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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 17.07.2021, 14:45
Lukas001 Lukas001 ist offline
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Standard Trailer von 750kg Zulassung auf 650 zulassen?

Guten Tag,
ich fahre diesen Sommer nach Schweden. Das Problem ist das in Schweden nur 30 kmh gefahren werden darf bei einem 750kg-zugelassenen Trailer, wenn er ungebremst ist. Leider habe ich genau so einen. Bei einem 650kg Zugelassenen Trailer gilt das nicht. Jetzt wäre meine Idee meinen Trailer beim Tüv von 750 auf 650 zuzulassen, würde noch gehen bei meinem Boot. Meine Frage wäre:
Gibts im Netz Regularien zu finden, was am Trailer anders sein ? habe im internet dazu leider nichts gefunden.
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  #2  
Alt 17.07.2021, 14:54
uli07 uli07 ist offline
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Standard

Ich weiß nicht wo du das herhast mit den 30 Km. Habe jetzt mal ein paar Seiten aufgerufen, unter anderem https://www.kuhnert-anhaenger.de/tempoeuropa.html. Da steht nirgends was von 30 Km. Habe ich in Schweden auch noch nie erlebt.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #3  
Alt 17.07.2021, 14:55
nene nene ist offline
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Fahr zum TÜV, lass 100Kg rausstreichen und fertig.
Der gute Mann braucht dafür nix.

Wegen der neuen Papiere musst halt evtl noch zur Zulassungsstelle.
Der Versicherung würd ich das anschließend noch mitteilen.
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  #4  
Alt 17.07.2021, 15:54
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waterfront waterfront ist offline
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Das Zauberwort heißt: "Ablasten ohne technische Änderung". Kein Problem, macht jeder TüV, DEKRA, GTü Mensch. Anschließend zur Zulassungsstelle zwecks Eintragung.
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Gruß Holger
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  #5  
Alt 17.07.2021, 16:58
zooom zooom ist offline
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Zunächst mal das Gerücht mit den 30km/h auf seine Stichhaltigkeit prüfen, dann weitersehen, ob diese nationale Vorschrift auch für Gäste gilt.

...und wenn Du ändern mußt, muß auch das Typenschild korrigiert werden.
Bei Anhängern gibt es eine zulässige Gesamtmasse (wird oft wg. der 100km/h Regel verringert) und eine technisch mögliche Gesamtmasse. Du müßtest nur die zulässige Gesamtmasse ändern lassen, ist ein Klacks.

Du darfst z.B. in Österreich keinen Hänger mit höherem zul. Ges. Gew. ziehen, als das Auto als max. Anhängelast eingetragen hat, auch wenn der Hänger leer ist. In D kümmert so was nicht, da zählt das tatsächliche Hängergewicht.
Ob das aber auch für in D zugelassene Autos gilt, die mit dem Hänger nach A fahren, müßte man erfragen.
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  #6  
Alt 17.07.2021, 19:52
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Hi Thomas
Der TE möchte nach "S" fahren. Nicht nach"A".
Und "D" ist für ihn wohl bekannt.
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  #7  
Alt 17.07.2021, 20:00
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jessig1 jessig1 ist offline
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Offensichtlich gibt es da was, aber etwas anders als der TO geschriebenf hat:

ADAC: "... Jedoch bei ungebremsten Anhängern Tempolimit von 40 km/h wenn der Anhänger beladen ist und sein zulässiges Gesamtgewicht (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt; und wenn der Anhänger leer ist und sein Leergewicht (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt."
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Gruß Jürgen


Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert.
Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum.
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  #8  
Alt 17.07.2021, 20:25
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Ich kenne die 40km/h in Schweden. Da gibt es eine Berechnungsformel bei ungebremsten Anhängern. Ich glaube mich zu erinnern (!) es war „Leergewicht Fahrzeug geteilt durch 2 (edit: nicht durch 3) muss größer als das zGG des Anhänger sein“. Deswegen hab ich mir vor 10 Jahren einen neuen gebremsten Motorradanhänger gekauft um zwei Bikes durch Schweden auf dem Hänger fahren zu können.

Und die Schweden verstehen da keinen Spaß. Wir hatten als Materialanhänger den Klaufix mit dabei an nem anderen Auto und der war bei einer LKW-Kontrolle auf der Waage.
Es wurde uns dann von den schwedischen Beamten (im Übrigen sehr freundlich und höflig/ruhig) erklärt, dass die Zulassung das Eine ist, sollte der Hänger aber überladen sein, dann ist es zu der Überladung auch noch ein Geschwindigkeitsverstoß wenn man über 40 fährt.

Edit: Hab mit dem Schreiben zu lang gebraucht (nebenbei Tagesschau geguckt). Es ist die Hälfte - wie über mit schon geschrieben wurde
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #9  
Alt 17.07.2021, 21:38
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Laut ADAC gelten die 40km/h doch nur innerorts.
https://skipper.adac.de/reviere/schweden/
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #10  
Alt 17.07.2021, 22:02
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi Thomas
Der TE möchte nach "S" fahren. Nicht nach"A".
Und "D" ist für ihn wohl bekannt.

Nicht genau genug gelesen, da steht z.B. A
War nur ein Hinweis auf verschiedene nationale Eigenheiten am Beispiel A.
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  #11  
Alt 17.07.2021, 22:09
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Hi Thomas
Nach Beispielen war nicht gefragt.

In z.B. Marokko sind die Bestimmungen auch anders.
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  #12  
Alt 18.07.2021, 06:48
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supernasenbaer supernasenbaer ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Laut ADAC gelten die 40km/h doch nur innerorts.
https://skipper.adac.de/reviere/schweden/
…und hier unterscheidet der ADAC wiederum nicht mehr zwischen innerorts oder außerorts:
https://www.adac.de/reise-freizeit/r...ht/tempolimits

Das sicherste ist immer: Sich bei einer Behörde vor Ort informieren (z. Bsp. das schwedische Verkehrsministerium anschreiben). Könnte sogar sein, dass deren Website komplett auf English verfügbar ist und die Info,dort zu finden ist.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #13  
Alt 18.07.2021, 09:11
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Zitat:
Zitat von jessig1 Beitrag anzeigen
ADAC: "... Jedoch bei ungebremsten Anhängern Tempolimit von 40 km/h wenn der Anhänger beladen ist und sein zulässiges Gesamtgewicht (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt; und wenn der Anhänger leer ist und sein Leergewicht (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt."
Danke für den Hinweis, das wusste ich als Schwedenfahrer gar nicht.
Allerdings würde das bei mir mit dem Trailer und Konsolenboot noch passen, aber für Schweden ist eh unser Schlauchboot "gesetzt", denn erstens haben wir auf die "Zockelei" keine Lust und bei den vielen schönen Seen in Schweden (die alle mit (E-)Motor befahren werden dürfen!) ist ein flexibles Schlauchboot eh die beste Lösung. Es gibt ja nur bei den wenigsten Seen eine Slippe...

Das Schlauchboot kommt bei uns außen am Fahrzeug verzurrt auf einen Fahrradträger, der explizit auch als Lastenträger zugelassen ist.
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  #14  
Alt 18.07.2021, 09:53
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Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen
…und hier unterscheidet der ADAC wiederum nicht mehr zwischen innerorts oder außerorts:
https://www.adac.de/reise-freizeit/r...ht/tempolimits
So weit mir bekannt, darf auch hier in D ein ungebremster Anhänger beladen nicht mehr als die Hälfte des Zugfahrzeuggewichtes haben.
Somit schließt sich die 40km/h - Regelung in S für legale deutsche Gespannte mit ungebremsten Trailern praktisch aus.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

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  #15  
Alt 18.07.2021, 10:36
ulf_l ulf_l ist offline
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Hallo

Hier https://www.transportstyrelsen.se/sv...t-far-du-kora/ steht es aus erster Hand. Der Google Übersetzer macht daraus folgendes:
Zitat:
Wie schnell können Sie fahren?

Finden Sie mit dem E-Service-Anhängerrechner heraus, wie schnell Sie mit Ihrem Anhänger oder Wohnwagen fahren können.


Sie dürfen maximal 80 km/h fahren
gebremster Anhänger oder Wohnwagen Wohnwagen Wohnwagen, Fotografie ungebremster Anhänger oder Wohnwagen (Gesamtgewicht nicht mehr als 750 kg)
a) wenn das Gesamtgewicht das halbe Dienstgewicht des Fahrzeugs nicht überschreitet oder
b) wenn der Anhänger oder Wohnwagen unbeladen ist und das Dienstgewicht das halbe Dienstgewicht des Fahrzeugs nicht überschreitet.

nicht mehr als 40 km/h
Anhänger mit Knickdeichsel und Schubbremse (zB lenkbare Vorderachse)
ungebremster Anhänger oder Wohnwagen (Gesamtgewicht nicht über 750 kg)
a) wenn der Anhänger beladen ist und das Gesamtgewicht das halbe Dienstgewicht des Fahrzeugs überschreitet oder
b) wenn der Anhänger oder Wohnwagen unbeladen ist und das Dienstgewicht das halbe Dienstgewicht des Fahrzeugs überschreitet.
Was das mit "Fotografie" soll versteh ich jetzt auch nicht so richtig, aber vielleicht schaut jemand des Schwedischen mächtige sich den Originlatext nochmal an.

Gruß Ulf
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  #16  
Alt 18.07.2021, 11:23
gninneh gninneh ist offline
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An der Stelle ist ein Foto und Google hat den "alt"-text des HTML-Elements mit übersetzt.

Zitat:
Sie dürfen maximal 80 km/h fahren
  • gebremster Anhänger oder Wohnwagen
[Foto]
  • ungebremster Anhänger oder Wohnwagen (Gesamtgewicht nicht mehr als 750 kg)
a)...
b)...
__________________
Gruß,
Henning

Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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  #17  
Alt 18.07.2021, 15:19
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
So weit mir bekannt, darf auch hier in D ein ungebremster Anhänger beladen nicht mehr als die Hälfte des Zugfahrzeuggewichtes haben.
Somit schließt sich die 40km/h - Regelung in S für legale deutsche Gespannte mit ungebremsten Trailern praktisch aus.

In D ist das Gesamtgewicht ungebremster Hänger generell auf 750kg beschränkt, es gibt ältere, ungebremste Hänger mit 850kg, aber auch mit schweren Zugfahrzeugen gilt die 750kg Grenze.
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  #18  
Alt 18.07.2021, 17:24
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
In D ist das Gesamtgewicht ungebremster Hänger generell auf 750kg beschränkt, es gibt ältere, ungebremste Hänger mit 850kg, aber auch mit schweren Zugfahrzeugen gilt die 750kg Grenze.
Lies bitte meinen Beitrag noch einmal aufmerksam.
Wenn die Regeln der Anhängelasten für ungebremste Anhänger in D die gleichen wie in S sind
(bitte nicht wegen der 75kg klugsc...),
kann es legal garnicht dazu kommen, dass ein deutsches Gespann
nicht regelkonform in S rollt, ok?
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Gruß aus Berlin
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  #19  
Alt 18.07.2021, 20:05
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Auch mit einem 2,5t SUV darfst Du nicht mehr als 750kg ungebremst ziehen.
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  #20  
Alt 18.07.2021, 20:10
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Auch mit einem 2,5t SUV darfst Du nicht mehr als 750kg ungebremst ziehen.
Das ist doch bekannt und hat doch mit der Fragestellung rein garnichts zu tun.
Lies doch bitte noch einmal meinen Beitrag 14 und antworte bitte erst wenn Du verstanden hast, was ich geschrieben hab. (nicht böse gemeint)
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Gruß aus Berlin
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  #21  
Alt 20.07.2021, 12:58
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
In D kümmert so was nicht, da zählt das tatsächliche Hängergewicht.
Ob das aber auch für in D zugelassene Autos gilt, die mit dem Hänger nach A fahren, müßte man erfragen.
Das stimmt so nicht und hängt im wesentlichen vom Führerschein ab!

Gruß Carsten
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