|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
Boot nach Holland verkaufen
Hallo liebe Bootsgemeinde,
bisher habe ich meine Boote immer in Deutschland ver- und gekauft. Nun wollen wir uns weiter vergrößern und haben unser derzeitiges Boot an einen Holländer verkauft, der das Boot dann auch über den Rhein nach Holland überführen will. Hab Ihr vielleicht Tipps worauf ich achten soll. Wie läuft das mit dem vom WSA ausgestellten Ausweis mit dem Kennzeichen? Gebe ich diesen an den neuen Eigentümer und der lässt es in Holland vor der Überführung umschreiben oder muss ich bei meinem WSA schon abmelden? Wie läuft das mit der Nummernzuteilungsurkunde der Bundenetzagentur für die Funkgeräte? Sorry für die vielen Fragen Viele Grüße Stefan |
#2
|
||||
|
||||
Wir haben unser Boot beim ADAC und die Funke bei der Bundesnetzagentur abgemeldet.
__________________
Grüße aus Rüdesheim am Rhein, Ralph! |
#3
|
|||
|
|||
Moin,
der WSA-Ausweis wird niemals an den Käufer weitergegeben. Den muss der Vorbesitzer dem WSA zurück schicken. https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...cationFile&v=4 Steht unter Zeile 22 der Anmeldung. VG |
#4
|
|||
|
|||
WAS für ein Boot?
Wenn in NL ohne Anmeldung zu fahren, dann wird die Zulassung ja evtl. NUR für die Fahrt auf dem Rhein bis zur Grenze benötigt? |
#5
|
|||
|
|||
Vielen Dank für die Antworten.
Bei dem Boots handelt es sich um einen 12m Verdränger mit 10Tonnen. |
#6
|
|||
|
|||
Zitat:
auf jeden Fall einen schriftlichen Kaufvertrag und Übergabeprotokoll machen, optimal wäre ein zweisprachiger in Deutsch und Niederländisch. Vordrucke gibt es beim niederländischen HISWA. Der "Ausweis für ein Kleinfahrzeug" vom WSA verbleibt bei dir. Du sendest diesen zurück an das austellende WSA und informierst über den Verkauf. Um die ggfs. notwendige Anmeldung des Boots in NL muss sich der neue Eigner kümmern, auch schon für die Überführungsfahrt. Die Kennzeichen für Kleinfahrzeuge können am Boot verbleiben. Die Nummernzuteilungsurkunde an die Bundenetzagentur zurücksenden mit dem Vermerk "Boot ist verkauft", sonst bekommst du in den kommenden Jahren immer noch eine (kleine) Rechnung. Das Funkgerät kann im Boot verbleiben, für die ggfs. erforderliche Neuanmeldung muss sich der Käufer kümmern. Klaus, der eine erfolgreiche und reibungslose Abwicklung wünscht Geändert von Fronmobil (11.07.2023 um 10:47 Uhr) Grund: um "ggfs. notwendige" ergänzt |
#7
|
|||
|
|||
Zitat:
Kleinfahrzeuge (unter 15 m), die langsamer als 20 km/h sind (der TE sagt, es handelt sich um einen "Verdränger"), brauchen in NL keine Registrierung UND sind führerscheinfrei: https://www.stegfunk.de/bootsfuehrer...an-nicht-oder/ (ich habe mein 9 Meter-Boot, das ich in der Gegend von Groningen gekauft habe, und das mit 29 PS gute 12 oder knapp 13 km/h vmax schafft, bisher noch nicht mit Kennzeichen versehen - und den SBF + meinen UBI brauche ich auch erst, wenn ich nach Belgien ausreise bzw. letzteren vorher schon sobald ich das Funkgerät angemeldet und eingebaut habe) --> hat der Käufer überhaupt einen Sportbootführerschein? Wenn er NUR in NL unterwegs ist evtl. nicht... |
#8
|
||||
|
||||
Zitat:
auch das braucht den Verkäufer nicht zu interessieren Grüße Peter |
#9
|
||||
|
||||
Zitat:
die alten Aufkleber kann man als Zierde bezeichnen... auch einen Führerschein braucht er dann nicht bei dem Boot...
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#10
|
|||
|
|||
Einen Arschloch-Verkäufer nicht.
Der Anstand gebietet es m.E. aber schon, den Käufer auf die in D abweichenden lokalen Vorschriften hinzuweisen... (bzw. ihn zu sensibilisieren, dass es sinnvoll sein könnte, vorab bei der WaschPo nachzufragen, ob für ihn auf einer Überführungsfahrt "heimisches" Recht gilt) |
#11
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Sportbootführerscheinverordnung (1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen 3. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, sofern im Wohnsitzstaat keine Fahrerlaubnis für das zu führende Sportboot erforderlich ist, bei der Kennzeichnung gilt ebenfalls die Regelung des Heimatlandes...
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
|
#12
|
|||
|
|||
Zitat:
Boote in den NL werden sehr häufig (teil-)finanziert. Dazu ist eine Eintragung im niederländischen Schiffsregister durchaus erforderlich. Klaus, der von einem Käufer mit Wohnsitz in NL ausgeht |
#13
|
||||
|
||||
Auch das braucht den Verkäufer nicht zu interessieren.
__________________
Gruß Heinz --------------------------------------------------------------- der Herrgott gab mir 2 Ohren doch leider nichts dazwischen, was gesprochene Worte aufhalten könnte. |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Wer hat Lust sich unserer Reise Holland - Frankreich - Holland anzuschließen ? | NamaraII | Woanders | 4 | 12.02.2016 14:49 |
Wer zieht mein Boot nach Holland und zurück? | Moby | Allgemeines zum Boot | 62 | 13.06.2013 20:43 |
Überführen Boot von Istrien nach Holland (Roermond) | Klaus52393 | Allgemeines zum Boot | 3 | 02.04.2010 18:11 |
Boot von Holland nach Deutschland überführen | Grisu1965 | Allgemeines zum Boot | 22 | 10.03.2007 22:26 |
Wie lange dauert es per Boot von Holland nach Berlin? | Smarty | Allgemeines zum Boot | 6 | 07.08.2006 22:14 |