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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hilfe - Beitrag 2
Habe versprochen zu informieren, wenn das Ergebnis von der Schadenersatzklage vorliegt.
Wer Interesse hat, kann unter Small Talk vom 13. November 2020 nachlesen mit dem Thema Hilfe. Um was es grob ging: Die Käufer hatten tatsächlich Klage eingereicht und über 20.000 Euro Schadensersatz für angebliche Motorenschäden verlangt. Die Klage ist heute vollumfänglich vom Landgericht in erster Instanz abgewiesen worden. Wir (meine Frau und Ich) freuen uns. 1,5 Jahre nach Verkauf des Bootes ist der Ärger vorerst beendet. Fazit: Ich wünsche niemanden solche Erfahrungen, der guten Gewissens ein Boot verkauft. Die Käufer haben mit dreisten, falschen Behauptungen - vertreten durch einen angeblichen TV Anwalt, der sich für nichts zu schade war (hat sogar versucht, unseren eigenen Bootsfachmann zu beeinflussen) sowie ein ausgewiesener Bootsfachmann mit seiner Firma gemeinsam mit dem Käufer, die sich auch nicht zu schade waren, reihenweise falsche Behauptungen aufzustellen (so wurde u.a. felsenfest behauptet, dass das Boot gleich nach Kauf und dem Ausbau der Motoren nicht mehr bewegt wurde. Als wir anhand AIS Daten beweisen konnten, dass damit Touren unternommen worden waren, wurde einfach behauptet, dass zur Rettung der Bootssaison dem Käufer Leihmotoren eingebaut wurden! Wo, gibt es denn sowas? Für die folgende Saison wurden später für 43.000 Euro neue Motoren eingebaut!) Aber da auf hoher See und vor Gericht … war immer ein mulmiges Gefühl unser Begleiter. Und das, obwohl wir uns nichts, aber auch rein gar nichts vorzuwerfen hatten. Hinzukam, dass uns das Boot am Herzen gelegen hatte und es uns in der Seele weh tat, was der Käufer mit dem Boot angerichtet hatte: einen Totalschaden von beiden Motoren. Bedauerlich, dass die Rechtschutzversicherung für solche Machenschaften missbraucht wurde und nun erhebliche Kosten zu tragen hat, die letztendlich von der Versicherungsgemeinschaft zu tragen ist. Möge das Leben solchen Leuten potenziert all das zurückzahlen, was sie uns an Zeit und Nerven gekostet haben. Wir wünschen jedem anständigen Bootsverkäufer, dass sie nicht an solche Käufer geraten, die nur eins wollen: den Verkäufer über den Tisch zu ziehen. Ansonsten allen einen schönen Bootssommer mit reichlich Wasser unter dem Kiel. Das wünscht Krieger 57 Geändert von Krieger57 (13.04.2021 um 22:15 Uhr)
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#2
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Moin,
ich habe den dazugehörigen "ersten" Thread noch nicht gelesen. Aber ich finde deinen Nicknamen absolut passend zu deiner Einstellung. Der Krieg wurde vom richtigen gewonnen.
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Gruß von der Weser Robert Sandbankparker
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#3
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Ich kann nur eines darauf antworten:
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH
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Gruß Jörg Das Leben wird deutlich leichter, wenn man nicht alles erzählt was man weiß, nicht alles glaubt was einem erzählt wird und über den Rest einfach still lächelt!
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#4
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Danke für die Blumen
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#5
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Ergänzung Drama Teil 2 Läuft nun. Die Gegner sind in die Berufung gegangen beim Oberlandesgericht und führen nahtlos ihr Spiel mit falschen Behauptungen fort dank Rechtsschutz zum Nulltarif. Also weitere 1/ 2 Jahre. Sehen wir , was bei rauskommt
Krieger57
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#6
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Ich bin gespannt
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#7
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Hoffen wir das die Revision genauso ausfällt wie das erste Verfahren
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#8
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Solche Verfahren werden gerne von den Anwälten weitergeführt, um dich mit den weiteren
Verfahrenskosten zum einen Vergleich der auch oftmals noch vom Richter angestrebt wird zu drängen. Wenn du im Recht bist was ich Vermute , bleib stur. Gruß Wolle |
#9
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Da die erste Instanz ja schon in Rechtsdeutsch (unschlüssiger Vortrag) bereits mehrfach deutlich festgestellt hat , dass gelogen wurden ist , nehmen wir an, das das Außer Ärgern des Richters der ersten Instanz , hat nun noch ein Tatsachenberichtigungsantrag am Hals und Beschäftigung des Berufunggericht verursachen nicht viel raus kommen wird
Aber vor Gericht und auf hoher See , insofern wünschen wir das alle Lügen/ Ärger auf die Verursacher zurückfallen. Werde berichten |
#10
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was spricht dagegen das Urteil komplett hier einzustellen ? mit Ross und Reiter !
war doch öffentlich und von allgm. Interesse beste Grüße Paule vom müggelsee
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#11
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Eventuell reicht ja bereits das Aktenzeichen wenn das Urteil veröffentlicht wurde.
Ansonsten ist es ja wieder ein schwebendes Verfahren. Da wäre ich zurückhaltend mit der Veröffentlichung. Bei solchen Nummern würde ich gern die Kostenübernahme der RS Versicherung im Nachgang ändern. Das ist kein Rechtsschutz mehr und wird, für mich recht offensichtlich, hier missbraucht. Den eventuellen "Gewinn" aus dem Verfahre streicht der Spitzbube dann auf Kosten aller Versicherungsnehmer privat ein. Gefällt mir nicht. LG
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Marcus "Freu(n)de durch Wasser" |
#12
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na ich meine .... Verfahren bei Landgericht abgeschlossen ..Urteil kann voll präsentiert werden .... nur Aktenzeichen bringt da nichts ...Fakten zur Entscheidung sind wichtig .
Wie sagt man immer : Der Teufel liegt im Detail nunmehr wird Urteil mit Berufung angefochten ....Berufungsschrift kann ebenso präsentiert werden. Dann folgt öffentliches Verfahren beim OLG - Im Namen des Volkes bis denne und schiff ahoi Paule vom Müggelsee |
#13
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Zitat:
Es spricht so einiges dagegen, das NICHT rechtskräftige Urteil des LG hier nicht zu veröffentlichen! Würde ich auch nicht tun. Für alle Interessierten: schaut Euch mal das Rechtsmittel der Berufung vom LG zum OLG an. Das Verfahren wird idR nicht "neu aufgerollt". RSV haben findige RAe u klare Voraussetzungen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind sie schlicht verpflichtet, Kostendeckung zu gewährleisten. Dafür werden sie abgeschlossen. Da wir hier nicht im Detail stecken, wünsche ich Dir, Krieger, einen guten Ausgang.
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------------ Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch. |
#14
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is spannend ....na was spricht nun dagegen ?
Die Sache kann weiter über BGH , euGh gehen ....später kommt noch ggf. ne Wiederaufnahme dazu Denke Waffengleichheit !!! einer behauptet mit allen Mitteln .... andere muß parieren somit im Namen des Wassersport Volkes einscannen und einstellen dann weiß man worum es geht schiff ahoi |
#15
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Eingeschränkte Berufung?
Zitat von HänschenHamburg: "Für alle Interessierten: schaut Euch mal das Rechtsmittel der Berufung vom LG zum OLG an.
Das Verfahren wird idR nicht "neu aufgerollt". Entschuldige, nicht mein Fachgebiet, aber warum sollte die Berufung hier nur eingeschränkt stattfinden? Im Unterschied zur Revision erlaubt sie eine vollständige Überprüfung des angefochtenen Urteils in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Ich wünsche unserem Forumsmitglied natürlich des bestmöglichen Ausgang und vollständiges Obsiegen. Was mich nur ein wenig stutzig macht ist, dass ein vom Gericht attestierter "Unschlüssiger Vortrag" regelmäßig die Rechtsschutzversicherung vorsichtig bei der Kostenübernahmezusage sein lässt.
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Ralf aus Erfurt |
#16
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Zitat:
Ach neee, da sind wieder die RAe Schuld, die alle nur Kohle abgreifen. 😀 ist ja auch einfacher. @ kroetnik, ich hab Deinen letzten Absatz nicht verstanden. RSV haben vetraglich klare Richtlinien,,innerhalb derer sie Kostendeckung gewähren (müssen). Ich wünsche Krieger hier auch viel Glück, nicht, dass das falsch verstanden wird Aber ich weiß auch, wie krumm rechtliche Auseinandersetzungen laufen können.
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------------ Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch. |
#17
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Na ..... Berufung ist ne ganz andere Sache ...
Einstellen ins Internet war das Thema ! RA. G. Strate HH stellt sogar komplett die Verhandlung online ...eben Waffengleichheit und umfassende Info ! schiff ahoi |
#18
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Hey @fassbier3.1!
Du reitest hier aber ganz schön penetrant auf einer Veröffentlichung herum. Du gehörst doch wohl nicht Gegenseite und möchtest hier einen Fehler provozieren, oder?
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Alex
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#19
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Thema ..BETRUG ..immer interessant -somit konkrete Fakten wären hilfreich .
Wenn rechtliche Bedenken bestehen ! kein Problem . aus meiner Sicht : Urteil LG ist da .....Verlierer kann 3 x am Tag in Berufung gehen hindert momentan nur die Vollstreckung . Gruß und schöne Woche |
#20
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Zitat:
Reichlich wirr! Rückzug?
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Alex |
#21
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Nach der Schlacht werden die Toten gezählt.
Viele verstehen den Satz nicht aber nachdem sie wegen ihrer Rumposaunerei was verloren haben wissen die was der Satz bedeutet.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#22
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Zitat:
Da geht es allerdings um ganz andere Verfahren, als schnöde Bootsverkäufe. Die Verhandlung ist öffentlich, nicht aber das schriftliche Urteil (schon gar nicht mit Begründung; sind 2 versch Ausfertigungen. Eine nur Tenor, eine mit Sachverhalt u Entscheidungsgründen). Und jeder tut gut daran, nicht rechtskräftige Entscheidungen nicht zu veröffentlichen! In die Revision wirds nicht gehen (Stichwort Rechtsmittel).
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------------ Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch.
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#23
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Zitat:
Grüße Krieger57 |
#24
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Zitat:
Und das mit der Rechtschutz haben wir uns auch sagen lassen . Sehen wir , wie es weitergeht Grüße Krieger57 |
#25
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Zitat:
Also genug , um sich als Täter zu fühlen. Irre das Ganze 🙄🙄🙄 |
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