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  #1  
Alt 11.07.2024, 11:14
Jaykob Jaykob ist offline
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Standard SBF Binnen / BSP bei Umzug Deutschland -> Schweiz

Hi!
Ich habe eine Frage an die Deutsch/Schweiz Experten hier bezgl. Anerkennung bei Umzug.
Sowohl der deutsche SBF Binnen als auch das Bodenseeschifferpatent werden ja bei Umzug DE->CH anerkannt und in den schweizer A+D Schein umgetauscht.
Jetzt meine Spezialfrage, die hier glaube ich noch nicht gestellt wurde:
Angenommen ich habe "nur" den SBF Binnen und kein BSP. Dann dürfte ich mit Wohnsitz Deutschland ja nicht auf den Bodensee.
Würde ich jetzt in die Schweiz ziehen und den schweizerischen A+D Schein bekommen, dürfte ich damit ja auf's schwäbische Meer. Soweit denke ich klar, wenn auch evtl. etwas unfairer Vorteil entstanden
Wie wäre das jetzt bei einem theoretischen Umzug in der Zukunft zurück nach Deutschland? Hätte ich mir dadurch das BSP "erschlichen"?

Zweite Frage:
Angenommen man hat das BSP mit Zusatz Navigation erworben. Dann wird einem beim BSP See ja die Praxisprüfung erlassen.
Hat hier schon mal jemand versucht, auf diesem Weg den BSP See zu machen, nach einem Umzug und Umtausch in den Schweizer Schein?
Den Nachweis der Navigationsprüfung hat man ja weiterhin. Reicht das aus?
Oder wäre es hier ggfs. schlauer, den SBF Binnen (den man ja bei Besitz des BSP auch erhalten kann) in den Schweizer Schein umzutauschen, um so das original BSP zu behalten? Denn der resultierende Schweizer Schein ist ja der gleiche, egal ob man SBF Binnen oder BSP eintauscht.

Geändert von Jaykob (11.07.2024 um 11:33 Uhr)
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  #2  
Alt 11.07.2024, 11:47
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Zu a) nein - mit anderen Scheinen kommst Du in D nicht um die theoretische Prüfung herum. Genaueres könnte Dir sicherlich ein PA sagen.

Zu b) da habe ich Deine Frage nicht ganz verstanden.....

Gruß, Rainer
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  #3  
Alt 11.07.2024, 11:55
Jaykob Jaykob ist offline
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Zu a) nein - mit anderen Scheinen kommst Du in D nicht um die theoretische Prüfung herum. Genaueres könnte Dir sicherlich ein PA sagen.

Zu b) da habe ich Deine Frage nicht ganz verstanden.....

Gruß, Rainer
a) Sicher? So würde ja ein Schweizer, der mit dem Schweizer A+D Schein nach Deutschland zieht, die "Bodensee-Freigabe" verlieren...

b) Wer im Besitz des BSP mit Zusatzprüfung Navigation ist, dem wird ja beim SBF See Schein die Praxisprüfung erlassen.
Verliert man diese Erleichterung bei Wegzug in die Schweiz und somit ja Abgabe des original BSP beim Umtausch?
Falls ja, ließe sich das vermeiden, indem man nicht das BSP eintauscht, sondern den SBF Binnen, den man sich ja quasi gratis geben lassen kann, wenn man im Besitz des BSP ist?
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  #4  
Alt 11.07.2024, 12:06
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meines Wissens wird kein ausländischer Schein in einen deutschen umgeschrieben... alle Scheine müssen in Deutschland neu gemacht werden...
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  #5  
Alt 11.07.2024, 12:55
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Doch, das ist definitiv möglich bzw. sogar Pflicht innerhalb von 12 Monaten nach Umzug, analog zum Autoführerschein. Siehe z.B. hier:
https://www.segelrevier.ch/seemannsg...in-deutschland
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  #6  
Alt 11.07.2024, 13:10
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Zitat:
Zitat von Jaykob Beitrag anzeigen
Doch, das ist definitiv möglich bzw. sogar Pflicht innerhalb von 12 Monaten nach Umzug, analog zum Autoführerschein. Siehe z.B. hier:
https://www.segelrevier.ch/seemannsg...in-deutschland
Von Deutschland in die Schweiz möglich und Vorschrift... Von der Schweiz nach Deutschland eben nicht... Aber kann mich auch irren
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  #7  
Alt 11.07.2024, 13:13
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
meines Wissens wird kein ausländischer Schein in einen deutschen umgeschrieben... alle Scheine müssen in Deutschland neu gemacht werden...
Praxisprüfung erspart man sich allerdings je nach Land.
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  #8  
Alt 11.07.2024, 13:15
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Praxisprüfung erspart man sich allerdings je nach Land.
genau das war auch mein Stand....
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  #9  
Alt 11.07.2024, 13:28
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Der Umtausch D nach Schweiz ist nur für das Bodenseeschifferpatent prüfungsfrei möglich. Für die anderen Scheine gilt auch in der Schweiz, dass die theoretische nötig ist.

fhttps://www.bav.admin.ch/dam/bav/de/dokumente/rundschreiben_andiekantonalenschifffahrtsaemter/schiff/rundschreiben_nr54-1.pdf.download.pdf/RS_Nr._54-1_(d)_Umtausch_ausl%C3%A4ndischer_Schiffsf%C3%BChr erausweise.pdf

Gruß, Rainer
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  #10  
Alt 11.07.2024, 15:08
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Wo lest ihr da, dass der reguläre deutsche A+D Schein nicht getauscht werden kann?
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  #11  
Alt 11.07.2024, 18:16
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Das deutsche Bodenseeschifferpatent hatte ich ausgeklammert.

Bis denne, Rainer
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  #12  
Alt 11.07.2024, 21:48
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BSP ist klar.
2.1 Erwähnt aber ja explizit den SBF Binnen als auch eintauschbar. Wieso sollte das also nicht gehen?
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  #13  
Alt 11.07.2024, 23:41
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Dann les bitte mal den Teil über 2.1

Gruß, Rainer
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  #14  
Alt 12.07.2024, 07:54
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Oh jetzt ��
Vielen Dank ��
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  #15  
Alt 12.07.2024, 08:04
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Aber wie gesagt das ist die Umschreibung von Deutschland nach Schweiz...

von der Schweiz nach Deutschland muss für den Binnen- Seeschein eine Theoretische Prüfung abgelegt werden

Zitat:
Wenn Ihr ausländischer Bootsführerschein das Internationale Zertifikat für See- bzw. Binnengewässer nach der UN-Resolution Nr. 40 ECE enthält, muss keine praktische Prüfung beim Bootsführerschein See bzw. Binnen abgelegt werden. Die Länder, die diese Resolution anwenden, sind Österreich, Weißrussland, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Finnland, Frankreich, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Moldau, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Südafrika, Schweiz, Ukraine, Großbritannien und USA. Weitere Informationen auf elwis.de. In der Theorieprüfung gibt es leider keine Erleichterungen. In einen deutschen Bootsführerschein umschreiben lassen kann mann einen ausländischen Bootsführerschein nicht.
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  #16  
Alt 13.07.2024, 09:53
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Aber wie gesagt das ist die Umschreibung von Deutschland nach Schweiz...

von der Schweiz nach Deutschland muss für den Binnen- Seeschein eine Theoretische Prüfung abgelegt werden

Zitat:
Wenn Ihr ausländischer Bootsführerschein das Internationale Zertifikat für See- bzw. Binnengewässer nach der UN-Resolution Nr. 40 ECE enthält, muss keine praktische Prüfung beim Bootsführerschein See bzw. Binnen abgelegt werden. Die Länder, die diese Resolution anwenden, sind Österreich, Weißrussland, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Finnland, Frankreich, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Moldau, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Südafrika, Schweiz, Ukraine, Großbritannien und USA. Weitere Informationen auf elwis.de. In der Theorieprüfung gibt es leider keine Erleichterungen. In einen deutschen Bootsführerschein umschreiben lassen kann mann einen ausländischen Bootsführerschein nicht.
das stimmt so für den Binnenschein nicht, in dem Fall gilt eine nette Ausnahmeregelung der deutschen SpFV.
Grund: im Schweizer Führerausweis ist immer das Bodensee-Schifferpatent A oder D enthalten, und dieses fällt bekanntermaßen unter die anerkannten Befähigungsnachweise nach §3 Abs 3 SpFV, bei deren Vorliegen einem ein SBF Binnen für die entsprechende Antriebsart prüfungsfrei ausgestellt wird (§6 Abs 3 SpFV). Maximal kann noch der Nachweis der medizinischen Tauglichkeit und der persönlichen Zuverlässigkeit gefordert werden, aber eine Prüfung braucht man in diesem Fall nicht mehr abzulegen (ggf. muß erst das BSP auf ein deutsches umgeschrieben werden, siehe Artikel 12.07 BSO).

lg, justme
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  #17  
Alt 15.07.2024, 09:13
Jaykob Jaykob ist offline
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Danke für die Aufklärung!
Genauso macht es in meinem Kopf auch Sinn.
Warum sollte man die durch die Prüfung in der Schweiz erlangte Bodensee-Eignung bei einem Umzug verlieren? Und da in DE der Bodensee als schwieriger beherrschbarer gilt als die restlichen Binnenseen, macht die Anerkennung natürlich Sinn.
Allgemein gelten solche Abkommen ja meistens auch bilateral. Erkennt ihr unseren Schein an, erkennen wir auch euren an
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  #18  
Alt 15.07.2024, 17:24
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Zitat:
Zitat von Jaykob Beitrag anzeigen
Danke für die Aufklärung!
.
.
Und da in DE der Bodensee als schwieriger beherrschbarer gilt als die restlichen Binnenseen, macht die Anerkennung natürlich Sinn.
.
.
.
-)
Und das werde ich -der den Schein auf dem BS gemacht hat (und damit eben auch binnen und mit ein bisschen Navi auch See bekommen hat)- nie verstehen. Bisschen Multiple-Choice, das eigentlich jeder Nicht-Analphabet sich herleiten kann.

Nirgendwo ist doch Bootfahren leichter als auf dem BS (oder den anderen Tümpeln hier im Süden bis Norditalien). Das erste Mal auf dem Rhein war ich komplett aufgeschmissen. Tonnen, Buhnen, Fähren an Seilen, Berufsschiffe mit seltsamen Tafeln auf welcher Seite man vorbei soll/darf....lauter böhmische Dörfer......ja sogar Strömung gilt´s dort einzukalkulieren

Am Mittelmeer / Adria ist ja vergleichsweise auch nix arg spannendes, aber was ich hier so im BF lese aus dem Norden mit Kardinalstonnen und Gedöhns von was ihr alles schnackt.... gar nie auch nur Ansatzweise was von gehört
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!

Geändert von Fraenkie (15.07.2024 um 17:33 Uhr)
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  #19  
Alt 16.07.2024, 11:31
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Sehe ich genauso.
Der Bodensee mag ein paar Eigenheiten haben, v.a. Wettertechnisch. Aber eine Front kommt auch auf anderen Binnenseen schnell und kräftig.

Von daher finde ich den Ansatz der Schweizer schon nicht schlecht, v.a. das praktische Können zu überprüfen. Denn viele Fragen auswendig lernen schafft am Ende fast jeder
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  #20  
Alt 13.08.2024, 23:14
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Mmhh

Lies mal

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  #21  
Alt 14.08.2024, 20:47
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Plauderzauber schreibt heute, dass sei ziemlich easy...
https://www.boote-forum.de/showthrea...7&#post5548737
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Gruss Heinz

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  #22  
Alt 14.08.2024, 20:51
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Zitat:
Zitat von heiger Beitrag anzeigen
Plauderzauber schreibt heute, dass sei ziemlich easy...
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Es geht um das umschreiben von Deutschland in die Schweiz was hier ein Problem darstellt...

So einfach wie es manche sehen ist es halt oft dich nicht
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  #23  
Alt 14.08.2024, 21:08
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Normalerweise ist D zu CH kein Problem ausser man bekommt einen sturen Bock von einem Beamten wie Lars im anderen Thread.
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