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  #1  
Alt 19.07.2022, 09:39
Benutzerbild von höchste eisenbahn
höchste eisenbahn höchste eisenbahn ist gerade online
Captain
 
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Standard Ankerlicht

Guten Morgen,

wir haben jetzt am Wochenende das erste Mal eine nacht auf dem Boot verbracht. Wir sind in einer Bucht um Rügen vor Anker gegangen. Das war schön, eine Ruhe, nur noch leises Plätschern am Rumpf des Bootes - einfach toll.
Dort in der Bucht waren auch mehrere andere Boote. Wenn ich micht recht erinnere müssen vor Anker liegende Fahrzeuge tagsüber eine Ankerball zeigen und Nachts ein Ankerlicht führen - allerdings war auf keinem der Boote um uns herum in der Nacht ein Licht zu sehen. Abgesehen von Taschenlampen oder sowas.
Wie macht ihr das? Wird das nicht so eng gesehen? Lasst ihr das auch sein, wenn ihr von einem Fahrwasser weit entfernt seid?
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Gruß
Christian
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  #2  
Alt 19.07.2022, 10:04
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Standard

Hallo Christian,

ich verwende sowas hier: https://www.thomann.de/de/km_12244_d..._flexlight.htm
__________________
Gruß
Werner

es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt...
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  #3  
Alt 19.07.2022, 10:09
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Zapfhahn Zapfhahn ist offline
Commander
 
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Wir haben eine Ankerlaterne verbaut, die wird auch benutzt. Wüsste auch nicht, was dagegen spricht das zu benutzen.
Tagsüber habe ich allerdings keinen Ankerball, habe ich auch noch bei keinem anderen Boot hier auf der Havel gesehen
__________________
Gruß,
Dennis
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  #4  
Alt 19.07.2022, 10:14
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Binnen ist der Ball auch nicht vorgeschrieben, auf See schon. Und hier binnen meine ich schon, dass die meisten Leute ein Ankerlicht setzen, auch wenn das oftmals ziemlich armselige Funzeln sind. Wie das im Seebereich gehandhabt wird, weiß ich nicht. Sinnvoll ist es auf jeden Fall.

Matthias
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  #5  
Alt 19.07.2022, 10:45
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Ich meine jetzt schon im Bereich See und ich habe auch Ankerlicht. Ich war jetzt nur sehr verwundert, dass da an keinem Boot ein Licht gesetzt war. Auch die größeren Segelboote nicht.
Daher frage ich mich, ob das weiter entfernt vom Fahrwasser eher als Empfehlung angesehen wird.
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Gruß
Christian
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  #6  
Alt 19.07.2022, 10:55
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Moin,

nein, Ankerlicht ist Vorschrift. Es gibt wohl eine Ausnahme bei besonders ausgewiesen Plätzen, die habe ich in Natura aber noch nicht gesehen.
Auch außerhalb der normalen Verkehrswege und knapp an der Grasnarbe ist ein Ankerlicht wichtig. Denkt Mal nur an die Küstenfischerei.
Setz Dein Ankerlicht und Du hast alles richtig gemacht.

Jörg

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Langsam werde ich alt:
Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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  #7  
Alt 19.07.2022, 10:56
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Ich würde es einfach total ärgerlich finden, wenn es nachts einen Zusammenstoß gibt, der vermeidbar gewesen wäre, wenn man vernünftig beleuchtet gewesen wäre.

Matthias
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  #8  
Alt 19.07.2022, 11:07
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Ankerlicht ist Vorschrift Punkt und es braucht auch eine Zulassung...

auf SEE eine europäische (RINA, BSH,...)
Binnen eine Steuerradzulassung...
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Gruß Volker
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  #9  
Alt 19.07.2022, 11:09
Fillette Pénichette Fillette Pénichette ist offline
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Hallo, wir Ankern oft und ein Ankerlicht ist nicht nur Vorschrift es ist Pflicht!

Zu dem Rundumlicht haben wir auch kleine Scheinwerfer die das Bootsdeck
Anstrahlen damit andere von aussen das Boot zt. die Umriße erkennen können!

Wer jemals Nachts gefahren ist wo unbeleuchtete Boote lagen - weiß wie
leicht diese Übersehen werden könnten und das muß ja einfach nicht sein!

Grüssle DLK
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Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen um Holz zu
beschaffen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer.

(Antoine de Saint-Exupéry)
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  #10  
Alt 19.07.2022, 11:26
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MaximusBavarius MaximusBavarius ist offline
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Wir schalten abends das Licht auch ein. Will mir garnicht ausmalen wie ein Crash ausgehen würde nachts...

Ich denke das da einige bloss schiss haben, das ihnen die kleine Funzel die Batterie leer saugt oder sie zieht Insekten an....wer weiss
__________________
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  #11  
Alt 19.07.2022, 11:41
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Seit ich auf LED umgebaut habe, geht der Ladestand über Nacht nur noch minimal zurück, vorher war das deutlich anders. Und die Funzel ist echt gut hell.

Matthias
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  #12  
Alt 19.07.2022, 11:56
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....auf Seewasserstrassen ist tagsüber auch der schwarze Ankerball Pflicht beim Ankern!
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Gruß Andreas
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  #13  
Alt 19.07.2022, 12:28
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Wenn da nur einer oder zwei dunkel gewesen wären hätte ich mir sicher ach keine Gedanken drüber gemacht. Aber es waren wirklich alle duster. Ein Däne hatte zwar den Ball hoch aber auch kein Licht.
Die einzige Ausnahme laut KVR 30, die ich gefunden habe, sind Fahrzeuge unter 7m weit ab aller Fahrwasser.
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Gruß
Christian
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  #14  
Alt 19.07.2022, 13:28
fignon83 fignon83 ist offline
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Ob vorgeschrieben oder nicht ist mir egal. ich setze bei einsetzender Dunkelheit IMMER Ankerlicht. So einen Ball für tagsüber habe ich mir auch besorgt, aber noch nicht eingesetzt.
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  #15  
Alt 19.07.2022, 13:53
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Bloß mit zusätzlicher Decksbeleuchtung sollte man es vielleicht nicht übertreiben, die ist nämlich nur bei den Großen Pflicht, nicht dass es dort zu Mißverständnissen mit der Einordnung kommt

Ich halte den Ankerball am Tage übrigens für genauso wichtig... ich weiß, dass die Wasserudels bei uns die zugelassene Beleuchtung auch nicht so ernst nehmen, die sind schon sehr froh und zufrieden, wenn da überhaupt ab Sonnenuntergang ne weiße Leuchte baumelt, die man auch sehen kann - da wurden schon mal ordentlich die Augen zugedrückt.

Grüße
Daniel
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  #16  
Alt 19.07.2022, 14:16
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Regel 30 KVR:
Alle Fahrzeuge vor Anker müssen im Bedarfsfall ein
Ankerlicht führen und zwar dort, wo es am besten gesehen wird. Eine Ausnahme bilden Fahrzeuge unter 7 m Länge: Sie müssen nur dann ein Ankerlicht führen, wenn sie sich in einem engen Fahrwasser, einer Fahrrinne, auf einer Reede (oder in der Nähe davon) oder dort befinden, wo andere Fahrzeuge in der Regel fahren.
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Viele Grüße
Gerhard

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  #17  
Alt 19.07.2022, 14:24
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Und noch die BinSchStrO:

Ein Kleinfahrzeug – mit Ausnahme eines Beibootes – muss beim Stillliegen bei Nacht ein von allen Seiten sichtbares weißes gewöhnliches Licht auf der Fahrwasserseite führen.

Ausnahmen wenn:
  • das Fahrzeug zu einer Zusammenstellung von Fahrzeugen gehört, die voraussichtlich nicht vor dem Ende der Nacht aufgelöst wird und die Fahrzeuge dieser Zusammenstellung auf der Fahrwasserseite das Licht nach Nummer 1 führen (Päckchen).
  • sich das Fahrzeug völlig zwischen nicht überfluteten Buhnen befindet oder hinter einem aus dem Wasser ragenden Längswerk stillliegt oder
  • das Fahrzeug am Ufer stillliegt und von diesem aus hinreichend beleuchtet ist.
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  #18  
Alt 19.07.2022, 14:26
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Und noch die BinSchStrO:

Ein Kleinfahrzeug – mit Ausnahme eines Beibootes – muss beim Stillliegen bei Nacht ein von allen Seiten sichtbares weißes gewöhnliches Licht auf der Fahrwasserseite führen.

Ausnahmen wenn:
  • das Fahrzeug zu einer Zusammenstellung von Fahrzeugen gehört, die voraussichtlich nicht vor dem Ende der Nacht aufgelöst wird und die Fahrzeuge dieser Zusammenstellung auf der Fahrwasserseite das Licht nach Nummer 1 führen (Päckchen).
  • sich das Fahrzeug völlig zwischen nicht überfluteten Buhnen befindet oder hinter einem aus dem Wasser ragenden Längswerk stillliegt oder
  • das Fahrzeug am Ufer stillliegt und von diesem aus hinreichend beleuchtet ist.
aber nicht vergessen.. das "gewöhnliche Licht" ist in einer anderen Verordnung definiert... auch das Ankerlicht braucht eine Zulassung...
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  #19  
Alt 20.07.2022, 08:48
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Und das „gewöhnliche Licht“ ist kein helles Licht - da sieht man immer sehr schön wer die falschen Leuchtelemente in seine Ankerlichtfassung verwendet. Mein zugelassenes Ankerlicht kommt auf gerade mal 0,8W!

Allerdings noch ärgerlicher finde ich die Ignoranz einiger Bootsführer bei denen Nachts einfach kein Licht brennt - ob zugelassen oder nicht. Ich sehe das bei uns am Oberrhein aber immer wieder: stockfinstere Nacht und die Boote liegen komplett unbeleuchtet. Wie dumm muss man da sein?

Grüsse Don
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  #20  
Alt 20.07.2022, 08:52
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Zitat:
Zitat von DonBoot Beitrag anzeigen
Und das „gewöhnliche Licht“ ist kein helles Licht - da sieht man immer sehr schön wer die falschen Leuchtelemente in seine Ankerlichtfassung verwendet. Mein zugelassenes Ankerlicht kommt auf gerade mal 0,8W!

Allerdings noch ärgerlicher finde ich die Ignoranz einiger Bootsführer bei denen Nachts einfach kein Licht brennt - ob zugelassen oder nicht. Ich sehe das bei uns am Oberrhein aber immer wieder: stockfinstere Nacht und die Boote liegen komplett unbeleuchtet. Wie dumm muss man da sein?

Grüsse Don
ja das stimmt... zumindest eine Funzel kann man anmachen...

auch bei Tag sieht man immer wieder unglaubliches...

wie gestern... wir sind in den Hafen gafehren und direkt in der Einfahrt zum Hafen ankert ein Sportboot...

auf einmal ein Riesen Horn zu hören....
ein Schubverband mit Containern hat gerade angesetzt um in den Hafen zu kommen... (185m lang)
der Schubverband muss einmal angesetzt seine Fahrt durchziehen und in den Hafen einfahren ... durch die Strömung ist es ihm nicht möglich den Kurs noch zu ändern... da war plötzlich Hektik in dem kleinen Boot....

wie kann man nur in der Einfahrt eines Containerhafens der fast Täglich von Containerschiffen angefahren wird ankern....
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  #21  
Alt 20.07.2022, 13:18
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Ein Kleinfahrzeug muss beim Stillliegen bei Nacht ein von allen Seiten sichtbares weißes gewöhnliches Licht auf der Fahrwasserseite führen.

Wobei die Wortwahl an sich ja schon etwas putzig ist.

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  #22  
Alt 20.07.2022, 14:00
mmorkel mmorkel ist offline
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Zitat:
Zitat von DonBoot Beitrag anzeigen
Und das „gewöhnliche Licht“ ist kein helles Licht - da sieht man immer sehr schön wer die falschen Leuchtelemente in seine Ankerlichtfassung verwendet. Mein zugelassenes Ankerlicht kommt auf gerade mal 0,8W!



Grüsse Don
Ziemlich viele weisse Rundumlichter haben eine Tragweite von 2 nautischen Meilen.

Ein gewöhnliches Licht hat eine Tragweite von 1-2nm
Ein helles Licht eine Tragweite von 2-4nm.

Ich gehe daher davon aus, dass die Leuchten mit 2nm Reichweite gleichzeitig als gewöhnliches Ankerlicht als auch als helles Rundumlicht ok sind…
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  #23  
Alt 21.07.2022, 09:56
DonBoot DonBoot ist offline
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Zitat:
Zitat von mmorkel Beitrag anzeigen
Ziemlich viele weisse Rundumlichter haben eine Tragweite von 2 nautischen Meilen.

Ein gewöhnliches Licht hat eine Tragweite von 1-2nm
Ein helles Licht eine Tragweite von 2-4nm.

Ich gehe daher davon aus, dass die Leuchten mit 2nm Reichweite gleichzeitig als gewöhnliches Ankerlicht als auch als helles Rundumlicht ok sind…
Eigentlich muss man sich um diese Details keine Gedanken machen: man kauft ein Rundumlicht das auch als Ankerlicht zugelassen ist mit entsprechender Kennzeichnung und montiert das. Meines war zu 100% „schraubkompatibel“ mit meinem vorherigen BSH Beleuchtung. In 5 Minuten war es montiert.

Warum versuchen die Sparschweine an vorgeschriebener und sicherheitsrelevanten Teilen zu sparen? Aber bei der nächsten Ausfahrt werden die 100er nur so aus dem Auspuff geblasen. Bootfahren ist teuer und dagegen ist zugelassene Beleuchtung ein Schnäppchen. Das fällt in die selbe Kategorie wie Kartenmaterial oder Befahrungsregeln. Wenn man keine Lust sich mit der Materie auseinanderzusetzen sollte man zur Sicherheit für sich selbst und anderen zu Hause bleiben.

Grüsse Don
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  #24  
Alt 21.07.2022, 09:59
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Zitat:
Zitat von DonBoot Beitrag anzeigen
Eigentlich muss man sich um diese Details keine Gedanken machen: man kauft ein Rundumlicht das auch als Ankerlicht zugelassen ist mit entsprechender Kennzeichnung und montiert das. Meines war zu 100% „schraubkompatibel“ mit meinem vorherigen BSH Beleuchtung. In 5 Minuten war es montiert.

Warum versuchen die Sparschweine an vorgeschriebener und sicherheitsrelevanten Teilen zu sparen? Aber bei der nächsten Ausfahrt werden die 100er nur so aus dem Auspuff geblasen. Bootfahren ist teuer und dagegen ist zugelassene Beleuchtung ein Schnäppchen. Das fällt in die selbe Kategorie wie Kartenmaterial oder Befahrungsregeln. Wenn man keine Lust sich mit der Materie auseinanderzusetzen sollte man zur Sicherheit für sich selbst und anderen zu Hause bleiben.

Grüsse Don
Ich behaupte Mal binnen fahren 50% der Boote mit nicht zugelassenen leuchten Rum...
BSH Zulassung ist zwar schon und gut reicht aber halt binnen nicht alleine... Wenn das Licht keine Steuerrad Zulassung hat (oder Bestandschutz Ankersymbol) dann ist es halt die BSH Zulassung nur für See
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  #25  
Alt 21.07.2022, 10:39
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Eigentlich muss man sich um diese Details keine Gedanken machen: man kauft ein Rundumlicht das auch als Ankerlicht zugelassen ist mit entsprechender Kennzeichnung und montiert das. Meines war zu 100% „schraubkompatibel“ mit meinem vorherigen BSH Beleuchtung. In 5 Minuten war es montiert.

Warum versuchen die Sparschweine an vorgeschriebener und sicherheitsrelevanten Teilen zu sparen? Aber bei der nächsten Ausfahrt werden die 100er nur so aus dem Auspuff geblasen. Bootfahren ist teuer und dagegen ist zugelassene Beleuchtung ein Schnäppchen. Das fällt in die selbe Kategorie wie Kartenmaterial oder Befahrungsregeln. Wenn man keine Lust sich mit der Materie auseinanderzusetzen sollte man zur Sicherheit für sich selbst und anderen zu Hause bleiben.

Grüsse Don
Es ging mir nicht ums Sparen. Binnen fahren viele Motorboote korrekterweise mit Rundumlicht und Backbord-/Steuerbordlichtern. Das Rundumlicht muss "hell" sein.
Stillliegend muss das Ankerlicht "gewöhnlich" sein. Braucht man also stets zwei Rundumlichter?
Nein, eben nicht - darauf wollte ich hinaus. Eins (mit Kennzeichnung ANker/Steuerradsymbol und Reichweite 2nm) reicht.
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