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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailer von ungebremst auf gebremst umrüsten?
Moin,
ich habe einen 750Kg Trailer der ungebremst ist. Leider führt das dazu, das wir mit dem Boot an meinem Firmenwagen nur 80 km/h fahren dürfen, was uns etwas hemmt, unser Boot auf längeren Strecken mitzunehmen. Da ich einen Firmenwagen habe (den ich mir nur bedingt aussuchen kann) ist das Gewichtsverhältnis leider so ungünstig, das ich keinen "100er Aufkleber" bekommen werde. Kann man eigentlich eine Bremsanlage nachrüsten? Oder ist die Idee totaler Unsinn und man sollte einfach n gebremsten Trailer kaufen? Wir groß ist eigentlich das Problem mit dem Wasser und den Bremsen? Mein Trailer steht meist bis zu den Rädern im Wasser, es würden also auch die Bremsen (mit Süßwasser) "geflutet".... Gruß H.P. |
#2
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Du bräuchtest eine andere Achse, andere Zugkupplung und andere Papiere.
Plus Arbeitsleistung. Ich denke einen passenden gebrauchten zu kaufen wird schneller, einfacher und günstiger...
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Liebe Grüße, Örni
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#3
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Hallo H.P.,
wirtschaftlich wird das Vorhaben keinen Sinn machen... und ob es technisch machbar ist??????????
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Gruß Werner es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt... |
#4
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Ok, danke für die Antworten.
Wie man vermutlich an der Frage gemerkt hat, habe ich von sowas keine Ahnung und es war nur eine Idee. Dann werde ich wohl mal nach einem gebrauchten gebremsten ausschau halten. Wie stellt man fest, das der passend ist? Was sind da relevante Dinge? Bootslänge.....Gewicht.... was noch? Gruß H.P. |
#5
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Hallo, Du benötigt eine neue Achse, eine Auflaufvorichtung , das Bremsgestänge.
Dazu noch vom Trailerhersteller eine Bescheinigung über die Festigkeit des Rahmens. Dann muss das umgetragen werden. Die Achse kostet um die 500 im Haus , die Auflaufvorichtug 120 , Gestänge Bremsansteuerung 50 und es kann sein, das du neue Felgen benötigst. Da muss man auf den Lochkreis achten. Zusätzlich müssen Stoßdämfer nachgerüßtet werden. ( ca 100 Euro) Und die Reifen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. Tüv schätze ich dann nochmal 100 Euro. Schrauben , Aufwand 850 Euro, TÜV .... Nicht unmöglich, aber ob sich da wirtschaftlich lohnt? Mein Tipp ist , kauf dir einen gebremsten Hänger und verkaufe den ungebremsten. Kleiner Tipp. Die meisten Zugfahrzeuge hören bei 550 Kg ungebremst auf. ( Mein Toyota darf 500 KG ungebremst und 1750 gebremst) 750 KG gebremst da brauchst Du schon ein SUV oder Transporter Grüße Frank |
#6
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Hallo H.P.,
ich würde erst mal das Gespann (Boot mit Anhänger) wiegen, und dann kannst Du sehen welchen Hänger (Gesamtgewicht) du brauchst. Namhafte Bootstrailer kann man für jedes Boot individuell einstellen...
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Gruß Werner es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt... |
#7
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Zitat:
mein Skoda Oktavia 4 Kombi darf 740 Kg ungebremst und 1600 Kg gebremst ziehen. Das Auto hat ein Leergewicht von 1487 Kg. Zusätzlich steht drin, das das komplette Gespann 3590 Kg nicht überschreiten darf. Das blöde ist eben das 1487 x 0,3 nur 446 Kg ergibt, ich daher für meinen ungebremsten 750er Anhänger keine 100er Plakette bekommen werde, denn: Anhängergewicht: 125 Kg Boot: 290 Kg Motor: 75 Kg Sprit: 40 Kg "Gerödel": Sicher nochmal 30 Kg Macht also ca. 560-600 Kg, was das Boot inkl. Anhänger tatsächlich wiegt. Oder gibt es da Sondergenehmigungen um die 100er Plakette zu bekommen? Besondere "Anti-Schleuderkupplung" oder sowas? Ich habe auch grade mal geguckt, was ein Tesla 3 ziehen darf, weil das evtl. der nächste Firmenwagen wird (ein Kollege hat schon einen). Der dürfte 750Kg ungebremst, aber nur 1000Kg gebremst. Gruß H.P. Geändert von User 100401 (01.05.2023 um 10:42 Uhr)
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#8
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Den „100er Aufkleber“ bekommt quasi jeder Anhänger wenn man irgendwie nachweisen kann dass er für 100km/h tauglich ist. Ob du die 100km/h als Zug fahren DARFST hängt vom Zugfahrzeug ab.
Was für Strecken fährst du denn dass es unbedingt 100km/h sein müssen? Die 100km/h Zulassung hat nicht nur Vorteile! - gilt nur auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und nur in Deutschland (jedes Ausland hat andere Regeln) - die Reifen dürfen max 6 Jahre sein (ab Herstelldatum = DOT) - der Zeitgewinn ist meistens zu vernachlässigen, wenn es nicht gerade tausende km sind.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel Geändert von supernasenbaer (01.05.2023 um 17:47 Uhr) |
#9
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Zitat:
Gefühlt waren wir auf der Autobahn das einzige Gespann ohne Plakette.... Im Juni an den Gardasee (~1200 Km) würden wir unser Boot sowieso nicht mitnehmen, da leihen wir immer tageweise eines. Aber wir würden z.B. unser Boot schon gern mal mit nach Schweden nehmen, das wären dann schon 800 km.... Die schwedische Sonderregelung mit 40 km/h für ungebremste Anhänger greift für uns zum Glück nicht (die greift wenn der Anhänger halb so schwer wie das Zugfahrzeug ist). Aber vermutlich hast Du recht und man muss nochmal den finanziellen Aufwand, die Häufigkeit der Anwendung und die Zeitersparnis durchdenken / in Relation setzen..... Gruß H.P. |
#10
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Man könnte Stoßdämfer bei deinem Hänger nachrüßten und so die 100 Kmh beim Tüv sich eintagen lassen.
Das hatte ich bei meinem 750 KG Klaufix mal versucht, ist aber vom TÜV abgeleht. Da ging es um Gewicht und Zuladung. Die 100 hätte ich wohl maximal nit mit 200 Kg Zuladung fahren dürfen. Deshalb lehnete der TÜV das ab. Grüße Frank |
#11
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Ich bin mit einem Motorrad auf dem Anhänger sowohl in Tschechien als auch in Frankreich mit 130 gefahren. War problemlos möglich . Die 80 versteht bei kleine Hängern bis 750 KG kein Mensch mehr.
Grüße Frank |
#12
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Er nu wieder
Einer der unbestreitbaren Vorteile einer 100er Zulassung ist, daß man nicht dauernd von hinten die Lichthupen der "limitierten" Lkw im Rückspiegel hat, gefühlt ist Tempo 100 angenehmer beim Mitschwimmen. Einige Länder akzeptieren ja das deutsche 100km/h Schild, auch die Schweiz gehört inzwischen dazu. Aber es gibt einige Fußangeln, z.B. die zulässigen 130km/h in F mit dem Hänger. Wenn dabei was passiert, freuen sich die deutschen Haftpflichversicherer, die stellen sich nämlich auf den Standpunkt, daß deutsche Anhänger nicht für 130km/h zugelassen sind. |
#13
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Zitat:
Auf dem Fahrzeugschein meines ehemaligen Anhängers steht nichts von einer Höchstgeschwindigkeit. Alle geschwindigkeitsrelevanten Teile des Anhängers waren für mindestens 140 km/h zugelassen.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#14
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Moin, ich hatte einst einen 100 km/h Trailer. Nun, mit 3,5 to ist das ohnehin nicht mehr möglich. Und auch unerheblich.
Bei dem heutigen Verkehr ist es wesentlich stressfreier, mit den LKW "zu schwimmen" also Tempomat auf 88 und los geht's. Wenn du Sonntag morgens um fünf auf der BAB bist, benötigst du auch keine 100 km/h Zulassung... Und: ein gebremster Trailer hat wesentlich mehr Wartung zur Folge....
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#15
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Wir haben heute zufällig auch mal einen Gitterkipper-Anhänger (2600 kg ZulGes.Gew.) und einen Pferdeanhänher (2.7 Tonnen zul ges ges) "gerechnet" und ausser einem Jeep Grand Cherokee keinerlei PKW gefunden, die mit denen noch 100 km/h fahren dürften ..
Auch mit Antiscglingerkupplung nicht...
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Liebe Grüße, Örni |
#16
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Ich habe mich letztes Jahr, beim neuen Trailer, bewusst gegen die 100 km/h entschieden.
Du musst alle 6 Jahre deine Reifen wechseln, obwohl die noch top sind. Von der Zeitersparnis ist nicht viel zu merken. Ich schwimme so mit 88 mit den LKW 's mit. Passt.
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Viele Grüße aus dem Fichtelgebirge Dietmar Die Welt ist zu schön, um nur darüber zu fliegen.
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#17
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Also ich habe damals TÜV erhalten , obwohl die Reifen älter als 6 Jahre waren.
Es gab nur den Hinweis, das die Reifen älter als 6 Jahre sind im TÜV Bericht. Grüße Frank
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#18
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Zitat:
Deswegen habe ich die 100-er Plakette. Außerdem muss ich in meinem greisenhaften Alter auch noch mit anderen Konsequenzen rechnen.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#19
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Wenn die Räder älter als 6 Jahre sind musst du die Reifen auch nicht wechseln. Du darfst dann nur nicht 100km/h fahren. Daher ist das auch kein Mangel bei der HU.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#20
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Ja, Freunde von mir, die jetzt in F wohnen, hatten bei ihrer Versicherung nachgefragt, wie das mit ihrem Eriba ist, der hat 100er Zulassung, . Tempo 130 in F, die Antwort war so, wie ich es geschrieben habe.
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#21
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Wer viel fragt geht viel irr.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#22
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Zitat:
Übliche Blitzer in Deutschland blitzen ab 9 km/h zu schnell. Dann werden 3 km/h Toleranz abgezogen, was dann 6 km/h zu viel ergibt. Wer schon mal einen Strafzettel für weniger bekommen hat, möge sich melden - dann muss ich meine Fahrweise überdenken. [emoji6] Gruß Andreas
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#23
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Auf meinem Zettel stand 52km/h im 50iger Bereich außerhalb - 100m von einem gut getarnten festen Blitzer. Ob die 10€ nach Abzug der Unkosten dann der Kreiskasse noch weitergeholfen haben?
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Gruß Ewald |
#24
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Ich 2kmh zu schnell in Stuttgart A8 beim flughafen... erlaubt 120 gefahren nach Abzug 122
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#25
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Zitat:
Du hättest Dir doch hoffentlich die dänische Plakette besorgt. Die deutsche 100km/h Plakette gilt in DK nicht. Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/tempolimit-daenemark/ Das Tempolimit in Dänemark weist hier jedoch eine Besonderheit auf. Seit dem 26.04.2016 gilt für Gespanne auf der Autobahn Tempo 100, wenn sie mit einer dänischen Plakette ausgestattet sind. Diese ist unter anderem bei dänischen Prüfstellen erhältlich. Ohne die Plakette gilt weiterhin ein Tempolimit von 80 km/h. Auf Land- und Schnellstraßen gilt weiterhin das übliche Tempolimit in Dänemark. Gespanne dürfen nicht schneller als 70 km/h fahren. Quelle: https://www.visitdenmark.de/node/840 Neu: Ab 1. Juli 2016 100 km/h auf der Autobahn (und bis zu 80 km/h auf anderen Straßen). Voraussetzung ist, dass Anhänger oder Wohnwagen eine 100-km/h-Zulassung für die höhere Geschwindigkeit besitzen. In Dänemark gibt es, wie in Deutschland, dafür eine Tempo-100-Plakette. Alle Gespanne und Wohnmobile über 3,5 t dürfen Tempo 100 fahren, wenn sie diese Plakette besitzen. In Deutschland registrierte Fahrzeuge müssen den dänischen Regeln folgen, die deutsche Plakette kann deshalb nicht genutzt werden. Ebenfalls ist zu beachten, dass das Fahrzeug die TÜV-Intervalle in Dänemark einhalten muss. Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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