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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Kachelofeneinsatz im Ausland noch verkäuflich?
Hallo,
ich habe einen sehr gut erhaltenen Kachelofeneinsatz der Firma Leda mit allen Drum und Dran. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben wird dieser durch einen neuen ersetzt. In Deutschland ist er quasi unverkäuflich. Ä Wie sieht es mit unseren Nachbarn aus? Weiß jemand, ob es da ähnlich Vorgaben gibt? Abholung wäre bei Nürnberg, Tschechien ist quasi um die Ecke. Jemand eine Ahnung? Oder noch besser Interesse.... Viele Grüße Jürgen
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein |
#2
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Versuch es doch einfach über eBay Kleinanzeigen.
Die Kollegen aus Rumänien und co. nehmen eigentlich alles mit, was noch sinnvoll verwertbar ist.
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------------- Gruß, David |
#3
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Hallo,
da steht er seit gestern drin. Anscheinend, also wenn ich mir die anderen Anzeigen so anschaue, dann ist da kein wirklicher Absatz vorhanden. Deswegen kam ich auf die Idee, dass auch bei den Nachbarn ähnliche Gesetze gelten... Dann wäre er wirklich Alteisen, jammerschade. Viele Grüße Jürgen
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein |
#4
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Mach doch mal ein Bild. Eventuell kann man ihn irgendwie zweckentfremden? Eventuell als Zeltheizung, als Grill umbauen?
Gruß Chris |
#5
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Oder für toberan auf sein Boot nach NL ......?
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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#6
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Ich habe unseren Ofen vor ca 5 Jahren bei ebää kleinanz. reingesetzt.
Den konnte jemand als Teileträger gebrauchen und hat sich gefreut. Reichtümer gab es dafür allerdings nicht mehr.
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#7
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Hallo Leute,
hier ist das gute Stück. Ist noch eingebaut und unter Feuer. Oben ist ein Bratfach. Zum Wegwerfen irgendwie zu schade, wenn auch aus der Mode gekommen. Falls den jemand haben will, gerne. Viele Grüße Jürgen
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein |
#8
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Ich bin in dem Fall sicher, die Firma bei mir um die Ecke ist daran interessiert.
https://www.historische-bauelemente.com/
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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#9
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Ab wann ist der denn nicht mehr Gesetzeskonform?
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#10
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Ende 2020
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein |
#11
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Das ist schade drum. Kannst du den nicht Filtertechnisch aufrüsten so das er noch bis Ende 2024 laufen könnte?
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#12
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Jetzt mal ganz im Ernst:
Ersetzt du den in vorauseilendem Gehorsam? Oder weil dich irgendjemand (nennen wir ihn zum Beispiel mal Schornsteinfeger) dazu zwingt? Oder weil der Kachelofenbauer im Rahmen der Wartung rumgesabbelt hat........... Oder weil du es einfach willst? Das Ding viel benutzt, nur trockengeföntes Holz verfeuerst und einfach alles perfekt sein muss? Ich habe da so etwas, vielleicht ist es ein Gen, dass im Studium mal "Mut zur Lücke" genannt wurde.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#13
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Zitat:
Ich finde den Ofen übrigens auch schön, aber was willste machen, wenn der den gesetzlichen Regeln nicht mehr entspricht!?
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Grüße Richard
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#14
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Super Teil.
Kann man den nicht irgendwie aufrüsten ?
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Viele Grüße Michael |
#15
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Die Lücke geht dann aber nur genau bis zum nächsten Besuch des Bezirksschornsteinfegers...
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Viele Grüße Michael
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#16
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Hallo zusammen,
die offizielle Frist läuft Ende 2020 ab, da Baujahr 1986. Sicherlich würde der offiziell erst bei der nächsten Feuerstättenschau auffallen. Mut zur Lücke ist gut, ich bin ja auch nciht "über-gehorsam", aber im Ernst, natürlich fällt der auf. Warum sollte der Schorni den übersehen? Soll ich eine Plakette "Baujahr 2010" fraufkleben? Technisch ist der tadellos, was soll auch kaputt werden. Nachrüsten, jein, es gibt Filter. Allerdings hat uns jeder davon abgeraten. Kosten auch was, brauchen Wartung etc. Außerdem wollen wir in ein paar Jahren unser ganzes Erdgeschoss renovieren. Der ist quasi meiner Regierung ist optischer Dorn im Auge. Da ist der Einsatz quasi das erste Renovierungsopfer. Es kommen also mehrer Faktoren zusammen. Zum Thema Tschechien etc. Mir ist aufgefallen, dass es für diese Öfen kaum einen Markt gibt. Normalerweise, zumindest in unserem Gebiet kaufen "Händler" alles auf was irgendwie brauchbar ist. Somit kam ich auf die Idee, dass diese Länder ähnliche Vorschriften haben könnten. Ich habe allerdings keinerlei Beziehungen in diese Richtung und auch keine derartigen Sprachkenntnisse. Im Forum haben wir bestimmt Kollegen welche da was wissen könnten. Viele Grüße Jürgen
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein Geändert von Silberlocke (31.01.2020 um 12:39 Uhr)
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#17
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Vielleicht ist das hier nur das falsche Forum!? Ich würde den mal beim Grillsportverein einstellen.
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Gruß Ralf |
#18
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Ich denke da eher an Österreich oder Schweden als Käufer.
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#19
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Zitat:
in Ungarn wäre dein Ofen noch gut zu verwenden, aber dazu musst du ihn in ungarischen Seiten inserieren. Dann sind deine 200 Euro für viele Ungarn zu teuer und bis du ihn endlich zur Haustür raus hast, haben dir mehrere ein Ohr abgekaut, und du hast wahrscheinlich mehrfach erhöhten Blutdruck bekommen. Ich würde den Ofen überhaupt erst dann anbieten, wenn er in der Garage, oder auf dem Hof steht. Und dann bares, einladen wegfahren. Geändert von ferenc (31.01.2020 um 15:45 Uhr) |
#20
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Mhm Ungarn, das bringt mich auf eine Idee. Habe einen alten Bekannten der dahin ausgewandert ist. 👍
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein |
#21
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Zitat:
Den "Bezirksschornsteinfegermeister" beauftragt man doch selber inzwischen. Es gibt ja auch die Möglichkeit "Alternativen" zu beauftragen. Man ist also auch ein "Kunde". Deshalb finde ich hat sich ein, nennen wir es mal "etwas erweiterter Horizont" bei den Jüngeren der Gilde ergeben. Bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen können dann zeitlich unbegrenzt weiterbetrieben werden, wenn sie die Grenzwerte der Stufe 1 einhalten. Um dies nachzuweisen, haben die Eigentümer drei Möglichkeiten: >Die Bescheinigung des Herstellers, dass der Feuerungsanlagentyp die Grenzwerte der Stufe 1 auf dem Prüfstand einhält, >>>der Nachweis über eine Vor-Ort-Messung, dass diese Grenzwerte (Tabelle 1), die für den Prüfstand gelten, eingehalten werden, >>>>> der nachträgliche Einbau eines bauartzugelassenen Filters. Der Betreiber kann die für ihn günstigste Variante wählen. Erst wenn die vorgenannten Alternativen nicht greifen, unterliegen Einzelraumfeuerungsanlagen einem langfristig angelegten Austauschprogramm zwischen dem Ende des Jahres 2014 und dem Ende des Jahres 2024. und: 22. Müssen auch Einzelraumfeuerungsanlagen vom Schornsteinfeger zukünftig regelmäßig gemessen werden. Nein. Die Verordnung sieht bei neuen Anlagen die Typenprüfung stattdessen vor, bei der bestimmte Grenzwerte (Tabelle) eingehalten werden müssen. Auch bei bestehenden Anlagen sind keine wiederkehrenden Messungen erforderlich. Eine einmalige Messung kann in Frage kommen, wenn dadurch der Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte vergleichbar einer Typenprüfung erbracht werden soll. Eine Überprüfung durch den Schornsteinfeger ist jedoch alle 5 Jahre vorgesehen, bei der der technische Zustand der Anlage im Vordergrund steht. Diese Überprüfung soll im Rahmen der ohnehin auf der Grundlage des Schornsteinfegergesetzes durchzuführenden Arbeiten erfolgen. https://www.schornsteinfegermeister....cheloefen.html Wie macht man das nun im globalen Feinstaub-Mittelpunkt Stuttgart mit "Komfort-Kaminen"? Keiner kennt den "Ofen" besser als der langjährige Kaminfeger. Genauso wie ja auch den Rest drumrum der ihm Arbeit bietet. Den treibt ja sogar eine unheimliche, nicht greifbare Furcht um. Es ist nicht der Berg, der Watzmann, bei ihm ist es die Furcht vor der Wärmepumpe. Den fragt man. Und wie oben beschrieben gibt es ja die Möglichkeit einer "Messung" und anschliessender Bestätigung. Einmalig! Nun könnte man doch optimale Bedingungen schaffen. Das macht die Autoindustrie, die Elektrogerätehersteller und wahrscheinlich die Ofenbauer ja auch. Siehe oben Stichwort "Prüfstand". Frisch geputzt in´s Rennen gehen. Sauber anfeuern mit idealem Holz. Über Tage Trockengeföhnt und ideal vortemperiert............, ideale Beladung, ideale Einstellung der Zu- und Abluft, Wahl des idealen Zeitpunkts zur Messung........ der Kaminkehrer weiss schon wie das geht, wenn er will. (Ist ja wie beim TÜV, der Prüfer weiss ja auch, wie man ne an sich beschissene Handbremse zu ner einmaligen grünen Messung bringt). Eines ist natürlich klar: Wenn deine Frau statt neuer Vorhänge oder ner neuen Küche / Bad, ner neuen Couch ...........lieber den Ofen raus haben will kann die Klugscheisserei von mir oben sinnlos sein
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (02.02.2020 um 13:19 Uhr)
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#22
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Zitat:
Unser wollte auch drauf bestehen, den Zug des Kaminofens zweimal zu kehren, obwohl sein Mitarbeiter uns jedes mal bestätigte, dass einmal reichen würde aufgrund der wenigen Asche (trotz täglicher Nutzung Okt - Mai). Hab ihm dann gesagt, dass er einmal kommen darf und einmal irgendwer anders. Und schon war er flexibel. Und es hilft, wenn man es aktiv anspricht und ihn nicht einen Missstand entdecken lässt.
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Viele Grüße Michael
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#23
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Zitat:
Jo, meiner wollte auch mal gerne im April und im Oktober kehren kommen. Doof nur, das in der Zeit dazwischen der Ofen nicht im Betrieb ist.
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#24
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Vooorsicht! Der Bezirksschornsteinfegermeister bleibt für alle Feuerstätten in seinem Bezirk verantwortlich! Nachzulesen im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG).
Man kann jederzeit einen anderen, beliebigen Schornsteinfeger mit Kehren und auch mit Messen beauftragen. Trotzdem behält der Bezirksmeister das hoheitliche Recht der Kontrolle aller Feuerstätten in seinem Bezirk. Dem unterschwellig zu "drohen", man könne ja wechseln, kann ein gewaltiger Rohrkrepierer werden! Gruss Gerd
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#25
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Zitat:
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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