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  #1  
Alt 14.11.2019, 11:21
Primo Primo ist offline
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Standard welchen Führerschein binnen im Ausland?

Moin,
bleibt man unter 15 PS braucht man in D auf den Binnengewässern (Außer Rhein) keinen Führerschein aber wie ist das im europ. Ausland, z.B. Donau, Rhone usw.?
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  #2  
Alt 14.11.2019, 11:27
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Zitat:
Zitat von Primo Beitrag anzeigen
Moin,
bleibt man unter 15 PS braucht man in D auf den Binnengewässern (Außer Rhein) keinen Führerschein aber wie ist das im europ. Ausland, z.B. Donau, Rhone usw.?
da benötigt man dann je nach Landesregelung einen Führerschein...

in Frankreich ab 6PS
Österreich über 4,4KW (ELektro über 500W)
Niederlande >15m oder <15m und >20km/h


Einfach beim DMYV in den Länderinfos schauen...

https://www.dmyv.de/toerninfo/revier-international/

Zudem ist das Alter auch noch ein Faktor... Während man in Deutschland schon mit 16 Jahren fahren darf ist dies nicht überall erlaubt... so darf ein 16Jähriger mit Führerschein in Holland kein schnelles Boot (>20km/h) fahren
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Geändert von billi (14.11.2019 um 11:33 Uhr)
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  #3  
Alt 14.11.2019, 11:40
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Ach ja manche Länder wie z.B. Italien schreiben scheinbar noch vor das man den Funkschein für das Fahrgebiet benötigt...

Binnen also UBI Pflicht...
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  #4  
Alt 14.11.2019, 12:28
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Zitat:
Zitat von Primo Beitrag anzeigen
Moin,
bleibt man unter 15 PS braucht man in D auf den Binnengewässern (Außer Rhein) keinen Führerschein aber wie ist das im europ. Ausland, z.B. Donau, Rhone usw.?
Schau einfach mal nach Adac Skipper. Hier kannst du nach Länder usw sortieren.
Zudem steht hier auch alles drin was man im jeweiligen Land an Sicherheitsausrüstung braucht und was man im Land z.B auch an Bootspapiere mit sich führen muss.
Ich hoffe dir hiermit weiter zu helfen.
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  #5  
Alt 15.11.2019, 11:05
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Vielen Dank für die Tipps
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  #6  
Alt 15.11.2019, 11:40
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Österreich über 4,4KW (ELektro über 500W)
4,4 kW ist richtig 500W bei Elektro ist falsch. Es gibt keinen Unterschied.
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Liebe Grüße
Willi
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  #7  
Alt 15.11.2019, 11:48
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Zitat:
Zitat von Gummiente Beitrag anzeigen
4,4 kW ist richtig 500W bei Elektro ist falsch. Es gibt keinen Unterschied.
ist nicht auf meinem Mist gewchsen sondern steht in den Unterlagen des DMYV so drin

https://www.dmyv.de/toerninfo/revier...ch/?no_cache=1


Zitat:
Befähigungsnachweise

Führerscheinvorschriften für Binnen/-Seegewässer
Es besteht eine Führerscheinpflicht für Motorboote
mit einem Verbrennungsmotor über 4,4 kW
mit einem Elektromotor über 500 Wat Leistung.


Ausländische Bootsfahrer müssen den entsprechenden Führerschein ihres Heimatlandes besitzen.

Speziell für den Bodensee gilt:
Für den Bodensee ist ein Bodenseeschifferpatent der Kategorie A oder D erforderlich. Inhaber der Sportbootführerscheine Binnen oder See können einmal pro Jahr für einen Monat ein Ferienpatent beantragen.
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  #8  
Alt 15.11.2019, 11:50
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Laut Yachtverband steht dieses im Internet veröffentlicht
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  #9  
Alt 15.11.2019, 12:51
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https://www.bmvit.gv.at/themen/schif...sfuehrung.html
Zitat daraus:
Keinen Führerschein benötigen:Führerinnen/Führer von Motorfahrzeugen mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 kW, außer die Fahrzeuge dienen der gewerbsmäßigen Schifffahrt oder Schulungszwecken;

Oder im Gesetz https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...ummer=10012703
§118 Punkt 5
Zitat: 5.Führerinnen und Führer von Motorfahrzeugen mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 kW;
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Liebe Grüße
Willi

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  #10  
Alt 15.11.2019, 14:48
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Zitat:
Zitat von Primo Beitrag anzeigen
Moin,
bleibt man unter 15 PS braucht man in D auf den Binnengewässern (Außer Rhein) keinen Führerschein .................
15 PS darf man auch noch fahren...............schlimm genug!

Gruß Werner
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  #11  
Alt 18.11.2019, 17:48
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ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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In Spanien durfte man früher mit dem SFB binnen auch in Küstengewässer bis 3 Seemeilen rausfahren, aber das scheint nicht mehr aktuell zu sein (das nur als Hinweis, falls im Internet immernoch diese nicht gültige Info rumgeistert).
Inzwischen wird auch der SFB See benötigt.
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  #12  
Alt 18.11.2019, 21:05
Johann Schepers Johann Schepers ist offline
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Standard Welcher Schein

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ach ja manche Länder wie z.B. Italien schreiben scheinbar noch vor das man den Funkschein für das Fahrgebiet benötigt...

Binnen also UBI Pflicht...
Moin,
in Belgien z.B. benötigen Boote > 7m ein Funkgerät und natürlich einen entsprechenden Schein. Ich selbst habe noch das alte "Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für Ultrakurzwellen", das sowohl gültig für Binnen und Buten ist.
Jan
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  #13  
Alt 19.11.2019, 07:31
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N2S3 N2S3 ist offline
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Darf man in Belgien eigentlich auch mit handfunke unterwegs sein wie in den Niederlanden?
Wie sieht das in anderen Ländern aus, Frankreich, Skandinavien?
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  #14  
Alt 19.11.2019, 07:41
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Zitat:
Zitat von N2S3 Beitrag anzeigen
Darf man in Belgien eigentlich auch mit handfunke unterwegs sein wie in den Niederlanden?
Wie sieht das in anderen Ländern aus, Frankreich, Skandinavien?
Meines Wissens sind Handfunkgeräte Binnen nur in Deutschland verboten...

In Belgien war vor wenigen Jahren für Sportboote noch die Ausrüstung mit 2 Funkgeräten Pflicht... (wurde aber schnell abgeschafft)
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  #15  
Alt 19.11.2019, 09:19
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ach ja manche Länder wie z.B. Italien schreiben scheinbar noch vor das man den Funkschein für das Fahrgebiet benötigt...

Binnen also UBI Pflicht...
Hallo

Wo hast Du das denn gefunden. Ich habe das weder beim ADAC noch beim DMYV rauslesen können, daß Funk bei Binnen Pflicht ist.

Gruß Ulf
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  #16  
Alt 19.11.2019, 09:26
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Zitat:
Zitat von ulf_l Beitrag anzeigen
Hallo

Wo hast Du das denn gefunden. Ich habe das weder beim ADAC noch beim DMYV rauslesen können, daß Funk bei Binnen Pflicht ist.

Gruß Ulf
kann mich natürlich diesbezüglich irren...

aber das ließt sich bei mir wie eine Pflicht

Funklizenzvorschriften für Binnen-/Seegewässer
Abhängig vom jeweiligen Fahrtgebiet benötigen Bootsfahrer ein entsprechendes Funkzeugnis. Für Küstengewässer das SRC oder LRC, für Binnengewässer das UBI.


bei Frankreich steht der Zusatz:

Funklizenzvorschriften für Binnen-/Seegewässer
Hat ein Sportboot eine Sprechfunkanlage an Bord, muss der Skipper oder ein Crewmitglied das erforderliche Sprechfunkzeugnis besitzen.
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  #17  
Alt 19.11.2019, 10:28
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Zitat von billi Beitrag anzeigen
Meines Wissens sind Handfunkgeräte Binnen nur in Deutschland verboten...
In Österreich auch für die Sportschifffahrt verboten.
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  #18  
Alt 19.11.2019, 10:28
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Hallo

Ja, ich hätte da gelesen, daß ich eben SRC oder UBI brauche, wenn ich ein Funkgerät an Bord habe, aber nicht, daß ich Funk an Bord haben muß.

Gruß Ulf
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  #19  
Alt 19.11.2019, 10:39
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Zitat:
Zitat von ulf_l Beitrag anzeigen
Hallo

Ja, ich hätte da gelesen, daß ich eben SRC oder UBI brauche, wenn ich ein Funkgerät an Bord habe, aber nicht, daß ich Funk an Bord haben muß.

Gruß Ulf
Hi. Sobald du Funk an Bord hast dann musst du auch den Funkschein haben. Hast du kein Funk an Bord schipperst du einfach los und gut ist.
Gruß Andy
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  #20  
Alt 19.11.2019, 10:57
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Zitat:
Zitat von ulf_l Beitrag anzeigen
Hallo

Ja, ich hätte da gelesen, daß ich eben SRC oder UBI brauche, wenn ich ein Funkgerät an Bord habe, aber nicht, daß ich Funk an Bord haben muß.

Gruß Ulf

im einen land (Frankreich) steht : Wenn ein Funkgerät an Bord ist muss die Lizenz vorhanden sein
im anderen Land (Italien) steht … es muss die Lizenz je nach Fahrgebiet vorhanden sein... von einem nur wenn ein Funkgerät verbaut ist steht dort nichts...

aber dies kann auch nur doof geschrieben sein... hört sich aber für mich an wie eine Funkpflicht... aber wie gesagt ich kann mich irren..
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