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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Sicherheitszeugnis für Sportboote mit weniger als 8m Rumpflänge
Liebe Sportbootfreunde,
habe heute mal eine Anfrage an die BG Verkehr gestellt, ob es möglich ist, ein Sicherheitszeugnis für ein Sportboot unter 8m Rumpflänge zu bekommen. Hintergrund der Anfrage ist eine Vermietung unter Gestellung eines Bootsführers/Skippers. Eventuell weiss das sogar jemand hier im BF ? Bareboat ist ja grundsätzlich kein Problem mit einem Bootszeugnis vom WSA. Falls es nicht möglich sein sollte, würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass eine Vercharterung von Sportbooten (nach SeeSpbootV) mit Skipper unter 8m Rumpflänge illegal ist. Ich bin gespannt.
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Gruß Thomas |
#2
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Sicherheitszeugnis für Sportboote mit weniger als 8m Rumpflänge
Da muss ich doch gleich an einen Unfall auf der Unterelbe denken.
Da wurde von Seiten der BSU auf diese Gesetzeslücke hingewiesen und der damalige Verkehrsminister hatte Nachbesserung versprochen. Ich habe den entsprechenden BSU Bericht noch mal rausgesucht. https://www.bsu-bund.de/SharedDocs/p...cationFile&v=2 Dort steht als Schussfolgerung z.B.: Sportboote sind für Sport- und Freizeitzwecke bestimmt und bieten deshalb hinsichtlich Bau und Ausrüstung ein wesentlich geringeres Sicherheitsniveau als Berufsschiffe. Aus diesem Grund war die gewerbsmäßige Nutzung von Sportbooten auf Ausbildungsfahrzeuge beschränkt. Die gewerbsmäßigen Nutzungsmöglichkeiten von Sportbooten wurden im Jahr 2002 erweitert, es wurden aber keine neuen Sicherheitsbestimmungen erlassen. Mit der Anwendung der Sicherheitsrichtlinie für Ausbildungsfahrzeuge für abweichende Nutzungen wird kein ausreichendes Sicherheits- und Schutzniveau, insbesondere für Festrumpfschlauchboote, erreicht. Die Bootslänge ist kein geeigneter Maßstab für die (Un-)Gefährlichkeit eines sehr schnellen Fahrzeugs. Die generelle Befreiung gewerbsmäßig genutzter Sportbooten unter 8 m Länge von der Zeugnispflicht ist deshalb nicht sachgemäß. Gruß Helge Gesendet von iPad mit Tapatalk Pro Geändert von Helge71 (05.04.2021 um 10:14 Uhr) |
#3
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Zitat:
Deshalb habe ich ja die Anfrage an die BG Verkehr in Hamburg geschickt. Vom WSA Bremen wusste ich, daß ein Bootszeugnis bei Vercharterung mit Skipper zu widerrufen ist. Um so spannender für mich die hoffentlich baldige Antwort aus Hamburg. (in einem aktuellen Infoblatt, auf ihrer Internetseite zum Download, stehen nach wie vor 8 bis 24 Meter) Ein kleiner Kommentar Off-topic ... der Unfall mit den Speed-Booten ist m. E. schon ein systemischer Fehler und sollte nicht zwangsläufig zum Ausschluss von Bootstouren mit Skipper führen. Selbstverständlich ist ein Sportboot nicht so sicher wie ein Berufsschiff, dennoch kann ein Sportboot sicher betrieben und geführt werden. Hier lastet die Verantwortung bei dem Eigentümer (Charterfirma) und ganz besonders beim Bootsführer, wie auch bei diesem Unfall. Seine Fehleinschätzung und damit verbunden die Nichtreduzierung der Fahrt, haben zu den schweren Verletzungen geführt. Diese Art von Freizeitangeboten mit RIB´s ist mir von Mallorca bekannt, und ich hatte auch schon mal etwas über Hamburg in einem Boote-Magazin gelesen. Persönlich finde ich das nicht notwendig, und am Versuch die Haftung schriftlich auszuschliessen, erkennt man schon, dass der Charterfirma die Risiken bekannt waren.
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Gruß Thomas
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#4
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Antwort der BG Verkehr
Heute morgen kam die Antwort von der BG Verkehr, für den, den es interessiert:
"Sehr geehrter Herr xxxxxx, vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider können wir Ihnen nur mitteilen, dass derzeit (!) ein Sportboot erst ab einer Länge von 8 m ein Sicherheitszeugnis benötigt, wenn es kommerziell genutzt wird. Dabei muss man, wie Sie richtig schreiben, zwischen der Bareboat-Vercharterung ohne Skipper und der Nutzung als Ausbildungsfahrzeug mit Skipper unterscheiden. Wenn Sie ein Sicherheitszeugnis von uns erhalten, können Sie beide Tätigkeiten ausüben. Derzeit befinden wir uns in einer Situation, in der zwar die alte Vorschrift, dass nämlich ein Sportboot erst ab 8 m Länge ein Sicherheitszeugnis benötigt, noch gilt. Jedoch ist es Absicht und bereits in Vorbereitung, dass künftig Sportboot bereits ab ein Länge von 3,60 m ein Sicherheitszeugnis benötigen. Wir können noch nicht sagen, wann die neue Vorschrift in Kraft tritt, noch, welche Forderungen sie im Detail enthalten wird. Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihr Boot derzeit zu Ausbildungszwecken nutzen können, ohne ein Sicherheitszeugnis zu haben. Wir empfehlen jedoch, dass Sie sich an den Anforderungen für Sportboote über 8 m orientieren, was die Ausrüstung und auch den Bau anbelangt. Diese Anforderungen finden Sie auf unserer Website, ebenfalls ein sehr umfangreiches Informationsschreiben zum Thema Sportboote, dass wir Ihnen ebenfalls ans Herz legen wollen. https://www.deutsche-flagge.de/de/fl...ten/sportboote Wir hoffen, dass wir Ihnen ein wenig helfen konnten. Mit freundlichen Grüßen / Yours sincerely Im Auftrag / On behalf of the Ship Safety Division Dipl.-Ing. xxxx xxxx Dienststelle Schiffssicherheit BG Verkehr Brandstwiete 1 D-20457 Hamburg"
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Gruß Thomas
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