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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Wie Boot an Tankstelle erden ?
Hallo
Weil der "Darf an der Tankstelle nicht tanken..."-Thread komischerweise geschlossen ist, mache ich halt was neues auf: Wie müßte man ein Boot der einer Tankstelle erden ?
Danke und Gruß Ulf |
#2
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Wenn verboten, dann verboten und wenn du dich auf den Kopf stellst, immer noch verboten. Der Tread wurde geschlossen, weil das Problem schon reichlich diskutiert wurde.
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Gruß Heiko |
#3
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genau und auch das Thema der Erdung vom Boot wurde schon in den anderen Thröts dazu ausführlich diskutiert...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#4
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Zitat:
Was soll denn diese Bevormundung? Wenn jemand eine (oder mehrere) Fragen stellt, dann sollte man doch antworten und nicht gleich den Knüppel der Suchfunktion herausholen! Es könnte ja vielleicht sogar mal neue Aspekte / Informationen oder was auch immer zu einem Thema geben?! Übrigens: "Verboten" ist das Tanken eines Bootes auf dem Trailer an Straßentankstellen grundsätzlich nicht. Es ist nur an bestimmte Bedingungen geknüpft. Bemühe einfach mal die Suchfunktion. Gruss Gerd
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#5
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alle Spritführenden Teile im Boot müssen Statisch neutral verbaut sein... dies Bezieht sich auf das Material der Schläuche und der Tanks... zudem müssen alle Metallischen Teile die Sprit Führen miteinander und mit der Schiffserde verbunden sein.. Steht das Boot auf dem Trailer reicht es somit aus den Antrieb mit dem Trailer Leitend zu verbinden um eine Erdung des Bootes herbei zu führen (dann ist die Erdung wieder über die Reifen gewährleistet und eine Statische Aufladung verhindert)… Das hilft aber alles nichts wenn an der Tankstelle das Tanken verboten ist....
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#6
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Zitat:
Ein Verbot bezieht sich auf eine Bedingung. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, kann man es nicht mehr verbieten, oder?! Wenn in diesem Fall die Bedingung ist "Verboten weil keine Erdung", und ich eine Erdung habe, kann es nicht mehr verboten sein. Damit können sie sich dann nicht rausreden.
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#7
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Zitat:
ist ihre Arbeitsanweisung und die Steht.. haate mal die selbe Diskussion mit einer Mitarbeiterin an der Tankstelle in der Nähe unseres Hafens... als ich 6 Kanister mit Sprit getankt habe... "Chef hat gesagt max. 20l Kanister mehr darf nicht" Hab ihr dann die aktuelle Regelung schriftlich vorgelegt und sie ist damit zum Chef der im Büro saß... Der war ungläubig und rief bei der WAPO an ( die ist ja bei uns im Ort und hat die Präsentation die ich hatte gemacht)… dann durfte ich weiterfahren...
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#8
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Der Tankstellenpächter braucht sich garnicht rausreden...
...der kann sich auf sein Hausrecht berufen! Spätestens wenn er dir die Frage stellt, woher du weißt dass deine Erdung funktionsfähig ist, ob du ihm hierfür ein Prüfprotokoll vorzeigen kannst, ist der Drop dann eh gelutscht!
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#9
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Ich würde einfach zur nächsten Tanke fahren. Zum diskutieren wäre mir meine Zeit zu schade.
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Gruß Heiko
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#10
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Zitat:
Hier gibt es 1000 Polier anfragen und gefühlte 100.000 mal das Thema Schiffschraube und keiner knipst gleich das Licht aus.
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#11
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Poliermittel gibt es jedes Jahr neue auf dem Markt... die Physik ändert sich baer nicht jedes Jahr... die Gesetze über Statische Aufladung waren (auch wenn nicht bekannt) schon bei den alten Griechen in der Anwendung
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#12
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Oha, du hast aber auch wirklich immer und ewig eine Ausrede oder Gegenargument. Egal, um welches Thema auch immer
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#13
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Zitat:
ich will Dich mal nicht auf die Suchfunktion verweisen, obwohl in den alten Threads tatsächlich vieles beschrieben ist, sondern versuchen, Deine Fragen kurz zu beantworten: Nur "den Stutzen" zu erden, bringt nichts. Es sei denn, dieser wäre wiederum leitend mit Deinem Stahltank verbunden. Es kommt auf eine Masseverbindung zwischen Zapfsäule und Tank im Boot an. Die wird über Zapfpistole und Tankschlauch hergestellt, wenn der Einfüllstutzen leitend mit dem Tank oder Masse im Boot verbunden ist. Ergänzend muss eine leitfähige Verbindung zwischen Boot und Trailer hergestellt werden, der über die Reifen mit dem Boden verbunden und geerdet ist. Wenn alles aus Kunststoff ist, wäre die leitende Verbindung zwischen Zapfsäule und einem Massepunkt (Erdungspunkt) am Boot anders herzustellen. Das geht dann nur durch ein separates Massekabel von der Zapfsäule beispielsweise zum Motor oder zum Z-Antrieb. Diese Verbindung zwischen Erdungspunkt am Boot und dem Trailer soll schon vor dem Befahren der Tankstelle hergestellt werden. Das eventuell notwendig Erdungskabel zwischen Zapfsäule und Boot muss vor dem Beginn des Tankens hergestellt sein. Dann kann auch "hart" geerdet werden. Bei alledem ist zu bedenken: Wenn der Tankwart nicht will, weil er die Zusammenhänge nicht kennt oder einfach die Anweisung "von Oben" hat, nicht zu wollen, dann will er einfach nicht und stellt Dir die Pumpe ab. Dann kannst Du zwar meckern, kommst aber in der Regel trotzdem nicht weiter. Gruss Gerd PS.: Ich habe viele Jahre lang Kleinflugzeuge betankt. Da ist das Prozedere im Prinzip nicht anders: Der Flieger muss vor dem Beginn des Tankens über ein Erdungskabel geerdet werden. Das wird bei kleineren Flugzeugen häufig am Auspuff (da ist kein Lack) angeklemmt. Das andere Ende des Kabels ist an einem Erdspieß neben der Zapfsäule festgeschraubt, an dem auch die Tanksäule selbst geerdet ist.
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#14
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#15
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Lieber Volker,
Du hast Deine Meinung Kund getan - ich die meine. Den Rest kann sich der Ulf dann ja wirklich aus den alten Threads und selbst anlesen. Ich würde jedenfalls nicht darauf verweisen, was so alles "sein muss" und an seinem Boot vielleicht doch nicht so ist. Können wir's dabei belassen? Gruss Gerd
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#16
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Moin,
mich würde eine Antwort auch interessieren. Anders als billi u.a. behaupten ist das Betanken m.W. nicht verboten, sondern das Boot muss über eine zugelassene Erdungsvorrichtung verfügen (siehe Suchfunktion). In den Threads wird leider nichts über zugelassene Erdungsvorrichtungen geschrieben (oder zumindest habe ich nichts dazu gefunden, siehe Suchfunktion). Wir hatten das Problem mit einigen Booten. TRBS 2153 trifft halt nur auf die Teilanlage zu, TRBS 3151 spricht von "ausreichend". Auch bei den Werften hatte ich nur ausweichende Antworten bekommen, vermutlich wollen die sich mangels Grundlage nicht festlegen.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ Geändert von horstj (23.10.2019 um 14:23 Uhr) |
#17
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#18
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Wo habe ich behauptet das das Tanken verboten ist?
es gibt Tankstellen die das Betanken verbieten... wie man immer wieder ließt... https://www.bft.de/aktuelles/rechtst...n-auf-haengern
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#19
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
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#20
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Wie schon weiter oben beschrieben wirst du ihm kein Protokoll über die Ausreichende Erdung des Bootes bringen können... Wenn der Pächter Sagt Tanken ist nicht dann kannst du geerdet haben wie du willst und Protokolle mitführen welche du willst... Ich habe aber immer noch nicht behauptet das s generell verboten ist an Tankstellen zu Tanken... das ist eine Unterstellung...
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#21
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Lass es, hat kein Zweck, billi hat immer ein Gegenbeitrag
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#22
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Verboten in dem Sinne durch Pächter, nicht generell. So verstehe ich das.
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Gruß Heiko |
#23
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Zitat:
der Pächter legt diese aus... -er kann das Tanken erlauben und das Geschäft machen (so lange nichts passiert ist alles ok). -er kann eine Ordentliche Erdung verlangen und diese kontrollieren. -er kann das tanken von Booten auf Trailern generell verbieten.
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#24
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und was haben die ganzen Posts mit der anfänglich gestellten Frage zu tun? Wie fast immer in letzter Zeit:
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#25
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Interessanter dürfte es doch sein, wie
1. eine zugelassene Erdungsvorrichtung aussieht/ beschaffen sein muss und 2. wer in welcher Form die Zulassung erteilt. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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