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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Gebrauchten AB auf Bodensee zulassen
Hallo,
ich bin der Neue Eigentlich lese ich hier schon einige Zeit mit ,so das ich gar nicht mehr so neu bin. Jetzt zum Thema: Letzte Woche habe ich mir einen gebrauchten Aussenborder 5Ps 4Takt Mercury F5 BOD von 2004 gekauft. Dieser Motor wurde wohl damals als Sondermodell "Bodensee" verkauft. Leider habe ich erst später erfahren das dieser Motor noch nie auf dem Bodensee zugelassen war ,so das ich ihn jetzt erstmalig zulassen müsste. Laut Auskunft vom Schifffahrtsamt muss für die Zulassung eines Motors ,dieser der Richtlinie 2003/44 (Stage 1) der EU-Sportbootrichtlinie entsprechen. Ich habe aber nun eine 94/25/EC ISO 8665 ISO 11547 in den Unterlagen gefunden. Frage: Bekomme ich den Motor so zugelassen? Muss ich ein neue Konformitätserklärung beim Hersteller beantragen? |
#2
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Hallo Fragesteller,
neben der Motorenliste http://www.stmwi.bayern.de/fileadmin...eAllgemein.pdf kann ich dir sagen, dass es unerheblich ist, ob der Motor schonmal am Bodensee zugelassen war. Bestandsschutz genießt nur die Motor-Schiff-Kombination, selbst dann, wenn sie zwischenzeitlich mal abgemeldet waren. Am besten direkt beim Schifffahrtsamt anrufen oder eine Mail schreiben. Grüße Tycho
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#3
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Danke für die Liste.
Habe jetzt eine Zulassung für meinen Motor bekommen. Am wichtigsten wahr wohl nicht die CE oder ISO, sondern das Abgastypenzertifikat So was gibt es wohl nur in Deutschland. Zum Glück hat der Verkäufer das auch noch gehabt. Danke auch für die Info zum Bestandsschutz. Ich dacht das Boot muss permanent zugelassen sein um Bestandsschutz zu haben. Mal sehen ob ich dieses Jahr noch mal auf den See komme Geändert von vogtlandschwabe (19.10.2019 um 07:31 Uhr) |
#4
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Zitat:
Gruß Roland
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#5
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Zitat:
Das Perverse ist ja, dass man extra CE Zertifikate und die Sportboot-Richtlinie und Motoren-Richtlinie eingeführt hat um irgendwas in ganz Europa ohne weitere Prüfung zulassen zu können. Die Praxis am BS verstösst damit eigentlich volle Kanne gegen EU-Recht. Abeeer das ganze wie man mit dem See umgeht hat zwischen den 3 Anreinerstaaten ihren Ursprung in einer Zeit die sogar schon 2 Weltkriege zurück liegt und alle Satire die die Politik normalerweise zu bieten hat überstanden hat. Es gibt eben noch nichtmal einen Vertrag über einen Grenzverlauf. Nur so ein gegenseitiges Verständniss, die 25(?) mtr Wassertiefenlinie. Ab da beginnt willkürlich festgelegt das jeweilige Land. Dat hat kuriose Auswirkungen. Selbst auf das Fahren mit zuvor genossenem Alkohol bei eigentlich "Fahruntüchtigkeit" nach deutscher Strassenverkehrsdefinition, nehmen wir mal 1,3 Promille. Draussen gilt die BSO, eine simple Ordnungswidrigkeit. Der Umgang damit liegt so ein bisschen im ermessen der Waschpo. Weiter drinnen wird dasselbe Delikt dann ggf. zur "Straftat" nach § ..... Das wird sogar im Seeteil der auf beiden Seiten ein deutsches Ufer hat (Überlinger See) scheinbar so gehandhabt. Flagge egal. Eine wirklich typisch deutsche oder schweizerische ganz klare Regel: Ist nicht existent. 3 Staaten (mit Bayern sogar 4) teilen sich einen See und haben schon früh angefangen gemeinsame Regeln aufzustellen. Da traut sich netmal Brüssel oder sonstwer das Glas Bier zu verschütten. Aber du hast ja alles. Das Boot kriegst du problemlos wieder zugelassen, weil eben der Motor stimmt. Der bestimmt alles. Ideal wäre natürlich, wenn du eine alte (abgelaufene) Zulassungsurkunde hast. Oder ne alte Zulassungsnummer, damit die leichter kramen können im Archiv. Ansonsten musst das halt neu anmelden (kostet glaub ich 3 Zehner mehr dann). Und frag net warum. Gibt noch mehr Brüller in Breitwand dort unten
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (19.10.2019 um 11:34 Uhr)
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#6
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Was interessiert die Schweiz EU-Recht? Die BSO ist ein Abkommen zwischen zwei EU-Staaten und einem Nicht-EU-Staat. Wenn die Schweiz sagt, uns reicht die CE-Kennzeichnung nicht, dann wird das halt Bestandteil des Abkommens, auch wenn es EU-intern nicht nötig wäre.
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Gruß, Henning Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß |
#7
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Klar nicht.
Nun könnte die EU aber drauf bestehen, dass zumindest ihre 2 Mitgliedsstaaten sich "konform" verhalten und sagen "Was interessiert uns die Schweiz? Grenzt das erstmal sauber ab". Tut sie aber zum Glück nicht. Warum weiss ich nicht. Ist aber auch gut so
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#8
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Zitat:
Okay Okay. Wir beziehen unser Trinkwasser auch aus dem Bodensee. Da bin ich auch froh das so streng nachgeschaut wird. Nur das man ein Abgastypenzertifikat benötigt ,sagt einem vorher keiner. Auf Nachfrage beim LRA FN brauchte ich nur die CE. Jetzt benötigen sie für diesen Motor halt auch noch das Abgaszertifikat. Egal.....Jetzt ist Boot und Motor zugelassen und ich hoffe ich komme dieses Jahr noch mal auf den See oder den Rhein
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#9
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Beim Fluglärmstreit für den Anflug auf Zürich über deutsches Gebiet ,hat sich die Schweiz auch auf EU-Recht berufen wollen
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