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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Umsatzsteuernachweis Gebrauchtboot Kroatien
Hallo zusammen,
wenn ich ein Gebrauchtboot kaufe und da gibts keine Originalrechnung, kann man das Boot überhaupt in Kroatien anmelden? Wie ist das mit dem Nachweis? Danke! |
#2
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Beim Anmelden fragt dich keiner nach einem Nachweis. Hat das Boot deutsche Zulassung oder willst du es unter kroatischer Flagge registrieren?
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Gruß Jörg |
#3
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In Deutschland registrieren und in Kroatien fahren, da muss man ja auch beim Lucka das Boot immer anmelden.
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#4
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Du brauchst nur die deutschen Bootspapiere, eine Bestätigung deiner Haftpflichtversicherung und einen Bootsführerschein See um das Boot anzumelden, Mwst Nachweis oder CE Zertifikat werden nicht verlangt
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Gruß Jörg |
#5
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Ganz so einfach ist das nicht. Für Boote, die jünger als acht Jahre sind, braucht man einen Nachweis, dass in irgendeinem EU-Land die MWSt. entrichtet wurde, ansonsten zahlt man 25 % PDV auf den amtlichen Schätzpreis. Weiterhin benötigt man einen Eigentumsnachweis (Rechnung) und einen Nachweis in kroatischer Sprache,, dass das Boot nirgendwo sonst in der EU registriert ist.
Einfachste Lösung: man kauft einen IBS beim ADAC und meldet das Boot anschließend wieder ab. Der IBS--Schein wird als Eigentumsnachweis akzeptiert, und die Abmeldebescheinigung auf kroatisch bekommt man für ca. 20 Euro schriftlich. Haftpflichtversicherung, egal wo, ist obligtorisch. Mein Boot läuft seit 2014 unter kroatischer Flagge. Vorteil: ich muss nicht jedes Jahr zum HK, die Rechnung kommt frei Haus - aber nur, wenn man eine kroatische Adresse hat. Ansonsten zahle ich die gleichen Gebühren wie ihr auch, nur die 7 Euro Verwaltungsgebühr für das Ausstellen des Permit bleiben mir erspart. Für mich rechnet sich die kroatische Zulassung nur, weil ich (mit Wohnsitz hier) Anspruch auf einen Liegeplatz im Kommunalhafen habe ( = 4 Euro pro Bootsmeter für das ganze Jahr, also 159 Euro ganzjährig für mein kleines Boot = das zahlen Touristen pro Woche!). ...und... na ja, wenn die Ranger in den Kornaten mein altes Boot mit Schachbrett am Mast und Ortskennzeichen sehen, dann denken die, das ist einer von uns, winken freundlich und kommen gar nicht erst auf die Idee, mir ein Ticket verkaufen zu wollen. Aber das ist ein anderes Thema... Wie dem auch sei: Umflaggen lohnt sich heute kaum noch. Das Einzige was man spart, ist der alljährliche Weg zum Hafenkapitän. .
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. |
#6
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Für dein Vorhaben gibt's es verschiedene Möglichkeiten.
Welchen kaufpreis hätte das Boot und unter welcher Flagge fährt es z. Z. |
#7
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Er will anscheinend nur in den Urlaub fahren und das Boot einfach anmelden wie ich das der Fragestellung entnehme…Dazu braucht er definitiv keinen Nachweis der Mwst.
Anders ist es, wenn das Boot in Kroatien bleibt und somit in einer Marina in einem sogenannten Zollverschlusslager sich befindet, dann könnte der Zoll ggf einen Mwst Nachweis verlangen und somit wenn nichts vorhanden könnte Mwst fällig werden! Früher vor Beitritt Kroatiens in die EU hätten die bei Einfuhr des Bootes auch einen Mwst Nachweis verlangen können ist aber bei Trailerbooten nie passiert, übrigens reichte dazu auch ein Kaufvertrag aus D auch privat auch ohne Originalrechnung. Alternativ ein T2L Papier vom deutschen Zoll, somit ein Nachweis, dass sich das Boot in der EU befand und somit ausreichend, dass das Drittland außerhalb der EU einem Nachweis hatte damit keine Mwst in Kroatien fällig wurde. Probleme gibt es eigentlich nur bei Booten die schon immer in Kroatien sind aber nie verzollt wurden und keine Mwst bei Eu Beitritt bezahlt wurde, damals konnte man zum Satz von 5% versteuern, würde man das jetzt tun wollen würden 25% fällig und das auch noch zum Zeitwert des EU Beitritts und nicht zum jetztigen Zeitwert
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Gruß Jörg |
#8
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Seitdem Kroatien in der EU ist, ist Zoll überhaupt kein Thema mehr, es sei denn, das Boot kommt aus einem Nicht-EU-Land. Bei jüngeren Booten (s.o.) ist jedoch definitiv ein MwSt-Nachweis zwingend erforderlich, sonst muss diese in HR entrichtet werden. So war das jedenfalls, als ich mein Boot umgeflaggt habe, und meines Wissens hat sich daran nichts geändert.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. |
#9
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Hat sich seit 2014 so viel geändert?
Zuerst gehe ich einmal davon aus das der TE sein Boot in die D kauft.
Bei mir war es so wie Jörg es schon beschrieben hat. In meinen Fall nach Ableben meines Vater einen einfachen Kaufvertrag zwischen meiner Mutter und mir. Seebrief beantragt. Mit Seebrief, Versicherungsbestätigung und Patent Boot angemeldet. Keinen Kaufvertrag oder irgend was Ähnliches verlangt. CE??? Zur Richtigstellung muß ich aber Erwähnen das mein Boot Bj. 97 war. Aber als Trailerkapitän kann es doch egal sein. Boot läuft unter D oder A Flagge. Wird ja wieder Nachhause genommen. Aber, wer weis was sich in den letzten Jahren alles geändert hat. Ihr wisst es. Ich leider nicht.
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Gruß Helmut. |
#10
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Die Sache mit dem Zollverschluss ist Schnee von gestern. Nachzulesen u.a. beim ADAC. Bin zu doof, um das per Schmachtfohn zu verlinken.
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#11
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1x im Jahr.... wo ist das Problem ?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#12
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Sag' ich doch! Mit Einführung des freien Warenverkehrs wurden die Zölle innerhalb der EU abgeschafft, und bei älteren Booten ist auch kein MwSt. -Nachweis erforderlich, bei jüngeren schon.
Und nur um sich den einmal jährlichen Gang zum Hafenkapitän zu sparen, lohnt sich das Umflaggen nicht mehr. Übrigens muss ich, seitdem mein Boot hier registriert ist, alle paar Jahre damit zum "TÜV ", also das Boot beim Hafenkapitän zwecks technischer Begutachtung vorführen...
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. Geändert von kornatix (10.07.2023 um 11:28 Uhr) |
#13
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Und täglich grüßt das Murmeltier….bei Booten älter 7 Jahren interessiert innerhalb der EU niemand mehr ein MWSt-Zettel……alle Themen wie T2L usw sind nur bei einer Wiedereinreise in die EU relevant….und da gibts eine 3 Jahresfrist….war das Boot 3 Jahre außerhalb der EU ist unabhängig vom Alter und Mehrwertsteuernachweis bei der Einfuhr wieder die MWSt vom Zeitwert zu entrichten
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#14
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Zitat:
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#15
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Zitat:
also ich würde mir da gut überlegen ob die Anmeldung in Kroatien überhaupt sinn macht.
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