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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Handfunkgerät
Hallo zusammen,
Ich hoffe ich eröffne nicht den X-ten Thread zu dem Thema, aber bis jetzt bin ich leider nicht fündig geworden. Ich bin zwar erst seit kurzem in der Welt der Motorbootfahrer zuhause, aber mich plagt schon länger eine Frage. Ich hab bis jetzt zweimal in Kroatein ein 7-Meter-Motorboot gechartert (zwei verschiedene) und keines der beiden hatte ein Funkgerät eingebaut. Deshalb mal meine erste Frage. Müssen Bootsvermieter nicht eigentlich ein Funkgerät einbauen? Ich hätte zumindest gedacht das ist Pflicht, so wie ein GPS-Plotter. Jetzt hab ich mir gedacht um in Zukunft etwas sicherer und flexibler zu sein, leg ich mir ein Handfunkgerät zu. Hauptzweck hierfür ist eigentlich das kommunizieren mit Häfen und Marinas. Hatte schon ein paar Mal das Problem, dass ich mit dem Handy eine Marina angerufen hab, und die sagten mir ich soll sie anfunken, weil die Marineros alle über Funk erreichbar sind. War dann immer recht kompliziert. Jetzt dachte ich mir ich leg mir ein einfaches Funkgerät zu, damit das etwas einfacher wird. Und für Notfälle zusätzlich zum Handy auch noch über Kanal 16 funken zu können ist selbstredend auch kein Fehler. Hat da jemand Erfahrungen mit kleinen, günstigeren Geräten? Es sei gesagt dass ich nur den BoatSkipper B hab, also immer in Küstennähe bzw. der 12 Meilen Zone unterwegs bin. Hätte mir so ein Gerät überlegt. https://www.amazon.de/Compass-Handfu...ps%2C69&sr=8-1 (PaidLink) Bin für alle Tipps dankbar. |
#2
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Moin,
Einfache Antwort, Nein. Kannst ja für das Charterboot keine Ship Station Licence beantragen und damit auch kein Funkgerät nutzen. BG
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Vitamin Sea
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#3
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Hi!
Es gibt in dem Segment viele Funkgeräte. Das ist keine Hexerei. Allerdings wäre mir Akkubetrieb wichtig.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#4
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Muß man für ein Funkgerät keinen Funkschein mehr haben um das betreiben zu dürfen?
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#5
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@uli07 - Das Funkzeugnis ist im BoatSkipper B enthalten. Allerdings wird da nur behandelt wie man die wichtigen Funksprüche abgibt. Die Hintergründe (vor allem die technischen) werden da leider vernachlässigt.
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#6
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@Semonia - Ich hätte mir gedacht das Funkgerät muss nur "angemeldet" werden um eine DSC bzw. MMSI Nummer zu erhalten und dass das nur bei der Kanalgruppe DSC notwendig ist.
Für die Kanalgruppe INT ist das doch nicht notwendig, oder? Einen Distress-Call kann ich logischerweise nicht führen. Aber eine Marina anfunken oder über Kanal 16 einen Notruf manuell abgeben sollte wohl möglich sein. Oder vertu ich mich da gerade komplett? |
#7
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Auch wenn ich jetzt Haue kriege:
Einfach Handgurke kaufen und losfunken. Kräht in HR kein Hahn nach. Und Not kennt eh' kein Gebot.
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker)
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#8
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Moin moin,
Du vertust Dich da komplett - DAS sollte eigentlich auch bei dem reichlich einfach kroatischen Funkschein vorgekommen sein. In Kurzform: es bekommt IMMER das jeweilige Schiff eine Ship Station License ausgestellt, völlig egal ob es sich um UKW, GW, KW, Inmarsat handelt. Was die SSL beinhaltet hängt genau davon ab, welche der Funkdienste man nutzen will - aber das absolute Minimum ist ein weltweit eindeutiges Rufzeichen. Eine MMSI ist eine Ergänzung dazu, die bekommt man nur wenn man a) eine entsprechende DSC-fähige Funkstelle betreiben will und b) das auch darf, sprich, ein entsprechendes Operator's Certificate auch vorhanden ist. Ohne Anmeldung und Rufzeichenzuteilung ist keinerlei Betrieb eines Seefunkgerätes statthaft - und auch für Handfunkgeräte gilt das Gleiche, das Funkgerät gehört zum Schiff, dem ein Rufzeichen zugeteilt ist. Du als Bediener bist nur das Personal des Schiffs. lg, justme
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#9
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Zitat:
Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#10
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Zitat:
Gruß Conni
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker)
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#11
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Mmh, verstehe ja, dass das nicht rechtens ist. Aber ich würde mir durchaus auch so ein Teil für den größten anzunehmenden Notfall (nicht um mit den Hafenmeister zu plaudern) mitnehmen. Allein für's Jefööl.
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#12
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Ein Funkgerät ist IMMER an ein bestimmtes Boot gebunden. Da kannst nicht heute das eine Boot, und morgen ein anderes nehmen. Du selber sagst, für den Notfall, und genau da wird es dann zum Supergau kommen, wenn deine Handquetsche auf ein völlig anderes Boot eingestellt ist, und dann nach einem ganz anderen Boot gesucht wird, als das, von dem der Notruf stammt.
Übrigens ist, soweit ich weiss, niemand verpflichtet ein Fu kgerät auf einem Boot zu installieren. Das mag aber im gewerblichen Nereich auch unterschiedlich sein. Wenn du den Schein hast, dann charter dich einfach ein Boot, auf dem VHF installiert ist.
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Viele Grüße, Henc
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#13
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Hi!
Gerade in einem Notfall ist es völlig egal, wenn der Retter am Ort ein anderes Boot vorfindet und dann die Leute aus dem Wasser zieht. Den Leuten, die das rausgezogen worden sind, ist es auch egal.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#14
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Wenn es für den Notfall sein soll würde ich von diesen billigen Funkgeräten die Finger lassen. Dann lieber 200 Euro investieren und ein Seefunk Handgerät kaufen welches IP65+höher zertifiziert ist und schwimmen kann. Gerade im Notfall wäre mir das sehr wichtig.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#15
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Zitat:
Hier wird immer wieder die Sicherheit angeführt als Grund, illegal eine Funke zu betreiben. Und wenn es um die Sicherheit geht, fühle ich mich sicher, wenn ich ein Boot mit installierter VHF chartere. So passt eins zum anderen, und kann zu keinen Missverständnissen kommen.
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Viele Grüße, Henc
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#16
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Meine Handschachtel war in keiner Weise mit meiner Funkstelle verknüpft. Ich habe sie buten; allein an Bord; immer am Körper getragen + nie nutzen müssen wasserdicht, schwimmfähig.
Mittlerweile ist meine Funkstelle erloschen, und die Handschachtel habe ich letzten Samstag zum 1.x probiert = sie funkt Im Notfall (könnte ja auch binnen passieren) werde ich sie nutzen => "Herr Wachtmeister, der da mit dem blauen Boot hat Hilfe gerufen" (natürlich ist der schon weg). Grüße, Reinhard |
#17
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Vielleicht sollte erstmal geklärt werden, was der TE wirklich sucht. Etwas für die Kommunikation mit dem Mrinero, etwas für den Notfall, und vorallem... Soll das ganze Legal sein, oder spielt das nur sekundäre Rolle?
Ach und nochwas. Stets das Argument zu bringen, Not kennt kein Gebot, um damit vorsätzlich etwas nicht erlaubtes zu rechtfertigen, empfinde ich persönlich als der falsche Weg. Es gibt legale Mittel und Wege sich auf solche Fälle vorzubereiten.
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Viele Grüße, Henc
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#18
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Zitat:
Wie du selbst schreibst darf man als Amateurfunker nicht auf den Frequenzen des Seefunks senden, hilft also dem TO rein gar nix. Fakt ist, dass es keinen legalen Weg gibt ein Funkgerät, das nicht zum Schiff gehört zu betreiben. BG
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Vitamin Sea
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#19
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Hi!
Amateurfunk und Seefunk berühren sich durchaus. Allerdings eher im Kurzwellenbereich: https://www.blauwasser.de/ham_oder_ssb Zum Verständnis: Amateurfunk ist nicht CB-Funk, sondern Funkamateure müssen eine international anerkannte Lizenz erwerben und sind dann weltweit unterwegs auf allen möglichen Frequenzbändern. Mein Ausgangspunkt war nur der, dass man ein Baofeng UV-5R nur mit Amateurfunklizenz betreiben darf. Alles weitere ist mehr oder weniger illegal. Des Weiteren war die Ausgangsfrage, ob man sich eine Handfunke zulegen sollte und da ist dann der Punkt, dass man ein SRC und eine Ship Station License braucht. Funkt man ohne oder nur mit einem einem von beiden, dann ist das illegal. Im übrigen erlaubte ich mir darauf hinzuweisen, dass ein Akkubetrieb mehr Sinn macht als ein Batteriebetrieb mit ständigem Batteriewechsel. Zitat Sönke Roever: "Ideal aufgestellt sind Crews, die beide Lizenzen besitzen, aber das lässt sich in der Regel zeitlich kaum realisieren." Nebenbei: Ich habe sowohl das LRC als auch die A-Lizenz, wobei die A-Lizenz deutlich schwieriger und umfangreicher als das LRC war.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#20
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Das Baofeng 5R ist verboten. Ebenso das 9er Modell.
Grund: Das Gerät produziert sogenannte Oberwellen. Es sendet quasi auf mehreren Frequenzen gleichzeitig. Irgendwie interessiert das nur niemanden. Der neue geile Scheiss ist das Quanfebfongfummelmurks K5. Erstaundlich was das Teil alles kann. Das ist bisher noch nicht verboten, aber es sendet auch zu viele Oberwellen. Allerdings gibt es ein aktive Community, wo Funkamateure entsprechende Veränderungen vornehmen, um die Teile zu verbessern. Die kann man zudem in der Firmware verändern und die funktionieren sowohl auf den Kurzwellenbändern als auch im VHF Bereich . Aber egal, ob Baofeng oder Quanfanfengfonbon, der Betrieb ist ohne Lizenz verboten. Wenn ihr schon illegal seefunken wollt, nehmt wenigstens ein legales Gerät. Diese illegalen Chinafunken sind weder leicht zu bedienen, noch wasserdicht Damit sind sie im Notfall unbrauchbar. Ausserdem haben die extreme Streuung bei der Qualität. Einige funken nicht weiter, als man das Teil werfen kann.
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Gottes sind Wogen und Wind, Segel aber und Steuer, daß ihr den Hafen gewinnt, sind euer. Gorch Fock |
#21
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Zitat:
Grüße, Reinhard |
#22
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Hi!
Zu den letzten beiden Antworten, ja Batteriebetrieb kann Sinn machen. Aber den Sinn macht es nur, wenn das Gerät unbenutzt in der Schublade liegt und wirklich nur auf die Rettungsinsel lauert. Zu den Oberwellen: Ja, ich weiß, dass es diese Problematik gibt, soweit ich weiß, betraf es aber nicht das Baofeng, sondern ein anderes Gerät. P.S.: Habe gerade mal gegoogelt. Bei Baofeng scheint sich jetzt auch was zu tun mit Oberwellenproblematik, danke für den Hinweis. Es betrifft aber nicht das UV-5R generell, sondern eine spezielle Ausführung. Übrigens werden die Baofengs in China auch gerne produktgefälscht. Ist schon geil, dass die Chinesen sich selbst nachbauen und produktfälschen.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) Geändert von blondini (17.04.2024 um 06:35 Uhr) |
#23
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Ich hab zum Einbaufunkgerät immer ein Handfunkgerät parallel mitlaufen sowohl auf der Donau als auch in HR und das schon seit mindestens zehn Jahre…
Hatte auch schon Kontrollen auf der Donau, in HR noch nie, hat aber niemanden interessiert obwohl die Funke offen am Boot herumliegt, die wollten nur die Papiere zum Boot, Führerschein und Funkschein sehen
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Servus aus Wien Christoph und Kevin 🇦🇹 „nimm dir Zeit und nicht das Leben“ |
#24
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Hinweis:
In diesem Strang von Usern getätigte Aussagen könnten zur Anstiftung für illegales Handeln missverstanden werden. Dieser Tröt wird deshalb geschlossen und zur Unterhaltung gibt es mal wieder deutsches Liedgut: https://youtu.be/r4T21P4HqcI?si=mxiO8U5_bHTY91YL Klaus, in seiner Funktion als Moderator Geändert von Fronmobil (17.04.2024 um 11:20 Uhr) |
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