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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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In Kroatien gekauftes Boot nach Deutschland bringen
Ich habe in Kroatien ein Motorboot gekauft, das ich jetzt nach Deutschland bringen möchte. Das Motorboot ist 2,70m breit. Dazu gibt es einige Infos hier im Forum, von denen sicher nicht mehr alle aktuell sind. Daher einige Fragen von mir:
1. Braucht man für Kroatien, Slowenien und Österreich für die Breite von 2,55m bis 3m auch eine Sondergenehmigung und/oder auch ein Begleitfahrzeug und wie hoch sind die Kosten dafür? 2. Der Trailer hat keinen TÜV und keine Zulassung mehr. Wie kann man das lösen? 3. Fragt beim Grenzübertritt jemand nach einer Mwst- Bescheinigung oder ist das nicht mehr aktuell? Habe vom Vorbesitzer keine Bescheinigung bekommen, weil er meinte die braucht man nicht mehr. |
#2
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Zitat:
Hallo ..............., zu 1; du brauchst eine Sondergenehmigung zu 2; auf legalem Weg eigentlich unmöglich, da es ohne TÜV weder Zulassung/Überführungskennzeichen noch Zoll-Nummern gibt zu 3; ohne genaue Info (Baujahr/Preis) keine Auskunft möglich.
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Gruß Werner es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt... |
#3
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Setz dich mal mit der Zulassungsstelle in Verbindung ,hab einen ähnlichen Fall.
Die hatten mir ,wenn ich mich nicht irre, gesagt das man in Kroatien ein Überführungskennzeichen beantragen kann. Trailer vorher in die Werkstatt, auf das Reifenalter achten. Bei 2,70 m Breite ,würde ich ,aber nur ich ,bei Schitwetter und Nachts fahren. Was hast du für ein Boot? Wenn du Bekannte dort hast ,über die, regulär den Trailer zulassen ,vorher zum kroatischer TÜV, ja sowas gibt es .
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Grüße Petra |
#4
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In Deutschland bekommt man schon seit Jahren kein Überführungskennzeichen mehr, wenn kein TÜV und / oder keine Papieren mehr vorhanden sind. Das wird wohl in Kroatien, aufgrund EU Harmonisierung, nicht anders sein. Deshalb solltest du dich nach einem Leihtrailer, Transportunternehmen umsehen. Eine Überbreitengenehmigung ist zwingend vorgeschrieben.
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Gruß Holger |
#5
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Zitat:
Kroatien ist EU und nach dem EU-Zollkodex sind in der EU befindliche Waren Gemeinschaftswaren, also versteuert und verzollt. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#6
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Zitat:
Das Einfachste für den Transport ist, das gesamte Gespann auf einen Autotrailer zu laden, sofern es das Gewicht erlaubt. Wenn Du allerdings schon im 3,5t Bereich bist, wird nur der von den Vorpostern aufgezeigte Weg gehen. Sondergenehmigung ist sehr anzuraten. |
#7
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Zitat:
Vor Baujahr 1985 fragt eh keiner mehr nach der Mehrwertsteuer
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Gruß Holger
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#8
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Zitat:
Der Käufer ist nicht verpflichtet einen Mehrwertsteuernachweis vorzulegen und das so ein Mehrwertsteuernachweis Null-Komma-nix aussagt wurde hier schon tausendmal diskutiert. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#9
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Zitat:
Kroatien ist in der EU, nicht ein bisschen, sondern ganz. Gemeinschaftsware ist Gemeinschaftsware, da gibt es nichts reinzuinterpretieren. Das ganze Thema lässt sich im Forum vollumfänglich nachlesen und bedarf mMn keiner weiteren Diskussion. Gruß Totti
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#10
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Thomas hat halt seine Stammtischweisheit... Komm ihm doch nicht mit Tatsachen.
Nicht schon wieder eine MwSt Diskussion..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#11
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Zitat:
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#12
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Zitat:
Aber das steht ja auch alles hier im Forum im großen MwSt. Thema. Zumindest die Yacht hat ja jetzt einen inoffiziellen MwSt.-Beauftragten nach dem letzten Fehltritt. Grüße Totti
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#13
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Zum Thema Stammtischweisheiten:
Wir wissen nichts über das Baujahr des Schiffes, auch nicht, ob es ursprünglich ein kroatisches Schiff war oder ist. Wenn es ein vor dem EU Beitritt steuerfrei nach Kroatien eingeführtes und verbliebenes Schiff ist, sieht die Sache schon anders aus. Das habe ich mit Maschen gemeint, denn diese Schiffe unterlagen der Nachbesteuerung i.H.v. 5%. Wer das nicht gemacht hat, ist selbst schuld. Und es liegen noch viele Schiffe in HR, die nicht versteuert wurden. Ich habe nix von Besenrichtlinie gesagt, nur daß ich die Aussage, HR sei in der EU und damit sei das Gemeinschaftsware, so pauschal nicht treffen würde. Wenn man Aussagen abwertend beurteilt, sollte man vorher schon etwas genauer hinsehen. Geändert von zooom (18.03.2022 um 10:46 Uhr) |
#14
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Zitat:
Der Zoll ist in jedem Fall in der Nachweispflicht, nicht der Eigner. Wenn der Zoll nachweisen kann, dass das Boot nicht versteuert ist, dann muss es versteuert werden - egal ob es sich in HR oder sonst wo in der EU befindet und egal wie alt es ist. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#15
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Alles korrekt, was Du schreibst Lutz, ich habe mich auch nur gegen die pauschale Beurteilung: Boot aus HR = Gemeinschaftsware gewandt.
Aber es wäre schön, wenn der TE noch ein paar Infos zu seinem Schiff geben würde. @waterfront Zitat: Das Einfachste für den Transport ist, das gesamte Gespann auf einen Autotrailer zu laden, sofern es das Gewicht erlaubt. |
#16
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Mal abgesehen von den Steuer-/Zollfragen (ich glaube übrigens auch, dass diese irrelevant sind), scheint mir das Hauptproblem doch bei dem Trailer zu liegen:
Wie sieht der aus? Ist der überhaupt fahrtüchtig? Könnte man das Boot mit diesem Trailer überhaupt nach Deutschland transportieren? Dazu müsste man mehr über den Anhänger wissen. Vielleicht sollte man für den Trailer in HR ein TÜV-Gutachten machen lassen. So etwas wie den TÜV gibt es in HR auch. Mit diesem Gutachten (ggf. Übersetzung!) könnte man vielleicht versuchen, bei der deutschen Zulassungsstelle ein Überführungskennzeichen zu bekommen? Keine Ahnung, ob das geht. Aber eine Anfrage bei der Zulassungsstelle wäre es mir wert. Gruss Gerd |
#17
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Zitat:
Gruß Totti
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#18
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Einen Transport mit 2,70m Breite auf einem tüvlosen Anhänger würde ich von einem Transportunternehmen durchführen lassen.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#19
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Selbst dann bleibt die Überbreite... In Kroatien und Slowenien sind sie da nicht spaßig ... Daher würde ich ein Transportunternehmen beauftragen zumindest das Boot nach Deutschland zu bringen ...
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#20
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Komisch, mit dem Lesen scheint das nicht so zu klappen:
@billi In meinem Stammtischpost schrob ich darüber. Überbreitegenehmigung ist dringend empfohlen, es gibt ja Leute, die lassen es bei 15cm drauf ankommen. Überbreitegenehmigung ist nicht so schwer zu bekommen für HR, SLO, A, und D, kostet halt. Ist nicht so verbaut wie in Italien, wo man mit > 2,55m so gut wie keine Chance hat, eigentlich gar keine. @Totti Wir wissen es ja noch immer nicht, was das für ein Schiff ist, unter welcher Flagge es registriert ist etc. Nur ein Beispiel: Meine ehem. Attalia 32 wurde 1984 direkt über Portorosz nach HR ausgeliefert und war immer dort beheimatet aber unversteuert unter D Flagge. Die stand von 2007 bis 2013 an Land wg. Erkrankung des Voreigners. Der Käufer hat das Boot schätzen lassen und die 5% MwSt. bezahlt, wodurch sie dann tatsächlich zur Gemeinschaftsware wurde (mit Beleg). So, und nun nehmen wir mal an, das Boot (von dem wir nix wissen), lag an Land, Voreigner krank, verstorben, verhaftet, Flagge D oder A egal, jedenfalls wurde das Schiff nie nachversteuert. Das ist z.B. so ein Szenario, wo das mit der Gemeinschaftsware nicht geklappt hat. Ob eine Spedition sich da auf einen Transport einläßt, müßte man fragen. Wenn das Schiff unter HR Flagge registriert war, ist Alles paletti. |
#21
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Schon mal vielen Dank fuer die Infos!
Fuer die Mwst- Diskussion, die ich hier aber auch nicht ausweiten moechte, noch folgende Infos: Es handelt sich um ein Schiff eines polnischen Herstellers. In 2016 von einem Deutschen dort neu gekauft. Lief in Kroatien im Charter unter kroatischer Flagge. Zum Transport: Der Trailer ist 6 Jahre alt und hat nur auf dem Platz gestanden (im Winter mit Boot drauf). Reifen noch okay, Bremsen hatte ich noch keine Gelegenheit zum probieren. Boot mit Trailer sind 3,60m hoch, da gibt es Hoehenprobleme, wenn man beides auf einen Trailer oder Tieflader packt. Gewicht eher nicht das Problem, weil Boot und Trailer zusammen bei ca. 2,5to liegen. Ich ueberlege jetzt, es auf dem Wasserweg bis nahe der Slowenisch- Oesterreichischen Grenze zu bringen und es ab dort transportieren zu lassen. Trailer muesste ich dann allerdings noch auf einem anderen Trailer nachholen. Allerdings ist der Trailer 7,75m lang. |
#22
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Bei der Entnahme aus dem Betriebsvermögen ( Charter ), hatte eine Nachversteuerung erfolgen müssen. Hier muss es ein Beleg geben. Das würde mich stutzig machen. Ansonsten ist das Boot nicht versteuert!
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Gruß Holger Geändert von waterfront (19.03.2022 um 18:04 Uhr)
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#23
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Zitat:
Würd mich nicht jucken ... Wenn dass Boot in Deutschland ist und beim WSA angemeldet .. muss der Zoll nachweisen daß die Steuer nicht entrichtet würde... Ob er den Nachweis dann aus Kroatien bekommt ? .. das würd ich Mal bezweifeln das hier alles recherchiert werden kann
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#24
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Zitat:
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Gruß Holger |
#25
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Bj. 2016?
Und der Verkäufer behauptet, auf Grund des Alters sei kein MwSt. Nachweis erforderlich? Ich sag jetzt mal in alter Stammtisch Manier: Wenn er sich da nicht täuscht! 2,5t Ges. Gew. mit Trailer? Das packt z.B. ein Fit-zel Autotransportanhänger mit 3t. Im Zweifel nimmste vom Originaltrailer die Räder ab. Du hattest nach Möglichkeiten gefragt. Geändert von zooom (19.03.2022 um 20:45 Uhr) |
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