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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 06.09.2023, 22:42
michael12 michael12 ist offline
Deckschrubber
 
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Standard SBF See/Binnen

Hallo Zusammen,

ich hab da ein ganz spezielles Anliegen, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Mein Vater träumt vom Boot fahren, allerdings benötigt er den SBF Binnen und See. Sein Hauptproblem ist allerdings, dass er sehr schlecht Deutsch lesen kann, er kann sich zwar normal (mit Akzent versteht sich ) verständigen, allerdings ist das Lesen für ihn sehr schwierig. Bei der praktischen Prüfung und Navigation, habe ich die wenigsten Bedenken, allerdings bei den restlichen Theoriefragen hat er seine Probleme.

Habt Ihr vielleicht Tipps für mich, wie man an das ganze rangehen kann? Vielleicht gibt es ja irgendwo in Deutschland eine Fahrschule für genau solche „Härtefälle“.

Bin über jegliche Tipps dankbar, gerne auch als Privat Nachricht.

Gruß Michael aus dem schönen Niederbayern
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  #2  
Alt 06.09.2023, 23:07
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Standard

Suche eine Fahrschule, welche die Ausbildung über einen längeren Zeitraum macht. Zu schnell bringt nichts. auch fragen, ob er bei evtl. durchgefallener Prüfung im nächsten Kurs nochmal kostenlos oder gegen kleines Geld mithören darf. Günstig wäre auch, wenn ein Bekannter mit weniger Deutsch-Problemen den Kurs ebenfalls machen würde. Da wäre eine Zusammenarbeit garantiert nutzbringend. Oder jemand würde quasi als "Dolmetscher" bei der Nachbereitung helfen.
Machbar ist es, aber die Schule muß mitziehen. Es bringt überhaupt nichts, das Problem zu verschweigen - bringt nur Frust auf beiden Seiten.
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Gruß
Ewald
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  #3  
Alt 07.09.2023, 00:26
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Moin
Gibt es eigentlich Prüfungsbögen in anderen Sprachen als Deutsch für die Spobofühschs Für die Straßenverkehrsführerschweine gibt es das---meine ich. Es kommt ja nicht drauf an das teilweise verklausulierte Verkehrsrechtsdeutsch zu verstehen sondern die Verkehrsordnung zu verstehen und entsprechend zu handeln.
Gruß Hein
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  #4  
Alt 07.09.2023, 06:17
Benutzerbild von billi
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Ich würde eventuell noch über die Fahrschule den zuständigen Prüfungsausschuss anschreiben...eventuell haben diese auch eine Möglichkeit oder wissen Rat.
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Gruß Volker
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  #5  
Alt 07.09.2023, 06:51
hpkoopmann hpkoopmann ist offline
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Zitat:
Zitat von michael12 Beitrag anzeigen
Habt Ihr vielleicht Tipps für mich, wie man an das ganze rangehen kann? Vielleicht gibt es ja irgendwo in Deutschland eine Fahrschule für genau solche „Härtefälle“.

Gruß Michael aus dem schönen Niederbayern
Hallo Michael,

Du schreibst nicht, aus welchem Land dein Vater kommt.
Wäre es nicht auch eine Möglichkeit einen Kurs im Urlaub im Heimatland zu machen?
Der Schein müsste dann ja auch in Deutschland gelten.

Frage an die "Kollegen": Muss man den irgendwie "umschreiben" lassen?

Gruß

H.P.
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  #6  
Alt 07.09.2023, 06:53
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Zitat:
Zitat von hpkoopmann Beitrag anzeigen
Hallo Michael,

Du schreibst nicht, aus welchem Land dein Vater kommt.
Wäre es nicht auch eine Möglichkeit einen Kurs im Urlaub im Heimatland zu machen?
Der Schein müsste dann ja auch in Deutschland gelten.

Frage an die "Kollegen": Muss man den irgendwie "umschreiben" lassen?

Gruß

H.P.
einen Ausländischer Schein kann man in Deutschland nicht umschreiben... wenn der Vater in Deutschland wohnt und hier fahren möchte, muss er den deutschen Schein machen..
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  #7  
Alt 07.09.2023, 07:02
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Zitat:
Zitat von hpkoopmann Beitrag anzeigen
Aber es gelten doch ausländische Scheine in Deutschland, oder?
Wenn ich z.B. in Österreich meinen Schein gemacht habe und dann nach Deutschland ziehe, dann darf ich doch in Deutschland fahren....

Man macht doch einen international anerkannten Schein....

Es gibt doch auch immer mal wieder Angebote, das man z.B. seinen Bootsschein als Tourist z.B. in Spanien / Griechenland machen kann.
Wurde mir schon angeboten....

Gruß

H.P.
in Deutschland kann man meines Wissens keine Scheine umschreiben...

wenn man aus Österreich oder Kroatien nach Deutschland zieht bleibt einem nichts übrig als den Schein neu zu machen...

in Spanien kannst du den Spanischen Schein machen, in Kroatien den Kroatischen... beide gelten nicht in Deutschland...

mittlerweile kann man im Ausland den deutschen Schein machen... aber das Angebot ist sehr dünn, da der deutsche Prüfungsauschuss im Prinzip dann in das Land fahrne muss.. (oder jemanden dort bestellen der die Prüfung nach deutschen Richtlinien abnimmt...)
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Gruß Volker
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  #8  
Alt 07.09.2023, 07:03
hpkoopmann hpkoopmann ist offline
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Habs grad recherchiert....

Ist ja echt krass, das man mit ausländischen Scheinen in Deutschland nicht fahren darf.

Zitat:
Ein ausländischer Führerschein mag im Ausland anerkannt werden, in Deutschland nicht. Davon gibt es nur eine Ausnahme:
Ausländer und im Ausland lebende Deutsche, die sich nicht länger als 12 Monate in Deutschland aufhalten, benötigen nur die Qualifikation ihres Heimatlandes.


Der letzte Satz ist wohl die "Touristenklausel".

Gruß

H.P.
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  #9  
Alt 07.09.2023, 07:07
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Zitat:
Zitat von hpkoopmann Beitrag anzeigen
Habs grad recherchiert....

Ist ja echt krass, das man mit ausländischen Scheinen in Deutschland nicht fahren darf.

Zitat:
Ein ausländischer Führerschein mag im Ausland anerkannt werden, in Deutschland nicht. Davon gibt es nur eine Ausnahme:
Ausländer und im Ausland lebende Deutsche, die sich nicht länger als 12 Monate in Deutschland aufhalten, benötigen nur die Qualifikation ihres Heimatlandes.


Der letzte Satz ist wohl die "Touristenklausel".

Gruß

H.P.
richtig und genau die 12 Monatsregel ist es die hier zum tragen kommt.. länger las 12 Monate und die Person muss den deutschen Führerschein machen und auch das Boot muss nach spätestens 12 Monaten in Deutschland ein deutsches Kennzeichen haben (binnen)

das hat den Hintergrund das viele früher in Kroatien oder anderen Südlichen oder östlichen EU Ländern den Führerschein "gemacht" haben und dann hier gefahren sind... dem wurde ein Riegel vorgeschoben..

Beim PKW war es ja auch ne Zeitlang so das einige mit polnischem _Führerschein gefahren sind da sie den deutschen abgeben mussten....
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  #10  
Alt 07.09.2023, 07:21
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Guten Morgen!
Ich kenne das Problem mit der Sprachbarriere.
Da ich mit einer externen Ausbildungseinrichtung ( gerade für SRC und UBI) zusammenarbeite bieten wir für solche Fälle eine „Flatrate“ Ausbildung per WebSeminar an.
Man kann einsteigen in einen Kurs und solange wie nötig oder gewünscht teilnehmen. Auch wenn parallel neue Kurse beginnen kann man dort kostenfrei mitmachen.
Wenn man fit ist für die Prüfung dann macht man die Prüfung.
Da ich keine versteckte Werbung machen möchte gerne via PN mehr Daten.
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Stefan


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  #11  
Alt 07.09.2023, 07:25
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Insgesamt ist das mit den ausländischen Scheinen ja eine Sache des Erstwohnsitzes.
Hat der Vater den in Polen, macht dort den polnischen Schein, kann er auch damit hier fahren. Hat er den Erstwohnsitz hier und macht den Schein in Polen, gilt er nur in Polen.


Grüße

Totti
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  #12  
Alt 07.09.2023, 07:34
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Bei Legastenikern kann der Prüfungsausschuß zustimmen, vielleicht auch in diesem Fall.

Frag doch den Prüfungsausschuß an, ob in diesem Fall ggf. eine mündliche Prüfung abgenommen werden kann. Allerdings müsste die sprachliche Verständigung dann in Ordnung sein, da auch die Kommunikation im Verkehr relevant ist

Viel Erfolg

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  #13  
Alt 07.09.2023, 07:38
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Zitat:
Zitat von Joe(rg) Beitrag anzeigen
Bei Legastenikern kann der Prüfungsausschuß zustimmen, vielleicht auch in diesem Fall.

Frag doch den Prüfungsausschuß an, ob in diesem Fall ggf. eine mündliche Prüfung abgenommen werden kann. Allerdings müsste die sprachliche Verständigung dann in Ordnung sein, da auch die Kommunikation im Verkehr relevant ist

Viel Erfolg

Joe(rg)
naja Kommunikation ist ja eher im Funk wichtig... beim Fahren eher nur die Fahrregeln...

aber der Prüfungsausschuss ist der richtige Ansprechpartner
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  #14  
Alt 07.09.2023, 11:26
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Insgesamt ist das mit den ausländischen Scheinen ja eine Sache des Erstwohnsitzes.
Hat der Vater den in Polen, macht dort den polnischen Schein, kann er auch damit hier fahren. Hat er den Erstwohnsitz hier und macht den Schein in Polen, gilt er nur in Polen.


Grüße

Totti
....allerdings immer nur mit der Einschränkung der begrenzten Gültigkeit auf 12 Monate. Wer mit einem polnischen Erstwohnsitz trotzdem mehr oder weniger dauerhaft in Deutschland lebt (z.B. aufgrund Job) benötigt trotzdem den deutschen SBF...

lg, justme
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  #15  
Alt 07.09.2023, 11:31
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



....allerdings immer nur mit der Einschränkung der begrenzten Gültigkeit auf 12 Monate. Wer mit einem polnischen Erstwohnsitz trotzdem mehr oder weniger dauerhaft in Deutschland lebt (z.B. aufgrund Job) benötigt trotzdem den deutschen SBF...

lg, justme
Andersrum ist der polnische Schein für den Inhaber des Erstwohnsitzes in Deutschland hier nie gültig.

Grüße

Totti
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  #16  
Alt 07.09.2023, 14:10
User 95998
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Für Legastheniker gilt eine Sonderregelung (Seite des DSV): Bei nachgewiesener Legasthenie kann die Prüfung auch mündlich erfolgen.

Bei sprachlichen Schwierigkeiten von Leuten mit Deutsch als Zweitsprache sollte man beim Prüfungsausschuss nachfragen. Ich wäre irritiert, wenn man für diese Personengruppe eine Ausnahme zuließe, denn dann höhlt man Prüfungen völlig aus und sowas würde zu einer schreienden Ungerechtigkeit gegenüber Leuten, die sich ordnungsgemäß an die Prüfungsvorgaben halten, führen. Die Prüfung ist schriftlich und mit Zeitvorgabe abzuleisten. Bei Legasthenie handelt es sich um eine Krankheit, die eine Ausnahme rechtfertigt. Bei sprachlichem Verständnisproblem handelt es sich hingegen um eine persönliche Unfähigkeit, die man durch Sprachunterricht beheben kann. Das mangels Alter nicht mehr zu wollen, rechtfertigt nicht eine Sonderbehandlung beim Wunsch nach einem Führerschein. Muss man so deutlich mal sagen!
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  #17  
Alt 07.09.2023, 21:04
michael12 michael12 ist offline
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Vielen Dank an alle für eure Antworten. Ich werde schauen und eure Tipps befolgen!

Das mit der Legasthenie habe ich bislang nicht nachgedacht, habe aber etwas gegooglet und das beschreibt ihn eigentlich sehr gut, da sollte man sich wirklich mal beim Arzt erkundigen.

Und um es klarzustellen… mein Vater möchte auf keinen Fall irgendwelche Prüfungen aushöhlen noch ist er „zu faul“ deutsch zu lernen! Er lebt seit 30 Jahren in Deutschland, besuchte hier eine Sprachschule und es wird zuhause viel Deutsch geredet, am Sprechen liegt es nicht, nur am Lesen und das gelesene und das gelesene zu verstehen. Es wird auch in keinster Weise nach einer Sonderbehandlung gesucht! Lediglich suche ich nur Tipps der Gemeinde, die sich in dieser Frage besser auskennt als ich.

Schönen Abend
Gruß Michael
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  #18  
Alt 07.09.2023, 21:30
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Hallo Michael,

ich verstehe das - meine Mutter lebte nach dem zweiten Weltkrieg während ihrer Schulzeit in Schlesien - hat nie wirklich deutsch schreiben gelernt, obwohl Muttersprache. Kann heute nach wie vor nicht fehlerfrei schreiben.
Mein Schwiegersohn kommt aus dem Sudan - schaffte alle Prüfungen für B2 nur schreiben ist wirklich noch eine Herausforderung. Und auch lesen ist noch eine Aufgabe. Und ich finde es immer schlimm, wenn man mit Ausländern nicht richtig deutsch spricht (meinen Schwiegersohn habe ich sogar mit Dialekt konfrontiert) - "Ausländerdeutsch hilf keinem - aber fast jeder wendet das gegenüber Ausländern an - wie sollen sie da richtig deutsch lernen...

Grüße

Markus
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  #19  
Alt 08.09.2023, 07:18
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Zitat:
Zitat von Pinguin Beitrag anzeigen

Muss man so deutlich mal sagen!
Lieber Pinguin!
Deutlich gesagt aber voll daneben. Der TE hat ganz klar geschrieben, dass die Sprachkompetenz seines Vaters im gesprochenen Wort durchaus auf adäquatem Niveau gegeben ist. Allerdings hat sein Vater Probleme mit dem Geschriebenen. Insofern ist die Argumentation in Richtung Legasthenie (kommt aus dem Griechischen und heißt Leseschwäche) durchaus zutreffend.

Ich wünsche mir ein bisschen mehr Gelassenheit und Entgegenkommen und weniger generalisierendes Gerülpse gegen Menschen mit nichtdeutscher Zunge, dann wäre auch meine Skipperwelt eine schönere.
__________________
Liebe Grüße
Peter

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  #20  
Alt 08.09.2023, 07:24
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Das geschriebene für den SBF See oder Binnen ist ja nicht das Problem, die Fragebögen sind Multiple Choice.
Beim SBF See halt zusätzlich mit Kartenaufgabe.

Geschrieben werden muss erst beim Funkschein oder den weiterführenden Scheinen wie SKS, SSS, SHS.

Grüße

Totti
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  #21  
Alt 08.09.2023, 07:29
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Das geschriebene für den SBF See oder Binnen ist ja nicht das Problem, die Fragebögen sind Multiple Choice.
Beim SBF See halt zusätzlich mit Kartenaufgabe.

Geschrieben werden muss erst beim Funkschein oder den weiterführenden Scheinen wie SKS, SSS, SHS.

Grüße

Totti
Single choice nicht multiple choice
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  #22  
Alt 08.09.2023, 08:54
tritonnavi tritonnavi ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Das geschriebene für den SBF See oder Binnen ist ja nicht das Problem, die Fragebögen sind Multiple Choice.
Beim SBF See halt zusätzlich mit Kartenaufgabe.

Geschrieben werden muss erst beim Funkschein oder den weiterführenden Scheinen wie SKS, SSS, SHS.

Grüße

Totti
ich habe dem ersten Beitrag entnommen, dass er nicht so gut lesen kann......
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  #23  
Alt 08.09.2023, 17:45
Benutzerbild von flachzange
flachzange flachzange ist offline
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Die Fragen kommen doch aus einem offiziellen Fragenkatalog. Somit kann man die sich vorher zu Hause in Ruhe in die Muttersprache übersetzen und verstehen und die Antworten (der Text, wo das Kreuz hin muss) zu jeder Frage auswendig lernen. Bei intensiver Lernarbeit mit den Fragen/Antworten werden automatisch unbewußt Schlüsselwörter im Kopf abgespeichert und somit die Frage wiedererkannt.

Dann muss man zur Prüfung nur zur Frage die richtige gelernte Antwort abrufen.

Alles auswendig lernen, macht zwar mehr Arbeit, aber ist meiner Meinung nach zu schaffen.
__________________
Gruß

Dirk
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  #24  
Alt 08.09.2023, 21:56
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Zitat:
Zitat von petzeler Beitrag anzeigen
Lieber Pinguin!
Deutlich gesagt aber voll daneben. Der TE hat ganz klar geschrieben, dass die Sprachkompetenz seines Vaters im gesprochenen Wort durchaus auf adäquatem Niveau gegeben ist. Allerdings hat sein Vater Probleme mit dem Geschriebenen. Insofern ist die Argumentation in Richtung Legasthenie (kommt aus dem Griechischen und heißt Leseschwäche) durchaus zutreffend.

Ich wünsche mir ein bisschen mehr Gelassenheit und Entgegenkommen und weniger generalisierendes Gerülpse gegen Menschen mit nichtdeutscher Zunge, dann wäre auch meine Skipperwelt eine schönere.
Dir fehlt jegliche Form von Sachlichkeit. Du diffamierst und bezeichnest Beiträge als "Gerülpse". Der Einzige, der rülpst, bist du hier. Ich habe in meinem Beitrag aufgezeigt, dass Legasthenie, die in den Prüfungsrichtlinien als Ausnahmegrund mit Attest ausdrücklich genannt wird, eine mündliche Prüfung ermöglicht. Dies gilt aber nicht für Leute, die in anderen Sprachen keine Verständnisprobleme haben, sondern nur im Deutschen, weil zum Beispiel nur Zweitsprache. Das ist nämlich keine kranheitsbedingte Leseschwäche, sondern ein ausschließliches Sprachproblem. Hierfür gibt es keine Ausnahmeregelung für den Sportbootführerschein. Du setzt hier beide Sachverhalte gleich, darfst du auch, aber hat keine Wirkung für den Fragesteller. Dessen Vater muss durch Attest nachweisen, dass er Legastheniker ist. Dann hätte er diese Leseschwäche auch in seiner Erstsprache und nicht nur in der Zweitsprache. Das ist nämlich dann nur ein Sprachproblem mangels hinreichender Sprachbildung. Das wird rechtlich in der Prüfung aber nicht gleichgesetzt. Auch wenn du die Gleichsetzung rülpsend forderst, bringt den Fragesteller hier nicht weiter, denn die Ausnahme gilt auschließlich für Legastheniker mit Attest.
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  #25  
Alt 09.09.2023, 11:20
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Zitat:
Zitat von michael12 Beitrag anzeigen
...
Mein Vater träumt vom Boot fahren, allerdings benötigt er den SBF Binnen und See. Sein Hauptproblem ist allerdings, dass er sehr schlecht Deutsch lesen kann, er kann sich zwar normal (mit Akzent versteht sich ) verständigen, allerdings ist das Lesen für ihn sehr schwierig. Bei der praktischen Prüfung und Navigation, habe ich die wenigsten Bedenken, allerdings bei den restlichen Theoriefragen hat er seine Probleme.

Habt Ihr vielleicht Tipps für mich, wie man an das ganze rangehen kann? Vielleicht gibt es ja irgendwo in Deutschland eine Fahrschule für genau solche „Härtefälle“.

...

Zitat:
Zitat von michael12 Beitrag anzeigen
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Und um es klarzustellen… mein Vater möchte auf keinen Fall irgendwelche Prüfungen aushöhlen noch ist er „zu faul“ deutsch zu lernen! Er lebt seit 30 Jahren in Deutschland, besuchte hier eine Sprachschule und es wird zuhause viel Deutsch geredet, am Sprechen liegt es nicht, nur am Lesen und das gelesene und das gelesene zu verstehen. Es wird auch in keinster Weise nach einer Sonderbehandlung gesucht! Lediglich suche ich nur Tipps der Gemeinde, die sich in dieser Frage besser auskennt als ich.
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Nach 30 Jahren eine fremde Sprachen nicht hinreichend lesen und schreiben zu können, wenn man diese Zeit in diesem fremden Land verbracht hat, das ist schon erklärungsbedürftig.
Der Ausdruck "Härtefall" trifft IMHO nicht zu.

Hat er einen PKW-Führerschein oder Ähnliches?

Wie stellt Ihr Euch das vor, wenn die Beschriftung von Hinweisschildern nicht gelesen und verstanden werden kann? Schwierig, oder?

Vielleicht hilft es, persönliche individuelle Grenzen einfach anzuerkennen? Es gibt Sachen, die gehen einfach nicht ohne bestimmte Voraussetzungen.
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