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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 27.08.2021, 07:37
User 100401
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Bootsführerscheinregelung Holland

Moin,

ich habe nur mal eine Frage.
Normalerweise haben die Länder ja relativ eindeutige Vorschriften, was den Führerschein angeht (Frankreich >6PS, Italien >40PS etc.).
Nur in Holland heißt es, das man einen Führerschein benötigt, sobald das Boot schneller als 20 km/h fahren kann. Das finde ich recht schwammig...

Wie kontrollieren die das eigentlich?
Wenn man mit über 20 gemessen wird ist es klar, aber wie stellen die fest, ob ein Boot die 20 km/h theoretisch überschreiten könnte?

Die max. Geschwindigkeit des Boots ist doch auch von der Personenanzahl an Bord abhängig.... Es geht ja aber vermutlich um das "nackte" Boot oder?
Sonst dürfte man ja mit 4 Personen ohne Führerschein fahren und alleine nur mit

Macht die holländische WaPo dann Testfahrten mit 1 Person an Bord?

Errechnen kann man die max. Geschwindigkeit ja nicht so einfach, ohne das Gesamtgewicht des Bootes und dessen Rumpfform einfließen zu lassen.

Danke.

H.P.
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  #2  
Alt 27.08.2021, 07:50
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
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Die machen keine Testfahrten, die wissen das aus Erfahrung. Kleines Boot, AB mit mehr als 5PS, fertig. Und die Bußen sind heftig.

Groetjes

Matthias.
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  #3  
Alt 27.08.2021, 07:58
User 100401
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Kleines Boot, AB mit mehr als 5PS, fertig. Und die Bußen sind heftig.
Danke.
Genau deswegen wundert mich die Formulierung des Gesetzes.
"Mehr als x-PS" und es gäbe keine Diskussionen und die WaPo hätte es einfacher
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  #4  
Alt 27.08.2021, 08:20
Benutzerbild von justme
justme justme ist offline
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von hpkoopmann Beitrag anzeigen
Danke.
Genau deswegen wundert mich die Formulierung des Gesetzes.
"Mehr als x-PS" und es gäbe keine Diskussionen und die WaPo hätte es einfacher
das würde aber dem Sinn der niederländischen Regelung nicht entsprechen - man darf da auch ein Boot mit 100PS ohne Führerschein fahren, wenn es die 20 km/h nicht erreicht (z.B. die weit überwiegende Anzahl der typischen holländischen Stahlverdränger sind sowohl führerschein- als auch anmeldefrei in den Niederlanden).
Die Waterpolitie hat es Übrigen sehr einfach - bei einem kleinen Boot mit entsprechender Motorisierung wirst Du im Zweifelsfall den Beweis antreten müssen, daß dieses nie und unter keinen Umständen die 20km/h überschreiten kann und damit führerscheinfrei (und von Fahrern unter 18 Jahren -> SBF-Inhaber unter 18 dürfen solche Boote in den Niederlanden ebenfalls nicht fahren!) bewegt werden darf.

lg, justme
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  #5  
Alt 27.08.2021, 09:11
Benutzerbild von RobG_NL
RobG_NL RobG_NL ist offline
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Zitat:
Zitat von hpkoopmann Beitrag anzeigen
"Mehr als x-PS" und es gäbe keine Diskussionen und die WaPo hätte es einfacher
Die haben mitlerweile erfahrung damit.

Mit ein 2PS auf ein A-C-Tion Schlauchboot werden die sich nicht mit dir bemühen, aber wer mit 4 Personen und 25Ps auf ein schiff ohne Registration fährt, kann fragen erwarten.

Und wann die es nicht trauen, machen die das einfach:
Alle von bord, einer der polizisten geht an bord mit GPS und dan ist es einfach "Hebel am Tisch" . . .

Die Ps regel wie in F und D, ist ja unsinn, denn ein 10T Vedränger mit 85 ist etwas anderes als 25 Ps an eine Schlauchboot.

Die SBF regel in NL sind merkwürdich, das kan ich nur bestätigen.
Nicht umsomst wollen vielen denn auch das die geändert werden: Generelles SBF Pflicht für ALLE, nicht abhängich von Bootsart, sondern von Fahrrevier.
__________________
Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg

Geändert von RobG_NL (27.08.2021 um 09:19 Uhr)
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  #6  
Alt 27.08.2021, 09:46
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
Nicht umsomst wollen vielen denn auch das die geändert werden: Generelles SBF Pflicht für ALLE, nicht abhängich von Bootsart, sondern von Fahrrevier.
Sollten wir in D auch wieder einführen. Es gibt ja für Autos auch keine Sonderregelungen, das man z.B. ein kleines Auto oder in bestimmte Gebieten ein Auto ohne Führerschein fahren darf.
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  #7  
Alt 27.08.2021, 09:46
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen

Die Ps regel wie in F und D, ist ja unsinn, denn ein 10T Vedränger mit 85 ist etwas anderes als 25 Ps an eine Schlauchboot.
Finde ich nicht.
Mit 15PS ist man mit einem Schlauchboot sehr schnell und kann großen Schaden anrichten.
Mit <20km/h ebenso, immerhin darf man da auch mal locker ein 15m Stahlboot bewegen, was zig Tonnen hat. Ohne irgendwelche Vorkenntnisse finde ich den Umgang damit sehr "gewagt".
Aber es ist müßig darüber diskutieren zu wollen.

Gruß

Totti
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  #8  
Alt 27.08.2021, 09:48
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Sollten wir in D auch wieder einführen. Es gibt ja für Autos auch keine Sonderregelungen, das man z.B. ein kleines Auto oder in bestimmte Gebieten ein Auto ohne Führerschein fahren darf.
Doch, bis 25km/h (oder ist das weniger?) reicht der Mofaführerschein. Die Autos sind abgeregelt.

Aber ich bin bei dir, wer Boot fahren möchte, soll gefälligst einen Führerschein dafür machen. Mit einem Auto kann man noch rechts ranfahren, wenn was ist.
Wenn beim Boot die Leinen los sind, geht es es los...
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  #9  
Alt 27.08.2021, 10:13
Benutzerbild von justme
justme justme ist offline
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Doch, bis 25km/h (oder ist das weniger?) reicht der Mofaführerschein. Die Autos sind abgeregelt.
das war mal - die Mofa-Prüfbescheinigung berechtigt nur zum Führen von zwei- oder dreirädrigen Fahrzeugen, für vierrädrige Fahrzeuge ist immer auch eine EU-Fahrerlaubnis der Klasse S bzw. seit 2013 Klasse AM nötig. Führerscheinfrei sind nur noch motorisierte Krankenfahrstühle zu bewegen (für die braucht man dann aber auch überhaupt kein Papier mehr).

Die Forderung nach einer generellen Führerscheinpflicht auf dem Wasser würde ich im Übrigen unterschreiben - gerne auch in der Ausprägung eines abgestuften Führerscheins mit DEUTLICH erweiterter praktischer Qualifikation für alle, die große oder schnelle Fahrzeuge auf dem Wasser bewegen wollen (der deutsche SBF ist ja nun, speziell was die praktischen Kenntnisse angeht ein schlechter Witz).
Ich würde den Umfang des heutigen SBF für maximal das als angemessen ansehen, was bisher führerscheinfrei bewegt werden kann, und dazu Erweiterungen für große Boote (gerne in den Abstufungen <20m und >20m, aber dann bitte ohne Längenbegrenzung) und alles, was Gleitfahrt erreichen kann wünschen, alle Erweiterungen bitte mit Nachweis praktischer Kenntnisse in Form von Fahrtnachweisen und praxisbezogener Manöver (z.B. auch einer Schleusenfahrt o.Ä.) in der Prüfung.

lg, justme
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  #10  
Alt 27.08.2021, 10:20
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen

Die Forderung nach einer generellen Führerscheinpflicht auf dem Wasser würde ich im Übrigen unterschreiben - gerne auch in der Ausprägung eines abgestuften Führerscheins mit DEUTLICH erweiterter praktischer Qualifikation für alle, die große oder schnelle Fahrzeuge auf dem Wasser bewegen wollen (der deutsche SBF ist ja nun, speziell was die praktischen Kenntnisse angeht ein schlechter Witz).
Ich sehe das auch so.
Als ich die SBF gemacht habe, habe ich genau das dem Prüfungsausschuss gegenüber moniert. Der Einwand war, dass man so viele Menschen wie möglich aufs Wasser bringen wolle und insgesamt die Hürde dazu schon relativ hoch angesiedelt sei.
Was ich am meisten vermisst habe, ist Schiffssicherung, theoretisch und praktisch.
Wer mal in Neustadt zur Schiffssicherungsausbildung war, weiss sehr genau, was ich meine.

Gruß

Totti
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  #11  
Alt 27.08.2021, 10:22
Benutzerbild von supernasenbaer
supernasenbaer supernasenbaer ist offline
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Sollten wir in D auch wieder einführen. Es gibt ja für Autos auch keine Sonderregelungen, das man z.B. ein kleines Auto oder in bestimmte Gebieten ein Auto ohne Führerschein fahren darf.
Prinzipiell bin ich bei dir.
Ich würde aber eine Grenze - analog der anmeldepflicht - von 3PS festlegen (von mir aus herabsetzen auf 2PS).
Damit kannst du wirklich (fast) nichts falsch machen. Ansonsten müssten auch Ruderboote führerscheinpflichtig werden.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #12  
Alt 27.08.2021, 11:14
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen
Prinzipiell bin ich bei dir.
Ich würde aber eine Grenze - analog der anmeldepflicht - von 3PS festlegen (von mir aus herabsetzen auf 2PS).
Damit kannst du wirklich (fast) nichts falsch machen. Ansonsten müssten auch Ruderboote führerscheinpflichtig werden.
wenn ich die Ruderrer auf dem Rhein seh.. würde ich sogar dies befürworten...
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Gruß Volker
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  #13  
Alt 27.08.2021, 11:15
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Soweit ich das überblicke hat die Anhebung der DEUTSCHEN PS Grenze von 5 auf 15 PS jetzt nicht zu tausenden Verletzten oder viel höheren Unfallzahlen geführt. Habe sogar den Eindruck das im Bereich über 15 PS mehr passiert.

Von daher bin ich kein Schein Fetischist. Die niederländische Regelung sehe ich auch als sehr kritisch an, gerade in Grenzfällen hat man keine Rechtssicherheit. Kann sein dass das Boot mit dem 130 kg Polizisten nicht ins Gleiten kommt bei einer GPS Messung aber bei der Kollegin mit 50 kg locker. Ein Strafe im vielleicht vierstelligen Bereich wäre daher reiner Zufall. Und das sollte nicht sein.

Gruß
Chris
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  #14  
Alt 27.08.2021, 11:16
User 100401
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Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Doch, bis 25km/h (oder ist das weniger?) reicht der Mofaführerschein. Die Autos sind abgeregelt.

Aber ich bin bei dir, wer Boot fahren möchte, soll gefälligst einen Führerschein dafür machen. Mit einem Auto kann man noch rechts ranfahren, wenn was ist.
Wenn beim Boot die Leinen los sind, geht es es los...
Genau mit der Argumentation könnte man auch einen Führerschein für Pedelecs/E-Bikes fordern. Die fahren auch bis 25 Km/h....wo ist der Unterschied zur Mofa, für die ich, als Jugendlicher, damals extra eine Prüfbescheinigung machen musste?
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  #15  
Alt 27.08.2021, 11:30
Benutzerbild von Libertad
Libertad Libertad ist offline
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Ein Fahrrad ohne E-Hilfsantrieb läuft auch über 25 km/h. Und der Einschlag ist auch recht schmerzhaft - durfte ich als Fußgänger leider erleben.
Wichtig wäre es allerdings, daß bei Fahrern von führerscheinfreien Fahrzeugen ebenfalls rudimentäre Kenntnisse der Materie eingefordert werden.
__________________
Gruß
Ewald
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  #16  
Alt 27.08.2021, 11:43
SL F33 SL F33 ist offline
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Ein Fahrrad ohne E-Hilfsantrieb läuft auch über 25 km/h. Und der Einschlag ist auch recht schmerzhaft - durfte ich als Fußgänger leider erleben.
Wichtig wäre es allerdings, daß bei Fahrern von führerscheinfreien Fahrzeugen ebenfalls rudimentäre Kenntnisse der Materie eingefordert werden.

...und jeder, der irgendwas in egal welcher Größe, PS-Zahl, Segelfläche usw auf dem Wasser bewegt sollte eine Verfick...e scheixx Haftpflichtversicherung haben.
Mit Schwimmreifen auf dem Wasser, keine Versicherung, Strafe und die saftigst. Kind mit Gummiente auf dem Wasser, keine Versicherung saftigste Strafe. Luftmatratze mit Saufnase drauf, keine Versicherung saftigste Strafe.
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LG Arne
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  #17  
Alt 27.08.2021, 11:48
Benutzerbild von Libertad
Libertad Libertad ist offline
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Wäre manchmal gut. Aber auch ohne Haftpflicht kann die "Strafe" heftig sein. Der Typ, der mich mit seinem Fahrrad umnietete, hatte keine und wollte mich zu einem Versicherungsbetrug überreden - sonst bekäme ich überhaupt nichts. Mein Anwalt konnte ihn sehr teuer vom Gegenteil überzeugen
__________________
Gruß
Ewald
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  #18  
Alt 27.08.2021, 12:17
Benutzerbild von fdsegler
fdsegler fdsegler ist offline
Lieutenant
 
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Boot: Yamarin 65 DC
Rufzeichen oder MMSI: 211490390
219 Danke in 117 Beiträgen
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Bei und sind viele Führerscheine ja freiwillig vor einigen Jahre habe ich mich entschlossen den SSS zu machen, den SKS habe ich übersprungen. In der Praktischen Ausbildung habe ich sehr viel dazugelernt obwohl ich schon zuvor 40 Jahre auf dem Wasser unterwegs war. Ein ähnlicher Schein wie der SSS für Binnen wäre wünschenswert.
__________________
Grüße aus Potsdam, Norbert
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  #19  
Alt 27.08.2021, 12:19
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist offline
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Zitat:
Zitat von hpkoopmann Beitrag anzeigen
Macht die holländische WaPo dann Testfahrten mit 1 Person an Bord?
Ja und die Testfahrt führen sie extra mit der leichtesten Person ihrer Mannschaft durch
Nur um dem Deutschen einen reinzuwürgen
Wenn Niederländische Boote getestet werden setzt sich immer der schwerste rein und testet

Ich fahre ja schon ein paar Jahre in NL und aus Erfahrung kann ich sagen das Boote die in Gleitfahrt gelangen noch durchgewunken werden, auch wenn es knapp 30 Km/h sind
Es kommt halt immer darauf an wie man sich benimmt und verhält
Hier fahren ja viele Schlauchboote mit 5-10 PS rum, da wird es toleriert, zumindest solange man sich anständig verhält
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  #20  
Alt 27.08.2021, 20:36
Benutzerbild von sporty
sporty sporty ist offline
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Hi
Die Führerscheinregeln in NL
sind eindeutig.
Ist jetzt etwas ot:
Was mich schon wundert ist das sie nicht kontrolliert werden.
Da sind Gruppen von Kids so ab 5 J. , allein im Boot, mit Schlauchbooten mit 6-10PS
unterwegs und brummen von morgens bis abends möglichst schnell durch die Gegend.
Scheint niemand, wider besseres Wissen, zu interessieren.
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  #21  
Alt 28.08.2021, 15:05
Marcus F. Marcus F. ist offline
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Registriert seit: 18.05.2020
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Boot: Larson "Sei 190"
14 Danke in 10 Beiträgen
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Hi, jetzt muss ich mal eine Frage in die Runde werfen.
Darf ich mit dem deutschen SBF-Binnen in den Niederlande auf der Maas o. ähnlichen Flüssen mein Boot führen?

VG
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  #22  
Alt 28.08.2021, 15:06
Benutzerbild von volker1165
volker1165 volker1165 ist offline
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Boot: hab ein Gummiboot in der Garage
6.049 Danke in 2.597 Beiträgen
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Ja natürlich
__________________
Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
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  #23  
Alt 28.08.2021, 16:28
Marcus F. Marcus F. ist offline
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Ort: Stromkilometer 638 - Rhein
Beiträge: 54
Boot: Larson "Sei 190"
14 Danke in 10 Beiträgen
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super herzlichen Dank
Zitat:
Zitat von Marcus F. Beitrag anzeigen
Hi, jetzt muss ich mal eine Frage in die Runde werfen.
Darf ich mit dem deutschen SBF-Binnen in den Niederlande auf der Maas o. ähnlichen Flüssen mein Boot führen?

VG
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  #24  
Alt 28.08.2021, 18:57
schlauchi20 schlauchi20 ist gerade online
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Wenn Du über 18 bist, um ganz korrekt zu antworten.

Denn in D kannst Du den SBF ja schon früher machen, was Dir bei unseren Nachbarn aber nichts hilft.

Gruß Rüdiger


Zitat:
Zitat von Marcus F. Beitrag anzeigen
Hi, jetzt muss ich mal eine Frage in die Runde werfen.
Darf ich mit dem deutschen SBF-Binnen in den Niederlande auf der Maas o. ähnlichen Flüssen mein Boot führen?

VG
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  #25  
Alt 29.08.2021, 15:09
Benutzerbild von sporty
sporty sporty ist offline
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Hi Rüdiger
Da wäre ich nicht so sicher.
Im Straßenverkehr darf ein 16 J. Bundesbürger mit seiner 125er in NL fahren. Wenn er den gültigen FS besitzt.
Ein NL- Bürger kann mit 16J. keinen Vaarbeweis für so ein Krad machen.
Die amtlichen Führerscheine der EU-Mitgliedsländer werden gegenseitig anerkannt.
Der SBF ist ein amtlich anerkannter Schein.
Vor 50J. waren die Jugendlichen schon neidisch auf unsere schnellen 50er.

Wenn Du konkret andere Kenntnisse hast, benenne bitte die Quellen.
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