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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo zusammen,
ich habe gestern einen netten Skipper getroffen und mich mit Ihm über die Mosel unterhalten dabei hat er mir folgendes erzählt: Ein Freund von Ihm hat auf der Mosel einen Berufsschiffer in Gleitfahrt überholt und die WSP hat ihn darauf angehalten und er bekam eine Strafe von 1200€. Laut Aussage wurde die Geschwindigkeit von 30 kmh dabei nicht überschritten. Er meinte es wäre generell Verboten Binnenschiffe in Gleitfahrt auf der Mosel zu überholen. wer kann dazu was sagen? |
#2
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Geschwindigkeit und Überholen.
https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...-01a-node.html https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...6-09-node.html 2 Minuten Tante Google bemüht.
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Gruß Matthias Ich will auch eine Signatur! |
#3
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@Matthias: wo steht es, dass man den Berufer nicht in Gleitfahrt überholen darf?
Das war die Eingangsfrage. |
#4
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Du darfst beim Überholen niemand gefährden .
Damit ist das immer eine Auslegungssache ...... ![]()
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Gruß Bergi : ![]() Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf ![]() Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… ![]() |
#5
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Wer weiß wie es sich in Wirklichkeit zugetragen hat.
![]() Wegen einem einfachen Überholmanöver bekommt man kein 1200€ Ticket.
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Gruß Metti
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#6
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Vielleicht Sog und Wellen werden dabei als Gefährdung eingestuft. Insbesondere wenn der Beruffler ein Fahrgastschiff ist. Hm...
mit freundlichen Grüßen, Jivko |
#7
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Na ja,da geht wohl mehr die gefahr von Sog und Wellenschlag vom Berufler zum Sportboot aus.
Das bischen Wellen von einem Sportboot dürfte so einen Berufler recht wenig beeindrucken. Wer weiß was da vorgefallen ist um 1200 Euro Strafe zu bekommen.Leider geht die Story gleich mal um 2..3..Ecken. |
#8
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Die Schriftlage dazu würde mich mal interessieren - klingt schon mal sehr merkwürdig....
Gesendet von meinem SM-N950F mit Tapatalk |
#9
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Eine Vermutung die aber Passen würde
Hier sind sich schon zwei Berufler entgegen gekommen. Einer zu Berg der andere zu Tal Das hat der Sportbootführer nicht schnell genug realisiert und dann zwischen den beiden jeweils am Bug zwischen durch Das könnte so eine Strafe nach sich ziehen Aber eine reine Vermutung war auch nicht dabei.
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Schöne Grüße von Ulrike und Kay sowie unser Hündin Navie ![]() |
#10
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Aber was insache der Ufer oder andere, kleine Sportbote die dort herum waren? Hatte auch mal ein Schadenfall wegen wellen einer Berufler. Hatte kein Hochstgeschw uberschritten, es gab kein Uberhol verbot. Troztdem hatte er 2m Wellen gemacht und damit etwa € 5K Schaden an 2 Sportboote die vor der Schleuse warten. Deshalb gibt es das 'algemeine' Gezetzregel: Egal welchen anderes Regel zur ort gilt (zb Hochstgeschw), mann soll sich so verhalten das es kein Gefahr oder Schaden gibt zu anderen Schiffe oder die Umgebung. Also ..... Und wie gesagt, ein Busse von € 1200 bekommt mann nicht um sonst
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg |
#11
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Hier geht es doch um ein Sportboot und nicht um den Schaden den ein Berufler verursachen kann. Möglich das ein Hafenbereich mit Sortbooten etc. betroffen gewesen ist und es dort zu Schäden gekommen ist. Wie geschrieben ,kennen Wir leider die Begründung und auch die Ursache der 1200 Euro Strafe nicht. Jedenfalls bei der Höhe wird vermutlich schon Einiges vorgefallen sein. Gruß Rudi |
#12
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ich hab da ja nicht viel Erfahrung, aber wenn ich mir auf Grund dieses Beitrags mal den Bußgeldkatalog so mal ansehe ( http://www.verwaltungsvorschriften-i...F-004-A001.pdf ) dann finde ich im Zusammenhang mit nem Überholvorgang nichts was ein Bußgeld von 1200€ rechtfertigen würde. bei ner Geschwindigkeitsüberschreitung, oder bei Alkohol, oder dem Fehlen eines Führerscheins sieht das anders aus... kann mir das mal jemand erklären wie es in dem oben beschriebenen Fall zu so einem Bußgeld kommen könnte?
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MfG, Frank. |
#13
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Da der Fall nicht aus erster Hand kommt, ist m. M. nach eine Diskussion niemals zielführend und damit überflüssig. Denn ich kenne auch viele die wiederum viele Bekannte und Freunde haben die sagen. Es war mal ein Fall........
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Gruß Bully
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#14
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Du fährst 30km in dem Bereich vor der Schleuse Koblenz wo nur 10 erlaubt sind, behinders dabei ggf. den Berufler durch dein überholen, reagierst pampig auf die Polizei, etc.
Kresimir |
#15
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War im letzten Sommerurlaub auf der Mosel, sehr viele Campingplätze und Badente am Uffer.
Dort gilt dan jedesmal die Geschwindigkeit zu reduzieren. Könnte mir eher einen solchen Verstoß vorstellen, da Gefärdung der Schwimmer . Aber halt alles Spekulationen. Gruß Wolle |
#16
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Gehören Bootfahrer jetzt schon zu den Jägern und Anglern mit ihrem "Latein" oder ist das das Kinderspiel "stille Post"?
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#17
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Ich habe mich gestern mit einen Skipper unterhalten und sagte mir, das ein Freund von seinem Freund der Bruder auf der Mosel wegen überholen eines Binnenschiffes eine Strafe bezahlen musste. ??????????
Gruß Manfred |
#18
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Hallo zusammen .
Hallo Uwe, Ich überhole laufend große Verdränger auf dem Rhein u. Mosel . Und wenn es für mich genug sicheren Raum gibt, auch zwischen dicken Pötten in Begegnung . Schließlich eiern die ja auch nicht wild herum . Und wenn die Fahrmanöver für alle klar und eindeutig zu erkennen sind u. bleiben, ist alles gut . In Deinem nur grob beschriebenen Fall gibt es noch viele, mögliche Begrenzungen . Die Mosel ist nicht überall 30 kmh (60) frei ! Schilder, wie Sog u. Wellenschlag werden auch nicht selten übergleitet . Bitte nenne mal den exakten Vorgang ! Ist nicht nur für mich interessant zu lesen . So, gestern noch Maas, heute geht es mit dem Tender auf den Rhein 660 . Viele Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E ![]() 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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#19
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![]() Zitat:
Da der oben beschriebene Fall jedoch nur aus Hörensagen besteht, ist die Aufklärung sowieso nicht möglich. Im Bußgeldbescheid steht die entsprechende Erklärung drin ... ![]() |
#20
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Natürlich kannst du mit deinem Sportboot einen Berufler in Probleme bringen , fahr mal mit 30 KmH je nach Bootstyp mit entsprechender Wellenbildung in ein paar Metern Abstand neben einem voll abgeladenen Frachter her, mit deiner Heckwelle kannst du dem ohne Probleme die Wohnung fluten.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#21
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Aber nur, wenn du so ca.einen halbe Stunde auf gleicher höhe fährst.
Wenn der Berufler seine Kajütentüren-und Fenstern geschlossen hat, passiert nichts. Gruß Manfred |
#22
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Es kann natürlich auch sein das der Sportbootfahrer Stinkbomben auf den Berufler geschmissen hat. Dann ändert sich die Strafe.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#23
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Genau ..
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg |
#24
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Da reicht schon das überholen oder begegnen. Warum soll er die Türen und Fenster geschlossen halten, er muss ja auch rein oder raus oder mal lüften. Wenn der Sportboot Fahrer nicht kapiert was er da macht mit seiner Welle sollte er besser nicht fahren...... leider gibt es da einige davon die dann genau wie du argumentieren und sagen der Fehler liegt beim Berufler weil er ja die Türen offen hatte.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#25
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1200 ist ein saftiger Bußgeldbescheid. Da gibt's ne Anhörung zu. Und wenn man der Meinung ist, das wäre alles falsch, legt man Widerspruch ein, dann geht's zum Amtsgericht. Da ich recht oft als Sachverständiger bei Straßenverkehrsdingen (meist Rotlichtverstoß bei Ampeln) dabei bin, kann ich sagen: wenn man auch bei selbstkritischer Prüfung der Meinung ist, man hätte nicht falsch gehandelt: der Widerspruch lohnt. Die Erfolgsquote ist ganz gut. In der überwiegenden Anzahl der Fälle kann ich als unabhängiger Sachverständiger die Entscheidung des Gerichts nachvollziehen. Das ist jetzt Straßenverkehr, aber warum sollte es zu Wasser anders sein...
Kann natürlich auch nach hinten losgehen. Wenn das Gericht Vorsatz erkennt... |
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