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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik. |
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Themen-Optionen |
#1
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Guten Tag,
ich habe unterschiedliche Angaben dazu gelesen, deshalb frage ich jetzt hier nochmal nach: Ist es möglich 2 Takter als Privatperson in der EU / Deutschland zuzulassen (z.B. 2 Taktaußenborder mit 40 oder 30 PS)? Ich spreche nicht speziell vom Bodensee, sondern generell Flüsse/ Seen in Deutschland und insbesondere Ostsee Nordsee. Gedacht wäre der Außenborder für ein solides Schlauchboot oder GfK-Boot a la Quicksilver. Oder ist dies nicht mehr möglich, also verboten? Danke für die Auskunft!
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#2
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Wenn's schlecht läuft, wirst Du auch hier wieder unterschiedliche Angaben dazu lesen. Ich fange mal an:
Die EU-Verordnungen verlangen kein bestimmtes Arbeitsprinzip sondern nur die Einhaltung von Abgasgrenzwerten. Ob ein Hersteller das mit Zwei- oder Viertaktern erreichen möchte, bleibt ihm überlassen. Die Grenzwerte sind aber so, dass klassische Zweitakter mit Vergaser sie nicht schaffen. Daher gibt es für private Zwecke neu nur noch besonders hoch entwickelte Zweitakter mit Direkteinspritzung und anderen Finessen. Für gewerbliche Zwecke gelten andere Grenzwerte, die auch noch 2T-Vergaser erlauben. Bereits in Verkehr befindliche Motoren sind weiterhin zulässig. |
#3
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Es gibt keine Zulassung für Sportboote und ihre Motoren in Deutschland. Es gibt nur eine Registrierung von Clubs oder dem WSA , damit man bei Bedarf den Halter ermitteln können.
In Europa ist aber der Betrieb bzw das in Betriebnehmen von Booten und Motoren ohne CE nicht mehr erlaubt. Daher fragen die Registrierer inzwischen fast immer nach einer CE Bescheinigung für das Boot aber i.d.R. Nie nach einer CE für den AB . Grundlage ist aber nicht eine Zulassungsverordnung o.ä. sondern die CE Bestimmungen.. Wenn du dir aber einen AB ohne CE ans Boot hängst könnte es bei einer Kontrolle Probleme geben. Die Konsequenzen / Strafen dürften aber überschaubar sein..
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Gruß Olli
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#4
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Gruß, Nicole __________
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#5
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![]() Zitat:
Ok, also ich habe eine CE fürs Boot und der Außenborder hat auch eine CE, jedoch dürfte der Außenborder eben nicht die Abgasnormen erfüllen, was dann? Geht es also dann doch? |
#6
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Ja,klar geht das.
Wer soll denn die Abgaswerte deines AB kontrollieren??? Es gibt noch keinen TÜV für Sportboote und deren Motoren in Deutschland, es sei denn für den Bodensee. Gruss Andreas |
#7
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...und nur die Kennzeichenverordnung, die eh nur binnen gilt, könnte bei der Anmeldung überhaupt danach fragen - hab ich aber noch nicht gehört.
Buten kannste ranhängen, was Du willst. Gruß Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#8
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Und wenn er eine CE Konformitätsbescheinung hat erfüllte er auch die Abgasbestimmung als er gebaut wurde und genießt damit einen Bestandsschutz...
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Gruß Olli
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#9
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Erst einmal vielen Dank für die Antworten!
Also vllt. hätte ich noch folgenes sagen sollen: Es ist ein no-name Außenborder (aber wie gesagt CE) mit 40 PS (2-Takt) und ich möchte den aus China importieren. Bin Privatperson und es ist auch keine gewerbliche Nutzung vorgesehen. Gibt es da beim Import Probleme? Oder kann ich den problemlos importieren? Wenn ja, dann denke ich mal Euren Antworten hier nach zu schließen ist dann die Zulassung nicht mehr das Nadelöhr? Achso, eine Frage habe ich noch: Wie ist das mit der Übereinstimmung von tatsächlicher Motorestärke und CE-Zeichen des Bootes? Also wenn ich z.B. ein 40 PS Außenborder an ein Boot mache mit CE, welches max hp 30 ausweist. Gibt es da Probleme? Einmal in Bezug auf Zulassung und dann nochmal bei Polizei-Kontrolle? Danke für die Auskunft! Geändert von BertiH (31.01.2016 um 14:33 Uhr) |
#10
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Hallo,
wie oben geschrieben: in Verkehr bringen von Motoren, die die aktuellen Abgasbestimmungen nicht erfüllen ist halt nicht. Daher sind die meisten 2-Takter raus. Wenn der Motor für das Boot nicht zugelassen ist gibts Strafe evtl. Stillegung von der WSP. Im Schadensfall reguliert Deine Versicherung nicht oder begrenzt ihre Leistungen. Die Antworten liegen doch auf der Hand.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#11
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einen neuen 2 Takt Motor einführen dürftest du wegen fehlender CE nicht, machen kann man das schon könnte aber kann sein das der Zoll erst mal Probleme macht,
da du den Motor aber evtl. weiter in die Türkei transportieren möchtest kann man da schon was dran drehen wenn du einen 40 PS Motor an ein Boot hängst, das nur für 30 PS zugelassen ist, stört das die Polizei wenigen, aber du bekommst richtig Probleme mit deiner Versicherung wenn dein Boot mal in einen Unfall verwickelt wird die PS Grenzen bei Booten haben schon ihren Sinn, ich würde das lassen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell
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#12
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Kollege hat einen 1983er 85 Ps 2T Chrysler an einem 6 mtr. Boot hängen.
Das Boot ist beim WSA registriert, der Motor mit Nummer im Bootsschein eingetragen. Weder Boot noch Motor haben auf Grund ihres Alters ein CE Zeichen. Watt nu? Muß er nun alles verschrotten oder darf er damit weiter spaß haben? Der Gerd
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#13
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Da kann er bestimmt noch viel Spaß haben. Ein entscheidendes Kriterium gibt es noch. Die entsprechende Gewässerverordnung will beachtet sein. Das ist aber sicher klar, ich wollte es nur erwähnt haben.
Gruß Martin |
#14
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![]() Zitat:
BoN
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#16
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...auch Boote-Händler können noch 2-Takter von Yamaha, Mercury usw.. Beim Hersteller bestellen wenn diese gewerblich z.B für Fischer, Fähren, wasserwacht usw. Benötigt werden..
Ob die Hersteller dazu den Nachweis dazu benötigen weiss ich nicht.. ...und wenn dieser den AB dann 3 Tage später wieder gebraucht weiterverkauft kräht auch kein Hahn danach.. In Verkehr gebracht wurde er.. also.. Wenn Du einen Gewerbetreibenden am Wasser kennst sollte das kein Prkblem sein.. In Verkehr bringen für Privatpersonen von 2-Takter ist meines Wissens seit Ende 2006 in Deutschland verboten worden.. Christoph
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#17
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Der neue 2 Takt Motor hat aber ein CE Zeichen!
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#18
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dann ist doch alles gut
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#19
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![]() Zitat:
Muss ich jetzt meinen Oldtimer auch entsorgen, weil er zwar zugelassen ist, aber ohne CE ? Bin auf meinen nächten Urlaub in Italien gespannt
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wo die Politik versagt, wuchert eine völlig bürokratisch überzogene Handlungsorientierung ! |
#20
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Ein Motor aus der Zeit vor der CE-Hysterie genießt Bestandsschutz. Wie oft wurde das nun schon gepostet?
In wie weit der China-2T ein CE tatsächlich aufweist, ist eine spannende Frage. Vielleicht hat er ja nur einen Aufkleber ![]() In der Praxis wurde ich noch nie danach gefragt bei einer Bootszulassung/Registrierung. Zur Vorsicht habe ich meinen nigelnagelneuen 15er Yam-2T als Zweitmotor eintragen lassen. So ist er amtlich registriert, obwohl er noch nie ein Boot aus der Nähe gesehen hat. Bei der Eintragung - lange nach der CE-Zertifikats-Einführung - wurde nicht gefragt. Der Yam hat allerdings auch eines, und auch einen Aufkleber. BoN |
#21
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![]() Zitat:
mein Kommentar bezieht sich nur auf neue Motoren die nach Einführung der CE Norm hergestellt wurden bzw jetzt noch verkauft werden... und natürlich gibt es noch viele 2 Takt Motoren die auch heute noch alle Abgas- und CE Normen erfüllen und verkauft werden. z.B Evinrude E Tec, Mercury Optimax etc ...
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Gruß Olli
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#22
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Hallo!
Also ich habe nochmal eine Frage: Bekomme ich denn problemlos 2 Takter zugelassen, die ich hier in Deutschland kaufe? Also wenn ich mir z.B. einen 2 Takter von EK kaufe, kann ich da völlig bedenkenlos kaufen, oder kann es Probleme bei der Zulassung geben? Worauf muss ich da achten, Abgaswerte, CE-Zertifizierung, ob der Motor vor dem 1.1.2007 schon mal ordnungsgemäß in den Verkehr gebracht wurde (brauche ich also noch irgendwelche anderen Dokumente)? Vielen Dank für die Hilfe im Voraus! |
#23
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Ich stelle mal ernsthaft in Frage, dass ein fabrikneuer 2-Takter, den Du selbst aus China importierst, ein CE-Zeichen hat, das was mit der in Europa notwendigen CE-Kennzeichnung zu tun hat. Nicht umsonst werden viele importierte Produkte (bspw. amerikanische Sportboote) vom Importeur nachzertifiziert, weil sich lange nicht alle internationalen Hersteller die Mühe machen, die Produkte für den europäischen Markt selbst zu zertifizieren.
Fall' nicht hierauf rein: http://www.ce-zeichen.de/ce-zeichen-und-faq.html Für die Inverkehrbringung in der EU (das ist nicht zwingend die Inbetriebnahme, sondern ggfs. bereits die Einfuhr und das Anbieten auf dem EU-Binnenmarkt) braucht es halt seit einiger Zeit die CE-Kennzeichnung (dazu gehört auch eine Urkunde). Alles andere ist schon gesagt - für Boote gilt die CE-Kennzeichnungspflicht nur für solche, die nach dem 15.06.1998 in der EU in Verkehr gebracht wurden, für Oldtimer (die am Stichtag nachweislich bereits in der EU waren) gilt sie nicht. Ein Verstoß dagegen (dazu gehört das Benutzen, aber auch das Anbieten zum Verkauf) ist eine OWi gegen die 10. VO des Geräte- und Produktsicherungsgesetzes. http://www.bootstechnik.de/2013/07/26/ce-plakette/ Das Überschreiten der max. Motorleistung ist zwar keine sonderlich brilliante Idee, aber zumindest erstmal kein Tatbestand. Es ist natürlich gefundenes Fressen für die Versicherung. Nachdem wir hier drüber diskutiert haben (öffentlich und damit potenziell nachweisbar), ist es sogar Vorsatz und keine Fahrlässigkeit mehr. Blöd.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#24
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Das CE-Symbol auf China-Produkten steht in der Regel für "China-Export".
Guckst Du hier: https://forum.frag-mutti.de/index.php?showtopic=37390 |
#25
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Vielen Dank für Eure beiden posts, aber meine Frage war eine ganz andere: Es ging jetzt nicht um China und CE, sondern um hier in Deutschland gekaufte gebrauchte 2 Takt-Motoren, kann da jemand vielleicht was zu sagen:
Bekomme ich denn problemlos 2 Takter zugelassen, die ich hier in Deutschland kaufe? Also wenn ich mir z.B. einen 2 Takter von EK kaufe, kann ich da völlig bedenkenlos kaufen, oder kann es Probleme bei der Zulassung geben? Worauf muss ich da achten, Abgaswerte, CE-Zertifizierung, ob der Motor vor dem 1.1.2007 schon mal ordnungsgemäß in den Verkehr gebracht wurde (brauche ich also noch irgendwelche anderen Dokumente)? |
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