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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 09.06.2008, 23:08
Gu-Ja Gu-Ja ist offline
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Boot: Bayliner 1802 mit Force 120
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Standard Mein Boot bei Ebay an Mitglied aus Ungarn verkauft!!!

Moin Moin,
benötige dringend Hilfe! Habe vor ein paar Tagen meinen Flitzer bei Ebay verkauft! Es muss etwas Größeres her.
Der Käufer kommt aus Ungarn und rief mich heute an und er möchte das Boot am Donnerstag abholen. Der Käufer teilte mir mit, dass er einen vom Notar beglaubigten Kaufvertrag benötigt oder so ähnlich...
Wie läuft das mit dem Trailer? Der ist ja noch auf mich zugelassen? Kann ich dem guten Mann ja nicht einfach so mitgeben, oder?
Wie macht man soetwas? Hat jemand hier Erfahrung mit dem Export von Booten/Trailern?
Bin für jede Hilfe echt dankbar!!!


Gu-Ja
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  #2  
Alt 09.06.2008, 23:30
Benutzerbild von klastey
klastey klastey ist offline
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Standard

Moin,

mit Ungarn kenne ich mich nicht so gut aus.

Aber, du wirst den Trailer Morgen abmelden, dein Boot ebenfals und wenn der Käufer einen Notariellen Kaufvertrag möchte, bitte schön, kann er haben. Er macht einen Termin bei einem Notar und du gehst mit hin. Mann merke sich, wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.


Hört sich hart an, aber was muß, muß gemacht werden.


__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #3  
Alt 09.06.2008, 23:39
Konteradmiral Konteradmiral ist offline
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Boot: Moderboot
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Standard

Laß Dir vom Käufer die Gebühren für den Notar vorab überweisen. Dann beauftragst Du einen Notar einen Kaufvertrag entsprechend Deinem Ebay Verkauf imd der genannten Grundlagen aufzusetzen.

Dann kann der Käufer kommen und unterschreiben und sein Geld beim Notar hinterlegen. Danaach bekommt er das Boot und Du das Geld.

Fertig.
__________________
Beste Grüße - Hans

Ohne Moos nix los...

Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis.
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  #4  
Alt 10.06.2008, 05:09
Gu-Ja Gu-Ja ist offline
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Boot: Bayliner 1802 mit Force 120
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Ok! Der Käufer möchte am Donnerstag vorbeikommen und ich werde meinen Anwalt heute informieren, soweit alles vorzubereiten!

Wie ist es mit dem Trailer? Muss/kann der Käufer soetwas wie "rote Nummern" mitbringen? Er meinte ich müsste mit ihm zur Zulasungsstelle wegen Überführungsnummern??

Das ist echt abenteuerlich, aber so etwas kann passieren, wenn man Gebote ausländischer Bieter nicht gesperrt hat! Hoffe das klappt alles...
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  #5  
Alt 10.06.2008, 05:19
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo Gu-Ja,
bei der Zulassungsstelle bekommt man für solche Zwecke Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen, das ist eigendlich kein Problem damit kommt er schon mal bis zur Grenze
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #6  
Alt 10.06.2008, 06:35
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Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von Gu-Ja Beitrag anzeigen
Er meinte ich müsste mit ihm zur Zulasungsstelle wegen Überführungsnummern?
Ganz ehrlich.
Der hat doch ne Macke!
Ich würde den Trailer abmelden und gar nichts machen.
__________________
Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen.

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  #7  
Alt 10.06.2008, 07:03
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Olaf Olaf ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Ganz ehrlich.
Der hat doch ne Macke!
Ich würde den Trailer abmelden und gar nichts machen.
Vielleicht hätte er auch nur gerne jemanden dabei, der des Amtsdeutsch mächtig und mit dem deutschen Prozedere vertraut ist. Und vielleicht ist daher das "müsste" ein "möchte".....
__________________
Viele Grüsse,
Olaf
__________
wattsegler.de
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  #8  
Alt 10.06.2008, 07:08
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Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von Olaf Beitrag anzeigen
Vielleicht hätte er auch nur gerne jemanden dabei, der des Amtsdeutsch mächtig und mit dem deutschen Prozedere vertraut ist. Und vielleicht ist daher das "müsste" ein "möchte".....

Na ja.
Auch dann hätte ich meine Probleme von der Arbeit fern zu bleiben.
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  #9  
Alt 10.06.2008, 07:11
ChrH ChrH ist offline
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Hallo,

ich hab mein altes Boot auch über Ebay verkauft, der Käufer kam dann aus SLO. Das war im Endeffekt absolut problemlos. Ich habe zwei Kaufverträge gemacht (für Trailer und für Boot) und diese beglaubigen lassen. Dies konnte ich auf der Gemeinde machen, den Käufer hat es dafür nicht gebraucht, da nur die Unterschrift des Verkäufers beglaubigt werden musste. Bei uns in AT war für Fahrzeugverkäufe teilweise auch im Inland ein beglaubigter Kaufvertrag nötig. Hat etwa 20.- Euro gekostet. Darüber handle ich doch nicht mit dem Käufer, bin doch auch froh wenn das Boot weg ist.

10 % habe ich mir für den Aufwand vorab als Anzahlung überweisen lassen. Im Endeffekt war der Käufer so sympatisch und vertrauenswürdig, dass ich ihm auch meine Zulassung am Trailer gelassen habe (Die Kurzzeitkennzeichen in AT kosten um die 300.- Euro). Hat auch super geklappt und wir sind heute noch im Kontakt. Ist natürlich eine Ermessensfrage und kann auch Probleme bereiten.

Gruss Ch.
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  #10  
Alt 10.06.2008, 07:22
Benutzerbild von jessig1
jessig1 jessig1 ist offline
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Hallo,

wo solls denn da Probleme geben

Er hat dein Boot plus Trailer gekauft.

Das bekommt er wenn er bezahlt hat.

Den Trailer und das Boot brauchst du nicht abmelden. Ist doch besser für den Käufer.

Nach der Abwicklung meldest du den Verkauf bei der Zulassungstelle und dort, wo dein Boot registriert ist (ADAC, WSA oä.)

Da der Trailer ja von Steuer und Versicherung befreit ist, gibts für dich keinerlei Risiko.

Der Käufer kann sich dann selbst um eine Beglaubigung kümmern. Da kannst du ihm ja freundlicher Weise helfen.


Gruß Jürgen
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  #11  
Alt 10.06.2008, 07:25
klaus-puwe klaus-puwe ist offline
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Hallo,

ich habe mein Womo vor 2 Monaten auch über Ebay an einen Ungarn verkauft. Er kam, fuhr mit mir auf die Zulassungstelle, hohlte sich Kurzzeitkennzeichen/Ausfuhrkennzeichen, bezahlte und reiste Dankend ab. Also du brauchst dir keine großen Gedanken zu machen, wer von so weit herkommt um ein Boot zu abzuholen der wird auch freundlich sein.

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  #12  
Alt 10.06.2008, 07:33
Gu-Ja Gu-Ja ist offline
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Danke ersteinmal für die Antworten. Der Verkäufer spricht kein Deutsch und Englisch und die Kommunikation verlief bisher über eine sehr sympatische Dolmetscherin! Sie bat mich gleich um meine Mithilfe bei der Ausfuhrprozedur... und ich habe da auch keine Probleme mit.

Was muss der gute Mann denn mitbringen, um ein Ausfuhrkennzeichen zu bekommen?
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  #13  
Alt 10.06.2008, 07:36
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jessig1 jessig1 ist offline
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Hallo,

na also.

Dann gehst mal mit der Dolmetscherin nen Kaffe trinken

Der Rest regelt sich von alleine.

Ein Anruf bei der Zulassungstelle sollte deine Frage klären.
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  #14  
Alt 10.06.2008, 07:46
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jessig1 jessig1 ist offline
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Hallo Guido,

dann hast du was falsch gemacht.

Wenn du sofort nach dem Verkauf diesen der Zulassungsstelle gemeldet hast, wird dein Trailer von dort nach einer gewissen Zeit von amtswegen stillgelegt, falls dies der Käufer nicht macht.

Und was soll bei einer notariellen Beglaubigung schlimm sein??
Ist wohl eine Fromalität die gebraucht wird, wenn ein Boot nach Ungarn eingeführt wird.
Wenn bei solchen Dingen was schief läuft, muß man sich meistens selbst an der Nase packen.

Und nur weil ein Käufer aus dem Ausland kommt muß das doch kein Betrüger oä sein.

Sch....kerle gibts auch bei uns genug.


Gruß Jürgen
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  #15  
Alt 10.06.2008, 07:56
Gu-Ja Gu-Ja ist offline
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Boot: Bayliner 1802 mit Force 120
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Schlage folgende Vorgehensweise vor:
Boot abmelden, Verkauf, nur Bares ist Wahres , mit dem Käufer zur Zulassungsstelle & Trailer abmelden & Ausfuhrkennzeichen besorgen & Verabschiedung!


Was meint ihr? Eigentlich kein Risiko für mich, oder?
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  #16  
Alt 10.06.2008, 08:14
Benutzerbild von Käpt´n Blaubär
Käpt´n Blaubär Käpt´n Blaubär ist offline
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Zitat:
Zitat von jim tonic Beitrag anzeigen
Also ich muss Jürgen aus einer gerade gemachten Erfahrung widersprechen. Nach drei Jahren fährt mein Trailer immer noch mit meiner Nummer, Klasse, was! Ich muss nun zum Notar und eidesstattlich erklären wer, wann wor in etwa, da ich keine Originalpapiere mehr habe.

Wenn mit dem Trailer, ohne Zugfahrzeug, etwas passiert ist der eingetragene Halter erst einmal dran.

Das mit dem Kaufvertrag beim Notar ist beim Deal abgestimmt? Wenn nicht, ist es Dir überlassen was Du machst.

Ich hätte schon keine Lust mehr auf den "deal"

Cheers, Guido
Genau so ist es! Wenn mit dem Trailer etwas passiert ( egal ob versicherung- und steuerfrei ), ist der Halter Ansprechpartner Nummer1.

Gruss
Tom
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Die Phantasten halten die Welt in Atem, nicht die Erbsenzähler.
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  #17  
Alt 10.06.2008, 08:19
klaus-puwe klaus-puwe ist offline
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Zitat:
Zitat von Gu-Ja Beitrag anzeigen
Schlage folgende Vorgehensweise vor:
Boot abmelden, Verkauf, nur Bares ist Wahres , mit dem Käufer zur Zulassungsstelle & Trailer abmelden & Ausfuhrkennzeichen besorgen & Verabschiedung!


Was meint ihr? Eigentlich kein Risiko für mich, oder?


Genauso wird es gemacht.

Der Ungar braucht für die Auslandskz nur seinen Personalausweis vorzuzeigen, und das Geld ca (150€) zu zahlen. Eine Deckungskarte sowie TÜV des Anhängers sind nicht Notwendig!!!

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  #18  
Alt 10.06.2008, 08:34
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danchezz danchezz ist offline
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Zitat:
Zitat von Gu-Ja Beitrag anzeigen
Schlage folgende Vorgehensweise vor:
Boot abmelden, Verkauf, nur Bares ist Wahres , mit dem Käufer zur Zulassungsstelle & Trailer abmelden & Ausfuhrkennzeichen besorgen & Verabschiedung!


Was meint ihr? Eigentlich kein Risiko für mich, oder?

Genau so würd ich`s machen.Ich wollte mein Boot in Tschechien anmelden und hätte dafür auch einen beglaubigten und übersetzten Kaufvertrag gebraucht,plus ich hätte noch viele Sachen wie Toilette,Batterien usw ändern müßen.Also hab ich`s lieber beim WSA angemeldet.Bei Ausfuhrkennzeichen muß der Trailer wahrscheinlich vorgeführ werden,es müßten aber ganz normale Kurzzeitkennzeichen langen,wenn er welche kauft bei denen eine grüne Karte dabei ist.
__________________


Gruß

Daniel
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  #19  
Alt 10.06.2008, 10:21
Gu-Ja Gu-Ja ist offline
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Das ist eine gute Idee! Frage ist allerdings, ob Ausländer Ihre Boote hier einfach so anmelden dürfen? Und wenn ja: müssen sie dann mit deutscher Flagge durch die Weltgeschichte schippern? ;)
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  #20  
Alt 10.06.2008, 10:36
Benutzerbild von danchezz
danchezz danchezz ist offline
Lieutenant
 
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Das hast du falsch verstanden,ich wollte es in Tschechien zulassen,weil es dort Liegt,ansonsten hab ich meinen Wohnsitz in Deutschland.
__________________


Gruß

Daniel
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  #21  
Alt 10.06.2008, 13:55
rolopolo rolopolo ist offline
Vize Admiral
 
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Er will den Kaufvertrag notariell beglaubigen lassen. Sonst kann ihm bei der Einfuhr passieren, dass das Boot geschätzt wird und er erheblich mehr Zoll bezahlen muss.
Habe das mal bei einem Gebrauchtwagen so gemacht, hat genau 10,-€ gekostet.Problem wird wohl eher sein, einen Termin so kurzfristig zu bekommen. Da müsst ihr beide hin, der macht seinen Stempel drunter und fettich.

Den Trailer abmelden. Möglicherweise kann er den mit einem Folgekennzeichen ziehen. In Holland ist z.B. noch so. Ansonsten muss er wirklich Ausfuhrkennzeichen haben.

Hab vor ca. 15 Jahren einen Schlauchboottrailer nach Texel verkauft. Der rollt heute noch mit meiner Nummer da rum. Bisher ist da nix passiert.

Versichert sind die Dinger ja nicht und Steuern werden auch keine fällig.

Also das Risiko ist äusserst gering.
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  #22  
Alt 10.06.2008, 16:12
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hmigor hmigor ist offline
Hilfsvopo
 
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...wenn der Hänger ein grünes Kennzeichen hat und mit einem Kaufvertrag hätte ich keine Bedenken, den Trailer angemeldet mitzugeben. Da kommt dann noch eine Ab- oder Ummeldeklausel rein und Ende. Achja, und den Kaufpreis würde ich im Beisein des Käufers gleich bei der Bank einzahlen...
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #23  
Alt 10.06.2008, 17:41
swath swath ist offline
Captain
 
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
1) ...wenn der Hänger ein grünes Kennzeichen hat und mit einem Kaufvertrag hätte ich keine Bedenken, den Trailer angemeldet mitzugeben. Da kommt dann noch eine Ab- oder Ummeldeklausel rein und Ende.
2) Achja, und den Kaufpreis würde ich im Beisein des Käufers gleich bei der Bank einzahlen...
@ hmigor - bei 1): mach das lieber nicht, ausserdem koennte sich auch das Verkehrsamt querstellen, insbesondere wenn der Kaufvertrag verlegt wird (oder gar verloren geht) - ein Kurzzeitkennzeichen muesste auch fuers EU-Ausland ausreichen - kostet im allen ca. 50 - 60 eus;
zu 2) gute Idee
__________________
8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren
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  #24  
Alt 11.06.2008, 16:05
Gu-Ja Gu-Ja ist offline
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Boot: Bayliner 1802 mit Force 120
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Ok, hat sich erledigt! Wir lassen das, weil der Herr weder Deutsch und Englisch spricht und wir dann noch eine annerkannte Übersetzerin hätten dazuholen müssen... weil der gute Mann sonst ja nichts verstanden hätte und das macht der Notar nicht mit.
Egal, werde Gebote aus dem Ausland sperren und das Boot nochmal inserieren....
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  #25  
Alt 11.06.2008, 18:44
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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7.895 Danke in 4.627 Beiträgen
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Mach dir mal keinen Kopf, ich hab auch schon öfters KFZ-Geschäfte gemacht mit dem Ostblock, ist mir lieber als manch nörgelnde deutsche Käufer , die Jungs aus dem Osten sind da völlig unkompliziert und es kommt keiner mehr nach einem halben Jahr gerannt, dies und jenes wäre kaputt
Meist habe ich die Zollkennzeichen besorgt, man braucht eine deutsche Versicherungskarte für Ausfuhrkennzeichen, die bkommt der Ungar hier nicht, solltest du besorgen und ihm die Versicherungsgebühr (ca 70-100€) auch bezahlen lassen, mit ihm zur Zulassungsstelle gehen und die Kennzeichen auf seinen Namen beantragen.
Am besten Hänger gleich mitnehmen dorthin(kannst du mit deiner Abmeldung verbinden), denn das Nummernschild , bzw. den Stempel gibt es erst wenn der Zulassungsstellenmensch die Fahrgestellnummer verglichen hat
Wenn kein TÜV mehr auf Anhänger , dann benötigst du einen Ausfuhrtüv (wird nur die verkehrstauglichkeit geprüft)nach §?? sonst gibt es auch kein Kennzeichen
__________________
Gruß Jörg
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