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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Widerruf in den Niederlanden
Hallo zusammen,
ich habe letzte Woche ein Boot für eine Kurzwoche Ende August in Friesland gebucht. Heute bin ich über eine aktuelle negative Google Bewertung über dieses Boot gestolpert. Dies soll eigentlich unser erster Bootsurlaub werden aber wir sind nun etwas verunsichert. Kann mir jemand sagen ob man in den Niederlanden auch das Recht eines 14 tägigen Widerrufs hat? Der Mietvertrag ist über Hiswa und ich finde nur Informationen über eine Stornierung. Kontakt zum Vercharter habe ich noch nicht aufgenommen. Vielen Dank für eure Hilfe! |
#2
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...es ist durchaus wahrscheinlich, dass die Rechtslage wie in Deutschland ist, da die meisten Widerrufsrechte auf EU-Richtlinien zurückgehen, hier möglicherweise Fernabsatzrecht (e-commerce-RL).
Schau' doch mal in Deine Vertragsunterlagen, ob dort etwas über ein Widerrufsrecht steht..? |
#3
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Es ist ein HISWA Mietvertrag. Über Widerruf finde ich dort nichts. Nur über Stornierung. Da die Reise bereits in drei beginnt, wären 100% des Reisepreises fällig
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#4
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Was hast Du denn für ein Boot gemietet und was wurde bei Google (Link) negativ bewertet
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#5
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würde mich auch interessieren
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#6
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Vergiß die Google Bewertung und freu dich auf den Urlaub.
Nirgendwo wird soviel Mist geschrieben, wie in den Bewertungsportalen. Darauf gebe ich schon lange nichts mehr. Oft liegt es im übrigen auch am Charterer(Käufer) etc. Gruß Werner
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#7
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Die Bewertung würde ich auch gerne mal sehen
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#8
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Das Recht hättest du in Deutschland auch nicht.
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#9
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Die Deinem Mietvertrag zugrunde liegenden Bedingungen findest Du hier:
https://www.hiswarecron.nl/leisure-e...overeenkomsten Irgendwo kann man auch Deutsch wählen. Du kommst wegen Corona aus keinem Vertrag. Wegen einer schlechten Bewertung scheint mir deshalb Wunschdenken.
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Gruss, Dirk
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#10
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Im Voraus wegen einer schlechten Google-Bewertung zu wiederrufen wird wohl kaum möglich sein.
Sollte sich die Google-Bewertung aber bewahrheiten und das Boot ist wirklich in so schlechtem Zustand und hat sogar schwere technische Mängel wie eine defekte Lenkung, dann (nach Probefahrt) die Übernahme verweigern. Gibt sicher auch "Scherereien" mit dem Vercharterer, daher alle Mängel und Vorschäden fotografisch dokumentieren. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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