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  #1  
Alt 23.01.2022, 14:05
Benutzerbild von flachzange
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Standard Versand Automatik-Rettungswesten Gefahrkennzeichnung Paket?????

Hallo Bootsfreunde,

meine automatischen Rettungswesten und mein automatisch aufblasbarer Rettungsring müssen zur Wartung.

Muss das Paket mit irgendwelchen Symbolen äußerlich besonders gekennzeichnet werden?

Aus den Beschreibungen, die ich im Internet finde, blick ich nicht so richtig durch oder ich habe die richtige Gefahrstoffbeschreibung noch nicht gefunden.
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Gruß

Dirk
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  #2  
Alt 23.01.2022, 14:17
Benutzerbild von schwinge
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Standard

Hab mehrmals Automatic-Westen bestellt, die kamen bislang ganz normal per Post. Und jene, die ich zur Wartung geschickt habe "durfte" ich auch als normales Paket versenden.

Zur Sicherheit würde ich die CO²Patrone raus schrauben und seperat dabei legen (vermeidet das Aufblasen im Paket).

Gruß, Rainer
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  #3  
Alt 23.01.2022, 14:19
Saeldric Saeldric ist offline
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Diese Frage kann, und sollte, dir der Versanddienstleister den Du beauftragen möchtest beantworten. Im Allgemeinen findet man solche Informationen auch in den AGB.
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Gruß Mirko
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  #4  
Alt 23.01.2022, 15:26
Benutzerbild von Miniskipper
Miniskipper Miniskipper ist offline
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Ich habe erst letzte Woche neue Westen von zwei verschiedenen Händlern bekommen.
Jeweils OHNE irgendeinen äußeren Hinweis.
__________________
Gruß Gerd

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  #5  
Alt 23.01.2022, 15:36
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Ich auch von C24. Ganz normales Paket.
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MfG* * * *Mario
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  #6  
Alt 23.01.2022, 16:14
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Vielen Dank für die Infos!

Wenn das Händler ohne Kennzeichnung versenden, dann mache ich mir auch keine Gedanken mehr. Das Paket geht morgen als normales DHL Paket raus.
__________________
Gruß

Dirk
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  #7  
Alt 23.01.2022, 18:23
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Hier ist alles beschrieben was Du wissen möchtest
https://www.dhl.de/content/dam/image...and-112016.pdf
Also ab 25gr. dann Uffkleber
__________________
Mit besten Grüßen
Andreas
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  #8  
Alt 23.01.2022, 19:14
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flachzange flachzange ist offline
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Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
Hier ist alles beschrieben was Du wissen möchtest
https://www.dhl.de/content/dam/image...and-112016.pdf
Also ab 25gr. dann Uffkleber
Andreas, das hatte ich auch schon über Google gefunden, aber die Vorschriften haben sich seit 2016 schon mehrfach geändert. So gibt es z.B. die rhombenförmigen UN + Nr. z.B. UN 1013 für CO2 gar nicht mehr in dieser Form.
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Gruß

Dirk
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  #9  
Alt 23.01.2022, 19:28
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Elgar_2 Elgar_2 ist offline
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kein Problem
dann hier Aktuell.
https://www.dhl.de/de/toolbar/footer...gefahrgut.html

Aber man sollte mal bekannt geben nach was man im Netzt gesucht hat.
Aber nicht nach ein paar Useraussagen einfach zu schreiben, dann verschicke ich es mal so.
Bitte nicht falsch verstehen, an die User/ Bootskollegen, wenn Aussage zu Gefahrenstoffen dann auch Beweislastig
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Mit besten Grüßen
Andreas
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  #10  
Alt 23.01.2022, 22:14
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flachzange flachzange ist offline
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und wirst Du aus dieser Unterlage schlau?

Von Kleinstmengen an CO2 ist da nicht mehr die Rede.

Irgendwas von 152 bar x l. Wird sehr wohl bei so einer Rettungswestenpatrone nicht erreicht. Da bräuchte man schon einige 100 Stück davon.
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Gruß

Dirk
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Geändert von flachzange (24.01.2022 um 16:49 Uhr)
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  #11  
Alt 24.01.2022, 06:55
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Dete66 Dete66 ist offline
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UN 1013 ist dafür auch garnicht relevant, sondern UN 2037 - diese sind bis 500ml und max 30kg/VE freigestellt und unterliegen dann nicht der GGVSEB/ADR.

somit bis zur Grenze der freigst. Menge nicht kennzeichnungspflichtig.
__________________
Gruß Dete

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  #12  
Alt 24.01.2022, 14:35
Thomas59 Thomas59 ist offline
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Insbesonders die Begriffe Gefahrstoff und Gefahrgut nicht miteinander vermischen.
Gefahrstoff = lagerung und handling
Gefahrgut = transport

Gruß
Thomas
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  #13  
Alt 24.01.2022, 15:08
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Ja sind Druckgaspackungen = Gefahrgut. Da Paketdienste oft kein Gefahrgut annehmen, werden sie auch nicht gekennzeichnet. LQ Aufkleber kann man verwenden, aber nur wenn mehrere verschiedene Gefahrgüter drin sind. Leg noch eine kleine Flasche Lötwasser rein und mach einen LQ Aufkleber drauf LQ nehmen auch paketdienste an...
__________________
gregor

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  #14  
Alt 24.01.2022, 16:52
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flachzange flachzange ist offline
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Ich habe heute noch das Zeichen "Begrenzte Mengen" auf das Paket geklebt und noch einen Aufkleber "Bruchgefahr - nicht werfen". Damit sollte meine Pflicht erledigt sein.
Die DHL-Filliale hat das Paket ohne Diskussion angenommen.

Mal sehen, wie das Paket gekennzeichnet ist, wenn die Rettungswesten von der Wartung zurückkommen.

So ein Firma wie SOS Technik, die auch als Hersteller auftreten, müssten ja wissen, wie man das Paket kennzeichnet.
Miniaturansicht angehängter Grafiken
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Dirk
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  #15  
Alt 24.01.2022, 16:54
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SOS-Technik hätte bestimmt auch vorher mitgeteilt ob und wie das Paket zu kennzeichnen ist. Am Telefon sind eigendlich immer nett.
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  #16  
Alt 25.01.2022, 19:09
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Dete66 Dete66 ist offline
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Ja sind Druckgaspackungen = Gefahrgut...
das ist nicht richtig,
UN 2037 - GEFÄSSE, KLEIN, MIT GAS (GASPATRONEN), ohne Entnahmeeinrichtung, nicht nachfüllbar

Druckgaspackungen werden mit UN 1950 gekennzeichnet. Die Gefahrgutklasse ergibt sich aus dem Produkt/Inhalt.

Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
LQ Aufkleber kann man verwenden, aber nur wenn mehrere verschiedene Gefahrgüter drin sind...

das ist leider auch nicht richtig, diese werden und dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn die Bruttomasse des Gefahrgutes die freigestellte Menge/VE überschreitet. Die zulässige freigestellte Menge findet man im Stoffverzeichnis, ebenfalls müssen in der Bananenrepublik D immer noch entsprechenden Ausnahmen und dann auch zusätzlich auch die multilateralen Vereinbarungen beachtet werden, da gibt es ´zig Verweise.

Allerdings sagte ich ja zuvor, daß Rettungswesten mit ihren kleinen Patronen bis 500ml nicht kennzeichnungspflichtig sind. Die Begrenzte Menge (LQ) beträgt 1l.
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Gruß Dete

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