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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Win 10 Lizenzen - die Jagd beginnt
Windows 10: Käufer von Billig-Keys erhalten angeblich Vorladungen
Microsoft Windows 10: Staatsanwalt jagt Käufer billiger Keys - COMPUTER BILD Windows 10: Käufer von Billig-Keys werden zur Polizei vorgeladen - WinFuture.de Da sin mer dabei, dat is prima, gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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#2
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Ich überleg mir aber auch folgendes:
Eigentlich ist man doch doof. Ich hab mindestens 3 alte Notebooks hier rumliegen. Ein weiteres ist letztens meiner Tochter abgeraucht. Meinem Sohn hab ich auch mindestens 2 gekauft die er nimmer nutzt. In allen steckt nen Win 10 drin. Bezahlt. Und office zum Teil (auch bezahlt). Mit nem nächsten PC kauf ich´s wieder. Ist eh schon dabei sozusagen, aber sicher ja auch nicht "free of charge". Eigentlich auch "Verschwendung". Mir wär´s jetzt natürlich zu blöd das zu verkaufen. Im Grunde weiss ich nichtmal wie ich´s wiederherstellen könnte wenn was schief gelaufen ist im Rechner. Aber "legal" würde ich es empfinden. Ich kann ja auch den ganzen Rechner verkaufen. Oder eben "in Teilen". Or are I on the woodway?
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (04.03.2021 um 13:37 Uhr) |
#3
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Naja die Argumentation der Staatsanwaltschft wird schon dünn, wenn man bei Ebay
"windows 10 pro key" eingibt, bekommt man 85 Ergebnisse wobei nur die letzten 5 über 70 Euro sind aber die ersten 35 unter 10 Euro https://www.ebay.de/sch/i.html?_from...o+key&_sacat=0 (PaidLink) Dann zu argumentieren das der Käufer wissen muss das unter 10 Euro zu wenig ist, also offenbar Hehlerei und das obwohl die Anbieter alle als gewerbliche auftreten ist nicht Nachzuvollziehen. Hier wäre ja der Vorwurf an die Staatsanwaltschaft das sie diese Angebote, wenn sie denn so offensichtlich wären, nicht unterbinden.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#4
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Ich fans ja früher cool, wo man ne CD (oder Disketten ) gekauft hat und hatte damit ein PROGRAMM.
Nix Lizenz und firlefanz. Wir stellen (müssen(!)) jetzt in der Firma auf Office 365 um. Nix mehr Lizenz pro Gerät einmal kaufen und gut... Online-Lizenz pro Nutzer für jeweils bis zu 5 Geräte monatlich blechen. Allein bei 50 Rechnern / Usern dafür den Überblick zu behalten kostet schon mehr als vorher alle Lizenzen zusammen Herrlich, was das wieder kostet.
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#5
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Zitat:
In solchen Fällen lese ich den Schlüssel aus (Tool: Jelly Bean KeyFinder) und verwende den auf dem nächsten Rechner weiter. Bezahlt ist es ja und sie sollte damit auch niemals in den Fokus von irgendwem rücken. Ich bin sogar einen Schritt weitergegangen: Mit solchen ausgelesenen Win7 Keys alter Rechner habe ich VM aufgesetzt, darin das legale Upgrade auf Windows10 in der VM durchgeführt. Und wann immer ich einen Rechner zusammengeschraubt habe, habe ich dann das Win10 der VM auf einen physischen Datenträger migriert. Und solche alten Win7 Kisten kriegt man bei Ebay günstig und damit auch die Lizenzen.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#6
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Wieso müsst ihr auf Office 365 umstellen?
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Gruß, Jörg! |
#7
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OT muss das nicht heißen: or am I on the woodway?
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#8
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Aussagen bei der Polizei sollte man eh stets vermeiden - bevor man sich mit irgend etwas selbst belastet.
Eventuelle Verfahren gegen Käufer und Verwender von günstigen Win10-Key dürften aber m.M.n auf wackeligen Beinen stehen. Warum ich das so sehe? Weil am Ende des Win10-Keys Microsoft sitzt. Da Microsoft eine Registrierung verlangt und diese Keys dann anerkennt, ergibt sich für mich als Käufer aus dieser Akzeptanz seitens Microsoft eine Legalität des Keys - also eine strafbare Urheberrechtsverletzung sehe ich da nicht. Etwas problematischer der Vorwurf der Geldwäsche. Bei öffentlich zugänglichen Kaufangeboten dem Käufer später "leichtfertgkeit" vorzuwerfen und ihm eine Beteiligung an der Geldwäsche nach §261 StGB anzuhängen halte ich deswegen auch für problematisch, da ich wieder davon ausgehe, dass Microsoft bei illegalen Billigpreisen tätig werden würde. Im Umkehrschluß stellt sich mir dann nämlich die Frage, ob sich Microsoft - wenn sie nichts gegen Billig-Keys unternehmen, nicht auch wegen der Unterstützung von Geldwäschegeschäften strafbar machen ... Geändert von Pepper (04.03.2021 um 16:41 Uhr) |
#9
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Laut Aussage unserer IT keine großen Chancen, da Neurechner nur noch damit zu kriegen sind und alles auf "einem System" laufen soll wird der Altkram upgedated. Aber: Ich hab da wenig Plan von, gebe nur fremdes so weiter. Also nicht anscheixxen jetzt. |
#10
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Sir, Yes Sir.
Mea culpa, mea maxima culpa Immer dieses Internatschional/American DEnglisch In Oxford werden sie wahnsinnig
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#11
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Zitat:
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#12
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immer schön geschmeidig bleiben,
ich habe auch einige Win 7 OEM Licence online gekauft und ein paar davon auf Win 10 apgedatet, meines Wissens ist das ja auch nicht wirklich verboten, mich würde dann evtl. mal interessieren wie die dann wohl an meine Adresse kommen sollten wenn die Käufe länger als 6 Jahre her sind, so richtig mit Adresse und so muß man sich ja nicht registrieren
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#13
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Zitat:
2. Du hast mit Sicherheit die eine oder andere Datei mit deiner Anschrift auf deinem Rechner Addiere 1. und 2. |
#14
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Zitat:
Ich vermute daher eher, die Anschrift stammt aus der Adressdatei des Händlers.
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Gruß, Jörg! |
#15
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Ich zitiere mal aus den rechtlichen Hinweisen eines ebay-Händlers, der hier: https://www.ebay.de/itm/MS-Windows-1...Cclp%3A2334524 (PaidLink)
für 6,90 € einen Lizenzschlüssel verkauft (mit Angabe seines Namens und seiner Anschrift in München): "Die vorliegend angebotene Software-Aktivierung wurde ursprünglich durch den Rechteinhaber Microsoft zur zeitlich unbeschränkten Nutzung in Form eines Produktaktivierungsschlüssels mit Möglichkeit zum Download im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht. Bei vorliegender Lizenz berechtigt dieser zur Nutzung von Aktualisierungen und Updates. Eventuell vorhandene Programm-Kopien wurden unbrauchbar gemacht, sodass Microsofts ausschließliche Verbreitungsrechte am Produkt erschöpft sind und demnach ein legaler Gebrauchtverkauf erfolgen kann." Zitat Ende. Laut EUGH (Az. C-128/11) kann ein Softwarehersteller den Weiterverkauf seiner "gebrauchten" Lizenzen nicht verbieten. Sein ausschließliches Recht zur Verbreitung derart lizenzierter Programmkopien erschöpft sich mit dem Erstverkauf. Wer also einen Key erwirbt, der als "gebraucht" oder "nur zur einmaligem Verwendung auf einem PC" verkauft wird, der macht nichts falsch. Einen gebrauchten Key, der anderswo nicht mehr verwendet wird, kann man genau so kaufen wie ein gebrauchtes Auto. Nur wer einen geckrackten Key aus dubioser Quelle in exotischen Ländern kauft, der zieht sehr wahrscheinlich die Arxxxkarte. Bei mir laufen mehrere Geräte mit Billig-Keys, und alle sind in meinem MS-Konto als lizensiert und aktiviert ausgewiesen. Als ich dann - nach Einbau eines neuen Mainboards und Neuinstallation von Win10 einen dieser PCs mit einem dieser Billig-Keys wieder aktivieren wollte, erhielt ich die Meldung, dass dieser Key bereits verwendet wird und Win10 damit nicht aktiviert werden kann. Also haben ich wieder mal einen Billig-Key gekauft, und alles war gut.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#16
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Zitat:
Also muss sich die Staatsanwaltschaft diese von Ebay besorgt haben und da wird es schon sehr schwierig mit der Argumentation.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#17
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Das sind so die Fallen des Denglisch. Woodeye be carefull! Ich würde da sorgfältig sein
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#18
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Nicht unbedingt. Die Polizei schickt eine Vorladung, wer der Folge leistet und "gesteht", kann ja damit auch weiter verfolgt werden
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#19
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Zitat:
Carefull ist nicht = wachsam https://dict.leo.org/englisch-deutsch/wachsam Also: Woodeye be alert woodeye be wakefull..... Aber man lernt nie aus, das kannte ich echt nicht: Woodeye be on the qui vive. https://dict.leo.org/englisch-deutsch/vive
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#20
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Hach Könnte fast vom Känguru(h) kommen.
Zitat:
Kleiner Nachschlag: I live in oldwood pencil... (Kieler Lokalscherz, es gibt einen Stadtteil namens Altenholz-Stift...)
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#21
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Falls jemand Liebesbriefe bekommt:
-NICHT MIT DER POLIZEI SPRECHEN, KEINE AUSSAGE MACHEN! -Akteneinsicht verlangen. Hier kann man nachlesen: Schrank, Carsten: "Richtiges Verhalten im Strafverfahren", Deutscher Taschenbuch Verlag Gruß, Mario
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https://freie-rede-jetzt.de |
#22
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Bei der Polizei hat niemand das Recht auf Akteneinsicht, noch nicht mal ein Rechtsanwalt. Akteneinsicht ist immer nur bei der bzw. über die Staatsanwaltschaft möglich. Und eine polizeiliche Vorladung muss niemand befolgen, noch nicht mal als Zeuge, und als Beschuldigter erst recht nicht.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#23
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Das ganze schwelt ja schon länger vor sich hin.
Anbieterseiten wie www.lizengo.de oder www.lizenzfuchs.de sind schon Monate offline. Die gebrauchten Lizenzen sind auch nicht das Hauptproblem, wohl aber entbündelte Volumen-Lizenzkeys. Abergenauso schnell wachsen neue Shops aus dem Boden, z.B. www.software-eule.de oder www.mysoftware.de.
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Gruß Frank Am Ende ist es egal, wie viele Atemzüge du gemacht hast, wichtig ist wie viele Momente dir den Atem geraubt haben.
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