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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo,
wir wollen uns als Verein eine ausgemusterte Barkasse oder ähnlich (<20 Meter, < 150Kw) zulegen und diese für Vereinsmitglieder als Sportboot auf der Ostsee und den angrenzenden Binnengewässern für Tagesfahrten nutzen. Nach der SeeSpbootV Para 2 (1) gilt als Sportboot aber nur ein Fahrzeug, welches "...als Sportboot gebaut ..." wurde - was bei einer Barkasse o.ä. logischerweise nicht der Fall ist. Hat jemand einen Tipp, wie wir die Zulassung als Sportboot erreichen können? Vielen Dank im Voraus! Rainer |
#2
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Moin Rainer und willkommen im boote-forum.de mit deinem ersten Beitrag!
Schön, dass du da bist. Schau dich erst mal im Forum um, bring dich mit Beiträgen in passende Themen ein, so wird dir bei deiner Frage gerne geholfen. Wenn du Lust hast und Interesse an unserer Gemeinschaft im boote-forum.de, kannst du dich hier auch vorstellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=52595 Klaus, Moderator
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Gruß aus Potsdam Klaus Nur weil ich nichts dazu schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nichts zu sagen hätte. |
#3
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Hallo BF- und Bootsfreunde zusammen .
Hallo Rainer, vorab auch von mir ein herzliches Willkommen hier im Forum . Zu deiner Frage der einfachste Lösungsweg : Nimm alle Dokumente, die ihr von der Barkasse habt, zusätzlich mehrere Fotos . Sollten keine Papiere mehr vorliegen, einige Fotos, die Abmessungen, sowie Daten über den Motor, Leistung, Seriennummer und Hersteller . Bis weniger als 20 m Länge fester Rumpf , beim nächsten WSA Binnen das Kenzeichen für Kleinfahrzeuge beantragen . Das geht tatsächlich nach Laune im Amt, was dann noch vielleicht nötig ist . Ist recht schnell und kostet kaum was . Achtung : Ab 10 Tonnen Verdrängung gibt es dann aber auch zusätzlich die Verpflichtung zur Eintragung in das Binnenschiffregister . Dann wäre eine Vermessung erforderlich, wenn keine amtlich anerkannten Dokumente vorliegen . In diesem Fall ist es dann tatsächlich einfacher die Barkasse als Seeschiff / Sportboot in das Seeschiffregister einzutragen . 12 - 15 m Länge freiwillig möglich darüber Pflicht . In diesem Fall benötigt es eine Vermessung beim BSH . Einfache Vermessung . ( Wenn kein Messbrief vorhanden ist ) Also ob Binnen oder See , in beiden Fällen lässt sich ein Schiff zum Sportboot umwitmen . Habe ich mit unserem EX-Schleppboot auch so gemacht . In ELWIS , das offiziele Portal für die Schifffahrt im Deutschen Rechtsgebiet , findest du alle wichtigen Informationen, sowie Dokumente, und Antragsformulare . Suche im WWW : Elwis / und ....... - Kenzeichen für Kleinfahrzeuge - Anmeldung , Binnenschiffregister - Sportboot , Seeschiffregister - BSH Sportbootvermessung OK , ......... Das erst mal so das Grundlegende . Grüße : TOMMI Als dann Binnen Kleinfahrzeug dürft ihr auch Küstengewässer befahren, auf See sowieso .
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MAN D2866 E ![]() 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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#4
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Evtl. mal bei der Segelvereinigung Rhein-Main anfragen, die haben so eine Barkasse am Start:
https://www.svrm.de/ausbildungsschiff-gaby/ Beste Grüße Dieter
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