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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 22.01.2020, 16:01
Benutzerbild von jugofahrer
jugofahrer jugofahrer ist gerade online
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Standard Gasprüfung für Wohnmobile bis 2023 ausgesetzt

Für die Wohnmobilbesitzer sicherlich wissenswert:





Bis 2023 keine Prüfung der Gasanlage nötig

Bis 2023 entfällt die Pflicht einer Gasprüfung. Was bedeutet das für Wohnmobilfahrer, welche Konsequenzen gibt es und was sagen die Fachleute dazu? promobil erklärt’s.


Die Hauptuntersuchung (HU) gehört zu den regelmäßigen Pflichtterminen eines jeden Wohnmobilisten. Bisher war für das erfolgreiche Absolvieren stets auch eine gültige Prüfbescheinigung der Gasanlage notwendig. Fehlte diese, galt das als erheblicher Mangel.
Vor Kurzem wurde das nun geändert: Am 31. Dezember 2019 ist im Verkehrsblatt, dem offiziellen Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI), eine neue HU-Richtlinie erschienen (Verkehrsblatt 2019, Heft 24, Nr. 176, S. 871). Darin wurde diese Mangelbewertung bis zum 1. Januar 2023 vorübergehend ausgesetzt.

Verwendete Messgeräte entsprechen nicht den Anforderungen

Die Aussetzung der Prüfpflicht bedeutet nicht, dass die Wichtigkeit einer sicheren und funktionierenden Gasanlage in Frage gestellt wird. Vielmehr ist der Grund technischer Natur. Laut BMVI ist die so genannte „messtechnische Rückführung“ der eingesetzten Geräte nicht garantiert. Im Klartext: Die bislang verwendeten Messgeräte entsprechen nicht den Anforderungen, die in den Richtlinien für die Qualitätsüberwachung der HU gefordert werden.
Bis 2023 sollen die Anforderungen an die verwendeten Messgeräte und Änderungen der Prüfvorschriften konkretisiert werden. Bis dahin ist eine erfolgreiche Gasprüfung keine Voraussetzung mehr für das Bestehen der HU.
Verband Flüssiggas rät: Gasprüfung trotzdem machen lassen

Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) sieht die Aussetzung der Prüfpflicht kritisch und rät dringend dazu, die Gasprüfung trotzdem wie bisher alle zwei Jahre vorzunehmen. In einer Stellungnahme schreibt der DVFG: „Eine positive G 607-Prüfung [Gasprüfung, Anmerkung der Redaktion] stellt einen Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand und die Sicherheit der Flüssiggasanlage dar. Fehlt dieser Nachweis, kann es im Schadensfall zu privatrechtlichen Konsequenzen kommen. Zusätzlich dient die G 607-Prüfbescheinigung im Schadensfall als Nachweis gegenüber der Versicherung.“
Im oben genannten Verkehrsblatt wird übrigens auch vermeldet, dass bei der Gassystem-Einbauprüfung und der Gasanlagenprüfung bis zum 1. Januar 2023 Gasdetektoren nicht mehr zulässig sind. Stattdessen soll Lecksuch-Spray verwendet werden. Der Grund dafür: Auch die messtechnische Rückführung der Gasdetektoren ist laut BMVI nicht garantiert.


Quelle: promobil
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Gruß Heinz,


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  #2  
Alt 22.01.2020, 16:09
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Barracuda Barracuda ist offline
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Macht mich sprachlos Im Klartext: Lieber gar keine Prüfung als eine die nach so vielen Jahren auf einmal zu ungenau sein soll. Aber das passt zu dem aktuellen Wahnsinn bei der HU und AU
__________________

Ciao
Barracuda

Der, der keine Zeit mehr hat
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  #3  
Alt 22.01.2020, 16:34
Benutzerbild von Fraenkie
Fraenkie Fraenkie ist gerade online
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Was ist denn da los?

Das wurde doch nur auf 150 (?) mbar aufgepumpt und den Druck musste es ne gewisse Zeit halten...........

Bis die fertig sind kommt da wahrscheinlich ein mehrere 100.000€ teures Raketenmessgerät raus.
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #4  
Alt 22.01.2020, 17:24
Benutzerbild von 45meilen
45meilen 45meilen ist offline
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willkommen bei Schildbürgers

Erst mal ist es ja nicht verkehrt das festgestellt wurde das die Messungen ungenau / unzureichend sind.

Statt allerdings zu sagen,
es wird mit Hochdruck nach einer besseren Prüfmethode gesucht und so lange gilt die alte Regelung weiter,
die alte auszusetzen, finde ich verkehrt
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #5  
Alt 22.01.2020, 17:25
Benutzerbild von Miracle Man
Miracle Man Miracle Man ist offline
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Unglaublich...
__________________
Viele Grüße
Olli
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  #6  
Alt 22.01.2020, 17:44
Benutzerbild von Jaki
Jaki Jaki ist offline
Commander
 
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Hallo,

Hut ab, dass mal zugegeben wird, dass ein Messverfahren " Schrott " ist !
Weiter so, da gibt es bestimmt noch das ein oder andere Messverfahren was auch wenig Sinn macht !

Viele Grüße
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  #7  
Alt 22.01.2020, 17:55
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Dann geb ich mal zu bedenken, dass viele Campingplatzbetreiber schon jetzt auf eine aktuelle Gasprüfung achten.
Das wird sich wohl durchsetzen, davon die Platzzusage abhängig zu machen.
Soll jeder machen wie er meint...
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  #8  
Alt 22.01.2020, 20:30
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justme justme ist offline
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
willkommen bei Schildbürgers

Erst mal ist es ja nicht verkehrt das festgestellt wurde das die Messungen ungenau / unzureichend sind.

Statt allerdings zu sagen,
es wird mit Hochdruck nach einer besseren Prüfmethode gesucht und so lange gilt die alte Regelung weiter,
die alte auszusetzen, finde ich verkehrt
das genau steht da aber in der Stellungnahme nicht - sondern, daß eben niemand sagen kann, wie genau die Messungen sind, weil die Nachvollziehbarkeit der Kalibrierung der Meßgeräte nicht gewährleistet ist. Und damit kann die Prüfmethode auch nicht weiterhin als relevanter Bestandteil der HU bestehen bleiben - jedes Nichtbestehen einer HU aufgrund fehlgeschlagener Gasprüfung wäre damit anfechtbar. Vergleichbar wär das ungefähr mit nicht kalibrierten Bremsprüfständen.. da würde wohl auch jeder etwas dagegen haben, wenn man einen EM bekommen würde, aber keinerlei Nachweis darüber besteht ob der angezeigte zu geringe Meßwert denn auch der Realität entspricht...

lg, justme
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  #9  
Alt 22.01.2020, 21:22
Maasmann25 Maasmann25 ist offline
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Zitat:
Zitat von Jaki Beitrag anzeigen
Hallo,

Hut ab, dass mal zugegeben wird, dass ein Messverfahren " Schrott " ist !
Weiter so, da gibt es bestimmt noch das ein oder andere Messverfahren was auch wenig Sinn macht !

Viele Grüße
Hallo.
Woraus schließt du dass die Messmetode Schrott ist.
Meiner Meinung nach gibt es keine einfachere und sichere Methode ein Druck führendes System zu Prüfen.


Gruß
Uli
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  #10  
Alt 22.01.2020, 21:27
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Zitat:
Zitat von Jaki Beitrag anzeigen
Hut ab, dass mal zugegeben wird, dass ein Messverfahren " Schrott " ist !
Unsinn. Kern des Problem ist dass nach der neuen HU-Richtlinie sämtliche Messmittel kalibriert sein müssen. Die Manometer sind bisher z.B. geeicht - das Eichamt ist aber kein zertifiziertes Kalibrierlabor.

Heißt: Messmethode in Ordnung, aber da Messgeräte nicht von zertifiziertem Labor kalibriert formal nicht akzeptiert.
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  #11  
Alt 22.01.2020, 22:04
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Crownline765 Crownline765 ist offline
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Und genau das ist der Unsinn!

Hier wird nur der DRUCKVERLUST in Abhängigkeit der Zeit gemessen und nicht auf einen geeichten Absolutwert angestellt.

Wir können da auch nur mit den Achseln zucken...
__________________
Gruß
Enno
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  #12  
Alt 23.01.2020, 01:36
Arzgebirger Arzgebirger ist gerade online
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Stattdessen soll Lecksuch-Spray verwendet werden. Der Grund dafür: Auch die messtechnische Rückführung der Gasdetektoren ist laut BMVI nicht garantier

... messtechnische Rückführung der Gasdetektoren...


Was ist das denn ?
Lecksuch-Spray ist doch normal...

Bis dahin ist eine erfolgreiche Gasprüfung keine Voraussetzung mehr für das Bestehen der HU.

160 Euro gespart...schnüffeln kann man auch selbst...

Glück Auf !
Gunar
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  #13  
Alt 23.01.2020, 06:53
User 46996
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Naja, was das nun wieder soll ... in der Gebäudetechnik wird ebenfalls lediglich eine Druckprüfung gemacht natürlich mit geeichtem Gerät, bin ja mal gespannt, ob sich demnächst jeder Installateur ebenfalls ein neues Messgerät besorgen darf
Oder ob dort die Prüfung vielleicht auch ausgesetzt wird

Schon interessant, welche Formen hier der Regulierungswahn wieder einmal angenommen hat ...

Grüße

Daniel
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  #14  
Alt 23.01.2020, 08:21
kurz kurz ist gerade online
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wie kompliziert denkt IHR denn?

Ich gehe davon aus, dass man bald irgend ein neue Messgerät/bzw. Verfahren vorschreiben wird, was mehr oder weniger gleich ist wie das alte.

Das einzige was wohl anders sein wird, wird der PREIS sehen. WETTEN?
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  #15  
Alt 23.01.2020, 10:45
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Zitat:
Zitat von Arzgebirger Beitrag anzeigen
160 Euro gespart...schnüffeln kann man auch selbst...
160€???

30-40 ist bei uns in der Region normal für die Gasprüfung.
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  #16  
Alt 23.01.2020, 13:50
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



das genau steht da aber in der Stellungnahme nicht - sondern, daß eben niemand sagen kann, wie genau die Messungen sind, weil die Nachvollziehbarkeit der Kalibrierung der Meßgeräte nicht gewährleistet ist. Und damit kann die Prüfmethode auch nicht weiterhin als relevanter Bestandteil der HU bestehen bleiben - jedes Nichtbestehen einer HU aufgrund fehlgeschlagener Gasprüfung wäre damit anfechtbar. Vergleichbar wär das ungefähr mit nicht kalibrierten Bremsprüfständen.. da würde wohl auch jeder etwas dagegen haben, wenn man einen EM bekommen würde, aber keinerlei Nachweis darüber besteht ob der angezeigte zu geringe Meßwert denn auch der Realität entspricht...

lg, justme
Wie tief hast Du Dich mit kalibrierten Bremsenprüfständen befasst?
__________________

Ciao
Barracuda

Der, der keine Zeit mehr hat
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  #17  
Alt 23.01.2020, 14:30
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Barracuda Beitrag anzeigen
Wie tief hast Du Dich mit kalibrierten Bremsenprüfständen befasst?
nur insoweit, als daß die im letzten Jahr das große Thema bei der Umsetzung der entsprechenden Richtlinie zur messtechnischen Rückführung der Kalibrierung waren und wohl bei diversen bei Werkstätten vorhandenen derartigen Einrichtungen ziemliche Schmerzen und Kosten aufgetreten sind...

lg, justme
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  #18  
Alt 23.01.2020, 14:33
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Nur mal interessehalber. Wo ist denn nun der Unterschied ob dat Dingen geeicht oder kalibriert oder beides ist?
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  #19  
Alt 23.01.2020, 14:51
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Nur mal interessehalber. Wo ist denn nun der Unterschied ob dat Dingen geeicht oder kalibriert oder beides ist?
'eichen' ist eine realtiv spezifisch deutsche Geschichte - das ist die hoheitliche (also staatliche) Überprüfung einer Meßeinrichtung im weitesten Sinne. Als Ergebnis steht da im Grunde eine einfache Ja/Nein-Entscheidung ('geeicht' vs. 'nicht geeicht'). Aus einer gültigen Eichung läßt sich u.a. nicht direkt feststellen, wie groß die Meßgenauigkeit ist (dazu müßte man die entsprechende Eichvorschrift heranziehen).

Kalibrierung bedeutet dagegen erstmal ganz allgemein, die Abweichung und Reproduzierbarkeit von Messungen einer Meßeinrichtung festzustellen - und heutzutage erfordern euopäische Vorschriften in der Regel auch, daß eine Kalibrierung durch eine akkreditierte Stelle erfolgt und meßtechnisch rückführbar auf einen anerkannten Standard ist - letzten Endes ist das ein Qualitätssicherungsprozeß.
Und was jetzt speziell für bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen verwendete Meßgeräte wichtig ist - eine Eichung ersetzt nicht die vorgeschriebene rückführbare Kalibrierung, da das europäische Recht keine Eichämter wie im deutschen Recht kennt...

lg, justme
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  #20  
Alt 23.01.2020, 15:00
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Danke!
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  #21  
Alt 23.01.2020, 15:03
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



nur insoweit, als daß die im letzten Jahr das große Thema bei der Umsetzung der entsprechenden Richtlinie zur messtechnischen Rückführung der Kalibrierung waren und wohl bei diversen bei Werkstätten vorhandenen derartigen Einrichtungen ziemliche Schmerzen und Kosten aufgetreten sind...

lg, justme
Nicht nur das, mein HU-Prüfer hat festgestellt, dass die aktuelle HU-Bremsenprüfung gar nicht gesetzeskonform ist und das entsprechende Regierungspräsidium informiert. Wir regulieren uns zu Tode
__________________

Ciao
Barracuda

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  #22  
Alt 23.01.2020, 15:08
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



……….
Und was jetzt speziell für bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen verwendete Meßgeräte wichtig ist - eine Eichung ersetzt nicht die vorgeschriebene rückführbare Kalibrierung, da das europäische Recht keine Eichämter wie im deutschen Recht kennt...

lg, justme
Genau, und deshalb müssen wir eichen und kalibrieren-das versteht zwar keiner auch nicht die Prüfer-aber, wir sind halt in Deutschland.
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Ciao
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  #23  
Alt 23.01.2020, 16:39
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Zitat:
Zitat von Barracuda Beitrag anzeigen
Genau, und deshalb müssen wir eichen und kalibrieren-das versteht zwar keiner auch nicht die Prüfer-aber, wir sind halt in Deutschland.
Nur bei Abgasmessgeräten.

Bremsenprüfstände müssen kalibriert und stückgeprüft sein.

Nicht dass es jetzt zu einfach wird.
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  #24  
Alt 23.01.2020, 16:57
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Also mein "Bremsenpfrüstand" für die Handbremse vor TÜV ist ne Sandpiste. Blockieren die Räder zur gleichen Zeit gab es bislang beim TÜV noch nie Probleme auf dem Prüfstand.....

Eichen hin - Calibrieren her.... und meine auflaufgebremsten Anhänger haben auch beim TÜV noch nie nen Bremsenprüfstand gesehen. Da stand dann im Prüfbericht was anderes (müsst ich nachgucken).

bis denne, Rainer
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  #25  
Alt 23.01.2020, 18:23
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Also mein "Bremsenpfrüstand" für die Handbremse vor TÜV ist ne Sandpiste.
Na hoffentlich eine kalibrierte Sandpiste
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