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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Navigationslicht mit Akku
Ich möchte gerne eine Kabeldurchführung auf meinem Boot entfernen. Bisher brauchte ich sie für weiße Topplicht. Das möchte ich gerne gegen eine wetterfeste Lampe mit Akkus ersetzen. Bisher konnte ich aber keine gute finden und erwäge die Kreuzung einer Akkutaschenlampe mit einem Topplicht.
Bevor ich mich an die Arbeit mache, frage ich mal in die Runde ob es dafür eine vernünftige Lösung aus dem Laden gibt, die nicht mehr als 50 € kostet. Mein Boot ist unter 7 Meter lang. Bitte antwortet hier nicht mit rechtlichen Einwänden wegen nicht zugelassener Lampen! Das wäre eine Diskussion, die bitte in einem anderem thread zu führen ist oder auf Facebook. Es geht um eine Lösung mit vertretbarem Auwand.
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Meine Artikel über Fototechnik: photoinfos.com Mein Blog über Boote und Reisen: oxly.de Geändert von Zzindbad (04.05.2020 um 18:20 Uhr) |
#2
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Da es nicht zugelassen ist mit Akkus gibt es auch keine zugelassenen... daher ist dein ganzes Vorhaben nicht ganz legal...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#3
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#4
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Hi?
Wie schnell ist Dein Boot? |
#5
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Hallo
Es gibt ja schon mal Batterie-betriebene Kombilichter mit rot/grün. Evtl. könnte man die noch mit einer LED Birne bestücken. Beim Toplicht würde ich dann auch nach einer günstigen LED Lampe suchen. Ein Problem bei Akkubetrieb ist aber, dass man da bei Unterspannung bei Zeiten abschalten sollte, damit die Akkus nicht zu schnell den Geist aufgeben. Wenn du das jeweils mir Akkufächern machst , die Akkus in der Größe AA aufnehmen, kann man als Reserve auch noch einen Satz Batterien vorhalten. Die anfangs genannten Kombilichter hatten aber glaube ich Baby-Zellen drin. So gesehen vielleicht da auch lieber eine günstige LED Lampe mit externem Fach. Gruß Ulf
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#6
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Das mit dem externen Batteriefach ist ein guter Vorschlag, dazu kannst auch so eine Toplampe verwenden die hat einen Lichtsensor eingebaut und schaltet bei Tageslicht automatisch ab, so eine verwende ich am Boot und die kostet knappen 20er 👍
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Servus aus Wien Christoph und Kevin 🇦🇹 „nimm dir Zeit und nicht das Leben“ |
#7
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Moin moin,
das Thema der nicht vorhandenen Zulassung wurde ja schon angesprochen - wenn Dir das egal ist gibt es neben den schon angesprochenen Navisafe Lights auch noch Lösungen von Aqua Signal (Serie 27) oder Attwood, wobei Du mit Deinem Budget bei letzterem sogar die Kombi aus Rundumlicht und Zweifarbenlaterne bekommst. LED als Leuchtmittel ist bei sowas Standard, Betrieb mit handelsüblichen Batterien ebenso. Vorteil der Attwood-Kombi wäre noch, daß sie pro Leuchte nur drei Batterien benötigt, die Aqua Signal braucht jeweils vier. lg, justme |
#8
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Das Camplite von Nissen ist meines Erachtens zugelassen als Toplicht für Festlieger. Das hat sogar eine Dämmerungsautomatik und geht selbstständig an und aus.
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#9
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Die hier sind zwar etwas teurer, aber gut.
https://www.marblu.de/led-navigation...ung-solar.html Ich verwende das "Rundumlicht weiß solar" in Kroatien als Ankerlicht an der Boje.
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Gruß Jörg Das Leben wird deutlich leichter, wenn man nicht alles erzählt was man weiß, nicht alles glaubt was einem erzählt wird und über den Rest einfach still lächelt! |
#10
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Binnen ist es egal, wie lang und schnell ein Kleinfahrzeug (<20 m) ist,
es muss in Fahrt bei Nacht eine dieser drei "Beleuchtungen" haben: Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#11
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Hi Lutz
Ist nicht ganz so So haben wir es mal gelernt: Ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 m Länge, dessen Höchstgeschwindigkeit 7 kn nicht übersteigt, darf statt Topp-, Heck- und Seitenlichtern ein weißes Rundumlicht und muss, wenn möglich, außerdem Seitenlichter führen. Und das gilt auch noch, so weit ich weiß. |
#12
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Zitat:
https://www.bootspruefung.de/theorie/sbf-binnen/lichter
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#13
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Asche auf mein Haupt.
Meine Ausführung geht nicht binnen.
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#14
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Aus meiner Sicht ist nicht wichtig was in welchen Prüfungsfragen steht, wichtig ist was im Gesetzt oder in der (technischen) Verordnung steht.
Könnte bitte jemand konkret das Gesetzt oder die Verordnung zeigen?
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#15
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Warum? Darum ging es doch gar nicht
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#16
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richtig ging es nicht drum - da aber gefragt wurde....
https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...3-13-node.html bis denne, Rainer Demnach also nix mit Motor und nur 1 weißes Rundumlicht. |
#17
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Zitat:
Wie ich es gedacht habe, in der Verordnung stehts nichts davon, wie das Licht gespiesen wird, also ob Batterie oder Akku oder irgendwie an der Stromversorgung der Maschine. Steht nicht da. Ebenso steht in der Verordnung nichts davon wie dieses Licht montiert sein soll, also ob fest montiert am Aufbau oder über eine Klemme festgemacht wo auch immer oder überhaupt. Steht nicht da. Also, nichts interpretieren was nicht in der Verordnung steht. Das selbe gilt für die Schweizerische Binnenschiffahrtsverordung wie auch in der BSO (Bodenseeschiffahrtsverordnung). Das Licht ist definiert wie z.B. Stärke resp. Leuchtweite, aber es steht nichts über die Speisung und es steht nichts über die Montage. Zitat:
und wo steht nun das es verboten ist? Ebenso hat der TE nicht erwähnt, dass er "nur" ein Toplicht hat, dass er keine Seitenlichter Rot / Grün hat. Er hat nur gefragt ob es Batterie/Akku betriebene Toplichter gibt, damit er die Verkabelung sparen kann. Solche Toplichter gibt es, verschiedene Bespiele wurden aufgezeigt.
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Richard En Gruess vom Bodensee
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#18
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Ach - fällt mir gerade auf. Das Toplicht an sich ist ein Sektorenlicht 225° (20 Strich) hat damit den Leuchtwinkel von rot und grün zusammen.
360° ist dagegen ein Rundumlicht. Wie (Betriebsmittel), Leuchtweite, Farbtemperatur etc. ist genau geregelt. Da gibbet hier im Forum mindestens einen Thread zu (find den auf die Schnelle nicht). Bis denne, Rainer |
#19
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Zitat:
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#20
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genau genommen steht da
"dass anstelle des Topplichtes nach Buchstabe d ein von allen Seiten sichtbares weißes helles Licht geführt wird." Also statt Topp- und Hecklicht ein Rundumlicht. Und "hell" ist auch irgendwo genau definiert. Gruß, Rainer |
#21
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Am besten könnte jedoch der TE klären ob er nun ein Topplicht oder ein Rundumlicht meint.
Gruß, Rainer |
#22
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Zitat:
da ich dies schon oft hier dargelegt habe mit den ganzen Verordnungne ist es mir zu müham immer wieder solche fragen zu beantworten..
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#23
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Zitat:
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN § 1.01 Nennspannungen Nennspannungen für Signalleuchten in der Rheinschifffahrt sind die Spannungen 230 V, 115V, 110 V, 24 V und 12 V. Vorrangig sollen Geräte für 24 V verwendet werden. § 1.03 Besfestigung Die Teile der Signalleuchte, die der Befestigung an Bord dienen, müssen so gefertigt sein, dass sich nach der Justierung der Signalleuchte an Bord die einmal festgesetzte Lage im Betrieb nicht verändern kann.
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#24
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Zitat:
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#25
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klar hab ich den...
wurde zwar 2011 durch eine EN ersetzt aber in der steht das selbe... hier findest du auch viel zum nachlesen https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=184997
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (06.05.2020 um 06:07 Uhr) |
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