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  #1  
Alt 22.05.2023, 12:19
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Standard Boot Wiederaufbau / CE Pflicht?

Moin,

ich spiele mit dem Gedanken mir in absehbarer Zeit eine kleine MY in der Klasse 12-20m zu kaufen, welche im stark überholungsbedürftigen / schrottreifen Zustand aber mit intaktem Stahlverdrängerrumpf + -Aufbau ist, um sie nach meinen Wünschen neu auf und auszubauen. Quasi als Schrauberprojekt.

Jetzt muss nach EU-Richtlinie ja jedes Boot nach 15jun1998 CE-zertifiziert werden. Die meisten die ich bislang besichtigt habe waren älter. Was ist ausschlaggebend wenn die Boote seit Jahren aus dem Wasser sind? Das Baujahr des Rumpfes oder der (Wieder-)Aufbau? Weil ja bis auf den Kernrumpf, Ruder und Propeller alles neu an diesem Boot sein wird.
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„Ne Schaufel Sand, der liebe Gott hat uns ne Schaufel Sand unter den Kiel geschmissen“
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  #2  
Alt 22.05.2023, 12:25
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Moin Unbekannter
Umbauten müssen nicht Zertifiziert werden - guck in mein Album zu den vorher nachher Bildern.

"schrottreifen Zustand aber mit intaktem Stahlverdrängerrumpf " das ist ein Widerspruch in sich ... hast Du die Mittel und den Platz 12-20m Stahlrumpf zu händeln ? ? ?

Grüße

Geändert von dete (22.05.2023 um 12:30 Uhr)
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  #3  
Alt 22.05.2023, 12:39
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Zitat:
Zitat von dete Beitrag anzeigen
Moin Unbekannter
Umbauten müssen nicht Zertifiziert werden - guck in mein Album zu den vorher nachher Bildern.

"schrottreifen Zustand aber mit intaktem Stahlverdrängerrumpf " das ist ein Widerspruch in sich ... hast Du die Mittel und den Platz 12-20m Stahlrumpf zu händeln ? ? ?

Grüße
Moin und schonmal Danke vom Unbekannten. Lese hier schon länger „incognito“ mit, heute mal aufgerafft selber einen Account anzulegen, um 1-2 Fragen loszuwerden.

Vielleicht habe ich mich unverständlich ausgedrückt. Mir begegnen auf Auktionen immer wieder Boote, die entkernt sind durch verschiedene Anlässe. Sei es Wassereinbruch, Brand oder (wie gerade besichtigt) eine geplatze Maschine und damit ein Ölschaden in der gesamten Maschine + Inneneinrichtung. Diese Boote wurden oft aufs trockene gehievt im Gedanken „ich entscheide später was damit wird“ und wird nun verkauft. In diesen Fällen ist häufig wenig bis keine Technik oder Ausstattung mehr vorhanden, aber der Rumpf bzw Aufbau ist noch intakt. Es ist lediglich „leer“. Plan ist es das Boot in einer Halle unterzustellen (wie gesagt alles noch unkonkret), welche ich anmiete um (ähnlich wie andere an einem Oldtimer) nach Feierabend/ am Wochenende zu schrauben. Habe in kleinerem Maßstab an einem de Ruiter Kotter schon mitgearbeitet und traue mir das durchaus zu (und für die Sachen wo ich an meine Grenzen komme, kann ich immernoch Hilfe suchen )
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Geändert von Kirk94 (22.05.2023 um 12:54 Uhr)
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  #4  
Alt 22.05.2023, 22:02
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Wenn ich mich richtig erinnere sind Eigebauten von der C.E. ausgenommen. Bei dir sollte dann das oder das Alter zum tragen kommen. Btw wer will Dir nachweisen das das dann fertige Boot nicht nur gut gepflegt und instand gehalten wurde.
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Alt 23.05.2023, 12:39
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Zitat:
Zitat von Kirk94 Beitrag anzeigen
Moin,

ich spiele mit dem Gedanken mir in absehbarer Zeit eine kleine MY in der Klasse 12-20m zu kaufen, welche im stark überholungsbedürftigen / schrottreifen Zustand aber mit intaktem Stahlverdrängerrumpf + -Aufbau ist, um sie nach meinen Wünschen neu auf und auszubauen. Quasi als Schrauberprojekt.

Jetzt muss nach EU-Richtlinie ja jedes Boot nach 15jun1998 CE-zertifiziert werden. Die meisten die ich bislang besichtigt habe waren älter. Was ist ausschlaggebend wenn die Boote seit Jahren aus dem Wasser sind? Das Baujahr des Rumpfes oder der (Wieder-)Aufbau? Weil ja bis auf den Kernrumpf, Ruder und Propeller alles neu an diesem Boot sein wird.
Moin
Nur mal so grob gerechnet und als Beispiel für deine Vorstellung von "kleiner Motoryacht". Ein 12m-Stahlverdränger dürfte mindestens 15t verdrängen ein ähnliches Boot der 20m-Klasse dann ca 15x1,6³=61,44t. Das beschreibt in etwa die Größenordnungen und mit Aufwand und Kosten für eine Instandsetzung eines Totalschadens verhält es sich dann mindestens genau so.
Gruß Hein
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Alt 23.05.2023, 14:17
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CE Pflicht gilt nur für Schiffe die ab 1998 Neu gebaut werden.
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Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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  #7  
Alt 23.05.2023, 14:22
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
CE Pflicht gilt nur für Schiffe die ab 1998 Neu gebaut werden.
das ist nicht ganz richtig...

CE Pflicht gilt für Schiffe die nach 1998 erstmals in der EU in Verkehr gebracht werden oder nach einer Ausfuhr länger als (glaub ich) 3 Jahren wieder eingeführt werden... da kann auch für ein Boot Baujahr 1980 eine CE Pflicht bestehen...

Für "Eigenbauten" was ja das Teil vom Opener wäre besteht keine CE Pflicht wenn er es eine gewisse Zeit dann selbst nutzt.
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Gruß Volker
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Alt 23.05.2023, 19:11
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Hi
So wie Hein es beschreibt, trifft es zu.
Allein der Transport eines solchen Schiffes in die "angemietete Halle" und die dann anschließenden Kosten machen so ein Projekt n.m.M. unsinnig.
Habe das leider mehrfach im Bekanntenkreis erleben "dürfen".
Daher ganz klar: Finger weg wenn man nicht wirklich Kenntnisse und einen sehr strukturierten Plan bez.eigener Fähigkeiten, Hilfe von externen Gewerken und Zeitablauf hat.
Grüße
Jürgen
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