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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailer von 750kg Zulassung auf 650 zulassen?
Guten Tag,
ich fahre diesen Sommer nach Schweden. Das Problem ist das in Schweden nur 30 kmh gefahren werden darf bei einem 750kg-zugelassenen Trailer, wenn er ungebremst ist. Leider habe ich genau so einen. Bei einem 650kg Zugelassenen Trailer gilt das nicht. Jetzt wäre meine Idee meinen Trailer beim Tüv von 750 auf 650 zuzulassen, würde noch gehen bei meinem Boot. Meine Frage wäre: Gibts im Netz Regularien zu finden, was am Trailer anders sein ? habe im internet dazu leider nichts gefunden. |
#2
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Ich weiß nicht wo du das herhast mit den 30 Km. Habe jetzt mal ein paar Seiten aufgerufen, unter anderem https://www.kuhnert-anhaenger.de/tempoeuropa.html. Da steht nirgends was von 30 Km. Habe ich in Schweden auch noch nie erlebt.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#3
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Fahr zum TÜV, lass 100Kg rausstreichen und fertig.
Der gute Mann braucht dafür nix. Wegen der neuen Papiere musst halt evtl noch zur Zulassungsstelle. Der Versicherung würd ich das anschließend noch mitteilen.
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#4
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Das Zauberwort heißt: "Ablasten ohne technische Änderung". Kein Problem, macht jeder TüV, DEKRA, GTü Mensch. Anschließend zur Zulassungsstelle zwecks Eintragung.
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Gruß Holger
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#5
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Zunächst mal das Gerücht mit den 30km/h auf seine Stichhaltigkeit prüfen, dann weitersehen, ob diese nationale Vorschrift auch für Gäste gilt.
...und wenn Du ändern mußt, muß auch das Typenschild korrigiert werden. Bei Anhängern gibt es eine zulässige Gesamtmasse (wird oft wg. der 100km/h Regel verringert) und eine technisch mögliche Gesamtmasse. Du müßtest nur die zulässige Gesamtmasse ändern lassen, ist ein Klacks. Du darfst z.B. in Österreich keinen Hänger mit höherem zul. Ges. Gew. ziehen, als das Auto als max. Anhängelast eingetragen hat, auch wenn der Hänger leer ist. In D kümmert so was nicht, da zählt das tatsächliche Hängergewicht. Ob das aber auch für in D zugelassene Autos gilt, die mit dem Hänger nach A fahren, müßte man erfragen. |
#6
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Hi Thomas
Der TE möchte nach "S" fahren. Nicht nach"A". Und "D" ist für ihn wohl bekannt. |
#7
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Offensichtlich gibt es da was, aber etwas anders als der TO geschriebenf hat:
ADAC: "... Jedoch bei ungebremsten Anhängern Tempolimit von 40 km/h wenn der Anhänger beladen ist und sein zulässiges Gesamtgewicht (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt; und wenn der Anhänger leer ist und sein Leergewicht (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt."
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Gruß Jürgen Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert. Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum. |
#8
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Ich kenne die 40km/h in Schweden. Da gibt es eine Berechnungsformel bei ungebremsten Anhängern. Ich glaube mich zu erinnern (!) es war „Leergewicht Fahrzeug geteilt durch 2 (edit: nicht durch 3) muss größer als das zGG des Anhänger sein“. Deswegen hab ich mir vor 10 Jahren einen neuen gebremsten Motorradanhänger gekauft um zwei Bikes durch Schweden auf dem Hänger fahren zu können.
Und die Schweden verstehen da keinen Spaß. Wir hatten als Materialanhänger den Klaufix mit dabei an nem anderen Auto und der war bei einer LKW-Kontrolle auf der Waage. Es wurde uns dann von den schwedischen Beamten (im Übrigen sehr freundlich und höflig/ruhig) erklärt, dass die Zulassung das Eine ist, sollte der Hänger aber überladen sein, dann ist es zu der Überladung auch noch ein Geschwindigkeitsverstoß wenn man über 40 fährt. Edit: Hab mit dem Schreiben zu lang gebraucht (nebenbei Tagesschau geguckt). Es ist die Hälfte - wie über mit schon geschrieben wurde
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#9
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Laut ADAC gelten die 40km/h doch nur innerorts.
https://skipper.adac.de/reviere/schweden/
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#10
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Zitat:
Nicht genau genug gelesen, da steht z.B. A War nur ein Hinweis auf verschiedene nationale Eigenheiten am Beispiel A. |
#12
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Zitat:
https://www.adac.de/reise-freizeit/r...ht/tempolimits Das sicherste ist immer: Sich bei einer Behörde vor Ort informieren (z. Bsp. das schwedische Verkehrsministerium anschreiben). Könnte sogar sein, dass deren Website komplett auf English verfügbar ist und die Info,dort zu finden ist.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#13
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Zitat:
Allerdings würde das bei mir mit dem Trailer und Konsolenboot noch passen, aber für Schweden ist eh unser Schlauchboot "gesetzt", denn erstens haben wir auf die "Zockelei" keine Lust und bei den vielen schönen Seen in Schweden (die alle mit (E-)Motor befahren werden dürfen!) ist ein flexibles Schlauchboot eh die beste Lösung. Es gibt ja nur bei den wenigsten Seen eine Slippe... Das Schlauchboot kommt bei uns außen am Fahrzeug verzurrt auf einen Fahrradträger, der explizit auch als Lastenträger zugelassen ist. |
#14
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Zitat:
Somit schließt sich die 40km/h - Regelung in S für legale deutsche Gespannte mit ungebremsten Trailern praktisch aus.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#15
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Hallo
Hier https://www.transportstyrelsen.se/sv...t-far-du-kora/ steht es aus erster Hand. Der Google Übersetzer macht daraus folgendes: Zitat:
Gruß Ulf |
#16
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An der Stelle ist ein Foto und Google hat den "alt"-text des HTML-Elements mit übersetzt.
Zitat:
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Gruß, Henning Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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#17
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Zitat:
In D ist das Gesamtgewicht ungebremster Hänger generell auf 750kg beschränkt, es gibt ältere, ungebremste Hänger mit 850kg, aber auch mit schweren Zugfahrzeugen gilt die 750kg Grenze. |
#18
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Zitat:
Wenn die Regeln der Anhängelasten für ungebremste Anhänger in D die gleichen wie in S sind (bitte nicht wegen der 75kg klugsc...), kann es legal garnicht dazu kommen, dass ein deutsches Gespann nicht regelkonform in S rollt, ok?
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#19
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Auch mit einem 2,5t SUV darfst Du nicht mehr als 750kg ungebremst ziehen.
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#20
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Das ist doch bekannt und hat doch mit der Fragestellung rein garnichts zu tun.
Lies doch bitte noch einmal meinen Beitrag 14 und antworte bitte erst wenn Du verstanden hast, was ich geschrieben hab. (nicht böse gemeint)
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#21
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Zitat:
Gruß Carsten
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