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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Zulassung von neuem Bootstrailer aus Griechenland
Hallo liebe Forumsmitglieder.
Es geht wieder mal um Zulassung/-Registrierung eines Sportbootanhängers. Was bisher geschah: Im September 2019 kaufte ich in Griechenland ein neues kleines Motorboot mit zugehörigem Trailer. Alles NEU! Das Gespann steht in GR (Korfu) bei meinem Ferienhaus. Natürlich möchte ich alles auch mit nach D nehmen und darum möchte ich ein grünes Kennzeichen dafür beantragen. Der Bootstrailer hat eine griechische COC - Nummer mit Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller - Vlachos Konstantinos. Es sind alle Daten, einschließlich Maße, Gewicht, zul. GG, Fahrgestellnummer, Verwendungszweck (Bootstransport) vorhanden. Beim ersten Versuch - vor einem Jahr - wurde ich wieder nach Hause geschickt, weil die Bescheinigung vom Verkäufer fehlte, dass der Trailer noch nie in der EU zugelassen war... Beim nächsten Aufenthalt in GR die passende Bescheinigung besorgt... Heute wieder beim Amt gewesen - und wieder weg geschickt! Bei der COC-Nummer handele es sich um eine nationale COC, die nicht in D gültig ist. Deshalb wäre ein §21 nötig um das Fahrzeug zuzulassen. Das wäre für mich kein Problem - aber der Trailer steht in GR, und ohne Zulassung bekomme ich den nicht nach D. (und in GR kann man Trailer nicht zulassen, die bekommen nur eine Folgenummer) Vielleicht hatte ja von euch schon mal sowas oder weiß mir einen Rat. Oder ich gehe jetzt jeden Tag zur Zulassungsstelle, bis ich einen Sachbearteiter erwische, der Lust hat.... |
#2
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Ne doofe Zwischenfrage, bedeutet COC nicht EUROPÄISCHE Konformitätserklärung? Denn womit sollte sonst Konformität erklärt werden.
Laß Dir ein grünes Kennzeichen zuteilen mit einer Vorfahrtbescheinigung zum TÜV. Sportgeräteanhänger werden ja gar nicht zugelassen, versichert sind sie immer über das Zugfahrzeug und/oder die Bootsversicherung. Wer viel fragt, geht viel irre. |
#3
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CoC bedeutet „Certificate of Conformity“.
Darin erklärst du die Konformität zu dem was du möchtest (zum Beispiel, dass der Trailer konform zu deiner Toreinfahrt gebaut wurde). Das ist ja gerade das Problem, dass er zwar eine konformitätserklärung hat, die aber nicht die Konformität zu den EU zulassungsvorschriftern erklärt. Eventuell erklärt sie nur, dass der Anhänger konform der Gesetze Griechenlamds gebaut ist Oder hab ich das falsch verstanden? Aber ggf. kann dir ein Prüfer anhand der vorhandenen CoC einen schriebs ausstellen mit dem du das Ding zulassen kannst (vermutlich nein, aber fragen kostet erstmal nichts) Möglichkeiten für dich wären eine Überführungsnummer (Kurzzeitkennzeichen), aber dann solltest du dich informieren wie das mit Fahrten im Ausland ist. Besorg dir eine Rote Nummer (gleiches Thema wie oben mit den Fahrten im Ausland). Alernativ holst du den Hänger mit einem Autotransporter/Trailer nach Deutschland…dann fährst du die Strecke aber doppelt, oder du findest in Korfu jemanden, der gerade zufällig mit einem Hänger nach D möchte und deinen Trailer mitnimmt. Oder der Hersteller in Griechenland kann dir eine EU CoC ausstellen.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel Geändert von supernasenbaer (02.08.2021 um 13:07 Uhr) |
#4
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Rote oder gelbe Nummer sind für Fahrzeugüberführungen aus dem Ausland nicht zulässig. Klar könnte man mit dem Autotransporter, aber was für ein Aufwand...
Natürlich wäre eine entsprechende Herstellerbescheinigung das Beste, verkauft der nicht außerhalb GR? |
#5
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GR ist doch in der EU? Gibt es da dann trotzdem nicht anerkannte COCs?
Gesendet von meinem SM-G977B mit Tapatalk
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Die Hälfte meines Geldes geht drauf für Sportboot & Alkohol - den Rest verschwende ich |
#6
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Wie gross ist das Boot , Trailer denn ? Ungebremste kleiner Trailer oder doch 3.5 t Tandem ? Kannst du das Boot vor Ort abladen und dort lagern ? Was fährst du für ein Auto?
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#7
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Du darfst doch mit einem in Griechenland zugelassenen Auto in D fahren. Warum nicht mit der Folgenummer auch mit einem Anhänger?
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#8
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Unseren trailer für den Ibis (Brenderup 750kg, 80kg Leergewicht) könnte ich auf den Dachgepäckträger stellen. Allerdings gehe ich von größeren Kalibern aus.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#9
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@uli07:
Leider habe ich kein in GR zugelassenes Auto. Meistens fahre ich mit meinem Womo dort hin (wegen der angenehmeren Anreise-mit Hunden). @supernasenbaer: Boot ist 5.50m, Trailer hat Leermasse 175kg und zul. GG 500 kg. Das COC ist komplett mit Datenblättern zum Hänger! Und trotzdem..... Aber das mit dem TÜV Prüfer hab ich mir auch schon überlegt. Könnte klappen. Hatte ein ähnliches Problem mit unserer Zulassungsstelle mal mit einem italienischen Audi TT. Da wollten sie auch das COC nicht lesen und haben mich zum TÜV geschickt. Die haben dann die Zahlen abgetippt auf ein anderes Formular und dann ging´s plötzlich. Die TÜV-er schütteln heut noch den Kopf über soviel Unfähigkeit. |
#10
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Also ungebremsten Trailer? Schraub den auseinander und nimm den im Womo oder PKW mit. Hab ich auch schon aus Schweden so gemacht, Deichsel ober drauf und den Rest entweder auch auf das Dach oder in den Kofferraum / Laderaum. Und in D zusammen bauen und ab zum Tüv.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#11
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Naja…aber nochmals die Frage…was für ein CoC Dokument hast du? Welche Konformität wird darin erklärt?
Die konformität zu geltendem EU-Zulassungsrecht? Dann muss die Zulassungsstelle das alzeptieren aus meiner Sicht. Wenn es die Konformität des Anhängers zu den Griechischen Lebensmitteltransportgesetzen oder den asiatischen Abgasgesetzen erklärt, kannst du damit natürlich nichts anfangen (Übertreibung macht anschaulich) In den CoC Dokumenten zur Fahrzeugzulassung, die ich kenne, steht entwerder alles auf Englisch, oder in der Landessprache des Herstellers und Englisch. Und es steht irgendwo auf „der ersten Seitea sowas wie „the Vehicle with VIN xyzabc123 conforms to the type approval e1…………. And can be registered permanently without any fuether approval in all EC Member States. Wenn das drauf steht, dann warndie gute Dame bei der zulassungsstelle einfach nur „unwillig“. Ansonsten wenn genau diese Sachen auf deinem CoC Dokument nicht stehen (oder nur griechisch), dann kann die Zulassungsstelle die Anmeldung ablehnen und einen zusätzlichen Nachweis anfordern.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#12
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Zitat:
Unseren Trailer könnte ich komplett auseinander schrauben dass nur noch Deichsel mit Rahmen übrig bleibt. Achse, Räder, Rollen, Schutzbleche usw. könnt ich abschrauben. Ich hab schonmal nen Klaufix (HP350) auf dem Dach liegen gehabt. Sah lustig aus. Hätte den auch an die AHK hängen können. Aber die Reifen waren gut rissig und 900km nur 80km/h fahren war auch eher uncool. Also rauf aufs Dach und entspannt heimgefahren.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel
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