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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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AIS - Pflicht auf der Schelde und im Hafen Antwerpen?
Hallo,
ich habe gelesen, daß auf der Schelde und im Hafen Antwerpen seit diesem Jahr eine AIS-Pflicht auch für Sportboote gelten soll - finde aber nichts darüber im Netz. richtig oder falsch? Gruß Rolf |
#2
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Zitat:
Wenn also jemand mehr Info hat, gerne!
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#3
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AIS Pflicht heißt automatisch Funkpflicht. Das Mal so am Rande.
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Gottes sind Wogen und Wind, Segel aber und Steuer, daß ihr den Hafen gewinnt, sind euer. Gorch Fock
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#4
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Funkpflicht ist bekannt. Was kann ich mit der Aussage anfangen
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#5
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Ich meine, hierzu schon mal etwas gelesen zu haben.
Gruss Manfred |
#6
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Prima !
Was hast du denn gelesen? Der Stegfunk hat gerade mitgeteilt, daß AIS verpflichtend ist. Wie e gehandhabt wird wissen sie auch nicht. Ich kann mit solchen Aussagen nun wirklich nichts anfangen Weißt du mehr, als alle anderen? Wenn ja sage es, oder......
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#7
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Da bin ich mir nicht so sicher, sollte AIS das einzige Sende / Empfangsgerät sein.
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Mit besten Grüßen Andreas |
#8
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Bei aktivem AIS besteht, zumindest in Deutschland, auch das man über Funk angesprochen werden kann, also Funkpflicht mit UBI bzw. SRC.
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Gruß Jörg |
#9
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Zitat:
um z.B. in das Willemsdok einzuklarieren mußte man vor Jahren schon eine Nummer, an einer bestimmten Einfahrt zur Erkennung welche Fahrzeuge sich im Hafenbereich befinden beantragen. Dies ging ganz einfach beim Hafenkapitän, bzw. via Funk. Die Nummer ist lebenslang auf das Boot registriert. Funk war immer schon verpflichtend, um in den Hafenbereich einzufahren. Der Stegfunk hat vor kurzem die Mitteilung gemacht, daß nun auch verlangt wird, man muß ein sendefähiges AIS haben. Ich suche schon seit einiger Zeit auf den entsprechenden Websites,wo dies fest verankert ist, b.z.w. die neue (das neue Gesetz). Ich kann nichts darüber finden und (auch wenn es mich selbst nicht betrifft, da AIS vorhanden ist), über diese Information des Stegfunks. (Zur Anmerkung, mein Niederländisch ist nach 30 Jahren, leben etc. noch ganz o.K., selbst in Antwerpen klappt eigentlich ganz gut) Wenn also jemand von Euch die Aussage des Stegfunks bestätigen kann und untermauern kann, lasst es mich wissen. Ich kann nichts darüber finden
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#10
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Zitat:
Somit ohne Funkgerät.
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Mit besten Grüßen Andreas |
#11
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Die meisten AIS Geräte arbeiten ja ohne Funkgerät (eigentlich sind sie ja trotzen eins)
Erst seit relativ kurzer Zeit gibt es ja diese Komplett Funkgeräte mit internen Passiven oder sogar aktiven AIS. Die Funkpflicht bei aktiven AIS war damals beim Funkschein angesprochen worden und war auch hier im Forum schon Thema. Ich werde mich aber mal auf die Suche machen wo das steht wenn das nicht jemand anders weiß wo es steht.
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Gruß Jörg
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#12
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Unter Punkt 8 steht die Forderung: https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...4-07-page.html
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Grüße aus Potsdam, Norbert
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#13
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Für See scheint, oder war es zumindest mal, es anders geregelt zu sein.
Da habe ich ein altes Merkblatt der Bundesnetzagentur gefunden das besagt wenn das AIS die einzige Einrichtung einer Seefunkstelle ist nur eine MMSI aber kein Rufzeichen vergeben werden. Die anderen Teilnehmer erkennen daran das derjenige nicht am Seefunk teilnimmt Das Merkblatt ist aber schon fast 20 Jahre alt keine Ahnung ob es noch stimmt.
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Gruß Jörg
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#14
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Zitat:
Dazu gibt es in B sowieso Funk Pflicht ab 7m
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#15
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Gruß Matthias Ich will auch eine Signatur! |
#16
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Nein, dort steht das Gegenteil: Wenn (freiwillig) AIS auf Kleinfahrzeug, dann auch Sprechfunk.
Du hättest aber was anderes einwenden können: "Gilt auf der Mosel", denn verlinkt wurde die Mosel-Schifffahrtspolizeiverordnung. Ob in der BinSchStrO was Ähnliches steht, weiß ich nicht. Wird aber wohl der Fall sein, denn: Wer AIS sendet, nimmt am Binnenschifffahrtsfunk teil. Führt uns allerdings alles für Antwerpen nicht weiter. Hier schrieb jemand, dass es in Belgien eine Funkausrüstungspflicht für alle Boote ab sieben Metern gibt. Ist das wirklich der Fall? Matthias
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#17
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Moin moin,
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Algemeen Politiereglement voor de Scheepvaart op de Binnenwateren Zitat:
Port Police Regulations 2021 Zitat:
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#18
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Da schließt sich aber direkt die Frage an ob aktives oder passives AIS?
Und wenn ich das richtig lese, dann gilt das explizit nur für die Port Area. Die Frage ist wo die beginnt. Gruß Chris |
#19
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AIS nimmt aber nicht am Sprechfunk teil, dafür habe ich die Funkscheine gemacht.
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Mit besten Grüßen Andreas |
#20
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Zitat:
(Aktiv und Passiv sind falsche Begriffe)
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#21
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme
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#22
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Moin moin,
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Und in welchen Bereichen die Hafenordnung des Port of Antwerp gilt, das sollte man als Schiffsführer, der sich dort bewegen will schon vorher in Erfahrung bringen (ebenso wie z.B. im Hamburger Hafen, in dem ja ebenfalls eine dedizierte Hafenordnung und nicht die SeeSchStrO oder die BinSchStrO gilt). lg, justme |
#23
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Zitat:
Gruß Chris |
#24
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Zitat:
Aber . . . Ein AIS Gerät ist ein sg Maritimes Radio Station, und um das zu betreiben, soll mann die dazu benötiogte Lizenzen haben. Ob dat Gerät für Sprach genützt wird oder nicht, ist egal
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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#25
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme |
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