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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 05.03.2023, 12:54
Benutzerbild von Dirk73
Dirk73 Dirk73 ist offline
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Standard Frage zum Trailertausch / Neukauf / Ummeldung

Hallo, ich bekomme demnächst einen neuen Trailer. Mein Händler nimmt meinen alten Trailer in Zahlung. Jetzt steht mein Boot samt Trailer hier bei mir zu Hause und der Händler sitzt in Hamburg.

Wie gehe ich jetzt am günstigsten mit dem Um-/Anmelden des neuen / alten Trailers um? Ich würde gerne die alten Kennzeichen behalten.

Gedacht habe ich mir folgenden: Ich muss mir vorab Kurzzeitkennzeichen (mit eVB-Nummer?) besorgen, dann mit dem alten Trailer nach Hamburg, die alten Kennzeichen abmachen und mit dem neuen Trailer samt Kurzzeitkennzeichen nach Hause fahren. Danach den alten Trailer abmelden und den neuen zulassen mit den alten Kennzeichen.

Meinem Versicherungsmakler (Norman) teile ich vorab noch das Datum der geplanten Übergabe mit, damit der Trailer ab dem Zeitpunkt versichert ist.
Aber wäre der Trailer dann nicht doppelt versichert? Einmal über die Bootsversicherung und einmal über die Versicherung von der eVB?
Oder benötige ich keine eVB-Nummer, da es sich um einen Sporttrailer handelt?

Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der so eine Prozedur schon einmal durch hat und kann mir ggf. Tipps geben.

Vielen Dank!
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  #2  
Alt 05.03.2023, 13:27
SeaSprite SeaSprite ist offline
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Hallo Dirk, wenn es sich um grüne Kennzeichen (Sporttrailer) handelt dann brauchst Du keine Versicherung/Steuern. Der Trailer ist ----> im angekuppelten <----- Zustand über das Zugfahrzeug versichert. Zur Überführung, wenn Du die alten Kennzeichen behalten willst, brauchst Du dann ein zweites Paar Kennzeichen --> Überführungskennzeichen und dafür eine eVB. Vieles andere ist Denkbar aber illegal.
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Gruß Kurt
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Sollte ich in meinen Beiträgen falsch liegen, ist dieses nicht Bösartig gemeint sondern meiner fortschreitenden Altersdemenz einschließlich verbaler Inkontinenz geschuldet
Bin hier zu finden : https://www.google.com/maps/d/viewer...yUh-oB62CKnn90
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  #3  
Alt 05.03.2023, 13:38
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Dirk73 Dirk73 ist offline
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Hallo Kurt, danke für deine Antwort. Ja, es handelt sich um grüne Kennzeichen. Eine wahrscheinlich "illegale" Überlegung war, den neuen Trailer von Hamburg mit den alten Kennzeichen zu überführen. Wäre das schon illegal oder noch eine legale Möglichkeit, da ich der Versicherung ja die Daten des neuen Trailers und den Zeitpunkt der Übernahme mitgeteilt bzw. mitteile? Zu Hause würde ich den dann ummelden. VG Dirk
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  #4  
Alt 05.03.2023, 13:56
RING18 RING18 ist offline
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Moin Dirk, es kommt darauf an, wie kompetent der Mitarbeiter der Zulassungsstelle ist.

Für einen Sportgeräteanhänger braucht man keine EVB beim Kurzzeitkennzeichen.

Allerdings hatte ich bisher jedes Mal Diskussionen auf der Zulassung....

Gruß Thomas
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  #5  
Alt 05.03.2023, 14:10
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matisbad matisbad ist offline
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Dein "altes" Kennzeichen wirst Du warscheinlich nicht bekommen.
Dazu müsste der "alte" Trailer abgemeldet sein und (so glaube ich) 1 Jahr das Kennzeichen nicht mehr aktiviert worden sein.
Hier solltest Du vorab bei der Zusallungsstelle nachfragen - aber nicht beim Sachbearbeiter.

Neuanmeldung (mit anderem Kennzeichen) sollte eigentlich kein Problem sein.
Betriebserlaubniss & TÜV mehr brauchst Du nicht.

Dann kannst Du mit Deinem neuen kennzeichen den AH abholen.
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Matthias

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  #6  
Alt 05.03.2023, 14:22
MichaB. MichaB. ist offline
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Beim Auto kannst inzwischen Deine alte Nr für ein neues Auto übernehmen. Ob das bei Trailern auch geht - keine Ahnung - aber warum nicht. Der Händler kann Dir also die Papiere schicken, Du meldest den alten ab und den neuen an mit derselben Nr., dann brauchst nur noch ein Kurzzeitkennzeichen für den Weg zum Händler.
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  #7  
Alt 05.03.2023, 14:30
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Dirk73 Dirk73 ist offline
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Danke für den Tipp Micha! Die Papiere vom neuen Trailer habe ich bereits erhalten. Wenn ich also mit dem alten Trailer und den Kurzzeitkennzeichen nach Hamburg fahre, wie ist der dann versichert in der Zeit?
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  #8  
Alt 05.03.2023, 15:06
RING18 RING18 ist offline
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Zitat:
Zitat von matisbad Beitrag anzeigen
Dein "altes" Kennzeichen wirst Du warscheinlich nicht bekommen.
Dazu müsste der "alte" Trailer abgemeldet sein und (so glaube ich) 1 Jahr das Kennzeichen nicht mehr aktiviert worden sein.
.

Das ist schon seit einigen Jahren nicht mehr so.

Gruß Thomas
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  #9  
Alt 05.03.2023, 16:02
MichaB. MichaB. ist offline
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Zitat:
Zitat von Dirk73 Beitrag anzeigen
Danke für den Tipp Micha! Die Papiere vom neuen Trailer habe ich bereits erhalten. Wenn ich also mit dem alten Trailer und den Kurzzeitkennzeichen nach Hamburg fahre, wie ist der dann versichert in der Zeit?
Puh ... eigentlich doppelt... übers Zugfahrzeug und übers Kurzzeitkennzeichen. Wär mir aber auch egal. Sollen sich die Versicherungen streiten wenn was passiert .
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  #10  
Alt 05.03.2023, 16:52
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Es geht sogar noch einfacher..theoretisch

Du meldest morgens den alten Trailer ab und den neuen an, auf das selbe Kennzeichen.
Möglich ist das, deine Zulassungsstelle muss aber mitspielen. Viele wissen nicht, dass das geht, es geht aber.
Den alten Trailer darfst du mit entstempelten Kennzeichen zu seinem Bestimmungsort fahren bis zum Ende des Tages. Also in dem Fall nach Hamburg.
Nachteil, du brauchst ein zweites (gleiches) Kennzeichen. An dem Tag würden nämlich zwei Fahrzeuge mit der selben Nummer existieren, darum muss eins ungestempelt, eins gestempelt sein. Und ja, es geht.
Du brauchst natürlich die Papiere vom neuen Trailer, die sollte der Händler dir schicken.
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

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Alt 05.03.2023, 17:24
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Einfach ist wirklich was anderes, aber, was macht man nicht alles für Klimmzüge wenn man das Kennzeichen unbedingt behalten möchte oder muß.
Soweit ich das weiß darfst du mit dem abgemeldeten Anhänger nur auf direkten Weg von der Zulassungsstelle bis nach Hause fahren. Also wird das nichts mit dem einen zum Händler und mit dem anderen zurück mit ein und demselben Kennzeichen.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #12  
Alt 05.03.2023, 17:33
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Über was für eine Trailerklasse reden wir denn?
12m, 3,5t, 3-Acher oder eher was handliches?

Bei was handlichem würde ich die Kennzeichen vom alten trailer abschrauben, bei der zulassungsstelle alles ummelden, den alten Trailer auf nen anderen Anhänger stellen und so auch den neuen Trailer holen.
Selbst wenn ich dafür nen Autotrailer für 40€ mieten müsste wäre mir das so unproblematischer als mit Kurzzeitzulassungen usw…
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #13  
Alt 05.03.2023, 17:45
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Der Trailer ist ein Pega M1800 Multiliner. 7,1m lang. Der alte ist ein Pega M1500 Multiliner. Ich bezweifel allerdings, dass ich einen Autotrailer für 40EUR gemietet bekomme.
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  #14  
Alt 05.03.2023, 18:12
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Doch, das geht auf jeden Fall, gibt auch keine Problem. "Zu Hause" kennt die Zulassungsordnung nicht. Wäre ja auch albern, ich kann ja auch ein in München zugelassenes Auto in Hamburg abmelden. Und wirklich, ich dürfte es dann nach Köln fahren oder nach Berlin.
Nur sträuben sich viele Zulassungsstellen, ein Kennzeichen am selben Tag wieder herauszugeben.


Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Einfach ist wirklich was anderes, aber, was macht man nicht alles für Klimmzüge wenn man das Kennzeichen unbedingt behalten möchte oder muß.
Soweit ich das weiß darfst du mit dem abgemeldeten Anhänger nur auf direkten Weg von der Zulassungsstelle bis nach Hause fahren. Also wird das nichts mit dem einen zum Händler und mit dem anderen zurück mit ein und demselben Kennzeichen.
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  #15  
Alt 05.03.2023, 20:15
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Moin, ich habe die Aktion schon einmal gemacht:

Wichtig, alles an einem Tag:
Alten Trailer abgemeldet, am Tag der Abmeldung darf man damit noch fahren.
Neuen Trailer mit neuem Nummernschild, aber natürlich gleichem Kennzeichen angemeldet.
Danach bin ich dann zum Händler gefahren.
Nach ca. 16 Stunden war schon alles erledigt! ;⁠-⁠)
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  #16  
Alt 05.03.2023, 20:52
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Ich habe vor 2 Jahren meinen alten Trailer abgemeldet und mit dem alten Kennzeichen den neuen Angemeldet, das gleichzeitig am selben Schalter.
__________________
Gruß Jogie,
der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht

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  #17  
Alt 05.03.2023, 21:48
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Dirk73 Dirk73 ist offline
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Die Fahrt mit dem abgemeldeten Anhänger scheint aber nur innerhalb des Zulassungsbezirkes und des unmittelbar angrenzenden Bezirks erlaubt sein. In meinem Fall
wäre es dann nicht möglich, da der Händler knapp 600km von mir entfernt ist.

Das habe ich hierzu im Netz gefunden:

"Wo darf ohne Zulassung gefahren werden?
Wie aus dem Gesetzesauszug hervorgeht, sind nur Fahrten innerhalb des Zulassungsbezirkes und des angrenzenden Bezirkes zulässig. Das Fahrzeug muss verkehrstüchtig sein."

Quelle: Kzf-Serviceportal.de
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  #18  
Alt 06.03.2023, 02:04
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Zitat:
Zitat von Dirk73 Beitrag anzeigen

Gedacht habe ich mir folgenden: Ich muss mir vorab Kurzzeitkennzeichen (mit eVB-Nummer?) besorgen, dann mit dem alten Trailer nach Hamburg, die alten Kennzeichen abmachen und mit dem neuen Trailer samt Kurzzeitkennzeichen nach Hause fahren. Danach den alten Trailer abmelden und den neuen zulassen mit den alten Kennzeichen.
Das wär schon die solideste Möglichkeit, wenn der Händler auf die Papiere warten kann.
Andernfalls den alten Hänger ab, den Neuen schon mal anmelden und den Alten dann mit Kurzzeitkennzeichen hochfahren.(so er noch TÜV hat)
Das mit "entstempelt, bzw ohne Kennzeichen fahren" ist ja schon geklärt -geht in dem Fall nicht.
Und mal nen Satz neue, ungestempelte Kennzeichen nur zum Heimfahren kaufen ist mir auch schon passiert....weil ich die Nummer behalten wollte und mit dem alten KFZ zur Zulassung bin....
__________________
Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht!
Viele Grüße
Oliver
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  #19  
Alt 06.03.2023, 05:43
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Moin,
im Straßenverkehrsamt hatte ich meine Absichten erklärt. Die Fahrt ging auch in ein anderes Bundesland. Eine Beschränkung auf den Bezirk wurde mir nicht genannt (und die waren sehr penibel).

Hinweis: Für eine Information auf einem nichtstaatlichen Internetauftritt würde ich meine Hand genau so wenig ins Feuer legen, wie für eine mündliche Auskunft im Straßenverkehrsamt.
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  #20  
Alt 06.03.2023, 15:36
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Vielen Dank für Eure Antworten!

Nach mehreren Telefonaten mit Straßenverkehrsamt, Kfz-Versicherung und Bootsversicherung habe ich jetzt folgende Möglichkeit gefunden:

- meine Kfz-Vers. hat mir eine eVB-Nummer fürs Kurzzeitkennzeichen gegeben

- fahre mit dem alten Trailer samt gültigem Kennzeichen nach Hamburg

- altes Kennzeichen vom alten Trailer machen und das Kurzzeitkennzeichen an den
neuen Trailer und damit ab nach Hause

- mit dem alten Kennzeichen zur Zulassungsstelle, den alten Trailer abmelden und
gleichzeitig den neuen Trailer zulassen (Kennzeichen kann sofort übernommen werden)

- Bootsversicherung über den neuen Trailer informieren

-ENDE-
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  #21  
Alt 06.03.2023, 15:40
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Der Händler stimmt dem zu, dass du den alten Anhänger dort lässt, aber sämtliche Papiere wieder mit nimmst und ihm anschließend zusendest?
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #22  
Alt 06.03.2023, 15:45
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Viel Erfolg.
Aber wie oben geschrieben, das KZK kannst du dir sparen, ausserdem brauchst du dafür bei einem Bootstrailer auch keine EVB
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  #23  
Alt 06.03.2023, 16:00
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Eine Fahrt mit entwerteten Kennzeichen ist nur innerhalb des gleichen Zulassungsbezirk möglich, so die Aussage vom Straßenverkehrsamt. Ich habe 2 unterschiedliche Stellen angerufen.

@Daniel
...stimmt, daran habe ich nicht gedacht..dann werde ich die Rheinfolge ändern:

- erst alten Trailer abmelden und den neuen Trailer zulassen
- mit dem KZK am alten Trailer nach Hamburg und mit dem normalen grünen
Kennzeichen am neuen Trailer zurück nach Hause

ich komm der Sache immer näher...
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  #24  
Alt 06.03.2023, 16:28
TeamM TeamM ist offline
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Ist doch super! Gute Fahrt!
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  #25  
Alt 06.03.2023, 17:30
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Einmal probiere ich es noch...
Bei der Anmeldung kannst du dir vorher ein Kennzeichen zuteilen lassen und mit diesem ungesiegelt innerhalb des Zulassungsbezirks zur Zulassungsstelle fahren.
Bei der Außerbetriebsetzung gilt diese Einschränkung nicht. Du darfst mit deinem entsiegeltem Kennzeichen nach Hamburg fahren.
(musst du natürlich nicht)


Zitat:
Zitat von Dirk73 Beitrag anzeigen
Eine Fahrt mit entwerteten Kennzeichen ist nur innerhalb des gleichen Zulassungsbezirk möglich, so die Aussage vom Straßenverkehrsamt. Ich habe 2 unterschiedliche Stellen angerufen.
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