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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Verständnisfragen zu Zoll und Steuer
Hallo zusammen,
ich habe ein Gobbi Sportboot angezahlt. Gekauft hat der deutsche Vorbesitzer das Boot von der Werft in Norditalien in den 90ern. Er findet allerdings die Originalrechnung mit Umsatzsteuerausweisung nicht mehr. Das Boot liegt schon immer am Luganer See, allerdings seit mehreren Jahren in einer Schweizer Werft, die auch alle arbeiten am Boot ausführt. Der Vorbesitzer lebt in Deutschland, fährt unter Deutscher Flagge und hat das Boot in Deutschland registriert. Nach einigen Stunden Recherche habe ich nun folgendes Verständnis: 1. Der Vorbesitzer hat sich Strafbar gemacht, da er das Boot in der Schweiz instand halten lässt. 2. Bei der Rückführung in die EU müssen Steuern gezahlt werden, da a) der Aufenthalt außerhalb der EU >3 Jahre und b) keine Originalrechnung mit Mehrwertsteuer vorhanden ist. Freu mich über Antworten. Grüße mk743 |
#2
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Hallo mk743, komischer Name , kenn sonst nur R2D2 oder C3PO. Warum soll sich jemand strafbar machen wenn er im Ausland ein Boot warten lässt ?
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#3
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Das Boot liegt seit mehr als 3 Jahren in der Schweiz, hat damit den Status als Erwerb in der EU verloren und muß bei der Wieder-in-Verkehr-Bringung in Selbiger erneut verzollt und versteuert werden. So meine ich das auch zu wissen. Ob ursprüngliche Kaufrechnungen vorhanden sind oder nicht, dürfte in diesem Falle keine Rolle mehr spielen.
Genauere und sichere Infos darüber wird dir aber jedes Zollamt geben können. Warum sich aber der Voreigner strafbar hat machen sollen, weil er das Boot in der Schweiz servicen ließ, halte ich für für Quatsch.
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Gruß Jürgen |
#4
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Grundsätzlich wird für jedes Boot, das aus einem Drittland (Nicht-EU-Land) in die EU geliefert (eingeführt) wird, die Einfuhrumsatzsteuer fällig – völlig unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Bootes, also auch völlig unabhängig davon, ob es sich um ein Neu- oder Gebrauchtboot handelt. Der Steuersatz entspricht dem Mehrwertsteuersatz des Einfuhrlandes (in Deutschland also derzeit 16 %). Basis der Berechnung ist der Zollwert. Bei Lieferungen sind auch die anfallenden Transportkosten zu versteuern.
Der Zollwer ist der aktuelle Zeitwert. Dass er sich strafbar gemacht hat, ist völliger quatsch. Lg Roland |
#5
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Hallo, nur zum besseren Verständnis, dann müsste ja auch nach jedem Urlaub z.B.in der Schweiz das Boot verzollt werden?
Ich meine es ist in Deutschland registriert, und der Besitzer hat seinen Wohnsitz in Deutschland.
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Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel. LG Thomas |
#6
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3 Jahre Urlaub?
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Gruß Albert |
#7
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Na ja, woher sollte der Zoll wissen wie lange das Boot in der Schweiz war?
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Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel. LG Thomas |
#8
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Er muss nur in den letzten drei Jahren mit dem Boot in der Eu gewesen sein.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#9
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Du willst doch nicht den Zoll anlügen???
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#10
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Nee, selbstverständlich nicht. Mich hat aber auch noch nie ein Zöllner gefragt wie lange ich oder meine zugelassenen mitgeführten Fahrzeuge in der Schweiz waren.
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Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel. LG Thomas
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#11
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Zitat:
Das Einlagern und Warten in der Werft wurde lediglich auf Grund mangelnder Zufriedenheit bei den italienischen Kollegen in die Schweiz verlagert (macht aus monetären Gesichtspunkt sonst auch wenig Sinn). Zur Strafbarkeit des Eigners: In der Schweiz sind die Mehrwertsteuersätze ein Bruchteil der deutschen 19% -> er müsste Nachversteuern. Zitat: " Fall 3: Das Boot kommt ins Winterlager in die Schweiz. Das ist ohne Probleme möglich. Dazu muss das Boot allerdings beim zuständigen Zollamt in Konstanz oder Friedrichshafen vorgeführt werden. Der Zoll stellt dann ein Auskunftsblatt INF 3 aus, das die „Rückwareneigenschaften“ des Bootes feststellt. Dann darf an dem Boot im Schweizer Winterlager allerdings nichts verändert werden. Wird das Unterwasserschiff gestrichen, in der Werft ein neues Log eingebaut oder Wartungsarbeiten durchgeführt, dann spricht der Zoll von einer „Veredelung“, die vorher vom Zoll durch ein entsprechendes Papier genehmigt werden muss. Ein ganz heikler Fall Achtung – wird das nicht gemacht, wird das richtig teuer, denn dann verlangt der Zoll nicht nur die Einfuhrumsatzsteuer auf die „Veredelung“, sondern in jedem Fall zusätzlich noch Zoll auf das ganze Boot. Bei einer X-Yacht im Wert von 150 000 Mark, an der für 10 000 Mark ein Teakdeck verlegt wurde, sind das dann rund 2700 Mark Zoll und 26 000 Mark Einfuhrumsatzsteuer. Wer sich keine Veredelung genehmigen lässt und beim Schmuggel seines veredelten Bootes vom Zoll erwischt wird, erhält grundsätzlich keine Präferenzgewährung, da die sogenannte „Nämlichkeit“ des Bootes zum Zeitpunkt der Ausfuhr zur Veredelung in die Schweiz, als auch bei der Wiedereinfuhr durch einen Zöllner nicht festgestellt werden konnte." Fall 3; Quelle: https://www.ibn-online.de/artikel/75...ueber-den-Zoll |
#12
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Bist du sicher das das noch alles gültig ist ? Wenn da noch von Mark gesprochen wird ?
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#13
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es sollte mitllerweile klar sein das das Boot nicht ausgeführt wurde da es regelmässig in der EU war und bekanntlich braucht man keinen Mehrwertsteuernachweis mehr... wenn das Boot in Detuschland angemeldet ist...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#14
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Zitat:
Und gilt das auch, wenn ich mit dem Boot irgendwann im Urlaub zb Frankreich von den Behörden angehalten werde? Grüße mk743 |
#15
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Zitat:
https://www.yacht.de/magazin/heft_in...r/a123679.html https://www.boote-forum.de/showthrea...mehrwertsteuer
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#16
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Hi?
In Deinem Fall würde ich dem zuständigen Zollamt den Fall schildern. Die Auskunft schriftlich bestätigen lassen. Alles andere ist Glaskugel-lesen und führt evtl. zu längeren Rechtsstreitigkeiten mit der Behörde. Boot-fahren mit dem neuen Schiff könnte dann für längere Zeit nicht möglich sein. |
#17
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hier macht sich wieder jemand ins Hemd und will schlafende Hunde wecken....
Warum nur? Langeweile?
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Gruß Klaus Schöne Grüße an den August
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#19
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Der Vorbesitzer soll das Ding über die Grenze ziehe und dir in Deutschland aushändigen. Fertig!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#20
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@mk743
Wo ist denn jetzt genau dein Problem ? Was hast du dennn mit dem Boot vor? Soll es in der Schweiz bleiben ? Fragen über fragen . Ansonsten wenn nach Deutschland zurück,einfach abholen und gut ist ! Und für die allgemeinheit hier,sollte die Mähr von dem Mehrwertsteuernachweis (den es gar nicht gibt!) wieder mal auftauchen,so sei gesagt das dieses nur für Neuboote und Wasssersportgeräte gilt die größer als 7,5m und weniger wie 100 Betriebsstunden haben (wenn mehr dann kein Neuboot mehr !). Es braucht niemand Angst haben wenn er ein Boot von 1990 fährt ,das er irgend einen Steuernachweis erbringen muß . Quelle mein Zollamt und mein Finanzamt Umsatzsteuergesetz (UStG) § 1b Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge ) Gruß Rainer
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#21
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Rein rechtlich macht der Besitzer sich jedes Jahr des Zollvergehens strafbar.
Die Schweiz ist ein Drittland. Wenn er Dienstleistungen im Winter in der Schweiz durchführen lässt (Winterlager), muss er es entweder in die Schweiz einführen , oder vorübergehend aus der EU ausführen. Das kann er auch aus Italien machen. Bei der Rückkehr das gleiche - Einführung in die EU (wobei nach IT jetzt der It EUST Satz zum tragen kommt, oder Wiedereinführung auf Basis seiner vorübergingen Ausfuhr. Verkäufer soll das Boot nach IT bringen, Du übernimmst es in der EU. Achtung: Kein Geld in IT übergeben, das mag die Guardia Finacia überhaupt nicht (Geldwäsche ) Selbst bei der Durchfahrt durch die Schweiz, müssen Waren ggf. formlos angemeldet werden https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home...e-schweiz.html
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Take it easy under the tree Bleibt gesund Matthias Rhein km 335,5 |
#22
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Zitat:
Wäre ja auch Schwachsinn. Da hätten wir uns 10 Jahre lang bei jeder Fahrt mit dem Auto durch die Schweiz nach Italien ja strafbar gemacht. Einwinterung darf er im Winterlager durchführen lassen. Erst wenn er "Veredelungen", also Wartung, An- und Einbauten vornehmen lässt, wird es Abgabenpflichtig. Einfuhr in die Schweiz Wenn Sie in die Schweiz einreisen, sind persönliche Gebrauchsgegenstände, Reiseproviant und Treibstoff im Tank Ihres Fahrzeugs abgabenfrei. Für die anderen mitgeführten Waren werden je nach deren Gesamtwert die Mehrwertsteuer (ab 300 Franken) und je nach deren Menge Zölle erhoben. Zölle werden jedoch nur auf Lebensmittel, Tabak, Alkohol und Treibstoff erhoben. Beachten Sie, dass nicht alle Waren eingeführt werden dürfen. Weitere Informationen finden Sie unter Verbote und Beschränkungen. Abgabenfreie Waren Wenn Sie aus dem Ausland zurückkehren oder wenn Sie in die Schweiz reisen, dürfen Sie folgende Waren abgabenfrei einführen: Persönliche Gebrauchsgegenstände Darunter fallen Gebrauchsgegenstände, welche:
Reiseproviant Genussfertige Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke für den Reisetag. Treibstoff Treibstoff, der sich im Tank von Privatfahrzeugen befindet, ist abgabenfrei. Zusätzlicher Treibstoff (z.B. in Reservekanister) ist bis maximal 25 Liter ebenfalls abgabenfrei. Die Freimengen werden nur einmal pro Fahrzeug und Tag gewährt
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Viele Grüße Thomas Geändert von bootsfreunde.com (27.08.2020 um 01:07 Uhr) |
#23
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Guten morgen liebe Freunde
oh,oh,oh das artet ja langsam ins Steuerrecht aus ! Und das gleich für 3 involvierte Länder! Ganz ehrlich, 99,9 % der Deutschen kennen sich nicht mal mit dem eigenen Deutschen Steuerrecht aus !!! Leute dafür braucht man richtige Steuerexperten,aber bestimmt kein Halbwissen hier im Forum . Ich verstehe auch nicht was der Themenersteller hier bezwecken will,er wirft dem Vorbesitzer vor er hätte sich Strafbar gemacht, auf der anderen siete hat er das Boot angezahlt ! Hat er es sich jetzt anders überlegt, und will aus dem Kauf wieder raus,oder warum das ganze hier ??? Junge , das Boot war nie länger als 3j. ausserhalb der EU, ist in Deutschland regestriert ,bezahl es und habe Spass ! LG Rainer |
#24
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Zitat:
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Gruß Jürgen
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#25
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Zitat:
oder er will dadurch im nachhinein den Preis drücken...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
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