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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 29.05.2024, 17:23
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Giligan Giligan ist offline
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Standard Winterreifen mit M&S Kennung

Hi,

ich könnte den ADAC anschreiben aber hier wird es wahrscheinlich schneller gehen.

Vorab schicken möchte ich dass den R107 SL, auch mit guten Continental Reifen, 205/65 15 die ich ebenfalls fahren darf, bei Sonnenschein sehr viel ruhiger bewege, als mein Alltagsauto im Winter.

Auf unserem SL habe ich vor einigen Jahren chinesische Winterreifen montieren lassen. 205/70 14T M&S.

Warum? Weil ich keine Sommer V Reifen in der Größe bekommen habe und ich V fahren muss, außer bei Reifen mit Winterkennung.

Ich wollte aber unbedingt einen Radsatz, Stahlfelgen mit Chromraddeckeln zum wechseln haben, mal was anderes sehen.

Inzwischen gibts halbwegs erschwingliche Sommerreifen mit V Kennung aber die Chinareifen haben erst 2500Km gelaufen und ich neige nicht dazu, brauchbares zu entsorgen.

Nun zur Frage:

da die M&S Kennung ja nicht mehr für Winterreifen zulässig ist, darf ich die dann, mit T also bis 190Km/h, überhaupt noch fahren wenn ich V brauche?


Im Sommer natürlich, über Winter steht der Hobel (Saison 5-10).


Gruß
Willy
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  #2  
Alt 29.05.2024, 17:41
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Die Geschwindigkeit ist Nebensache. Wenn die Allwetter reifen für 190 zugelassen sind und dein Auto 250 fahren darf, musst du nen Sticker ins Auto kleben mit der Geschwindigkeit. Wird auch vom Tüv geprüft!

m+s ist weiter zulässig, aber nichts mehr wert. Wenn du im Winter bei Schnee/Glatteis fahren willst, brauchst du das Alpinsymbol mit der Schneeflocke. Im Sommer absolut irrelevant.

edit: ja gut sommer...dann nur der sticker.

sowas:


https://www.amazon.de/Stickerla-5000.../dp/B01N7XUR98 (PaidLink)
__________________
Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #3  
Alt 29.05.2024, 18:30
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Dann lasse ich die erst mal drauf. Mehr als zum Eis essen an den nächsten Stausee fahren wir mit dem Auto ja nie.
5000km in 10 Jahren, mit den Rädern maximal die Hälfte weil ich ja noch zwei andere Radsätze habe und gelegentlich mal tausche.

Gruß
Willy
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  #4  
Alt 11.09.2024, 11:06
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Akki Akki ist offline
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Alles bei Strafe verboten. Willst du für den Rest deiner Tage in den Knast?
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Akki

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  #5  
Alt 11.09.2024, 12:09
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Alles bei Strafe verboten. Willst du für den Rest deiner Tage in den Knast?
Willy schreibt doch...."Im Sommer natürlich, über Winter steht der Hobel (Saison 5-10)."
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #6  
Alt 11.09.2024, 12:49
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burmi burmi ist offline
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Winterreifenpflicht gibt es nicht in D, solange keine winterlichen Bedingungen herrschen kann man fahren was man will.
Bei Schnee, Glätte etc. bleibt die Karre eben stehen......

Gruß
Martin
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Kraft kommt von Kraftstoff....



Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein)
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  #7  
Alt 11.09.2024, 14:56
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Hele63 Hele63 ist offline
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Zitat:
Zitat von burmi Beitrag anzeigen
Winterreifenpflicht gibt es nicht in D, solange keine winterlichen Bedingungen herrschen kann man fahren was man will.
Bei Schnee, Glätte etc. bleibt die Karre eben stehen......

Gruß
Martin
Detto hier in Austria.
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Gruß Helmut.
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  #8  
Alt 11.09.2024, 18:30
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Wenn die Allwetter reifen für 190 zugelassen sind und dein Auto 250 fahren darf, musst du nen Sticker ins Auto kleben mit der Geschwindigkeit. Wird auch vom Tüv geprüft!
Die Meinung hält sich hartnäckig, aber ob es auch stimmt?
__________________
Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #9  
Alt 11.09.2024, 18:48
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Die Meinung hält sich hartnäckig, aber ob es auch stimmt?
Das is keine Meinung, bin durch den Tüv gefallen, weil ich den nicht hatte. Ein fehlen ist ein erheblicher mangel.

https://www.etikettenwissen.de/wiki/...zum%20T%C3%9CV.

Zitat:
Bei Fehlen des Aufklebers droht ein Bußgeld von 5€, bei überschrittener Geschwindigkeit bis zu 25€. Außerdem wird ein fehlender M+S Aufkleber vom TÜV als "erheblicher Mangel" eingestuft, das Auto muss nach Anbringen des Aufklebers erneut zum TÜV.
Hatte 190km/h reifen am 1996er Accord.
__________________
Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #10  
Alt 11.09.2024, 19:32
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supernasenbaer supernasenbaer ist offline
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Die Meinung hält sich hartnäckig, aber ob es auch stimmt?
Nunja…
Der Paragraph 36 StVO Absatz 5 ist da recht eindeutig.

https://www.gesetze-im-internet.de/s...520entsprechen.

Zitat:
(5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatz 4 […], deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn
1.
die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
a)
für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b)
durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,
im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und
2.
diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
__________________
Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel

Geändert von supernasenbaer (12.09.2024 um 19:32 Uhr)
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  #11  
Alt 11.09.2024, 20:33
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Das is keine Meinung, bin durch den Tüv gefallen, weil ich den nicht hatte. Ein fehlen ist ein erheblicher mangel.
Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen
Der Paragraph 36 StVO Absatz 5 ist da recht eindeutig.
es kann auch gut sein, dass die inzwischen mal durch geputzt haben. Im Zusammenhang mit der Einführung des "Alpin" Symbols gab es ja erheblichen Ärger, weil manche ("groben") Geländereifen nicht mehr über die Hintertür "Winterreifen" legalisiert werden konnten. Wenn als jetzt alles wieder funktioniert, passt es ja.
__________________
Gruß Richard

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  #12  
Alt 11.09.2024, 21:09
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supernasenbaer supernasenbaer ist offline
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Da ich auf eine Seite des Bundesministeriums für Justiz verlinkt habe, bin ich mir sicher, dass die Infos recht aktuell sind.

Zumal in keiner Silbe Winterreifen erwähnt werden (ob als M und S, Alpin oder wie auch immer).

Das Thema Reifenkennzeichnung findet sich dann wohl eher in der FZV (früher in der StVZO) als in der StVO.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #13  
Alt 11.09.2024, 21:56
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
es kann auch gut sein, dass die inzwischen mal durch geputzt haben. Im Zusammenhang mit der Einführung des "Alpin" Symbols gab es ja erheblichen Ärger, weil manche ("groben") Geländereifen nicht mehr über die Hintertür "Winterreifen" legalisiert werden konnten. Wenn als jetzt alles wieder funktioniert, passt es ja.
Das hätte sein können, bei mir war das vor gut 5 Jahren der fall, aber hast du jemals erlebt, dass etwas bei den Gesetzen vereinfacht wurde ?
__________________
Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #14  
Alt 11.09.2024, 22:41
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Also hätte ich gar keine Sommerreifen mit V Kennung gebraucht? Aufkleber genügt?
Dachte es wäre nur bei zugelassenen Winterreifen gültig.
(Hat jetzt nichts mir meiner ursprünglichen Frage zu tun)
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  #15  
Alt 12.09.2024, 16:56
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Also hätte ich gar keine Sommerreifen mit V Kennung gebraucht? Aufkleber genügt?
Dachte es wäre nur bei zugelassenen Winterreifen gültig.
(Hat jetzt nichts mir meiner ursprünglichen Frage zu tun)
Ja logisch. Das ist doch schon ewig und 3 Tage (also ich meine immer) so. Manche haben ihre alten Winterschlappen noch im Sommer voll runtergelutscht.
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #16  
Alt 12.09.2024, 16:58
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Ja, Winterreifen. Aber Sommerreifen mit T wenn man V braucht reicht auch ein Aufkleber?

Wäre mir neu....
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  #17  
Alt 12.09.2024, 17:00
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Ist so, war m.W. schon immer so.

Edit:
Nochmal genau nachgesehen.
Der Ausschluss bezieht sich auf Par. 36 Abs 4.
Der Absatz 4 bezieht sich auf Luftreifen für winterliche Verhältnisse (Alpinsymbol).
Also hat der ADAC (Post hier drunter) recht. Das gilt nur für Winterreifen.

Ich nehme also (fast) alles zurück und behaupte das Gegenteil.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel

Geändert von supernasenbaer (12.09.2024 um 19:36 Uhr)
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  #18  
Alt 12.09.2024, 17:49
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Hier stehts anders:

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeu...digkeitsindex/
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  #19  
Alt 13.09.2024, 07:30
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Ja, Winterreifen. Aber Sommerreifen mit T wenn man V braucht reicht auch ein Aufkleber?

Wäre mir neu....
Ach so. Tschuldigung, mal wieder net richtig aufgepasst

Nee, das geht glaube ich nicht. Ausnahme nur für "Winter"-Reifen.

Ausnahmen beim Speed-Index: Winterreifen
Für Winter- und Ganzjahresreifen, die mit M+S-Symbol, das noch bis 2024 gilt, und/oder dem neuen Alpine-Piktogramm-Symbol versehen sind, gilt: Ihr Speed-Index darf unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegen. Allerdings muss dann der Fahrer mittels Aufkleber im Sichtfeld oder Displayanzeige über die reduzierte Höchstgeschwindigkeit der Reifen informiert werden. Und er muss diese Höchstgeschwindigkeit natürlich auch einhalten.
__________________
Viele Grüße Fränkie

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  #20  
Alt 13.09.2024, 08:39
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Was definiert eigentlich winterliche Bedingungen?
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Akki

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  #21  
Alt 13.09.2024, 08:52
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Was definiert eigentlich winterliche Bedingungen?
Das Wetter.

Schnee, Schneematsch, Eis = Winter, jedenfalls was die Reifenfrage angeht.

Gruß
Willy
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  #22  
Alt 13.09.2024, 10:35
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Willy,

ich habe jetzt nochmal von #1 an gelesen.Um was es eigentlich geht

Diese M&S Kennzeichnung gilt zwar in Zukunft nimmer im Winter (da nur das Bergzeichen). Deswegen wird aus dem M&S Reifen noch lange kein Sommerreifen bzw. man darf den gar nimmer fahren.

Also auf die -unwahrscheinliche- Diskussion (M&S Reifen im Sommer runterrutschen, mit Kleber am Tacho) würde ich mich einlassen. (Also ich nicht, ich hab einmal Winterreifen im Sommer abgefahren, dass war ein Scheiss zum fahren). Zum Spass würd ich sogar genau in der Kombi zum TÜV fahren (wenn fällig). Das würde mir übel Spass machen
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #23  
Alt 13.09.2024, 16:20
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"
Auf unserem SL habe ich vor einigen Jahren chinesische Winterreifen montieren lassen. 205/70 14T M&S.

Warum ist egal.

Nun zur Frage:

da die M&S Kennung ja nicht mehr für Winterreifen zulässig ist, darf ich die dann, mit T also bis 190Km/h, überhaupt noch fahren wenn ich V brauche?
"


Ich will es mal einfach ohne Beiwerk formulieren.

Fahren muss ich V Reifen.

Die Winterreifen sind T Reifen die darf ich mit Aufkleber im Auto, (190Km/h) fahren.

Nun haben die Winterreifen aber ihren Status als Winterreifen verloren, sind mit M&S Kennung also nach dem Gesetz keine Winterreifen mehr.

Darf ich sie im Sommer trotzdem mit Aufkleber 190Km/h fahren?

Bei der HU war ich damit im Sommer auch schon, kein Problem, nicht mal erwähnenswert.

Radkappenräder mit den chinesischen Winterreifen (205/70 14T) bis 190Km/h
Barockräder mit chinesischen Sommerreifen (205/70 14W) bis 270Km/h
BBS Räder mit Continental Premium (205/65 15V) bis 240Km/h
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  #24  
Alt 13.09.2024, 17:43
uli07 uli07 ist offline
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Ich glaube mit so einer Frage ist ein Booteforum überfordert. Frag einen Polizisten oder beim Tüv oder beim Straßenverkehrsamt.
Wenn du die nicht mehr Fahren darfst bestätigt sich der Spruch wer billig kauft kauft zweimal.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #25  
Alt 13.09.2024, 19:02
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Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Ich glaube mit so einer Frage ist ein Booteforum überfordert. Frag einen Polizisten oder beim Tüv oder beim Straßenverkehrsamt.
Wenn du die nicht mehr Fahren darfst bestätigt sich der Spruch wer billig kauft kauft zweimal.
Ich vermute sehr stark, dass die von Dir genannten das auch nicht wissen - oder jeder seine eigene Meinung dazu haben, die sich nicht decken müssen.

Meine Interpretation ist:
Nein, Du darfst sie nicht mehr fahren.
Begründung:
Die Hauptvorschrift sagt: Reifen müssen der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges entsprechen (§36(1) StVZO).
Ausnahme gilt für "Reifen für winterliche Verhältnisse", wenn z.B. Aufkleber mit niedrigerer Geschwindigkeit im Sichtfeld und die Geschwindigkeit lt Index des Reifens nciht überschritten wird (§36(5)StVZO).
Was "Reifen für winterliche Verhältnisse" sind, wird in §36(4) und §36(4a) StVZO geregelt. Absatz 4 definiert "Winterreifen" als durch mit "Berg mit Schneeflocke" gekennzeichnete Reifen. Absatz 4a tut dieses für M+S Kennung - aber eben nur bis zum 30.09.2024. Ergo gelten Reifen, die nur das M+S Symbol tragen, dann nicht mehr als "Reifen für winterliche Verhältnisse". Ergo gilt für diese Reifen die Ausnahme bzgl. Geschwindigkeitsindex dann nicht mehr.
Mit passendem Geschwindigkeitsindex dürfen die M+S Reifen zwar noch gefahren werden, auch im Winter - aber eben nicht mehr bei winterlichen Verhältnissen (Eis, Schnee, Schneematsch).
__________________
Viele Grüße
Michael
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