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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo!
Hat von euch schonmal jemand schlechte Erfahrungen (vor allem in der Schweiz) gemacht beim Transport einer Leiter auf einem Bootstrailer. Natürlich während das Boot auf dem Trailer ist. Ich brauche eine Leiter zur Ladungssicherung. Bei der Höhe von 3,2 Meter komme ich ohne Leiter nicht an die Klampen bzw. Gurte ran. Ich komme ohne Leiter auch nicht aufs Boot, sollte sich z.B. beim Transport irgendwas lösen und ich muss es wieder befestigen. Nein, eine Teleskopleiter (hab eine) im PKW zu transportieren ist nicht das Ziel. Ummelden des Bootsanhängers zum normalen Anhänger ist teuer (Steuer/Versicherung) und erstmal auch nicht das Ziel. Wer hat hier Erfahrungen? |
#2
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Ich würde mir diesbezüglich jetzt keine Gedanken machen.
Falls nun unter den 30 Leitern noch ein Boot transportieren würdest, sähe es evtl. anders aus ![]() Am Wichtigsten dürfte optisch immer noch die Ladungssicherung sein. Dann das Achsgewicht/Stützlast, dann sollte das ganze noch einigermassen zur Anhängelast vom Zugfahrzeug passen.
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#3
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Sehe ich ebenfalls so.
Die Leiter ist in dem yfalle für den Transport notwendig (gehört in gewisser Hinsicht zur Ladungssicherung dazu) und deshalb sollte das bei einer (!) Leiter kein Problem darstellen. Edit: die Diskussion ist ähnlich geartet wie mit Fahrrädern/Klapprädern. Wenn bei einem Kajütboot ein oder zwei Klappräder an der Reling festgeschanllt sind, dann wird der Transport wohl nicht den Fahrrädern dienen (diese sind Bootszubehör). Wenn auf einem Badeboot/Schlauchboot 20 Mountaibikes gezurrt sind, dann dient der Transportzweck offensichtlich nicht dem Boot, sondern eher den Fahrrädern.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel Geändert von supernasenbaer (11.03.2024 um 08:59 Uhr)
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#4
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Wir hatten 2 saubere Hölzer auf denen die Leiter auflag, und so seitlich und in der Länge fixiert war.
Saubere Spanngurte (entsprechen gekürzt). Und noch ne Kette mit Schloss, Leitern sind begehrt ![]() Hat nie (auch in der Schweiz nicht) überhaupt jemand angeschaut. ![]() Geändert von Fraenkie (11.03.2024 um 09:15 Uhr) |
#5
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Ich hatte nun ein Gespräch mit dem TÜV beim TÜV und der Ing. hat sich sogar telefonisch beim Zollamt seine Meinung bestätigen lassen. Eine korrekt befestigte Leiter an/auf einem steuerbefreiten Bootstrailer hat keinerlei negativen Auswirkungen, solange das Boot ebenfalls auf dem Trailer ist. Das soll auch so in der Schweiz gelten. Die Leiter dient der Ladungssicherheit und ist somit ein Trailer und / oder Bootszubehör.
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#6
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Warum denkt ihr über alles soviel nach und machen sich das Leben unnötig schwer? Abgesehen davon ist es dem TÜV Mal so etwas von egal ob du da eine oder 200 Leitern transportieren möchtest. Nur die Polizei und später das Finanzamt wird es interessieren. Aber nicht bei einer Leiter deren Verwendung offensichtlich ist.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#7
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Ich würde da jetzt wegen eines Fliegenschisses auch nicht den Teufel an die Wand malen...
Wenn es dann um diese 1 Leiter ginge, müsste vorher schon einiges dumm gelaufen sein. In Frage käme da in erster Linie Ladungssicherung (von bloßen Auge zu erkennen, zugelassene Gurte verwenden), einhalten von Gewichten... Und ggf Alohol...
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#8
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Besser vorher fragen als hinterher Überraschungen erleben. Zumal in der in manchen Dingen recht pingeligen Schweiz. Stichwort: Sicherungsseil, Öse am KfZ (die mein vom Werk her mit AHK ausgestatteter BMW 5er F11 nichtmal hatte) etc.
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Viele Grüße Michael
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#9
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Aber:
Wer viel fragt kriegt auch viel Antworten. Ganz speziell bei Dingen die auch Ermessenssachen sein können/werden.
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Gruß Jörg Das Leben wird deutlich leichter, wenn man nicht alles erzählt was man weiß, nicht alles glaubt was einem erzählt wird und über den Rest einfach still lächelt!
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#10
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![]() Zitat:
![]() Wenn ich dem leicht vorbeugen kann, warum sollte ich riskieren mit den Schmier Ärger zu bekommen. |
#11
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![]() Zitat:
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#12
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![]() Zitat:
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#13
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![]() Zitat:
Wenn ich es richtig verstanden habe kommst du aus Deutschland. Ein in D angemeldeter Anhänger ist in D angemeldet. Selbst wenn du den regulär zulässt zahlst du die Steuern immer noch in D. Die Schweiz hat da gar nix von und ich behaupte, dass es denen auch vollkommen egal sein wird. Das einzige wo die was sagen können ist bei Ladungssicherung und ggf. bei Versicherungspflicht.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel
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#14
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![]() Zitat:
ein Versicherung für den Anhänger ist Pflicht... von daher verstehe ich das schon mal gar nicht als Argument ZITAT: Seit 2002 müssen Anhänger separat versichert werden – eine Haftpflichtversicherung für das Zugfahrzeug reicht nicht mehr aus. Grund für diese Gesetzesänderung war die Häufung von schweren Unfällen mit Transport-Anhängern und Wohnwagen sowie Schäden durch stehende Anhänger. bei der Steuer ist es genauso.... das ich es einfach nicht verstehe .... Steuer Zitat: Die Kfz-Steuer für Anhänger richtet sich nach deren zulässigem Gesamtgewicht. So reicht sie beispielsweise von 29 € pro Jahr für einen Anhänger mit 750 kg zulässigem Gesamtgewicht bis hin zu 134 € pro Jahr für einen Anhänger mit 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#15
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![]() Zitat:
In Deutschland unterliegen Anhänger für Sportgeräte (also die Sportgeräteanhänger mit „grüner Nummer“) nicht den Vorschriften für das Zulassungsverfahren, daher sind sie befreit vom Pflichversicherungsgesetz (Abs 6c). https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__2.html Das gilt aber eben in Deutschland. Wenn andere Länder eine Haftpflichtversicherung fordern, dann muss man diese abschließen (ich weiß nicht, ob die Schweiz das fordert).
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#16
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Bei so einer Kleinigkeit würde ich mir auch keine Gedanken machen.
Wenn Du mit einem Pferdeanhänger der ein grünes Nummernschild hat einen Umzug durchführst sieht das Ganze dann schon anders aus.
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Viele Grüße Olli |
#17
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![]() Zitat:
Zu Blau: Für D mag das richtig sein ... es geht nach wie vor um den Transport einer Leiter auf dem Bootsanhänger in/druch die Schweiz. Also was sagt der Schweizer dazu?
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LG Arne
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#18
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Vgl #2...
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#19
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nicht ganz es geht um den Bootstransport mit einer Leiter ....das Boot ist dabei...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#20
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![]() Zitat:
Falsch. Unser Bootsanhänger (grünes Kennzeichen, 2022 zugelassen) muss und musste nicht separat versichert werden. Und dafür wird auch keine Steuer erhoben. Und: Zitate - zumal in wichtig-rot - sind nur dann sinnvoll, wenn man auch die Quelle angibt.
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Viele Grüße Michael |
#21
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![]() Zitat:
wenn du die Quelle willst wegen der Versicherung... https://www.huk.de/fahrzeuge/kfz-ver...8aAiraEALw_wcB Noch ein Zitat daraus:Es gibt Ausnahmen von dieser Regelung, z. B. für Fahrzeug- und Bootstrailer oder Pferdeanhänger. Diese sind – wenn angekoppelt – nach wie vor über das Zugfahrzeug mitversichert. da Trailer oft abgekuppelt rumstehen.... ist dann ein Versicherung sehr sinnvoll .... wenn nicht sogar pflicht... ich hab die Versicherung mal durchgerechnet... kostet keine 20€ im Jahr... also alles in allem kostet ein 3500kg Trailer ca. 150€ im Jahr an Steuern und Versicherung.. und wenn man damit allen fragen nach Transport oder Nutzung aus dem Weg gehen kann.... das ist aber dem TO zu teuer... versteh ich schon ....
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#22
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Das kann ja jeder nach seinen Gegebenheiten selbst entscheiden.
Unser Pfedeanhänger hat schwarzes Kennzeichen weil wir damit auch mal zum Möbelhaus fahren, Grünschnitt oder Sperrmüll zum Wertstoffhof bringen und der auch viel unbeaufsichtigt rumsteht. Der Bootsanhänger hat grünes Kennzeichen weil der nur das Boot transportiert und entweder mit Boot drauf in einer Hallo oder ohne Boot bei uns aufm Grundstück steht. Da kann ich das Geld für Steuer und Versicherung problemlos sparen. Was mich aber noch interessieren würde: warum mussten diese beiden Segler in der Schweiz die Leiter umladen und Strafe zahlen? Meine VERMUTUNG: nicht wegen des grünen Kennzeichnes, sondern vielleicht weil der Transport von generell anderen Dingen als Booten auf Bootstrailern nicht erlaubt ist? Aber das kann nur ein Schweizer beantworten. Mitt google habe ich auf die Schnelle nichts gefunden. @billi: ne Versicherung empfiehlt es, eine Versiucherung zu haben. Ganz was Neues... ![]()
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Viele Grüße Michael |
#23
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Quatsch, du kannst auf einem Bootsrailer auch Bagger durch die CH kutschieren, wenn sie sicher verzurrt sind. Und hier gibt es genauso Steuererleichterungen für Sport Anhänger, nur sind die Kennzeichen gleich, steht nur im Schein.
Wegen der Leitern, das können nur die betroffenen Segler von damals sagen, was da los war... Bei mir hat noch nie einer ins Boot geschaut und die Bierdosen für falsches Transportgut befunden... Da wäre dann auch noch das Pyjama zu bemängeln, und so einiges anders...
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#24
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![]() Zitat:
Die 150€ sind immerhin 5 Minuten Vollgas bei passender Motorisierung ![]() Spaß beiseite: mein, ehemaliger, grün angemeldeter Bootstrailer hatte seine Haftpflicht beim Boot bzw. war eben der Trailer bei der Bootshaftpflicht (oder Kasko?) oder sogar bei beiden mit dabei. War inkludierter Service, keine Sonderoption. Machte also preislich keinen Unterschied. Somit angekuppelt (Zugfahrzeug) und abgekuppelt (Bootsversicherung) versichert. Macht das Leben sorgenfreier, denn wenn wirklich ein Aas mal die Keile entfernt und die Bremse löst bei abgestelltem Trailer... ![]()
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------------- Gruß, David |
#25
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![]() Zitat:
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