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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hilfe ?
Hallo,
Ich habe ein Problem. Boot verkauft und Käufer will wegen Arglistiger Täuschung Schadensersatz. Habe Anwalt , meint sieht gut für mich aus. Nur auf hoher See und vor Gericht und deshalb doch beunruhigt. Mich würde , falls jemand im Forum Richter am Landgericht ist, da ist der Fall, mal die Meinung eines Richters interessieren. Bitte wenn eine/ einer Interesse hat, bitte privat bei mir melden. Würde mich freuen Danke und Euch allen trotz Corona eine gesunde Zeit Michael |
#2
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Bin kein Richter auch kein Anwalt, aber ich bin Neugierig.
Was für eine Täuschung wird dir denn vorgeworfen?
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!! |
#3
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wenn man in der Vergangenheit solche Fälle hier im Forum ansschaut... haben wir hier 50000 Richter und Anwälte...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#4
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Ja Volker, diesmal sollte er schon echt sein, vielleicht meldet sich ja eine oder einer
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#5
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Hallo Michael,
wenn man gar nicht weiß um was es überhaupt geht, kann Dir auch keiner einen Ratschlag geben...
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Gruß Werner es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt... |
#6
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Das wäre Rechtsberatung und ist nicht zulässig.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#7
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Deswegen soll sich ja auch einer bei Michael melden. Bedenke, der Feind hört mit.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#8
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Hi!
Warum brauchst Du noch die Meinung eines Richters, wenn Du bereits einen Anwalt hast? Hast Du bei Verkauf von privat die Gewährleistung ausgeschlossen? Wenn ja, dann ist der erste Schritt getan. Zweitens: Welchen Mangel sollst Du arglistig verschwiegen haben? Bist Du z.b. nach Osmose gefragt worden und hast es wahrheitswidrig verneint? Dann muss der andere das beweisen und das ist schwer. Wie gesagt, Arglist nachzuweisen ist schwer, das wird Dir vermutlich auch Dein Anwalt gesagt haben.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#9
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Außerdem was bringt dir die Meinung eines Richter?
Der Drops ist eh gelutscht, ihr seid ja vor Gericht. Du kannst also nur warten was der Richter sagt oder das Boot zurück nehmen, dann zahlst du das Boot, diene Anwaltskosten und seine Anwaltskosten. Wenn der Richter sagt es war arglistige Täuschung wird es nicht viel teurer, in allen anderen Fällen wird es für dich günstiger!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#10
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Eben der Feind hört mit
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#11
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Zitat:
Darum nur einfach Ich lese die drei Sachen und spontan mein Eindruck ist aus meiner Erfahrung als Richterin/ Richter Also keine Rechtsberatung, die ist vorhanden, nur mir fehlt jedes Gefühl, wie ein Richter so eine Sache bewertet, wer mehr Hintergründe haben zuerst gerne aber bitte privat Danke |
#12
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Zitat:
Dies zur Klarstellung, und mir geht es einfach um eine spontane Meinung von jemanden mit täglicher Erfahrung. Vor Gericht dauert halt lange , erste Termin ist falls wegen Corona erst Ende Januar Und da nur Gütetermin und anschließend mündliche Verhandlung bin halt wirklich Laie und mit 66 Jahren mein erster Gerichtstermin meines Lebens. |
#13
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Hab dir privat geschrieben
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#14
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In diesem Strang hatte er sich doch anscheinend schon zu dem vorgeworfenen Schaden geäußert.
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=295334
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Gruß Kay |
#15
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Hi!
Wenn es um die Sache aus dem verlinkten Tröd geht, dann würde ich mich erstmal zurücklehnen. Der wichtigste Punkt ist, dass Du die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hast. Dann bleibt nur Arglist und die wird man bei einem Motorschaden schlecht beweisen können zumal Überhitzung durch fehlende Kühlung entsteht und hier sollte man erstmal schreiben, dass der Kunde mit geschlossenem Seeventil gefahren ist.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#16
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Mich wundert viel mehr das beide Motoren hin sein sollen....beide Pumpen so hin das zu wenig gefördert..beide Maschinen heiß gelaufen...never!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#17
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Ich sags ja, mit geschlossenem Seeventil gefahren
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#18
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Zitat:
da die Motoren die Drehzahl nicht erreichten und wir selbst darauf hingewiesen haben und unsere Bootsfachmann der Meinung war falsche Schrauben, sein Bootsfachmann aber Hinweis auf Motorschaden sah, und jeder normale Mensch wissen muss das mangelnde Drehzahl auf Motorschaden hinweist haben wir vorsätzlich und mit Arglist das Boot verkauft, so die Argumentation. |
#19
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nur ein laienhafter Gedanke hierzu ...
Zitat:
WENN ein Gewährleistungsfall vorliegen sollte: dann würde wohl gelten: "Der Käufer kann also folgendermaßen vorgehen: Nach Feststellung eines Mangels muss er zunächst den Verkäufer zur Beseitigung des Mangels auffordern. Kommt der Verkäufer innerhalb angemessener Frist dieser Aufforderung nicht nach, so handelt er in der Regel schuldhaft, da ihm der Mangel nun bekannt ist und er zur Beseitigung verpflichtet ist. Nun kann der Käufer den Mangel selbst beseitigen lassen (zu empfehlen ist, zunächst Kostenvoranschläge einzuholen) und die Reparaturkosten dann vom Verkäufer als Schadensersatz zu fordern. " Hatte der Käufer Dir denn - bevor er den Reparaturauftrag anderweitig vergeben hatte - Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben?
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#20
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Zitat:
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#21
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Zitat:
(und sei es nur durch die Klageschrift des Käufers) Wenn ja, dann hast Du ja einen mangelhaften Motor hingewiesen - womit für diesen Mangel keine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann ... ... es sei denn Du hast Dir diese Meinung zu eigen gemacht und dem Käufer damit implizit zugesichert, dass keine weiteren (teureren) Schäden am Motor vorliegen? |
#22
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Ich hoffe du hast Fotos von deinem ehemalige Boot auf dem die Motornummern ersichtlich sind. Alles sehr komisch das ganze .
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#23
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Privat Verkauf eines Bootes mit 17 Jahren alten Motoren, die durch eine Fachwerkstatt gewartet / repariert wurden und der Käufer kommt 10 Mon nach Kauf an und will wandeln, oder Ersatz
Lehne Dich mal zurück Das erinnert mich an einen Freund der sein 20 Jahre altes WoMo verkauft hat und dann nach ca einem halben Jahr einen Anruf aus dem Ausland bekommen hat, weil angeblich Motorschaden. Er hat einfach aufgelegt Da kam nie wieder was
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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#24
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würde ich auch so wie "45meilen" sehen.
irgendwann muss auch mal Schluss sein mit der Gewährleistungsmentalität...
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Gruß Werner es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt...
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#25
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Zitat:
Haben die Motoren schon jemals ihre Drehzahl erreicht mit diesen Schrauben? Wird doch net schon 17 Jahre lang (oder die Jahre wo du das Boot gefahren hast) so gewesen sein. Und schon kann das Schicksal seinen Lauf nehmen. Der Richter ist ja auch kein Fachmann. Also was macht der? Das wo er am wenigsten falsch machen könnte u.U. Es gibt ein Gutachten.....und dann Anwalts-Prosa aus jeder Richtung. Fristen? Pah, muss man nicht einhalten usw.......und so gehen deine Lebensjahre in´s Land. Und am Ende steht wie so gerne eine faule aussergerichtliche Einigung. Der "Deal". Die bringt nämlich den Anwälten nochmal ne Gebühr, und der Richter ist froh, wieder ne Entscheidung weniger. Etwas zu verkaufen, dass nicht 100% i.O. ist, oder alles vertraglich genau festgeschrieben ist, am Besten nach Probefahrt z.Bsp. ist einfach immer Mist. Nicht falsch verstehen, ich bin ja tendenziell bei dir, dass es so nicht geht. Aber du schreibst ja selber "auf hoher See und.....". Aus meinen Worten hörst du meine tiefste Verachtung vor dem Berufsstand mit dem du jetzt zu tun hast (ja, ich schere alle über einen Kamm, Basta ). Ich war zum Glück selber noch nie ernsthaft vor Gericht. Geschäftlich schon, aber da war´s eben nicht direkt mein Problem. Hoffe du hast Glück.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (12.11.2020 um 16:06 Uhr)
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