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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Sondergenehmigung Überbreite
Hallo zusammen,
da wir aktuelle gerade unsere Sondergenehmigung zum Überbreitentransport (2,56-2,99m) verlängern lassen, hier aktuelle Infos dazu. Geltungsbereich Bundesrepublik Deutschland ist möglich, einfach Urlaubsfahrten bei den Bemerkungen eintragen. Ohne eine Begrenzung auf ein Fahrzeug ist möglich, bei Bemerkung einfach Ersatzfahrzeug bei Panne, Kundendienst, Fahrzeugwechsel nach geforderter Mindestvorraussetztung eingeben. Eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren nicht zulässiger Straßen (Landwirschaftlicher Verkehr frei,...) kann gleich mit ausgestellt werden. Als Dauergenehmigung ohne Begrenzung der Anzahl der Fahrten für 3 Jahre kostet der Spaß in Bayern aber 700.-€ Zum Jahresanfang kommt eine Änderung, diese ist dann Deutschlandweit gleich und wird vermutlich um einiges günstiger werden (Aussage vom Landratsamt). Daher jetzt lieber nur bis Jahresende nehmen und nächstes Jahr dann verlängern. Für uns sind es so "nur" 170.-€ bis Jahresende.
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#2
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in NRW war es zumindest vor 10 Jahren so, dass Du die Genehmigung bei Deiner Meldeadresse, dem Start- und dem Zielort des Transportes einholen konntest. Ich habe da immer rumtelefoniert. Es gibt ja keine Wegsteckenvorgabe, daher ging mein Transport immer zunächst in die Gemeinde mit dem billigsten Preis......damals hab ich immer so ca 100 Euro für drei Jahre bezahlt
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#3
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Zitat:
Aber ihr in Bayern verdient ja auch pro Kopf mehr. Mach das mal online bei "vemags.de"! Gruß Holger |
#4
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Den Antrag habe ich natürlich über vemags.de gestellt.
Die Sachbearbeiterin hat sich bei mir gemeldet weil Sie der Meinung ist das wenn man schon soviel dafür bezahlen muss das dann auch alles ausgereizt wird was möglich ist.
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#5
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Moin ich hab meinen Antrag gerade auch neu beantragt in RLP.
Heute auch die Rechnung bekommen ..... 600 Euro... habe gleich mal Einspruch eingelegt wie sich das verhält von Bundesland zu Bundesland eine Differenz von fast 400% zu BW. ( 170 Euro ) für die gleiche Leistung... Ist es eigentlich auch möglich den Antrag in BW zu stellen wenn ich in RLP wohne??? Nach BW sind es bei mir nur 1000m....
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Das Leben ist nicht dafür bestimmt leicht zu ein, sondern um gelebt zu werden... also tun wir es... ich habe den Weg gefunden...Grüße Thomas.......von Rheinkilometer 406... |
#6
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Vieleicht deinen Stellplatz virtuell um 1000m verlegen ?
Gruß Rainer |
#7
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Ich fürchte nein. Habe vor Jahren ( als es Vemags noch nicht gab) einen Antrag in Sachsen-Anhalt gestellt. Abgelehnt. Begründung: am Wohnort bzw. am Firmensitz. Mein Argument das der Antrag an 3 Orten gestellt werden kann (Beginn der Fahrt, Ende der Fahrt und Wohnort/Firmensitz) wurde verneint.
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Gruß Holger |
#8
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Wartet mit den Anträgen bis nächstes Jahr, da wird es bundesweit vereinheitlicht und angeblich auch günstiger.
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#9
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Noch günstiger? Ich habe letztes Jahr in Köln knappe 120 € für drei Jahre bezahlt.
Viele Grüße Stefan |
#10
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In SH zahle ich für 3 Jahre 256 Euro. Breite 4 m, Länge 18m, Gewicht kompletter Zug 18 Tonnen. Ist aber an eine bestimmte Strecke gebunden und nur nachts.
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Gruß Frank |
#11
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Wow, hast du das als Privatperson erhalten? Wie sieht's da mit Begleitfahrzeugen aus? Hänge seit Jahren an der 3 m Breitengrenze fest und würde auch gern Boote mit größerer Breite fahren.
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Gruß Holger |
#12
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Also die Aussage Bayern = 700.- ist falsch, in Bayern verlangen die Landratsämter nach Gutdünken. Ich sollte 300.- für 3 Jahre bezahlen, mir taten es dann aber 3 Monate für 80.- Landkreis Aichach/Friedberg.
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#13
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Zitat:
Ob meine Höhe von 4,60 m das alles noch erschwert weiß ich nicht. Edit. Als Privatperson
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Gruß Frank
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#14
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VEMAGS Gebühr
Hallo,
ich habe VEMAGS zum erstenm mal genutzt. Genehmigung wurde erteilt, aber ich finde nichts, wohin ich die Gebühr überweisen muss. Folgt da noch ein separater Gebphrenbescheid? |
#15
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Dann lese mal was zur Höhe drin steht. Besonders das Kleingedruckte.
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Gruß Klaus Schöne Grüße an den August |
#16
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Höhe steht 4,60m . Nix mit Kleingedrucktes. Die Höhe ist auch nicht das Problem. Die Breite ist entscheidend.
Wenn der Antrag durchgegangen ist kann man sicher sein das die Höhe und Breite passt. Der Antrag geht durch 3 Behörden, Strassenbauamt, Strassenmeisterei und Polizei. Mein Bruder hat jetzt ne Genehmigung von Grömitz nach Elmshorn. Breite 3,74 und Höhe 4,15m. Ohne Polizei und BF3.
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Gruß Frank |
#17
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Allgemein sind Brücken an Autobahnen und Bundesstraßen 4,5 m hoch.
Auf Landstraßen nicht immer. Mit Sicherheit steht drin, daß Du die Strecken vor Fahrtantritt prüfen mußt, ob sie auch befahrbar sind. Es könnte ja Baustellen oder Umleitungen geben.
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Gruß Klaus Schöne Grüße an den August |
#18
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Wir haben eine fest vorgegebene Strecke. Da sind keine Brücken. Selbst die Ampeln sind hoch genug. Wenn Umleitungen vorhanden sind gibt es eine alternative Strecke.
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Gruß Frank |
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