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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Moin,
bezüglich der Einfuhr eines gebrauchten Sportbootes inkl. Trailer aus den Niederlanden nach Deutschland habe ich ein paar Fragen. Welche Dokumente benötige ich zur Einfuhr, ohne Nachzahlungen und Probleme beim Transport, und der Anmeldung des Bootes und Trailers in Deutschland zu bekommen. Das Boot wird von einem niederländischen Händler für 10.000 Euro verkauft und hat eine Länge von 6,5 Metern. Hat jemand vielleicht auch eine Idee wie ich das mit den Kennzeichen vom Trailer machen muss, da er eine niederländische Zulassung hat, ich aber ja TÜV brauche um in Deutschland fahren zu dürfen, oder? Ich würde mich sehr über Antworten freuen, Keno T |
#2
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?? Haben den alle Niederländischen PKW, die in D fahren 1 deutschen "TÜV"??
Wenn NEIN, braucht auch der NL Trailer keinen ?? |
#3
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Sprich ich dürfte als Niederländer einen deutschen Trailer fahren in Deutschland der keinen TÜV hat aber in Deutschland angemeldet ist?
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#4
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Und hat jemand noch Antworten auf die Frage bezüglich der Einfuhr des Bootes und den erforderlichen Papieren
![]() Danke |
#5
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Nein natürlich nicht
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#6
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Hi!
Der niederländische Trailer muss in Deutschland angemeldet werden. Das ist denke ich, was Dir vorschwebt. Wenn es für den Trailer ein COC Papier gibt, dürfte es wenig Probleme bereiten. Ansonsten brauchst Du wohl eine Vollabnahme, die in Westdeutschland der TÜV und in Ostdeutschland die Dekra macht.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#7
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Du darfst als Niederländer einen deutschen Trailer (sogar ein deutsches Auto davor), der in den Niederlanden zugelassen ist ohne "TÜV" in Deutschland fahren.
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#8
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über den Trailer wurde ja schon diskutiert, da halte ich mich raus. ![]() Zum Boot: Da die NL genau wie D Mitglied der EU sind, reden wir hier nicht von "Einfuhr", sondern das ist der europäische Binnenmarkt. Du kaufst das Boot in NL, bekommst dafür die CE-Papiere und den Kaufvertrag und damit gehst du in D zum WSA deiner Wahl und meldest das Boot in D auf dich an. Klaus, der da keine Unterschiede zum Kauf in D sieht
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Gruß aus Potsdam Klaus Nur weil ich nichts dazu schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nichts zu sagen hätte.
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#9
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Was auch SEHR wichtig ist, ist dass Du eine (IRGEND eine) Rechnung mit ausgewiesener Mehrwert-/Umsatz-steuer bekommst. Die kann auch vom Erstkauf sein! Ansonsten kann es passieren, dass Du die Mehrwertsteuer nach bezahlen musst. Ist recht komplex das Thema. Siehe http://hafenkino.blog/nachweis-der-u...-bei-schiffen/
Ausnahme sind Boote die vor einem bestimmten Baujahr (irgendwie 1970-80 oder so). Gruß, Uwe |
#10
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P.S. Stimmt: die CE-Papiere sind auch wichtig!
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#11
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![]() Kannst du hier im Forum nachlesen. Der Händler wird natürlich eine Rechnung entsprechend ausstellen. Die MWSt beträgt in den NL 21 %. Klaus, der von einem Privatkauf ausgeht
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Gruß aus Potsdam Klaus Nur weil ich nichts dazu schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nichts zu sagen hätte. |
#12
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In Deutschland wird das zwar selten verfolgt, gilt aber immer noch, denn es ist ohne Nachweis eine unversteuerte Einfuhr in die EU. Und In Frankreich oder Italien (wenn man da mal hin will) gibt es deftige Strafen bis zur Höhe der zu zahlenden Steuer PLUS Stilllegung bis gezahlt wurde. Siehe Artikel und Folgeseiten. Ein Freund von mir hatte deswegen LETZTES Jahr fast seinen Kauf (immerhin 75000€) platzen lassen, weil ein Steuernachweis fehlte. Außerdem sollte man übrigens auch nach allen verfügbaren Pflegenachweisen für Motor und Boot fragen... |
#13
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Hallo,
Du darfst als Deutscher keinen niederländischen Anhänger an Deinem deutschen Fahrzeug ziehen. Frage doch mal beim ADAC nach. Also nehme die Papiere vom Trailer und fahren damit zum Straßenverkehrsamt und lasse es auf Deinen Namen mit Deiner Versicherung zu. Hier an der Grenze steht fast immer Polizei und Zoll und die warten ... Ich gehe sogar davon aus, dass bei einem Unfall Deine PKW Versicherung Ärger macht wenn Du einen niederländischen Anhänger ziehst. Sei lieber vorsichtig . Grüße Peter Mit dem Boot gibt es da weniger Probleme, |
#14
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Das hat weniger mit Booten zu tun interessiert mich aber trotzdem. Wieso sollte man als Deutscher kein im Ausland zugelassenes Fahrzeug fahren dürfen? Gemäß § 20 der FZV darf ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug, also auch der Anhänger in Deutschland *vorübergehend* (maximal ein Jahr lang) betrieben werden, so lange der dauerhafte Standort des Fahrzeugs im Ausland ist. Für den Transport eines Bootes also kein Problem.
Oder geht es um die technische Kompabilität von Anhänger und Zugfahrzeug? Beinhaltet die Zulassung zum Anhängerverkehr tatsächlich nur die Möglichkeit, einen in Deutschland zugelassenen Anhänger zu ziehen? Man kann sich also keinen Trailer im Ausland für kurze Frist leihen?
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Ralf aus Erfurt |
#15
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Ich habe hier in D einen Landrover von einem Engländer gekauft. Natürlich mit engl. Zulassung und gelben Kennzeichen. Und bin dann noch ´ne Weile damit hier gefahren.
In einer Routine Verkehrskontrolle gab es überhaupt keine Probleme. Warum soll das mit einem ausländischen Anhänger anders sein? Oft sieht man auch Sattelzüge auf der AB. Zugfahrzeug mit deutscher Zulassung, Trailer mit polnischer. Gruß Volker |
#16
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![]() Zitat:
Unionsware ist Unionsware und Punkt. Was dein Freund macht, ist sein Problem und hat hier gar nichts mit dem Thema zu tun. Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#17
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Den Kauf von was auch immer fast nicht zu tätigen stellt aus meiner Sicht keine kompetente Steuerberatung dar.
Aber jeder wie er mag. Belastingvrije groetjes Matthias |
#18
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Baujahr ist das Boot 1988.
Ich habe beim Zoll nachgefragt. Ich darf den Trailer 6 Wochen in Deutschland fahren und muss ihn innerhalb dieser Zeit zum Zoll prüfen lassen, TÜV geben lassen und ihn auf mich ummelden so der Beamte. Zur Steuer, was mir wichtiger zu wissen ist, höre ich leider unterschiedliche Meinungen. Muss ich diese jetzt unbedingt nachweisen oder fragt eh keiner nach weil es sich nicht um ein besonders teures oder neues Boot handelt? |
#19
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Wir haben diese Frage beinahe wöchentlich. Das findest auch du aufgelöst, die Antwort wurde eh auch hier mehrfach gegeben.
Gruß Totti
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#20
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Hier wurden mehrere, sich widersprechende Aussagen getroffen.
Daher ist es schwer zu wissen was nun stimmt |
#21
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Wen frage ich, wenn ich eine rechtsverbindliche Frage beantwortet haben muss? : 1 internet Forum?
Bitte selber etwas nachdenken...
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#22
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Wow, Toller Hecht bist du mit deinen ,,Antworten“
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#23
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Ganz ehrlich, wer viel fragt kriegt viel Antwort.
ich habe mir vor 3 Jahren ein in England gebautes Boot mit in NL gebautem Trailer in den Niederlanden gekauft. Das Boot lief bei der Feuerwehr in NL. Mit dem in NL angemeldeten Trailer und meinem in D zugelassenem Zugfahrzeug bin ich losgefahren, habe in D beim WSA das Boot auf mich angemeldet und genutzt. Nach der Trailerreparatur und TÜV Abnahme habe ich den Trailer ebenfalls auf mich zugelassen. Für den Trailer brauchte ich halt eine Vollabnahme incl. Bremsberechnung da es keine COC Papiere dazu gab. Weiterhin hat keiner auch nur irgendwo nach irgendwas gefragt.
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Wenn Du tot bist, dann weißt Du nicht dass Du tot bist. Für Dein Umfeld aber ist es hart. Genauso ist es wenn Du doof bist. |
#24
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#25
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Nette Antwort.
Du kommst hier in ein Forum, machst die "Tür" auf + rufst 1 Frage in den Raum. Keine Vorstellung o.ä. Du bekommst Antworten, die dir scheinbar nicht gefallen bzw. verdrehst ihren Sinn so, dass sie dir passen. Ich habe keine falsche Antwort gefunden. Selber denken willst du auch nicht - was soll das Forum nun mit dir machen? Zumindest ich bin hier raus - werde glücklich. |
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