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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Anfängerfrage: Führerscheinfrei im Mittelmeer - wo und wie legt man an?
Hallo Ihr Lieben,
in 2 Wochen fahre ich mit meiner Familie nach Italien (Monfalcone im Golf von Triest). Da mein Mann schon länger mit dem Gedanken spielt, einen Sportbootschein zu machen, haben wir uns überlegt, einfach mal für einen Tag ein führerscheinfreies Boot zu chartern und zu schauen, ob uns das überhaupt gefällt In Monfalcone gibt es einen Bootsverleih der genau das anbietet inkl. Routenvorschlägen, wo man wie langfahren kann. Soweit Top Boot ist reserviert Jetzt beschäftigt mich aber eine Frage ganz besonders: Was ist, wenn man man anlegen möchte, weil man z.B. auf Toilette muss? Das Charterboot hat keinen Toilette an Board, also müsste man ja auch mal anlegen. Aber wie geht das? Kann man, wenn man einen Steg sieht, einfach da ranfahren? Doch sicher nicht, oder? Und wie ist das in einem richtigen Hafen, das kostet ja sicher Gebühren. Ist dann da sowas wie ein Parkautomat oder sucht man ein Büro auf um zu bezahlen? Woher weiß ich in einem Hafen überhaupt, wo ich genau anlegen darf (es gibt ja auch sicher Plätze, die wem gehören)? Oder gibt es für sowas "Kurzzeitparkplätze" wo man erstmal andockt bis man einen richtigen Platz hat? Was kostet es eigentlich in einem Hafen z.B. in der Marina in Triest mal für 1 Stunde anzulegen, um auf Toilette zu gehen und vll noch ein Eis zu essen? Fragen über Fragen....Aus eurer Sicht bestimmt albern, aber ich habe so gar keine Ahnung und frage lieber vorher, als etwas falsch zu machen. Ich würde mich sehr freuen, wenn es mir jemand kurz und knapp erklärt Danke und LG
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#2
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Moin,
da ihr an einem Miettag nicht sonderlich weit kommen werdet, kann euch der Vermieter mit Sicherheit die Anlandemöglichkeiten einzeln nennen und empfehlen oder von abraten. Ansonsten werden sich hier vielleicht noch Revierkundige über Monfalcone zu Wort melden Grundsätzlich hast du mit deinen Gedanken schon die Richtung vorgegeben - es gibt all die von Dir genannten Möglichkeiten in Häfen: Häfen in die man nicht rein darf, Anleger wo man nicht ran darf, Kurzeitliegeplätze, markierte Liegeplätze, unmarkierte Liegeplätze, Hafenmeister, Anlegehelfer, Zahlautomaten etc.pp. |
#3
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Moin Moin,
willkommen im Forum und keine Angst es gibt (fast) keine dummen Fragen und wir haben ja alle mal angefangen Was für ein Boot habt Ihr Euch denn gemietet? Vermute ein Schlauchboot oder ein kleines Angelboot mit 5-15PS Aussenborder?! Das Anlegen mit einem solchen Boot ist ein Kinderspiel: Einfach im 45Grad Winkel langsam auf die Anlegestelle zufahren und kurz bevor die Bugspitze den Anleger berührt, den AB einschlagen, so dass das Boot längsseits zum Steg liegt, dann den Gang raus und/oder Motor aus. Ein Aussenborder hat nur dann Lenkwirkung wenn die Schraube dreht. Das Zauberwort heißt auf jeden Fall immer: langsam und entspannt, nie schnell (vermeintlich cool) und hektisch. Zu Triest kann ich Dir leider nichts sagen, aber generell gilt eigentlich immer folgendes: Häfen haben oftmals einen Gastliegebereich, der auch teilweise an der Hafeneinfahrt ausgeschildert ist. Wenn dem so ist: Dort hinfahren und einen Liegeplatz suchen an dem ein grünes Schild hängt, rote Schilder zeigen: Hier ist besetzt. Sollte kein Schild vorhanden sein, einfach einen freien Platz suchen, anlegen, den Hafenmeister suchen und Bescheid sagen wo man liegt und fragen ob das OK ist. Am besten bleibt solange einer im Boot, falls doch der Liegeplatzinhaber kommt und dort anlegen will. Manchmal wird eine kleine Gebühr vom Hafenmeister verlangt, manchmal nicht. Für einen kurzen Stopp (1-2- Stunden) habe ich in Spanien, Kroatien, Ostsee, etc. eigentlich nie bezahlen müssen. Wenn es keinen erkennbaren Gastliegebereich gibt, einfach irgendwo anlegen wo Platz ist und den Hafenmeister oder eine zuständige Person suchen (Bürocontainer o.ä.), dann gleiches Spiel wie oben. Manchmal steht auch schon jemand vom Hafen am Kai hilft Dir beim festmachen und sagt Dir, wo Du anlegen darfst und wo nicht. Am besten ist eigentlich immer Bescheid zu sagen, dann ist es am entspanntesten. Wenn niemand da ist, einfach in der Nähe des Bootes (Sichtweite) bleiben. Oft sind die Restaurants, Eisdielen, etc. direkt am Kai, so dass man sein Bötchen im Blick behalten kann. Wenn man nur kurz auf die Toilette muss, bleibt am besten einer im Boot. Grundsätzlich alles Easy und entspannt, wenn man freundlich bleibt und Rücksicht nimmt, wie so oft im Leben Ich hoffe die Infos helfen Dir etwas weiter. Beste Grüße Marc
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#4
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Danke ihr beiden, das hilft auf jeden Fall schon Mal weiter!
Dieses kleine Boot haben wir gemietet: http://www.gnoweenoleggiobarche.com/TED/6persone.html Wir sind öfter schonmal mit ganz kleinen Elektrobooten auf Seen rumgetuckert, aber meistens nur für 1 oder 2 Stunden und wenn da wirklich mal jemand musste, sind wir halt einfach irgendwo kurz ans Ufer ran. Aber die waren aber halt auch immer viel kleiner und hatten kaum Tiefgang. Damit konnte man bequem ans Ufer fahren und direkt aussteigen. Das Boote jetzt ist aber schon um einiges Größer, tiefer und vorallem sind wir auf dem Meer, da würde ich mir das nicht trauen mal eben wo anzuhalten Aber wenn Hafen relativ unkompliziert ist, bin ich beruhigt. Wäre cool, wenn sich jemand noch meldet, der schon Mal in der Marina in Triest war und vll. konkret weiß, wie es da abläuft. |
#5
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Hallo NN,
klar weiss ich mitlerweile, dass es einen Umweltschutz gibt -> vor 50 Jahren hat es für 10 Jahre auf meiner 6m Jolle ein 5 Liter Eimer getan: damit konnte ich auch das Wasser aus dem Boot schöpfen ......+ für die optische Separierung musste der Schwertkasten reichen.
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#6
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Die Regattssegler haben damit offenbar kein Problem.
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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#7
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Hallo,
Ihr habt ein kleines Problem: Das von Euch gemitete Boot darf Dein Mann nicht fahren. Als deutscher darf man nur 15 PS ohne Führerschein fahren und das gilt auch für das Ausland. Ihr könnt Glück haben und es interessiert keinen, Ihr könnt kontrolliert werden und es interessiert wieder nicht, ihr könnt aber auch Pech haben und werdet kontrolliert und dürft deren Kassen kräftig füllen. |
#8
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Halt Stop,
Ihr dürft die 40PS doch fahren, da das Boot ja gechartert ist und unter Italenischer Flagge fährt. Da gilt als Obergrenze 40,8Ps
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#9
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Richtig, auch wir haben mal auf Sardinien ein RIB mit 40 PS für 1 Tag gemietet. Es wurde kein Führerschein verlangt, obwohl ich meinen SBF See dabei hatte.
Gruß Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln |
#10
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Zitat:
bin auch für Umweltschutz, aber ein bisschen Pipi über Bord wird wohl zu verteten sein. Viel Spaß bei der Tour Goggy
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Genieße jeden Tag, es könnte Dein letzter sein! |
#11
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Sollte nach Lee sein ......
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Gruß Klaus Schöne Grüße an den August
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#12
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Richtig, so erklärt es auch der ADAC
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#13
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Hallo Capoonet,
wenn Du irgendwo festmachst, bitte jemanden um Rat fragen wie das bei der jeweiligen Anlegestellt am besten gemacht werde sollte. Mooring, Längseits etc.. Nicht das einem Bootskollegen das gleiche wie bei mir passiert und er einen Schaden davonträgt. Bei mir war es so, dass der Charterer danach das "Weite" gesucht hat und ich auf dem Schaden sitzen geblieben bin...… Viele Grüße Jörg |
#14
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Hab ich auch noch nicht gewusst.
Dachte immer 15PS wäre die EU Obergrenze ohne FS. Man lernt nie aus... |
#15
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Zitat:
Kroatien ab 1 PS Führerscheinpflicht Frankreich ab 9,9 PS Führerscheinpflicht Italien ab 40 PS Führerscheinpflicht Deutschland ab 15 PS Führerscheinpflicht (Manche Binnenwasserstraßen auch 5PS bzw. Binnenseen 8PS) Also brauchst du in Italien unter deutscher Flagge ab 15 PS einen Führerschein unter Italienischer ab 40PS. In Frankreich und Kroatien darfst du mit einem in Deutschland Führerscheinfreien Boot, oberhalb der PS Grenze, nur fahren wenn du einen Führerschein besitzt..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#16
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So ihr Lieben,
der Urlaub ist vorbei und es war toll. Anlegen haben wir uns allerdings nicht getraut Und das war auch gut so, denn als wir zurück in der Marina waren, haben wir es da nur mit Anweisung und Hilfe des Vermieters geschafft. War halt auch super eng gewesen. Aber nichts desto trotz war es wunderschön Jetzt macht mein Mann nen Schein und wir planen den Kauf eines eigenen Bootes. Da wird also mit der Zeit hier bestimmt noch die ein oder andere Frage von uns kommen Danke nochmal für die herzliche Hilfe
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#17
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Hallo, alle zusammen. Irgendwann habe ich folgendes gelesen: wenn man in Ausland führerscheinfrei fahren darf (z.B. 40 PS oder in Norwegen gar keine Einschränkung) und ein Unfall passiert (mit verletzten Personen) wird in diesem Land ermittelt. Aber: auch wenn alles in diesem Land ein gutes Ende hat, wartet in D auch ein Gerichtsverfahren auf den Skipper und die aller erste Frage da lautet: "Sind Sie berechtigt so ein Boot zu fahren?". Und es wird das deutsche Recht gemeint.
In wie weit das stimmt kann ich nicht sagen, einfach ein Mal gelesen. mfG Jivko |
#18
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Zitat:
Gruß Werner
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#19
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Kann ich nicht ganz glauben, das deutsche Gesetz gilt ja sogar nur auf bestimmten Revieren wie Binnenschifffahrtstraßen. Auf den bayerischen Seen braucht man z.B. nur eine Lizenz aber keinen Führerschein.
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#20
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In der Richtung war mal was. Ob das heute noch so ist weiß ich nicht.
Die Gerichtsbarkeit prüft ob du in deinem Heimatland das Fahrzeug hättest so führen dürfen.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#21
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Zitat:
Die Strafbarkeit für Taten im Ausland ist in den §§ 4-7 StGB geregelt. Grundsätzlich kann es in Deutschland zu einem Strafverfahren kommen bei bestimmten (besonders schweren) Straftaten - auch wenn die Tat im Ausland nicht strafbar ist. Ein Fahren ohne Fahrerlaubnis gehört nicht zu diesen grundsätzlich verfolgten Auslands-Straftaten. Ein Fahren ohne Fahrerlaubnis könnte in Deutschland verfolgt werden, wenn es im Ausland strafbar wäre, unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens im Ausland, gleiches gilt für eine im Ausland strafbare Körperverletzung. Ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis im Ausland jedoch nicht strafbar, dann kommt es in Deutschland wegen dieser Handlung auch nicht zu einem Strafverfahren. Die in Deutschland in einem erneuten Verfahren wegen Körperverletzung (<--- die auch im Ausland strafbare Tat) auftauchende Frage nach einer Fahrerlaubnis hat keinen strafbewehrten Hintergrund sondern dient der Sammlung von be- und entlastenden Beweismitteln. Ob es aber schon solche Fälle gab, ist mir nicht bekannt. Das erneute Vorgehen bei bereits im Ausland erfolgter Rechtssprechung wird völkerrechtsmässig grenzwertig betrachtet.
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