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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Binnenschifffahrt, Beleuchtung
Viele Binnenschiffe haben ein orangenes Rundumlicht im Top.
Leuchtet dieses ertönt gleichzeitig ein unterbrochener Warnton. Was bedeutet dieses Blinken und die Warnhupe?
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
#2
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Das meinst Du jetzt nicht ernst?
Auch auf die Gefahr hin, Deinem trockenen Humor zu erliegen: In der Binnenfahrt ist das Horn mit dem gelben/orangenen Licht verbunden. Das hilft, bei mehreren Schiffen in Sichtweise das zu lokalisieren, welches das Schallsignal gegeben hat. Ist gerade vor Ein-Ausfahrten ("knubbelige" Situation) sehr von Vorteil. Durch Funk und AIS hat die Bedeutung und Nutzung stark abgenommen.
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Gruss, Dirk
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#3
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Die Frage nach dem gelben Licht hatten wir hier schon mal. Da hatte ich auch das erste mal von gehört. Das wird auch bei den SBF unterschlagen.
Macht aber schon Sinn bei vielen Rumgetute das Schiff zu erkennen.
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Gruß Jörg
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#4
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Binnenschifffahrt, Beleuchtung
Naja, ich fahre und wohne mittlerweile auf einem alten Binnenschiff, und hab diese Lampe auch oben drauf.
Die Funktion war mir anfangs auch unbekannt. Ich dachte auch erst an einen Defekt, hab die Birne durchgemessen, sämtliche Schalter probiert und schlussendlich den Vorbesitzer gefragt, er hats mir dann erklärt, und tatsächlich ist das mit der Hupe gekoppelt. Rauti ist also nicht allein der Dumme hier.... und ich mach Wassersport immerhin auch erst seit 30 Jahren. [emoji2957] Aber Dirk, Du hättest es mir ruhig auch erklären können .... [emoji851][emoji482]
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#5
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Davon hab ich auch noch nie was gehört oder in der Fahrschule gelernt
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Servus aus Wien Christoph und Kevin 🇦🇹 „nimm dir Zeit und nicht das Leben“
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#6
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Vielen Dank für die Erklärung!
Nach dem 2. Posting hatte ich schon Angst, in der Ausbildung mal kurz eingenickt zu sein.
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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#7
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Moin moin,
und falls es interessiert, hier noch die Rechtsgrundlage für dieses tatsächlich in der SBF-Ausbildung kaum erwähnte Lichtzeichen: BinSchStrO § 4.01 Allgemeines: Zitat:
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#8
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Und jetzt die entscheidenden Fragen:
Kann ich mir so ein blinkendes Rundumlicht auch auf mein Boot bauen? Muss das BSH-zugelassen sein? Welchen Bootsführerschein benötige ich dann? |
#9
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Tja, bei mir ist das noch in Betrieb, mit BSH Zulassung. Aber gegenüber den modernen LED leuchten ist das eigentlich nur noch eine billige Funzel.
Und mein Boot ist knapp 15 m lang, das war früher definitiv ein Berufsschiff (Tanker). Nach den jetzigen Gesetzen unterliege ich der KleinFahrzeugregelung, da ich das Boot auch nicht beruflich nutze. Müsste ich das nun außer Betrieb nehmen? |
#10
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Nö, in dem Paragraphen steht ja nicht das es für ein Kleinfahrzeug verboten ist, nur das es für ein Kleinfahrzeug nicht vorgeschrieben ist.
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Gruß Mirko |
#11
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Re: Fahrschule
ich habe mich diese Woche mal durch verschieden online angebotene "Theorie" geklickt wie
https://www.bootspruefung.de/assets/...en_sbf_see.pdf https://see.solmon.net/Theorie/Fragen --> mir scheint das alles sehr auf die Prüfungsfragen fokussiert z.B. habe ich exemplarisch ZWEI Flaggen(kombinationen) gefunden - für das Seenotsignal und für das Stoppsignal der Polizei --> gibt es keine weiteren Flaggen, die man (in der Praxis) kennen sollte? und lernt man offline in vielen Fahrschulen dann auch NUR den Prüfungsstoff statt mit allen (beim späteren herumfahren relevanten) Schallsignalen/Sichtzeichen/Tonnen/usw. vertraut gemacht zu werden? |
#12
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Zitat:
In den allgemein bekannten Fahrschul-APPs kommt das auch nicht vor. Man liest hier auch immer wieder, daß Führerscheine auf dem Wasser eigentlich Unsinn seien und die Ausbildung zu aufgebläht. Lernst du bei einer Führerscheinausbildung PKW alle Besonderheiten bezüglich Motorrad oder LKW? Aber es wird doch niemand davon abgehalten, sich nach dem Erwerb des Führerscheins sein rudimentäres neu erworbenes Fachwissen durch die Lektüre der Binnenschiffahrtsordnung zu vervollständigen! Dazu kommt ja noch die Tatsache, daß man erworbenes Wissen irgendwann wieder vergißt, wenn man es nicht nutzen kann. Und jeder Skipper ist verpflichtet, sich auch Besonderheiten und Regeln der von ihm befahrenen Gewässer einzuverleiben (Beispiel: Wahrschauregelung Loreley). In meinem Heimatrevier gibts diese orangenen Laternen auf lediglich 5 oder 6 Schiffen, und die hupen nur, wenn wieder mal ein paar Kanus vor ihnen rumirren. Und das nur am Tag, wo man das gelbe Ding sowieso nicht sieht.
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Gruß Ewald |
#13
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Zitat:
Hallo Mirko, nicht so richtig . In den entsprechenden PV's ( Rhein, Mosel, ......... z.B. ) steht es klar notiert . Auch ein Kleinfahrzeug darf nur die für dieses zugelassene Lichter führen . Z.B. an unserem Ex-Schlepper befanden sich noch zwei Toplichter aus früheren Arbeitstagen des Schiffes . Nun als Kleinfahrzeug durfte ich aber trotzdem nur eines anschalten, da als Kleinfahrzeug unterwegs . Die Thread-Eröffnungsfrage ist hier ja bereits aufgeklärt . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#14
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Tatsächlich ist die Frage nach Sinn und Zweck des gelben Lichtes geklärt.
Die Frage, ob sich ein Kleinfahrzeugen auch ein gelbes Rundumlicht mit dem Schallsignal koppeln darf, dagegen nach meiner Bewerbung noch lange nicht. Zitat:
Die hier von justme zitierte Rechtsgrundlage beschreibt ja nur, dass ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb diese Kombination Schall- Lichtzeichen führen muss. Wie saeldric in # 10 schon schreibt, gibt es weder eine Aussage darüber, dass nur ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb diese führen darf noch, dass ein Kleinfahrzeugen diese nicht führen darf, es ist lediglich geregelt, dass ein Kleinfahrzeuge dies nicht führen muss. Zitat:
Soweit meine Auslegung dieser Rechtsvorschrift. Mit lieben Grüßen und allen einen schönen dritten Advent, Saint Ex Gesendet von meinem SM-N950F mit Tapatalk
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou) Geändert von Saint-Ex (13.12.2020 um 17:24 Uhr) |
#15
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Es ist alles klar geregelt :
Das Thema hatten wir auch schon im BF . Fahrzeuge und Kleinfahrzeuge dürfen nur Lichter führen, die auch für diese selbst vorgeschriebenen sind . Es bedarf hier kein Verbot gewisse Lampen nicht führen zu dürfen . Was z.B. bei Fahrzeugen nicht in den regionalen PV's auftaucht, kann auch in der Ausrüstungsvorschift geregelt sein, was die SUK kontrolliert . Auslegen kann man hier nichts, besser gilt es die VO's und deren Zusammenhänge verstehen zu lernen . Grüße : TOMMI
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#16
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Zitat:
Das Missverständnis entsteht hier dadurch, dass diese Kombination aus Licht-/Schallsignal zwar auch eine Lampe beinhaltet, diese aber gerade nicht zur geregelten “Lichterführung“ gehört. Auch deshalb lernt ein Absolvent von Sportbootführerscheinen über dieses Licht-/Schallsignal nichts, weil es eben nicht zur Lichterführung gehört - und in den Verordnungen deshalb auch jeweils an ganz anderer Stelle aufgeführt ist : Lichterführung im Kapitel 3 der BinSchStrO “Bezeichnung der Fahrzeuge“ bei 3.02, Schallzeichen in Kapitel 4 “Schallzeichen etc.“ bei 4.01. Das gelbe Licht ist somit lediglich eine optische Ergänzung zum Schallzeichen und keine Lichterführung. Die Zulässigkeit einer solchen optischen Ergänzung zum Schallsignal auf Kleinfahrzeugen ist nirgendwo geregelt und kann deshalb auch nicht verboten oder ordnungswidrig sein. Bei meinem aller größten Respekt vor deinem Sportpatent und deiner Revierkunde, hierbei ist deine Interpretation leider nicht zutreffend. LG, Saint Ex
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou) Geändert von Saint-Ex (13.12.2020 um 16:55 Uhr)
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#17
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Dann werfe ich mal den § 1.01 Begriffsbestimmungen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) in den Ring.
In dieser Verordnung gelten als: 1. „Fahrzeug”:ein Binnenschiff, einschließlich Kleinfahrzeug und Fähre, sowie schwimmendes Gerät und ein Seeschiff;.... https://www.gesetze-im-internet.de/b...12/__1_01.html Somit ist meine Interpretation zumindest nicht ganz „falsch“. Ich für meinen Teil bin sogar der Meinung das sie richtig ist. Ob diese Interpretation jemals im Sinne des Verfassers war, oder ist, ist eine andere Sache.
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Gruß Mirko |
#18
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Aber immerhin sind in der Ziffer 4.02 Kleinfahrzeuge von der Pflicht zur Kombination aus Schall-/Lichtsignal ausdrücklich ausgenommen.
Gesendet von meinem SM-N950F mit Tapatalk
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou) |
#19
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Ist es nicht auch so, dass ein Kleinfahrzeug nicht ohne weiteres Schallsignale geben darf?
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#20
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Troll-Alarm...
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Gruss, Dirk
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#21
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Der Sinn des gelben Lichtes in Verbindung mit einem Schallsignal wurde ja bereits erwähnt:
Wenn mehrere Schiffe auf relativ kleinem Raum zusammen sind und Schallsignal gegeben wird, soll durch die sich parallel einschaltende Lampe eindeutig (besser) zu erkennen sein, welches der Schiffe das Schallsignal gegeben hat oder gibt. Dabei ist es nach meiner Meinung völlig unerheblich, wie groß oder klein das Schiff, das Signal gibt, tatsächlich ist: Es ist mit der Lampe einfach für alle besser zu identifizieren. Wenn so eine Signaleinrichtung vorhanden ist, erhöht das also "die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs". Insofern würde es überhaupt keinen Sinn machen, Kleinfahrzeugen diese Zusatzlampe nicht zu gestatten. Ich bin mir deshalb ziemlich sicher, dass auch ein Kleinfahrzeug eine solche Licht/Schall- Einrichtung haben darf - auch wenn sie nicht vorgeschrieben ist. Gruss Gerd
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#22
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Ich denke, die rechtliche Aufdröselung hier ist auch ein wenig dem Winter/C-Blues geschuldet.
Ich bin in den 60ern / 70ern am Niederrhein gross geworden und habe manche Mark als Decksbesatzung auf Rheinschiffen in den Ferien mit hinzuverdient. Da war UKW-Funk auch unter Berufsschiffen noch nicht so verbreitet, und das "gelbe Licht" war oft zu sehen, besonders auf der Duisburger Reede. Das lief dann auch -z.B. im Sicherungskasten- unter "Typhonlicht". Ob Kleinfahrzeuge das nutzen dürfen? Es ist auf jeden Fall auch für Berufler von Mehrwert. Und da es ja nur bei Betätigung des Horns aktiv wird, sehe ich da jetzt kein primäres Verfolgungsinteresse. Also bitte nicht überinterpretieren.
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Gruss, Dirk |
#23
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Ich hatte das eigentlich ernst gemeint. Weshalb wird man dann als Troll beschimpft?
https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...cationFile&v=7 Auf der Seite ganz unten hatte mich auf diese Idee gebracht... |
#24
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Genauso sehen die Blinkleuchten aus! Auch war eigentlich kein anderes Schiff in unmittelbarer Nähe. Ich hatte auch den Eindruck es wäre eine Warnung an das Personal. Danke für die Erklärung!
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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#25
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Zitat:
Grund ist vielleicht das Vermeiden von Lärm in der Natur, der ja unter Umständen auch die Tierwelt erschrecken könnte - quasi. Grüße, Reinhard |
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