#2376
|
||||||
|
||||||
Zitat:
2. War das frisch gekaufte Boot nicht mit Funk ausgestattet... 3. Gab es zumindest zum Zeitpunkt der Überführung keine Funkpflicht... 4. Hat jeder, auch ein Pole, sich beim Losfahren umzusehen... 5. Er wird schon wissen, warum es die WSP nicht gerufen hat... Zitat:
LG Peter
__________________
Über Griechenland lacht die Sonne und über Deutschland die ganze Welt...
|
#2377
|
||||
|
||||
Lös das doch mal aus Petermännchens Trööt raus und mach ´nen eigenen zu Deinem Fehlverhalten auf.
Dann hätte ich Dir ´ne Menge zu sagen...
__________________
Gruss, Dirk
|
#2378
|
||||
|
||||
Guten Morgen 🤗
Das Thema Caribbean ist abgeschlossen. Jetzt kann ich auch gedanklich loslassen und mich auf Neues konzentrieren. Zur Zeit liege ich noch in der Rheinlache Koblenz. Entgegen des ersten Eindrucks ob des flapsigen Namens eine schöne Ecke. Gruß Peter
|
#2379
|
||||
|
||||
Schade, das der Hafen bei niedrigem Wasserstand nicht nutzbar ist.
|
#2380
|
||||
|
||||
Guten Morgen,
falls ihr Erfahrungen habt bzgl. Tiefgang in den Kanälen Frankreichs, dann wurde ich gern davon lesen. Im Moment bei einem Wasserstand von um 100% müsste ich mit 1,60m auch durch den Rhein-Marne Kanal kommen. Wer weiss mehr, auch über andere Kanäle? Gruß Peter |
#2381
|
||||
|
||||
Hallo Peter,
die VNF hat auf ihrer Webseite (so sie denn wieder funktioniert) eine Carte des mouillages wo die minimal garantierten Tiefen eingezeichnet sind... Grüße Markus
|
#2382
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Bei den Kanälen mit Berufsschiffahrt garantiert dir VNF normal 1,8m Wassertiefe. Bei den Kanälen der Kathegorie "B" - "C" wie z.B. Saar-Kohle-Kanal wird keine Wassertiefe garantiert. Vergangenes Jahr hatten wir im Saar-Hohle-Kanal ca. 1,5 -1,6m (Anzeige Echolot 0,2 - 0,4m + 1,2m ) In dem Stück Saverne-Hochfelden 1,2 - 1,3m da habe ich mit 1,10m Tiefgang auf einem Betonteil im Kanal aufgesessen und einen Eisendraht mit der Schraube geangelt. Der Teil nach Hochfelden hatte wieder mindestens 1,8m, da diese Strecke von den Schiffen der Fa. Beton Fehr regelmäßig befahren wird. Ich hatte dir ja schon früher geschrieben, falls du die Saar fahren willst, solltest du in Mittersheim anrufen. Bei den derzeitigen Wasserständen müßte der Rhein-Marne-Kanal eigentlich kein Problem sein - nur immer schön in der Mitte des Kanals bleiben Gute Fahrt wünscht dir Heinz-Jürgen vom MISTER B
|
#2383
|
||
Wohnen auf Booten heute
Zitat:
Super Info.....kannst Du bitte mal den genauen Link hier posten. Danke Zitat:
Aua - Schaden? Was macht man denn bei sowas? Ich denke ja mal, das sowas nicht am Rand passiert? Verantwortlichkeit? Ein Betonteil kann Dir ja den Rumpf auch gut aufschlitzen oder beschädigen. |
#2384
|
||||
|
||||
Darin sehe ich ein Problem, ....das wollen auch die noch wenigen Penichen Unter https://www.vnf.fr/vnf/services/carte-des-mouillages/ findest Du alle Informationen, .....ohne Garantie Geändert von nini (26.05.2021 um 12:04 Uhr)
|
#2385
|
|||||
|
|||||
Zitat:
auf der Strecke sind hauptsächlich die Penichen von "Beton Fehr" und die Peniche "Vogel Greiff" von Straßburg nach Hochfelden und nach Brumath zu gange. Beide Schiffsführer sind sehr rücksichtsvoll und vorsichtig. Es ist auf jeden fall besser aufzustoppen, langsam zu fahren und vorsichtig zu passieren. Ich denke auch, bei dem derzeitigen Wasserstand ist das gut machbar. Als wir letztes Jahr Ende September gefahren sind, fehlten im Bereich Saverne laut Hafenmeister ca 0,9m Wasser, da blieb nur noch die Kanalmitte. Grüße an alle und gute Fahrt Heinz-Jürgen vom "MISTER B"
|
#2386
|
|||||
|
|||||
Hallo,
Zitat:
Grüße Markus
|
#2387
|
||||
|
||||
Ich hatte das in einem anderen Thread bereits bemerkt: Mit dem Rechner über das normale Internet (WLAN etc.) geht vnf.fr immer noch nicht, mit dem Handy über Mobilfunk geht vnf.fr aber.
__________________
--- Gruß Gerhard
|
#2388
|
||||
|
||||
Moin beisammen,
heute und gestern hat mich der typische Behördenwahnsinn im Griff. Koblenz weigert sich ein Boot anzumelden, wenn man keinen Wohnsitz hat. Per Gesetz ist eine Zuteilung eines Kennzeichens durch das WSA wie folgt gebunden: "Die amtlichen Kennzeichen können - nach aktueller Rechtslage - nur für Personen deutscher Staatsbürgerschaft oder mit festem Wohnsitz in Deutschland ausgestellt werden" WSA Neckar weiß das, WSA Rhein nicht. Sollte doch eine bundeshoheitliche Aufgabe sein? Seltsamerweise wird aber ein Pass als Ausweis-Dokument ohne eine Meldebescheinigung akzeptiert. Schlußendlich bin ich wieder beim ADAC gelandet. Obs klappt werde ich sehen. Da wird man durch unnötige Hürden mitunter zu seltsamen Maßnahmen gezwungen. Was mich wirklich aufregt ist aber, dass nicht einmal der eigene Standpunkt hinterfragt wird, wenn man den Beweis für fehlerhafte Informationen antritt
|
#2389
|
||||
|
||||
"Die Angst Fehler zu machen, ist die Wiege der Bürokratie."
Ich glaube, der Spruch ist noch vom Kaiserreich.
__________________
--- Gruß Gerhard
|
#2390
|
|||
|
|||
In Berlin ist es kein Problem, wenn man ofw ist und eine Postanschrift angibt.
|
#2391
|
|||
|
|||
Zitat:
Der traut nämlich seinen eigenen Gutachtern nicht und hat eine Zentralstelle zur Überprüfung von Gutachten eingerichtet. Beispiel: Menschen die einen alten LKW zum WoMo umbauen wollen, können nicht auf das Gutachten des örtlichen TÜV 's bauen. Es kann böse Folgen haben..müssen eben in ein anderes Bundesland ziehen. |
#2392
|
|||||
|
|||||
Zitat:
__________________
mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
|
#2393
|
|||
|
|||
Zitat:
Die haben seltsame Ansichten wenn's ums Geld geht. Ich spreche da aus Erfahrung.. |
#2394
|
||||
|
||||
@Hendrik
Das ist mir bekannt. Ich wollte halt alles vor Ort abgeben, da ich keinen Drucker habe. @Rossio Wie kommt die GEZ- Nachfolgerin an die Daten vom WSA? Und wie soll das dann begründet sein? Da würden mich deine Erfahrungen aber interessieren. Gruß Peter |
#2395
|
|||||
|
|||||
Zitat:
wie die an die Adressen kommen wird mir ein ewiges Rätsel bleiben. In meinem Fall war es so, dass die Herrschaften einen Brief mit meinem Namen" bei Frau XYZ" sandten und Geld forderten. Die Dame ist meine Schwiegermutter, bei der ich aber nie gemeldet war. Zudem sind wir räumlich schon seit 1979 auseinander, sprich in anderen Bundesländern wohnhaft. Das Spiel hat sich mehrfach wiederholt, bis ich mir die Briefe zusenden liess und sie in unserer Poststelle als "Empänger unbekannt" versehen zurück senden liess. Bis jetzt ist jedenfalls Ruhe. Darum werde ich auch nicht, wie geplant, jemanden als Postadresse angeben.
|
#2396
|
|||
|
|||
Zitat:
@Petermännchen, wie ist das bei dir? |
#2397
|
||||
|
||||
Keine Wohnung, keine Rundfunkgebühr 😄
WSA- ist nicht vernetzt mit dem Einwohnermeldeamt. Soo jedenfalls ginge das nicht. Da ich auch im Ausland unterwegs bin (bzw. sein könnte) wäre eine Rechnung lustig in der Begründung. Gruß Peter
|
#2398
|
||||
|
||||
Zu diesem Thema
"Die Wohnung als Anknüpfungspunkt für den Rundfunkbeitrag ist laut Auskunft des Beitragsservices so definiert: Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist." Quelle: https://www.finanztip.de/rundfunkbeitrag/ Der Knackpunkt ist: ortsfest Gruß Peter |
#2400
|
Wohnen auf Booten heute
Hallo Peter, ich könnte jetzt sagen ich hab ein Dejavu wenn ich Deinen Beitrag lese oder aber auch - willkommen in meiner Welt [emoji851].
Seit Donnerstag letzter Woche hab ich eine Menge Telefonate mit den deutschen BEHÖRDEN hinter mir. Ich hab ja eine ähnliche Situation wie Du, nur das ich eine feste deutsche Meldeadresse habe (bei meiner Partnerin) und einen festen Liegeplatz im Ausland. Ziel war es, das ich den IBS bekomme als Eigentumsnachweis und eine entsprechende Nummer, damit ich mal nach Deutschland fahren darf und auch nach Belgien oder Frankreich. In NL brauche ich das ja alles so nicht. Und damit fing dann alles an......offenbar bin ich der erste Mensch (glaub ich kaum) der dieses Problem hat, zumindest laut WSA Duisburg. Also, Unterlagen zusammengesucht, Antrag beim ADAC runtergeladen - dort steht dann ganz klar, Fahrzeuge über 10Tonnen (da bin ich mit 50 Tonnen geringfügig drüber) benötigen eine Eintragung ins Binnenschifffahrtsregister -ok. Anruf beim WSA : nein, Ihr Boot melde ich nicht an, da es kein Kleinfahrzeug mehr ist (Begründung: über 10 Tonnen)- wenden Sie sich ans Amtsgericht für die Binnen-Registereintragung -Ok. Zwischenzeitlich hatte mir Danyel (Perre Pesca...)geraten mich an den DMYV zu wenden. Dort war dann aber auch erst mal Achselzucken - mit der Begründung dass der entsprechende Kollege der sich speziell damit auskennt aktuell nicht verfügbar ist. Aha, ich bin also der einzige Bootsfahrer, der über 10 Tonnen fährt [emoji23]. Letztendlich gab es dann doch auf Nachfrage eine Antwort, so dass die den IBS zwar erteilen aber das Wort amtlich dann durchgestrichen wird. [emoji848] Wenn es nicht amtlich ist dann kann ich mir damit doch auch den Allerwertesten ab putzen, oder? Also letztendlich Binnenschiffahrtsregister angerufen und einen fachlich kompetenten Menschen dran gehabt: es gab eine klare Aussage. Hier gilt weder Flaggenrecht noch anderes Recht- Eine Eintragung in Binnenschifffahrtsregister ist daran gebunden dass der heimatliche Liegeplatz auch in Deutschland ist! Das ist nicht der Fall also keine Eintragung beziehungsweise nicht eintragungsfähig. Hier gibt es auch keinen Handlungsspielraum. Das war definitiv! Also, nächster Anruf bei der Rennleitung und diese mal befragen. Das war dann das längste und wirklich netteste Gespräch. Bereitwillig erklärte mir der gute Mann der Duisburger WSP Wache diverse Gesetze und sagte, das ich ein Kleinfahrzeug bin, und somit beim WSA angemeldet werden kann. Von der 10 t Regelung hatte er noch nichts gehört, die musste er selber erst mal nachlesen. Er sagte, das wäre ja bei einer Yacht eher ungewöhnlich - aha. Dann gab es auch noch den Hinweis dass ich auf dem Rhein und auch auf dem niederländischen Teil Waal ohnehin kennzeichnungspflichtig bin laut RschpVO. Gemeinsam sind wir dann zu dem Ergebnis gekommen dass das eventuell zumindest in NL auch nur der Name sein kann. Eine so genannte Zulassungspflicht besteht nämlich für mich nicht. Mittlerweile hatte ich locker 20 Gesetze durchzitiert und Definitionen geklärt - aber noch immer kein Ergebnis. Ich hab jetzt den IBS beantragt und mal schauen was passiert. Offenbar reicht als Kennzeichen aber auch der Name des Bootes, zwingend erforderlich ist laut WSP aber auch der Eigner mit Anschrift - der muss dran stehen, wenn kein amtliches Kennzeichen/Nummer vergeben ist. Da reicht es aber auch sichtbar von innen im Steuerhaus. Der vorherige Eigner ist Niederländer und war mehrfach mit dem Boot ohne Nummer in Deutschland und auf dem Rhein - unter NL Flagge wohl kein Problem, denn hier gilt denn das Landesrecht des Heimatlandes, wie man mir erklärt hat. Daraus ergibt sich die Folgefrage welche Flagge ich hinten dran hänge, da mein Heimathafen ja nun in NL ist..... [emoji848][emoji2957] Also Peter- ich wünsche Dir viel Geduld (die brauchte ich auch) und frage mich, wie Du das mit den 10 Tonnen gelöst hast, Du bist ja wohl auch drüber. Geändert von Tobaran (27.05.2021 um 20:26 Uhr) |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Auf dem Boot wohnen ? | casi | Allgemeines zum Boot | 26 | 20.01.2021 18:42 |
Wohnen auf dem (Segel-)Boot | harleymike | Allgemeines zum Boot | 12 | 12.02.2018 14:15 |
Wohnen auf dem Boot | seewolf2 | Allgemeines zum Boot | 31 | 03.12.2012 02:03 |
Wohnen auf dem Boot? | verkehrsamt | Allgemeines zum Boot | 3 | 20.07.2006 15:18 |
wohnen auf einem segelboot | sal | Woanders | 7 | 17.03.2006 17:41 |