Ort: Eich / Rhein-km 466
Beiträge: 3.670
Boot: Freedom 200sc / Jetski SeaDoo SP
6.152 Danke in 2.605 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ups Beitrag anzeigen

Man hat dir ja die Erlaubnis entzogen weil irgendwer sich anmasst zu beurteilen du waerst charakterlich nicht zum fuehren eines Fahrzeugs geeignet...

)
Was willst du eigentlich mit diesem Satz sagen?
__________________
Gruß, Klaus

PMR Infos
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949
PMR Wimpel bestellen:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
top
  #20  
Alt 12.03.2019, 19:35
Benutzerbild von Heliklaus
Heliklaus Heliklaus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 18.05.2014
Ort: Eich / Rhein-km 466
Beiträge: 3.670
Boot: Freedom 200sc / Jetski SeaDoo SP
6.152 Danke in 2.605 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von gerald11 Beitrag anzeigen
Was darf man sich unter einer mpu vorstellen?
Ernst?
https://de.wikipedia.org/wiki/Medizi...e_Untersuchung
__________________
Gruß, Klaus

PMR Infos
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949
PMR Wimpel bestellen:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
top
  #21  
Alt 12.03.2019, 19:37
selva_450
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Was willst du eigentlich mit diesem Satz sagen?

evtl, dass es für Alkohol zulässige Grenzwerte gibt und Cannabis per se "moralisch geistige" Ungeeignetheit bedeutet?
top
  #22  
Alt 12.03.2019, 19:38
ups ups ist offline
Captain
 
Registriert seit: 24.01.2019
Beiträge: 451
162 Danke in 95 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi ?
Wie es in Deinem Fall aussieht wird wohl eine hierfür zuständige Behörde entscheiden.
In einem Fall des Entzuges der "Fahrerlaubnis", wo seitens der Behörden gleichzeitig auch der Bootsführerschein eingezogen werden sollte, haben Gerichte entschieden, daß der Bootsführerschein keine Fahrerlaubnis im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist und deshalb nicht eingezogen werden darf.
Das Aktenzeichen hierzu kann ich leider nicht nennen.

Nicht das hier Fahrverbot und Entzug verwechselt werden.
Ansonsten waere das ja mal eine massvolle Entscheidung
top
  #23  
Alt 12.03.2019, 19:44
Benutzerbild von Heliklaus
Heliklaus Heliklaus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 18.05.2014
Ort: Eich / Rhein-km 466
Beiträge: 3.670
Boot: Freedom 200sc / Jetski SeaDoo SP
6.152 Danke in 2.605 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ups Beitrag anzeigen
Man hat dir ja die Erlaubnis entzogen weil irgendwer sich anmasst zu beurteilen du waerst charakterlich nicht zum fuehren eines Fahrzeugs geeignet...

)
Zitat:
Zitat von selva_450 Beitrag anzeigen
Was willst du eigentlich mit diesem Satz sagen?

evtl, dass es für Alkohol zulässige Grenzwerte gibt und Cannabis per se "moralisch geistige" Ungeeignetheit bedeutet?
Nee, das meinte ich nicht. Mir ging es um den oben fettgedruckten Satz. Wer masst sich zu beurteilen?
__________________
Gruß, Klaus

PMR Infos
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949
PMR Wimpel bestellen:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
top
  #24  
Alt 12.03.2019, 19:46
ups ups ist offline
Captain
 
Registriert seit: 24.01.2019
Beiträge: 451
162 Danke in 95 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Was willst du eigentlich mit diesem Satz sagen?

?
Das was da steht

Wenn man sich mal klar macht das die Holländer kiffen wie die gestörten... Die Amis rumballern... Die deutschen saufen wie die idioten und ueberall swinger Clubs "in" sind... Die Asiaten giftige Fische essen und Tiere Fuer ihre flossen und hoerner ausrotten.. .. Viele Staaten Korruption Fuer etwas voellig angebrachtes halten. Die Chinesen jetzt jeden auf Schritt und Tritt überwachen und die nordkorraner denken das Kim stärker ist als trump und JEDER sagt seine Regeln Waeren richtig und wichtig und JEDER kopfschüttelnd auf den anderen zeigt...

Dann ist ja wohl offensichtlich das alle diese Regeln anmaßend sind... Den Waeren sie allgemeingültig und RICHTIG dann müssten ja alle auf der Welt die selben Regeln haben.

Soviel mal dazu.

Geändert von ups (12.03.2019 um 19:56 Uhr)
top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #25  
Alt 12.03.2019, 19:46
Pepper Pepper ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.11.2016
Beiträge: 2.333
4.584 Danke in 1.844 Beiträgen
Standard

Wenn ein Gericht die Fahrerlaubnis entzieht und eine Sperre zur Wiedererteilung festlegt (§69a StGB), wird diese Sperre in das Bundeszentralregister eingetragen (§ 8 BZRG).

Nach § 32 BZRG "Inhalt des Führungszeugnisses" wird dieser Eintrag auch in das Führungszeugnis übernommen - egal ob es sich um ein privates Führungszeugnis (Belegart N) oder ein behördliches Führungszeugnis (Belegart O) handelt.
top
Thema geschlossen
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 84



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Bootsführerschein in Rogonitza oder Split machen Benny1968 Mittelmeer und seine Reviere 120 16.06.2016 15:06
Bootsführerschein machen n33db33r Kein Boot 6 13.10.2014 01:31
Bootsführerschein in der Schweiz machen dietmarf Allgemeines zum Boot 14 02.01.2012 23:03
Bootsführerschein ohne Schule machen. a_aus_f Allgemeines zum Boot 17 01.09.2008 11:34
Refit. Machen oder machen lassen? floor Technik-Talk 27 06.11.2004 17:44


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:27 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.