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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Guten Morgen,
der Titel sagt es schon. Erstmal zu den Gegebenheiten. Ich habe: 1 Funkgerät Navico 1400 (Simrad) mit Atis, was nicht mehr zulassungsfähig ist aber (mW) noch Bestandsschutz hat. 1 Frequenzzuteilung dazu, in der noch Schiffsname und Größe angegeben sind 1 beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis das alles aus den späten 90er Jahren. Das Boot, auf das sich o.g. Urkunde bezieht, gibt es lange nicht mehr. Ich möchte: funken, Binnen und auch See, ohne große Ansprüche, zu 95% sicher nur mit niederländischen Schleusenwärtern. Ich möchte nicht: einen neuen Funkschein machen "schwarz" funken Selbst die billigste 99 Taler Funke hat DSC, da bin ich mir gar nicht sicher, ob ich das mit meinem Funkzeugnis nutzen darf. Was tun?
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon ![]() |
#2
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Moin moin,
eine Möglichkeit, die relativ sicher funktionieren dürfte wäre wenn Du Dir ein Funkgerät zulegen würdest, bei dem sich DSC per Programmierung komplett deaktivieren lässt (also nicht nur einfach keine MMSI eingeben, da dass bei den allermeisten Geräten einmalig vom Benutzer selbst gemacht werden kann - die ICOM-Geräte sollten sich beispielsweise so programmieren lassen, die bieten dann statt der drei Kanalbereiche INT, DSC und ATIS nur noch INT und ATIS an) und ausschließlich ATIS mit korrekter Nummer einprogrammiert ist, sofern Dein Sprechfunkzeugnis als entsprechend gleichwertiges Zeugnis zum UBI für den Binnenschiffahrtsfunk angesehen wird (sollte es das "Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis für Ultrakurzwellen" sein müsste das gegeben sein). DSC sollte nach wie vor keine Pflicht bei Neuanmeldungen sein (u.a. weil es eben noch die nicht GMDSS-berechtigenden Funkzeugnisse gibt), ATIS aber in jedem Fall. Ob man das vorhandene Funkgerät (was die Bedingungen ja erfüllen würde) nochmal auf einem neuen Schiff anmelden kann ist eine Frage, die man wohl am Besten mal bei der BNetzA stellen sollte... lg, justme
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#3
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Vielen Dank, Geräte, bei denen sich DSC abschalten lässt, kannte ich noch nicht, bzw. habe nie darauf geachtet.
Die letzte Frage habe ich gestellt, es ist nicht möglich.
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon ![]() |
#4
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Was stört dich an der DSC-Funktion? Die ist doch deaktiviert wenn Du im „Binnenmodus“ bist. Bei meinem Lowrance Link 8 muss ich beim Wechsel der Betriebsart erst die eine ausschalten, und kann dann die andere einschalten.
Wird bei anderen Herstellern doch auch so sein,oder?
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Gruß Mirko
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#5
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Du kannst Dir ruhig ein Kombi Gerät kaufen. DSC und Atis. Du darfst das Gerät allerdings nicht auf Seefunk schalten und musst im Atis Mode bleiben.
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#6
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Mich stört die DSC Funktion überhaupt nicht, ich darf sie ja eh nicht nutzen, da mein Funkschein das nicht her gibt. Die Frage ist nur, darf ich so ein Gerät dann überhaupt nutzen?
Und auf See gibts doch auch noch analoge Kanäle, oder nicht?
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#7
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme
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#8
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BINNENSCHIFFFAHRTSFUNK
Wenn eine Kombianlage im Bereich des Binnenschifffahrtsfunk verwendet wird, darf diese im Binnenfunkmodus (ATIS) als Binnenfunkanlage mit dem UBI-Sprechfunkzeugnis betrieben werden, auch wenn der Schiffsführer keinen SRC besitzt. Es kommt also auf den teilzunehmenden Dienst an, welches Zeugnis Sie benötigen. Selbst wenn die Anlage in der Lage ist, auch am Seefunkdienst teilzunehmen, heißt das nicht, dass Sie auch ein Seefunkzeugnis benötigen wenn Sie z.B. ausschließlich Berlin oder andere Binnengewässer befahren. Es gelten dabei folgende Regeln: 1.) Für das Bedienen einer UKW-Kombianlage zur Ausübung des Seefunkdienstes ist ein Funkzeugnis nach Anlage 3, Abschnitt A, Nummer 1 der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) erforderlich (SRC/ROC sowie LRC/GOC oder ein gleichwertiges Seefunkzeugnisse). Das Nichteinhalten dieser Bestimmung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 14 Abs. 1 Nr. 5. 2.) Zur Bedienung einer UKW-Kombianlage zur Ausübung des Binnenschifffahrtsfunks ist eine Erlaubnis nach § 4 der Binnenschifffahrts-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV) notwendig (UBI-Zeugnis oder gleichwertiges Funkzeugnis). Ordnungswidrig nach § 15 Nummer 2 handelt, wer ohne Erlaubnis eine Schiffsfunkstelle bedient.
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#9
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Moin moin,
richtig - das gilt im Binnenschiffahrtsfunk (siehe erster Absatz des Zitats), u.A. auch weil binnen im Gegensatz zu See das Sprechfunkzeugnis nicht explizit für den Fahrzeugführer vorgeschrieben ist. Aufgrund der SportSeeSchV darf man mit einem derartig ausgerüsteten Fahrzeug dann aber nicht mehr im Geltungsbereich der SeeSchStrO fahren, damit ist die Forderung aus dem OP, auch auf See fahren zu können nicht mehr erfüllbar (zusätzlich auch nicht, weil das Nicht-Einschalten des Funkgerätes gegen die Funkbetriebspflicht verstoßen würde - Merksatz "Was eingebaut ist muss auch benutzt werden" im Fall von nicht ausrüstungspflichtigen Schiffen). lg, justme Geändert von justme (02.06.2019 um 11:27 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler korrigiert
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#10
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Ich verstehe das mal so:
Binnen kein Problem. See, Einschaltpflicht, wenn vorhanden und betriebsbereit, die Frage ist, ist ein Kombigerät mit DSC aber ohne MMSI betriebsbereit? Wie gesagt, das Hauptfahrgebiet sind niederländische Binnengewässer, aber mal raus ins Wattenmeer will ich schon.
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#11
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Moin,
Meine Ausgangssituation ist genau die gleiche, und weil ich wg Originale verloren mir neue Papiere austellenlassen musste, bin ich beim DSV in Stellungen gewesen. Ergebnis: Ausstellung UBI ohne Diskussion, Ausstellung eines neuen "beschränkt gültigen" mit dem Hinweis, natürlich könne ich im Küstenbereich analog funken (geht ja auch bis heute allenthalben noch problemlos), nur von den digitalen Funktionen hätte ich die Finger zu lassen. BTW: Respekt vor der Verwaltung beim DSV, meine Funkzeunisse waren so 35-40 Jahre alt, und die wussten ALLES, und zwar subito aus dem PC. Ist bei mir ein paar Jahre her, aber mein Bruder hat das gerade bei gleicher Ausgangslage frisch nachexerziert, lief genau so. Du solltest also keinerlei Probleme haben.
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Grüße, Andreas _____________________________ KEEP CALM and CARRY ON
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#12
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Bis zu den Inseln ist Binnenfunk mit Atis vorgeschrieben in NL einschließlich Abhörpflicht. Wenn Du nur einen Schein hast, aber ein Kombigerät musst Du MMSI und Atis beantragen. Im Gerät müssen beide Nummern hinterlegt sein.
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#13
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![]() Zitat:
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![]() ![]() die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#14
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![]() Zitat:
Ich habe ein "Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für Ultrakurzwellen" und das darf kein GMDSS
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#15
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![]() Zitat:
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#16
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#17
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![]() Zitat:
Nur das von mir abgebildete Beschränkte hat UBI eingeschlossen .
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![]() ![]() die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#18
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![]() Zitat:
Hast Recht
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![]() ![]() die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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#19
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Ist ja alles Quatsch, Funke ohne MMSI, rausprogrammieren lassen, das uralte Ding mitzunehmen usw.....
In zwei Wochen ist SRC Prüfung, wird wohl hoffendlich klappen, neue Funke ist bestellt, natürlich mit DSC und sogar AIS Empfänger. Dafür kein GPS, macht aber nix, kriegt sie über den (noch anzuschaffenden) Plotter. Ick freu mir
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