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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#301
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Zitat:
"Die Höhe der THG-Quote ist in § 37a Absatz 4 BImSchG geregelt. Zur Berechnung der THG-Quote wird zunächst ein Referenzwert gebildet. Dieser ist der fossile Vergleichswert, gegenüber dem die Treibhausgasminderung zu erfolgen hat. Er ermittelt sich durch die Multiplikation der energetischen Menge aller vom Quotenverpflichteten in Verkehr gebrachten Kraftstoffe mit dem Basiswert. Der Basiswert ist der durchschnittliche Treibhausgasausstoß fossiler Otto- und Dieselkraftstoffe und wird gesetzlich festgelegt. Von dem ermittelten Referenzwert wird die für das Verpflichtungsjahr maßgebliche Quote abgezogen, um den Zielwert zu erhalten. Die Differenz zwischen dem Zielwert und dem Wert der tatsächlichen Treibhausgasemissionen des Verpflichteten stellt fest, inwieweit dieser die Quote erfüllt hat. Soweit der Zielwert größer oder gleich dem Wert der tatsächlichen Emissionen ist, wird die Quote vollständig erfüllt." Grüße, Jörg |
#302
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#303
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Nun kommt die nächste Möglichkeit, dank THG sich die Elektromobilität fördern zu lassen.
Elektrovorteil.de spricht von 18cent je kwh! Das ist bei uns fast die Hälfte vom Strompreis (40cent). Zitat: Hallo Herr ......, diese Kommunikation wird es bald von uns geben: aufgrund jüngster Medienberichte und zahlreicher Kundenanfragen möchten wir Ihnen diese Funktionserweiterung verkünden: Ab dem 01. September 2022 werden wir allen Nutzern die Funktion „THG Prämie Wallbox“ freischalten. Derzeit steht diese Funktion nur Unternehmensnutzern zur Verfügung. Sie können diese Funktion als Privatnutzer bereits in Ihrem persönlichen Benutzerprofil unter "Meine Ladestationen" einsehen, jedoch keine Eintragung vornehmen. Jede über die Wallbox abgegebene Kilowattstunde Strom wird bei Elektrovorteil mit einer Prämie von derzeit 18 Cent je Kilowattstunde vergütet. Bei einer beispielhaften Abgabe von 3.000 kWh pro Jahr macht das demnach 540€ zusätzliche THG Prämie. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Strom über Dritte oder Sie selbst bezogen wurde. Sprich: Auch die Eigennutzung wird vergütet. Es spielt ebenso keine Rolle, ob Sie ein Elektrofahrzeug bei uns angemeldet haben. Somit können beispielsweise auch Hybridfahrer von der THG Prämie für Wallboxen profitieren. Bis zur Freischaltung dieser Funktion können Sie jetzt die nötigen Vorbereitungen treffen: Die Grundvoraussetzung ist, dass Ihre Wallbox als Ladesäule bei der Bundesnetzagentur registriert wird (Hier geht es zum Online-Anmeldeformular). Ausfüllhinweise zum Online-Anmeldeformular finden Sie hier. Sie erhalten von der Bundesnetzagentur im Anschluss eine Betreibernummer, welche Sie auf unserer Plattform zu einem späteren Zeitpunkt angeben können. Ohne diese Betreibernummer können wir Ihre Wallbox nicht zertifizieren lassen. Häufig gestellte Fragen: Werden meine Daten in Bezug auf die Wallbox veröffentlicht? Es gilt zu unterscheiden: Eine Meldung als öffentliche Ladesäule heißt nicht, dass Ihre Daten zwangsweise veröffentlich werden müssen. Eine Veröffentlichung Ihrer Daten passiert nur mit Ihrer Einwilligung. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten im Online-Anmeldeformular unter dem Punkt „Allgemeine Angaben“ widersprechen. Die Daten werden dann nur zur Auftragsbearbeitung durch die Bundesnetzagentur genutzt und zu keinem Zeitpunkt veröffentlicht. Sprich: Ihre Adresse oder sonstige Daten werden NICHT ins Netz gestellt und veröffentlicht. Kann ich eine THG Prämie für meine private Wallbox erhalten? Jeder Wallbox-Betreiber kann diese anmelden und von der THG-Prämie profitieren. Sie können die meisten gängigen Bauarten von Ladesäulen oder Wallboxen anmelden. Einzige Voraussetzung: Die Ladesäulenverordnung muss erfüllt werden. Hierzu gehört insbesondere, dass die Ladesäule für Dritte theoretisch öffentlich zugänglich ist, dann ist die Wallbox „öffentlich“, unabhängig ob privater oder gewerblicher Nutzer. Was genau heißt öffentlich zugänglich? Es muss eine theoretische Nutzungsmöglichkeit der Ladesäule für Dritte bestehen. Eine Verpflichtung, dass die Ladesäule tatsächlich auch durch Dritte genutzt wird, besteht nicht. Eine Wallbox ist beispielsweise öffentlich zugänglich, wenn sie sich auf einem Privatgrundstück befindet und der Zugang für jeden potenziellen Nutzer möglich ist. Das bedeutet aber nicht, dass die Ladesäule 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche nutzbar sein muss. Sie können die Nutzungszeit Ihrer Ladesäule individuell einschränken, so dass das Aufladen z.B. nur temporär zu bestimmten Zeiten oder nach Absprache mit Ihnen möglich ist. Benötige ich ein Bezahlsystem? Nein, Sie können den Strom auch ohne Gegenleistung unentgeltlich abgeben. Das ist die unkomplizierteste Variante, hierfür müssen Sie auch keine weiteren Voraussetzungen schaffen (Bsp. Anmeldung eines Gewerbes, Eichrechtskonformität etc.). Kann ich mehrere Ladezeiträume angeben? Sie können beliebig viele unterjährige Zeiträume ab dem 01.01.2022 angeben. Die Abstände spielen dabei keine Rolle. Der Ladezeitraum muss in der Vergangenheit liegen. Die Ladezeiträume dürfen sich jedoch nicht überschneiden. Der Ladestrom kann während des laufenden Kalenderjahres oder spätestens bis zum 20.02. des Folgejahres angemeldet werden. Üblicherweise melden unsere Kunden ein bis zwei Ladezeiträume pro Jahr. Beispiel Ladezeitraum = 01.01.2022 bis 30.06.2022 // Abgegebener Ladestrom = 1.500KWh Ich habe keinen eigenen Zähler an meiner Wallbox, kann ich trotzdem die THG Prämie beantragen? Zur Beantragung der THG Prämie für Ladepunkte müssen Aufzeichnungen über den entnommenen Ladestrom geführt werden. Es gibt keine konkreten Anforderungen, in welcher Art und Weise diese Aufzeichnungen zu erfolgen haben. Unverbindliche Beispielmethoden sind: Zählerablesung, Screenshot aus der Wallbox-App oder Fahrzeug-App, Dateiexport Ladesäulen-Backend, Auswertung der Stromerzeugungsanlage (z.B. PV-Anlage), Ermittlung über Fahr- und Ladeprofil etc. Auf Nachfrage müssen diese Aufzeichnungen vorgelegt werden können. Muss ich grundsätzlich einen Nachweis über den abgegebenen Ladestrom vorweisen? Zur Nutzung unserer Funktion muss nur auf Nachfrage ein gesonderter Nachweis über den abgegebenen Ladestrom im jeweiligen Zeitraum erbracht werden. Grundsätzlich gilt für die Behörde als Nachweis die bei der Erfassung mitgeteilte Strommenge. Das Umweltbundesamt behält sich derzeit Stichproben vor, wenn Angaben nicht plausibel erscheinen und beispielsweise nicht in einem gewissen Zielkorridor liegen. Das System basiert also derzeit auf Vertrauen.
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Gruß Frank Am Ende ist es egal, wie viele Atemzüge du gemacht hast, wichtig ist wie viele Momente dir den Atem geraubt haben. |
#304
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Haha, Strom verschenken und mehr als die doppelte Einspeisevergütung abgreifen.
3,2,1 bis ein Rumpelstilzchen gleich wieder verkündet, wir mögen endlich zugeben, das alles nur mit dem Ziel der persönlichen Bereicherung gemacht zu haben. |
#305
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Zitat:
Du hast mit weniger Vorteile für dich gerechnet. Jetzt freust Du Dich das es mehr ist. Ich sag es Dir gerne noch einmal alles was du zum Thema Umweltschutz tust machst du mit Berechnung.
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Gruß Fabi Geändert von Marinello Eden (18.08.2022 um 20:54 Uhr)
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#306
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Jetzt habe ich meine "Wallboxen / Ladesäulen" (3 Stück a 22kW) erst gefördert gekriegt
mit der Massgabe: Gedrosselt auf 11 kW, nicht öffentlich zugänglich. (Übrigends auch einfach so, ohne Kontrolle, Bilder oder sonstwas).. Sind sie aber, stehen zwar auf meinem Grundstück, aber am Rand und Kabel gibt´s ja in beliebiger Länge. Jetzt mach ich die meinem Nachbarn zugänglich ab und an, für nen Kaffee..... und von dem Strom den ich für 24 cent beziehe kriege ich 18 cent THG Prämie Für meine Autos..........-von dem "kostenlosen" Strom aus der PV-Anlage, die am Ende ja auch die EEG Umlage bezahlt hat auch noch 18 cent obendrauf ........... Kann es sein, dass bei uns das Steuerrecht bald trivial durchschaubar ist im Vergleich zur CO2/Umwelt/energiespar Förderpsychose Wer koordiniert denn das Sammelsurium zusammen alles? Darf sich da jeder Sekretär selber verwirklichen?? AM Ende "verdient" man mit dem E-Auto mehr, je grösser es ist und je mehr man fährt Ich bestell dann mal nen Cyber-Truck
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (18.08.2022 um 21:27 Uhr)
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#307
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Bananenrepublik lässt grüssen:
Vor 6 oder 7 Wochen den Förderantrag für eine Wallbox gestellt, heute die Absage. Begründung: Das Budget ist aufgebraucht. Fällt denen jetzt ein, nachdem die ganze Zeit noch ein Förderantrag gestellt werden konnte. Gruß Totti
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#308
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Ich glaube das die solange dafür brauchen. Und wenn dann das Budget alle ist wenn du drankommst ist es leider so. Hat aber auch Vorteile. Dann kann die Box bei wenig Strom nicht abgeschaltet werden wenn du einfach ne Ungeförderte nimmst und die "selbst" anklemmst.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#309
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Zitat:
Die ins Auge gefasste Wallbox würde eh nur laden, wenn die Panele Strom produzieren. Anders ist es ja auch ziemlich sinnlos, meine ich. Gruß Totti
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#310
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Ok, wenn das so ist hast du schon recht. Dann hast du allerdings auch nur nen recht kleines Zeitfenster um das Auto laden zu können. Wenn dir das reicht ist ja gut.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#311
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Zitat:
Nur das Einspeisen macht keinen Sinn, darum wird jetzt verbraucht. Wir schaffen 2 E-Autos an, wobei meine Frau in der Firma laden kann. Und ich schliesse aktuell noch ne Wärmepumpe für den Pool an, es nützt ja nix. Bei der aktuellen Einspeisevergütung kann man nur verbrauchen, anstatt einzuspeisen. Man kann ja vieles steuern, Waschmaschine halt tagsüber laufen lassen, dito Spülmaschine und Wärmepumpe für den Pool. Autos werden automatisch geladen, wenn die Sonne scheint. Das erkennt die Wallbox. Wenn sie denn irgendwann mal geliefert wird. Aber die Autos haben ja auch unsägliche Lieferzeiten. Grüße Totti
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#312
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Na klar, wenn die Anlage groß genug ist das du alles am Tage einspeisen kannst funktioniert das auch.
Ich habe nen Bekannten der hat sich 14 Kw Photovoltaik auf Dach bauen lassen und hat nen Batterieauto. Jetzt hat er einen weitaus höheren Stromverbrauch als ohne Batterieauto und ohne Photovoltaik und versteht die Welt nicht mehr.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#313
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Klär mich mal auf was du damit meinst .
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Gruß Frank Am Ende ist es egal, wie viele Atemzüge du gemacht hast, wichtig ist wie viele Momente dir den Atem geraubt haben. |
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Zitat:
Wage ich zu bezweifeln ....
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen." |
#315
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Zitat:
Dass unser Verbrauch deutlich steigen wird, ist klar. Wir verbrauchen ja auch mehr, aber eben den selbst erzeugten Strom. Und der Rest wird dann noch eingespeist. Grüße Totti
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#316
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Meinst das die auf Anträge warten und wenn dann mal eine kommen sollte das die ne Stunde später bearbeitet wird?
Ja, ich hatte mich auch gewundert das es sowas gibt
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#317
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Man könnte den Eindruck gewinnen, einige glauben Elektrofahrzeuge müssten unentwegt geladen werden.
Ein Bekannter lädt im Schnitt 2-3 mal im Monat sein Fahrzeug und fährt mit rund 18.000km pa. schon deutlich mehr als der Durchschnitt. Der hat gar keine eigene Wallbox. Wer 14 kWp auf dem Dach hat und danach mehr Strom verbraucht als vor der Anschaffung der PV, ist vermutlich zeitgleich in das Hanfbusiness eingestiegen und hat nun einige Hundert Pflanzen unter Kunstlicht stehen. |
#318
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#319
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Zitat:
Mit der Anlage auf dem Dach ist Strom für 100000 km im Jahr statistisch drin. Und wenn der Verbrauch tatsächlich gestiegen ist, was ja sein kann, dann wäre es doch sinnvoll den Rückgang anderer Energiequellen in Relation zu setzen. |
#320
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Mag sein das das bei Herrn Statistik stimmt und auch bei dir.
Bestimmt kennst du auch den Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#321
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Zitat:
Wenn alle Dokumente passen hatte ich bei allen diesen Anträgen megaschnell ne Bewilligung. Bei den Wallboxen quasi in Echtzeit sofort. Dasselbe bei der Auszahlung. Daa scheint geil digitalisiert zu sein. Das der Wallboxen Topf leer ist....ist doch längst bekannt. Ich habe damals schon quasi am letzten Tag beantragt.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#322
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Ja, mag sein. Ich hatte gedacht das sowas genau so lange dauert wie z.B. eine Baugenehmigung oder so.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
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Das ist wohl der Unterschied zwischen Theorie und Praxis
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#324
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Zitat:
Redest aber immer vom Umweltschutz das es alle machen sollen ( natürlich ohne Förderung ) ein Umdecken statt finden muss für alle egal was es kostet. Selbst stellst du dich als großen Umwelt Schützer dar. Oft hab ich schon gesagt immer wieder gerne. Verkauf Dein Boot damit ich dich Ernst nehmen kann..
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Gruß Fabi |
#325
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Zitat:
Fränkie und Frank ( ferenc )
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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