#2401
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Da lobe ich mir Berlin. Einmal ca. 20 t, einmal ca. 45 t. Beides als Kleinfahrzeug registriert. Problemlos und ofw.
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#2402
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Hallo zusammen,
das ist völlig zu trennen . Ab 10 t Verdrängung ist ein Binnenschiff ins Binnenschiffregister eintragungspflichtig . Ab 20 m Länge fester Schiffskörper ist es ein Fahrzeug mit SUK Abnahme, incl. Ausrüstungspficht und wiederkehrender Prüfungen . Amtlich handelt es sich dann um ein Sportfahrzeug nicht Sportboot . Achtung : Auch die 100 m³ aus L x B x Tg zählen noch ! D.h., auch ein Boot 14 x 5 x 1,5 m ist ein Fahrzeug, besser Sportfahrzeug . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#2403
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Zitat:
Zitat: "Registrierung von Sportbooten Sportboote (das sind Segel- und Motoryachten) werden entweder in einem See- oder Binnenschiffsregister eingetragen, je nach Größe und Fahrtgebiet des Schiffes. Ab 15 m Rumpflänge ist die Eintragung im Seeschiffsregister, ab 10 t Wasserverdrängung im Binnenschiffsregister Pflicht." Damit sollte das Boot von Peter (kleiner als 15 m und mehr als 10 t) auch einfach vom Eigner als Seeschiff deklariert werden und somit ist eine Anmeldung beim WSA möglich. Dasselbe gilt für Tobaran, sofern sein Boot die Voraussetzungen ebenfalls erfüllt, denn er hat ja eine deutsche Meldeanschrift. Geändert von Fronmobil (27.05.2021 um 22:36 Uhr) |
#2404
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Hallo Klaus,
so oder so, ob Binnen ab 10 t oder See ab 15 m und auch freiwillig jeweils darunter, ich finde eine Eintragung ins Schiffsregister gut . Dann hat man einen klaren Eigentumsnachweis . Ab gewissen Wert nicht abzutun . Unsere Dampfer kommt auch ins Seeschiffregister . Wenn Du für Dein Seeschiff (?) ein binnen Kleinfahrzeug Kennzeichen bekommen hast, finde ich es nicht sonderbar . Meine Erfahrung und was ich sah : In den entsprechenden Anmeldestellen des WSA werden kaum alle Fragen gestellt und wenn bestimmt viele nicht korrekt beantwortet . Grüße : TOMMI
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#2405
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Amtsgericht kommt, wenn ich den IBS habe. Das ist unabhängig
ADAC sagt ja, dass ich mich darum zu kümmern habe Gruß Peter |
#2406
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Zitat:
Das Problem wird Peter dann wohl auch noch bekommen. Ausserdem, ich zitiere: Für Binnenschiffe gelten folgende Grundsätze: Eintragungsfähig sind Binnenschiffe als Güterschiffe ab 10 Tonnen Tragfähigkeit und als Personenschiffe ab 5 Kubikmeter Wasserverdrängung. Eintragungspflichtig sind Binnenschiffe als Güterschiffe ab 20 Tonnen Tragfähigkeit und als Personenschiffe ab 10 Kubikmeter Wasserverdrängung. Schlepper, Tankschiffe und Schubboote sind stets registerpflichtig. Quelle: Amtsgericht Duisburg Das hat mir der gute Herr Hannemann dort dann ganz genau auseinander genommen. Für mich besteht ohnehin keine Pflicht- sondern es heisst, ich „kann“, wenn..... Ich bin kein Güterschiff. Die WSP sieht es ganz genauso. Also entweder ist das hier doppelt reguliert und die Regelungen und Verordnungen stehen sich gegenseitig etwas im Weg, oder die Auslegung ist hier falsch. Was wohl ist, ist die Kennzeichnungspflicht. Und für mich wäre die Anmeldung beim WSA wichtig - die das aber nicht machen. Es mann sein, das es darauf hinaus läuft, das ich in Holland registriert werden kann/muss. Da ist denn die Frage, ob das bei der Post geht und reicht oder ob ich ins Kadaster muss. Letzteres geht nur über Notar und sprengt dann etwas meinen Willensrahmen. |
#2407
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Gruß Totti
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#2408
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Zitat:
Ich interessiere mich gerade für ein Boot, auch deutlich über 10to., welches zum Glück schon im Binnenregister eingetragen ist. Den Schiffsbrief habe ich in Kopie vorliegen. Der Besitzübergang geht daher natürlich nur beim Notar. Was ich allerdings auch gerade nicht weiss, wie das dann mit einem zugeteilten Kennzeichen einhergeht und wer das ausstellen wird. Gruß Totti
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#2409
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Zu meinem Boot gibt es einen IBS vom ADAC. Daher habe ich den Weg der Umschreibung gewählt. Ich hoffe doch, dass das die Sache erleichtert.
Mein Boot wiegt lt. Papieren 11t. Wegen Eigentumsnachweis, ich habe ja den Kaufvertrag. Ein anderer müsste den erst mal entkräften. Wenn alles versagt, dann wähle ich auch den Weg als Seeschiff. Gruß Peter |
#2410
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Zitat:
Es heisst ja, Deutscher Staatsbürger ODER fester deutscher Wohnsitz. Gruß Totti
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#2411
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Richtig Totti. Und wie im Gesetzt steht, ab 10t kann, ab 15 t muss, es sei denn Frachter für Güter oder Menschen (dann schon ab 5t). Personenschiff ist ja ein Fahrgastschiff. Beides ist mein Boot nicht. Ich will auch nicht beleihen und wer Anspruch erhebt auf mein Eigentum muss erst mal Nachweise bringen.
Gruß Peter |
#2412
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Wohnen auf Booten heute
Totti - ist ja schön und gut was Du sagst, aber wenn die Beamten der zuständigen Behörden schon nicht richtig Bescheid wissen und sehr schwer tun, die sich ja nun mal berufsbedingt täglich damit beschäftigen, dann bin ich eher geneigt, deren Recherchen zu trauen als Aussagen in Foren. Bitte fühl dich jetzt nicht persönlich angegriffen das wollte ich damit nicht sagen.... aber ich sitze hier bei deren Aussagen etwas zwischen den Stühlen. Besonders die Begriffsformulierung kann, muss, pflichtig - da wirds dann langsam eng.
Wir sprechen hier auch ausdrücklich nicht vom Flaggenrecht. Auch laut Aussage des Amtsgerichts kommt das Flaggenrecht hauptsächlich in der Seeschifffahrt zum Tragen. In der Binnenschifffahrt spielt es keine Rolle, das steht übrigens auch so auf ihrer Webseite. Ein Flaggenzertifikat gilt übrigens auch als Eigentumsnachweis. Sowohl der deutschen Motoryachtverband als auch der ADAC haben auf ihrer Webseite sehr deutlich stehen dass der IBS als Eigentumsnachweis gilt und sogar als solches in anderen Ländern anerkannt wird. Wieso bist Du der Meinung, das er das nicht ist? Hast Du Quellen - weil irgendwoher wirst Du das ja haben. Mir geht es in erster Linie darum einen anerkannten Eigentumsnachweis zu haben - weniger in Deutschland als z.B. in Belgien. Und die erkennen (darauf hat sich die EU geeinigt) den IBS als solchen an. Damit einher geht ein Kennzeichen. Und das kann ich mir draussen drauf nageln. Ich kann auch permanent den Kaufvertrag mitführen, aber das führt besonders in anderen Ländern grundsätzlich zu Problemen, da es im Kaufvertrag wenig Normen gibt und die fremdsprachigen Ordnungsinstanzen sich das dann erst raus ziehen müssen. Geändert von Tobaran (28.05.2021 um 11:14 Uhr) |
#2413
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https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Schifff...kate_node.html Ein Flaggenzertifikat ist kein Eigentumsnachweis laut BSH. (sonst hat es der Austeller des Flaggenzertifikates auf seiner Internetseite mehrmals falsch stehen)
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--------------- Gruß Christof Stammtisch Mitte https://www.boote-forum.de/showthrea...68#post5477968 |
#2414
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Wohnen auf Booten heute
Ich hab mit dem BSH gesprochen. Das Flaggenzertifikat wird als solches aber in anderen Ländern anerkannt und gilt (anders als der IBS) fünf Jahre im Ausland.
Oh - Korrektur, jetzt sogar 8 Jahre. Ich hab noch Anträge hier wo fünf Jahre drauf steht. Die Aussage ist allerdings schon zwei oder drei Jahre alt, ebenso die Anträge. Interessant ist aber in diesem Fall auch die Aussage dass ich dann als Seeschiff qualifiziert und klassifiziert sein muss, Mit den entsprechenden Nachweisen die ich dann zu erbringen habe. Das wird dann langsam echt schwierig... Geändert von Tobaran (28.05.2021 um 11:18 Uhr) |
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Gibt es dazu nicht schon eine ausführliche, ausgelagerte Diskussion, in der alles mehrfach besprochen wurde?
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme
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#2417
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ja, das würde ich auch so sehen und mit dem WSA geh ich dann auch auf Konfrontation - aber lasst uns das hier nicht weiter vertiefen. Wie schon gesagt, das wurde wohl schon mal woanders durchgekaut.
Erst mal abwarten was Peter da dann noch für Antworten bekommt. |
#2418
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Füll doch einfach den Antrag vom WSA aus und schick den mal dahin. Abwarten ob du einen Ausweis bekommst oder mit welcher Begründung dieser Abgelehnt wird. Das gleiche mit dem IBS
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#2419
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Zitat:
Irgendwas bringst du hier aber auch mit einer merkwürdigen Selbstverständlichkeit durcheinander... Das ist ja auch der Grund, warum viele Leute auf das WSA setzen und nicht den IBS. Oder das hin und her macht mich durcheinander, aber auch die Polizei hat die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen und ist schon gar nicht unfehlbar. Gruß Totti
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#2420
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Also ich lese in der Schiffsregisterordung das Schiffe ab 10 t Verdrängung
binnen eintragungspflichtig sind . Ich denke es besteht Einigkeit, dass mit Sportbooten und Sportfahrzeugen Personen fahren . Dies ist unabhängig von Fahrzeug oder Kleinfahrzeug, was wieder in anderen VO's definiert wird . Auch die Kennzeichen-Regelung, Pflicht ist wieder eine eigene Baustelle . Möchte sagen : Wenn einer sagt, "das brauchts nicht" , heißt es noch lange nicht, dass es nichts Weiteres zu erfüllen gibt . Die Praxis beweist nicht selten : Kein Kläger, kein Richter . WSA, Kenzeichen holen : Schaut mal in eure Dokumente . In sehr vielen steht unter Verdrängung nichts eingetragen . Selbst bei unserem Ex-Schlepper nicht, welcher 27 t hatte . ....... Im Antrag benannte ich aber alle Daten exakt und vollständig . Und noch etwas zum Thema Rechnungen . Eine Rechnung oder auch Kaufvertrag kann ein Beweis eines Eigentums sein, ist es aber garantiert nicht sicher ! Was wenn ein Verkäufer mir ein Boot anbietet, welches er zuvor andererseits weiter verkauft hat ? Quasi doppelt kassieren möchte . Grüße : TOMMI
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#2421
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Zitat:
Bei mir steht zumindest drin, dass das Boot unter 10to hat. Also wird man zumindest langsam aufmerksamer.
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#2422
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Hey Tommy,
was droht im Falle dessen, dass das Boot nicht eingetragen ist? Weisst du das zufällig? Und angenommen ich habe das eintragen lassen und es war doppelt verkauft, dann bricht dass das Recht des Anderen? Interessant. Egal, Wetter ist schön, auf zum Boot Gruß Peter
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#2423
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Zitat:
An gestohlenen Sachen kann kein Eigentum erworben werden (§ 935 Abs. 1 BGB). Ist die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen, scheidet der Eigentumserwerb grundsätzlich aus. Die Sache muss dem Eigentümer daher zurückgegeben werden. Papier ist geduldig und ein Kaufvertrag ist nichts wert. Jeder könnte auch einen Kaufvertrag über irgendein Boot mit dir machen. Bis das der eigentliche Eigner merkt, bist du damit irgendwohin gefahren und der Verkäufer mit deinem Geld über alle Berge. Es ist ja nicht so wie beim PKW, dass es einen Brief gibt (der auch nicht in allen Fällen als Eigentumsnachweis nutzt) und Zulassung bei der Zulassungsstelle mit Doppelkarte (eVB). Einen IBS kann ich auch locker für dein Boot beantragen. Sicher als Eigentumsnachweis ist nur eine Eintragung in eines der Register, das ist notariell abgesichert. Und gutgläubiger Erwerb ist eine zähe Sache vor den Gerichten und das muss man erstmal durchbringen. Gruß Totti
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#2424
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Oder der Verkäufer hat es regelgerecht eintragen lassen und verkauft es zweimal, ohne die Eintragung zu erwähnen. Ich hatte auch schon den Fall, dass der Verkäufer gar nicht wusste, dass ein Vorbesitzer es mal eintragen ließ. Damit war es mir unmöglich, es eintragen zu lassen.
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#2425
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Nur zur Info: Zwangsgeld kann in Hohe von max. 1000DM angeordnet werden.
Gruß Peter |
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