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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Warmwasserkosten Mietwohnung
Hallo, könnt Ihr mir da bitte weiter helfen...so richtig blicke ich da nicht durch.
Hab ne Mietwohnung angemietet, wo in den Mietkosten pauschal auch die Heizung inbegriffen ist. Zusätzlich habe ich einen Wasserzähler für das warme Brauchwasser. Was darf ein Qm warmes Brauchwasser kosten ? Hier in dem Link stehen 5,61 Euro / Qm, https://www.verbraucherzentrale.nrw/...rechnung-17778 stimmt das so ? Grüße Didi |
#2
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Die Kosten für warmes Wasser werden doch für jedes Objekt individuell berechnet.
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#3
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Zitat:
Wie oben geschrieben hab ich ja nen Warmwasserzähler...den lese ich jedes Jahr ab und teile es meinem Vermieter mit. Der schreibt mir dann ne Rechnung. Ich habe aber null Vergleich, ob das annähernd hinkommen kann. Gruß Didi |
#4
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Ohne Wärmemengenzähler an der Heizung (der separiert, was für Warmwasser und was für Heizung aufgewendet wurde) nach Faustformel aus deinem Link:
B=(2,5 x V x (t-10))/Hi B=2,5*1m³*50° (bei 60° Vorlauftemp) / 10 (bei Heizöl). =12,5. Kost der Liter Heizöl also 50cent= €6,25/m³ Bei nem €/ltr.): € 12,50/³ Meines erachtens ist das jetzt nur die "Wärme" und es käme da ja jetzt noch der Preis für Wasser und Abwasser an sich dazu (addiert dein Vermieter wohl zum Kaltwasserzähler, wenn er klug ist.).
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#5
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Wenn du mein Mieter wärst, hättest du eine Aufstellung wie sich deine Nebenkosten errechnen und dazu gehört ja auch das warme Wasser. Ich würde an deiner Stelle den Vermieter anschreiben und ihn bitten, dir mal das Berechnungschema zukommen zu lassen.
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#6
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Warmwasser wird nach verbrauch berechnet...
Da kannst du nicht mit qm preis kommen... Meine ehemaligen Mieter hatten fast die dreifachen Heizkosten und den doppelten wasserverbrauch wie meine jetzigen Mieter... Du solltest eine detalierte Aufstellung verlangen... Warmwasserkosten sind nicht leicht zu berechnen ... da sind teils gaskosten mit drin... Oder halt die Energie die das Wasser erwärmt
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#7
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Früher wurde ein Pauschalprozentsatz der Energiekosten zur Erwärmung des Warmwassers angesetzt. Heute muss bei einer Zentralheizung mit Warmwasserbereitung zwischen der Heizung und dem Warmwasserboiler ein Wärmemengenzähler installiert sein. Dieser misst die Energie die zum Erwärmen des Warmwassers benötigt wurde und die Kosten können dann aufgrund des persönlichen Verbrauchs auf die einzelnen Nutzer umgelegt werden.
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#8
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Zitat:
Und nicht Quadratmeter. Habe auch erst gestaunt
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#9
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Zitat:
Wird mit Öl geheizt. |
#10
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#11
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Dann meine Rechnung in #4
nach deinem ganz hervorragenden Link.
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#12
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Zitat:
Eine Ausnahme ist nach § 9 Abs. 2 S. 2 der Heizkostenverordnung nur dann möglich, wenn der Einbau eines Wärmezählers einen unzumutbar hohen Aufwand verursachen würde. Dann darf der Energieverbrauch mittels der in der Heizkostenverordnung vorgegebenen Berechnungsformel ermittelt werden.
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#13
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Danke Fraenkie,
dann kann ich also die 12,5 €/Kubikmeter als Berechnungsgrundlage nehmen. Gruß Didi |
#14
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Ja, kommt hin. Allerdings solltest Du Dir plausibel erklären lassen, warum kein Wärmemengenzähler an dem Boiler angeschlossen ist. Ich habe noch nie erlebt, dass dieses nicht möglich ist.
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#15
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dies muss nicht nachgerüstet werden... es besteht auhc Bestandschutz...
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#16
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Eher nicht. Nur wenn es baulich nicht möglich ist. Sind keine vorhanden kann der Mieter pauschal 15% der Kosten für die Warmwassererwärmung kürzen.
zB. hier:https://www.bundesbaublatt.de/artike...t_1724806.html
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#17
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Herzlichen Dank für Eure Mithilfe...hat mir sehr weiter geholfen.
Grüße Didi |
#18
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Zitat:
Ich denke mal, der hat sein Heizöl net für nen €/liter gekauft. Sondern eher für 70 cent oder darunter. Aber ich steh auch immer vor dem Problem, wie ist denn wirklich der Preis von dem Heizöl im Tank Da ist ja teureres und billigeres drin, irgendwann ist das eine weg und das nächste kommt dran. Aber dann kippt man ja schon wieder drauf.......... Man müßte da so ne Art FiFo (First in First out) einführen. Aber mit ner Flüssigkeit wird das blöde Bleibt nur ein bisschen der "breite Daumen" (die Mitte aus den letzten 2 Rechnungen oder so).
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#19
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Nene Billy.
Das ist ne Grauzone. Da gibt´s eben meistens nen Konsenz ohne Kläger........ Grundsätzlich ist das m.M. schon Muss. Ausser es spricht echt was dagegen. Und das ist eigentlich nie der Fall. Nix ist unmöglich. Abeeeer: Wenn man alles richtig macht ist das teurer. Diese ganzen Gerätchen müßen ja geeicht und regelmässig getauscht werden und was weiss ich. Sogar ja die Wasseruhren (und wenn da nur 50 liter im Jahr verbraucht werden...........mir unverständlich). Dann gibt man die ganze Story eben nem Profi (Brunata und wie die alle heissen), "mietet" damit auch die Gerätchen und alles wird von denen obendrauf umgelegt. Inklusive nem satten Bonus für die Jungs. Da haben die Mieter am Ende den schwarzen Peter.
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#20
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Zitat:
wir haben auch alles vergeben... die komplette Nebenkostenabrechnung und die GEräte kommen bei uns von einer Firma... die müssten uns ja Informieren, wenn wir was einbauen müssten... alle Zähler (je Wohnung ein Warmwasserzähler, ein Kaltwasserzähler und ein Wärmemengenzähler) sind gemietet.. also alles deren ihr zeug...
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#21
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Ich schon.
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#22
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Stopp bitte, hab Anfangs gepostet, dass ich solch einen Zähler habe.
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#23
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Für die Menge an Warmwasser.
Aber nicht für die Energie (Wärmemenge) die da reingeflossen ist, um das dreht sich´s hier. Detailverliebt Vergiss es. Alles gut. Der "rechnerische" Ansatz reicht doch erstmal für´s gröbste "kontrollieren".
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#24
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Zitat:
Ich bezog mich auf deine Bemerkung "Bestandsschutz". Ich glaube den gibt es nicht. Meiner Meinung stehen alle Vermieter --und das sind sehr viele-- (auch ich zum Teil, meine Mutter erst Recht, alte Frau halt) die das nicht so sauber umgesetzt haben in einer "Grauzone". Um glückliche Mieter (und Vermieter) geht´s doch. Wenn´s in Summe etwas preiswerter geht (auf Kosten der letzten Transparenz ....und Rechtssicherheit!) und keiner den anderen über den Tisch zieht bzw. sich über den Tisch gezogen fühlt ist doch alles gut.
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#25
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Zitat:
Sollte die Nebenkostenabrechnung deswegen Fehlerhaft sein muss ich Minol deswegen in regress nehmen.. diese müssen mir ja sagen dass die Abrechnung aufgrund gesetzlicher vorgaben so nicht zulässig ist.. diese kommen zum Ablesen, tauschen die Zähler und machen die komplette Abrechnung...
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