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  #1  
Alt 01.09.2019, 17:37
peak peak ist offline
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Standard Papiere für Außenborder

Hallo,

in einigen Anzeigen zu Außenbordern ist zu lesen, dass Papiere für diesen vorhanden seien. Was für Papiere kann es zu Außenbordern geben?

Grüße
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  #2  
Alt 01.09.2019, 18:25
Shetland640 Shetland640 ist offline
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Bedienungsanleitung, Rechnung.
Gruß
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  #3  
Alt 01.09.2019, 18:54
Benutzerbild von Tuppernavy
Tuppernavy Tuppernavy ist offline
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Ein (lückenloses oder wenigestens lückenarmes) Wartungsheft wäre noch schön. Im günstigsten Fall kann man dort auch die Betriebsstunden nachvollziehen. Ich hab für meinen Suzi eines mit übernommen. Meine Werkstatt hat mich dort auch als neuen Besitzer eingetragen.

Es grüßt die Tuppernavy
Torsten
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Wer sagt eigentlich, dass der Frosch keine Federn hat. Er zeigt sie bloß nicht jedem.
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  #4  
Alt 01.09.2019, 19:23
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gnymfaz gnymfaz ist offline
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CE Zertifikat

Gruß
Enno
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gruß
enno
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  #5  
Alt 01.09.2019, 23:18
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ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Wie ist es denn mit einem Außenborder ohne Papiere, insbesondere ohne CE-Zertifikat?
Ist sowas überhaupt verkäuflich? Mein Vater betreibt noch eine Fischerei auf einer nicht schiffbaren Wasserstraße und da wurden natürlich nie irgendwelche Papiere gebraucht. Aber eines Tages muss er oder ich dann z.B. einen 4 PS Mercury Außenborder verkaufen.
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  #6  
Alt 02.09.2019, 00:33
RomanL RomanL ist offline
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CE braucht's nur für die neueren Modelle. Alles bis etwa 2000 ist davon noch befreit. Allerdings sollte man bei Außenbordern immer irgendwas mit sich führen, was die Eigentumsverhältnisse beweist. Da die Dinger gern gestohlen werden, sollte man auch eine Art Registrierung in Betracht ziehen. Zumindest macht es das Wiederauffinden bzw. erst mal die Fahndung einfacher...

Ach ja, und eines sollte man nicht vergessen: Ist man ohne SBF unterwegs, dann sollte man sicher belegen können, daß der Motor unter 15 PS hat. Da sind Papiere natürlich sehr von Vorteil...

Gruß
Roman
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  #7  
Alt 02.09.2019, 07:41
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Wie ist es denn mit einem Außenborder ohne Papiere, insbesondere ohne CE-Zertifikat?
Ist sowas überhaupt verkäuflich? Mein Vater betreibt noch eine Fischerei auf einer nicht schiffbaren Wasserstraße und da wurden natürlich nie irgendwelche Papiere gebraucht. Aber eines Tages muss er oder ich dann z.B. einen 4 PS Mercury Außenborder verkaufen.
die CE ist normal im Handbuch, wenn keine CE da ist dann juckt das normal auch keinen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #8  
Alt 02.09.2019, 18:47
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ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
die CE ist normal im Handbuch, wenn keine CE da ist dann juckt das normal auch keinen
Ja, aber wie würde ein Käufer vorgehen, wenn er den Motor an sein Boot anbauen will und für das Boot dann beim WSA als Kleinfahrzeug mit Kennzeichen anmelden möchte.
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  #9  
Alt 02.09.2019, 22:20
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Ja, aber wie würde ein Käufer vorgehen, wenn er den Motor an sein Boot anbauen will und für das Boot dann beim WSA als Kleinfahrzeug mit Kennzeichen anmelden möchte.
Ich habe nur ältere Zweitakter (90er Jahre) und nie einen KV gemacht. Einer, für den ich wenigstens ein paar alte Rechnungen mitbekam, ist sogar noch auf den Vor-Vorbesitzer (!) bei der WSP registriert.
Bei der Anmeldung zum Kleinfahrzeugkennzeichen schriftlich beigelegt, dass der Motor ohne KV von privat gekauft wurde, Kaufpreis und Anschrift des VK dazugelegt und postalisch in Eberswalde angemeldet. Völlig problemlos.
Aber die polizeiliche Registrierung sollte ich wirklich mal ändern lassen
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  #10  
Alt 03.09.2019, 06:52
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Ja, aber wie würde ein Käufer vorgehen, wenn er den Motor an sein Boot anbauen will und für das Boot dann beim WSA als Kleinfahrzeug mit Kennzeichen anmelden möchte.
Kaufvertrag reicht
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Bertrand Russell
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  #11  
Alt 03.09.2019, 08:47
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... das ist nicht überall so:

... vor Jahren riet ein Mitarbeiter - nie den Bootsausweis beim Verkauf mitzugeben. Dem Ratschlag ging ich nach.

... beim Benachbarten WSA sieht man das anders. Dort soll man die Paiere mit aushändigen- ohne diese würden sie das Boot/ Motor nicht ummelden.


... ich fand die erste Anforderung besser. Da ich schon Käufer hatte, die der vertraglich festgelegten Ummeldung binnen 7 Werktagen nicht nachkamen und Monate sogar Jahre unter meinem Namen fuhren.
.
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Schöne Grüsse !
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  #12  
Alt 03.09.2019, 08:57
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Totti-Amun Totti-Amun ist gerade online
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Ich habe für meinen kleinen BF5 auch rein gar nichts, nur aus seriöser Quelle cash gekauft.
Who cares?
Wenn ich den verkaufen möchte, muss der Käufer damit leben, dass es nix dabei gibt ausser dann vielleicht einen Kaufvertrag, den ich mit ihm schliesse.
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  #13  
Alt 03.09.2019, 09:05
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Zitat:
Zitat von Neutral Beitrag anzeigen
.
... ich fand die erste Anforderung besser. Da ich schon Käufer hatte, die der vertraglich festgelegten Ummeldung binnen 7 Werktagen nicht nachkamen und Monate sogar Jahre unter meinem Namen fuhren.
.
Hate ich auch mal....

zum WSA gefahren... Kopie des Kleinfahrzeugkennzeichens und des Kaufvertrages vorgelegt (Kopie hätte nicht unbedingt sein müssen, da das Kennzeichen des Boote ja im Kaufvertrag Stand)… und das Boot zwangsabgemeldet...

wurde dann vom WSA der Wapo im Käufergebiet mitgeteilt (da es ein Wasserlieger war war klar wo es genau liegt)
und bei der nächsten Fahrt gab es einen Ordentlichen Strafzettel für den neuen Eigner wegen Fahrens ohne Gültige Anmeldung...
__________________
Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
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