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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailer wieder auf 100kmh "zulassen"
Hallo zusammen, mein Trailer war laut Unterlagen früher auf 100kmh eingetragen. Er stand dann lange rum und die Reifen waren auch zu alt. Er hat nun wieder frischen TÜV und neue Reifen. D.h. er erfüllt die Vorgaben wieder. jetzt bin ich mir unsicher was zu tun ist.
-> kann ich nun mit der TÜV Bescheinigung bei der Zulassungsstelle wieder das Siegel "abholen" oder benötige ich nochmal ein Gutachten oder ähnliches ?
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Es grüßt Jörg |
#2
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Wurde die 100km/h Plakette vom Trailer runtergekratzt?
Ich würde bei der Zulassungsstelle anrufen, die werden dir am sichersten sagen können was zu tun ist.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#3
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Beim Trailer war ein Metallschild mit 100 drauf dabei. das müsste ich dann wieder anmontieren.
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Es grüßt Jörg |
#4
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Ich würde mit den Papieren zur Zulassungsstelle gehen und eine neue - gesiegelte - Plakette kaufen. Keinesfalls Stories erzählen, die Plakette wurde wegen Dampfstrahler zerstört.
Reifen etc. geht nur im Falle der tats. Nutzung des Trailers über 80 kmh jemanden was an, keinen TÜV, keine Zulassungsstelle ( angenommen, TÜV prüft zu Saisonbeginn, passt alles. Die Reifen werden im Juni letzte Kalenderwoche ( Unsauberkeit richtiggestellt: das DOT bezeichnet Produktionswoche+Produktionsjahr, ab da zählen 6 Jahre ) 6 Jahre alt, dann darfst ab 1. Juli Null Uhr trotz allem anderen nicht mehr 100 fahren. Ebenso mit dem neuen Zugfahrzeug, das um 10 kg zu leicht sein mag, oder die versehentlich nicht aktivierte ASK. Das sind alles Betriebsvorschriften, die erst ab 81 kmh einzuhalten sind. Die Plakette bleibt genauso drauf. Edit: Zum Metalllschild, ungesiegelt zählt nichts. Aber, Abmontieren muss man nie gar nichts. Klingt irr, ist aber so. Geändert von UliH (19.04.2022 um 23:38 Uhr) Grund: DOT textliche Unsauberkeit richtiggestellt
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#5
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Zitat:
Die ersten Anhänger hatten lediglich zusammen mit einem bestimmten Zugwagen eine Bescheinigung gem. der 9.Ausnahmeverordnung der STVO. Wenn du noch eine solche Kombinations-Bescheinigung hast, hat die letztendlich noch Gültigkeit und du solltest darauf drängen, dass man dir die grundsätzliche Eignung gem. 9.AVO in die Zulassungsbescheinigung des Anhängers einträgt. Eine erneute Prüfung auf Eignung gem. 9.AVO ist "eigentlich" nicht nötig, denn dass der Anhänger geeignet ist, wurde dann ja schon durch die alte Bescheinigung amtl. bestätigt. Der TÜV wird es aber trotzdem machen wollen.....wenn du Glück hast, wird dir die Zulassungsstelle das selbstständig eintragen. So wirklich sehr selbstständig sind die manchmal aber nicht. Die 100er-Plakette dürfte das kleinste Problem sein.
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#6
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Um mal noch ein wenig Öl ins Feuer zu gießen....
Ich hatte einen Anhänger fürs Moped mit Exzenterachse und 100 Km/h. Nach nur einem Jahr löste sich der gesiegelte 100er-Aufkleber. Ich habe also brav bei der Zulassungsstelle vorgetanzt und wollte einen neuen Aufkleber und Siegel haben. Die Wissensträger dort waren völlig konsterniert und haben dann noch in irgendeiner zentralen Stelle rückgefragt. Das Ergebnis war, dass ich keinen neuen Aufkleber bekam. Das sei völlig unnötig, denn entscheidend und bindend sei nur, was in den Papieren steht. Die gaben mir echt das Beispiel, ich solle es mal mit dem Aufkleber „Baby an Bord“ vergleichen. Der habe etwa die gleiche Auswirkung... Alles irgendwie komisch, aber immerhin hatte ich mir eine Notiz mit dem Namen des Mitarbeiters und dem Datum zu den Papieren gepackt. In den kommenden zwei Jahren hatte ich aber auch keinerlei Probleme deshalb und immerhin zwei Kontrollen. Auch gute Freunde beim großen Trachtenverein konnten mir nur unterschiedliche Ratschläge geben. Ich würde heute jeden mit der Frage an die Zulassungsstelle empfehlen und ggf. Einfach nur die Antwort mit Namen dokumentieren. So richtig eindeutig scheint es ja nicht zu sein, wenn eigentlich per Rolle qualifizierte Menschen so unterschiedliche Antworten geben. Ahoi Gerhard
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#7
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wenn der Aufkleber mit dem Siegel noch da ist, brauchst du nichts weiter machen
die 100er Zulassung in den Papieren würde ja nicht ausgetragen, wenn du ein neues 100er Schild benötigst muß du natürlich mit der Zulassung zum Straßenverkehrsamt und eine neue kaufen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#8
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Ich habe das alte Schild mit dem damaligen Siegel (anderes Bundesland), die 100kmh Bestätigung von damals habe ich auch. Allerdings war die ja noch Fahrzeug gebunden. Ich schnapp mir jetzt die ganzen Papiere und präsentiere das nachher beim Amt. Bin gespannt was ich da erfahre (hab da immer etwas Bedenken...ist ja oft je nach Sachbearbeiter unterschiedlich). ich werde berichten.
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Es grüßt Jörg |
#9
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Bin zurück, folgendes ist nun die Lage:
Wenn ein Trailer bereits mal eine 100kmh "Zulassung" hatte behält er diese auch. D.h. ich kann die uralte 100kmh Plakette weiterhin nutzen und benötige keine neue. Allerdings bin ich als "Halter" natürlich verpflichtet die Voraussetzungen für 100km/h zu erfüllen (TÜV, Reifenalter, Dämpfer, ... etc.). das erfüllt mein Trailer ja zum Glück weiterhin. Ich nehme/führe zur Sicherheit die damalige Dekra Bestätigung für 100kmh nun einfach mit. Dank euch für eure Beiträge !
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Es grüßt Jörg
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#10
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Lagen wir doch nicht falsch.
Aber gut wenn eine Behörde keine Sperenzchen macht und eine eigene ( falsche ) Meinung verteten möchte. |
#11
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unbedingt, denn du benötigst auch eine schriftlichen Nachweis. Entweder die alte Kombibescheinigung oder einen Eintrag gem. 9.AVO in die Zulassungsbescheinigung.
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#12
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Ich lese hier immer 100km/h Plakette, was soll das denn das sein?
Ich habe nur eine HU Plakette an meinem Anhänger.
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Grüße aus dem Harz, Bodo. |
#13
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Das ist ein rundes Schild, weiss, mit einer Zahl 100 drauf. Und ein Siegel.
Auf einen Anhänger sollte übrigens immer auch eine Plakette mit einem Siegel einer Zulassungsstelle drauf. Gibt weniger Mecker im Falle einer Kontrolle. |
#14
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Danke für die Erklärung, du bist schlau.
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Grüße aus dem Harz, Bodo. |
#15
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glaube das mit der gesiegelten Plakette ist ein Trick der Zulassungsstelle für die Kaffeekasse. Habe aber nie die Bestimmungen rausgesucht.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#16
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Zitat:
die 100er Zulassung gilt ja nur innerhalb Deutschlands und auch dort nur Auf Autobahnen (und Bundesschnellstrassen) auf Landstraßen sind weiterhin nur 80 erlaubt... auf vielen Autobahnen ist oft auch ein Überholverbot für PKW mit anhänger daher kann man dann gar keine 100fahren wenn ein LKW davor ist... ich frage mich daher warum man diese Mehrkosten in kauf nimmt. und nicht gleich bei den 80 bleibt...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#17
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Wie es z.B. bei uns viele Strecken gibt, bei denen man 100 fahren kann mit Anhänger.
Wenn es nur eine Plakette kostet, weil der Anhänger das ansonsten kann, warum nicht nutzen? Haben ist besser als brauchen Gruß Rüdiger |
#18
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Zitat:
Das wichtigste ist die Reifen. Bin jetzt auch schon am gucken ob ich welche mit jungen DOT bekomme. Ab jetzt 6 Jahre geht sowiso nicht. Aber Ende 21 sollten es schon sein. Gruß Reiner |
#19
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Zitat:
https://www.gesetze-im-internet.de/s...317100998.html
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel
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#20
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Zitat:
Ich hab die Plakette, aber kann sie kaum ausnutzen, weil ich in D wenig Autobahn fahre. |
#21
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Das geht sogar noch weiter:
Im Falle einer Buße wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Gespanns eben 100 km/h und nicht nur 80 km/h .... Deutsche Strafen addieren sich gerne. In Frankreich z.B. darfst Du - aus VERSICHERUNGSTECHNISCHER Sicht - auch nur 80 bzw. 100 km/h fahren!!!! Also auch da bringt die 100er Zulassung was. |
#22
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Zitat:
Zitat:
Wenn du in Frankreich, sofern keine andere französische Regelung dagegen spricht (in Frankreich ist es m.E. komplizierter als man meint), 100km/h mit dem Anhänger fahren willst, muss der Anhänger vom Anhängerhersteller grundsätzlich für mindestens 100km/h (kann durchaus z.B. auch 130km/h sein) zugelassen sein. Diese Grenze hängt zulassungstechnisch (also STVZO und nicht STVO)mit dem Anhänger zusammen und gilt daher in jedem Land als technische Obergrenze. Seit ca 1990 haben alle in D neu zu gelassenen Anhänger, eine grundsätzliche herstellerseitige Eignung für mindestens 100km/h. Diese grundsätzliche Eignung für mindestens 100km/h hat aber nicht die direkte Folge, dass du mit einem solchen Anhänger in D (oder z.B. DK) auch 100km/h fahren darfst. Dazu benötigst du u.a. die schriftliche Bestätigung der Eignung gem. 9.AVO der STVO (steht normalerweise in der Zulassungsbescheinigung des Anhängers), sowie das besagte deutsche 100km/h-Schild. Die 9.AVO ist schlichtweg eine rein deutsche Regelung der STVO, die mit der STVZO zudem direkt nicht viel zu tun hat. Das 100km/h-Schild hat daher auch nur in D eine Bedeutung. Wenn du z.B. deinen Anhänger auch in DK für 100km/h zugelassen hast (das geht nur in Dänemark), muss dein Anhänger das dänische 100km/h-Schild haben, denn auch in Dänemark ist die 100km/h-Regelung für Anhänger lediglich eine nationale Ausnahmeverordnung der dänischen STVO. Wenn du zusätzlich die deutsche 100km/h-Regelung in Anspruch nehmen willst, hast du dann halt 2 unterschiedliche 100km/h-Schilder am Heck des Anhängers..... Voraussetzung ist in allen Fällen, wo du 100km/h mit dem Anhänger fahren dürftest, dass der Anhänger als Grundvoraussetzung vom Hersteller auch für mindestens 100km/h zugelassen wurde, denn eine Geschwindigkeitregelung in einer STVO kann für das einzelne Fz niemals mehr Geschwindigkeit zulassen, als durch den Hersteller als Obergrenze vorgesehen.
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#23
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Gerne,
Du fährst zu schnell lt. erlaubter Geschwindigkeit auf dieser Straße: Strafe x Du fährst mit dem Gespann über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Gespanns aber innerhalb der erlaubten Verkehrsgeschwindigkeit: Strafe Y Du fährst mit dem Gespann schneller als erlaubt und dann noch über der erlaubten Gespann-Geschwindigkeit: Strafe x + y (vereinfacht) Deine Ausführung ist ansonsten ja auch richtig. Es geht darum, dass viele Gespannfahrer meinen, in Frankreich dürften sie 130 km/h mit ihrem Gespann fahren, weil.... in F es ja erlaubt ist. Lt. Bauart ist aber der deutsche Eintrag mit 80 oder 100 km/h maßgeblich, auch wenn es die Flics nicht interessiert, spätestens bei einem Unfall sagt die Versicherung: Danke
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#24
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Ist alles drei eine Überschreitung der Maximalen zulässigen Geschwindigkeit und Orientiert sich im Zweifel an der höchsten Einzelstrafe (verbot der mehrfachbestrafung für ein und die selbe Tat). Also entweder x oder y. Lediglich gelten andere Werte für Gespanne und solo PKW.
Also 10km/h innerhalb Ortschaft nur PKW = 30€ PKW+Anhänger= 40€ auserhalb geschlossener Ortschaft erlaubt 100 gefahren 90 PKW=0 PKW+Anhänger=30€ -> Gespann ohne 100km/h Zulassung auserhalb geschlossener Ortschaft erlaubt 100 gefahren 110 PKW=20 PKW+Anhänger=175€+1Pkt -> Gespann ohne 100km/h Zulassung Frankreich: Die Flics interessiert aber teilweise deine 100km/h Plakette. Die interpretieren das als Gespann darf "nur" 100km/h. Damit interessiert die das dann auch.
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wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein. Grüße Daniel |
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