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#1
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Hallo,
Im Sommer möchten wir gerne nach Brandenburg/Sachsen/Sachsen Anhalt. Ich habe mir schon verschiedene Seiten und Verordnungen durchgelesen, aber nichts einheitliches gefunden. Welche Ausrüstung ist denn für Brandenburg/Sachsen/Sachsen-Anhalt verpflichtend? Um dort auf den Seen zu fahren. Liebe Grüße, Mirko |
#3
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Hallo Mirko,
in die Suchfunktion einfach mal "Ausrüstungspflicht" eingegeben und es kommt z.B.: https://www.boote-forum.de/showthrea...Cstungspflicht ganz aktuell, vor wenigen Tagen erst geschlossen.
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Es ist faszinierend zu sehen, was passiert, wenn man in Geduld abwartet ![]() ![]() |
#4
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Habe ich mir durchgelesen, auch die Verordnung - schon vorher. Dann bleibt es anscheinend dabei, dass nichts mit muss. Wobei ein Kollege ja schon auf das Vorhandensein eines Feuerlöschers kontrolliert wurde.
Na gut. Mein Thema ist überflüssig. Sorry |
#5
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Ich würde sagen, dass nichts ausser der Standardausrüstung mit muss, da es auf diesen Gewässern keine besonderen Vorschriften gibt. Also eine Schwimmweste pro Crewmitglied (passend), rote Flagge etc. pp. sind ja sowieso "Standard"...
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(Wasser)sportliche Grüße, Pete |
#6
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Moin moin,
Zitat:
Zitat:
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lg, justme
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#7
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Moin
Und man sich nicht nur an den Vorschriften zur Ausrüstung aufhalten sollte. So ist z.B. auf brandenburgischen Wasserstraßen zwingend eine gültige Gasprüfung beim Vorhandensein solcher Anlagen vorgeschrieben. Siehe § 29 mit dreijähriger Prüfpflicht. Auf Bundeswasserstraßen ist das nicht gefordert.
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Gruß und gute Fahrt Man muss nicht jedem ein Forum geben Kapitaenwalli
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#8
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Der DEUTSCHE MOTORYACHTVERBAND schreibt alle 2 Jahre?
Zitat: "Alle 2 Jahre müssen Flüssiggas-Anlagen in Booten geprüft werden. Nach erfolgreicher Gasprüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen (G 608) gibt es eine Prüfplakette für Ihr Boot und zur Dokumentation einen Eintrag in die Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (blaues Prüfbuch). Eine gültige Prüfplakette und die Prüfbescheinigung sind Voraussetzung für den Betrieb der Flüssiggas-Anlage in Booten". https://www.dmyv.de/toerninfo/technik/gas-an-bord
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#9
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Moin
Der DMYV kann das empfehlen, vorschreiben aber nur ein Gesetz- und Verordnungsgeber. In diesem Fall der Minister für Infrastruktur und Raumordnung im Einvernehmen mit dem Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz in Brandenburg. Der DMYV hat auch Empfehlungen für die Sicherheitsausrüstung. Die sind sicher zumeist sinnvoll. Ich habe mir nun nicht die VO's der einzelnen Bundesländer angesehen, aber unterschiedliche regelungen sind in D ja nicht ganz unüblich.
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Gruß und gute Fahrt Man muss nicht jedem ein Forum geben Kapitaenwalli |
#10
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Ich verstehe das Problem nicht.
Ich fahr überall mit den von mir als angemessenen erachteten Sicherheitheitsaurüstung und ich bin kein Sicherheitsfanatiker. Nirgendwo wurde meine Ausrüstung angezweifelt. Für die Sicherheit auf meinem Boot bin ich verantwortlich, nicht irgend ein Beamter der meint mir was vorschreiben zu können.
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#11
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme
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#12
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![]() Zitat:
Anderes Beispiel: Auch im Strassenverkehr lässt du dir nichts vorschreiben? ![]() Gesetze gelten für Jeden, auch für die, die die Gesetze nicht einsehen wollen oder meinen diese ignorieren zu wollen. Ich hoffe aber, du hast den Satz anders gemeint, als er da geschrieben steht. Grüße Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#13
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Moin
Und ein Beamter schreibt Dir nichts vor sondern das Recht was von denen beschlossen wurde, die wir dafür gewählt haben. Die Beamten sollen darauf achten, dass sich die mündigen Bürger auch daran erinnern.
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Gruß und gute Fahrt Man muss nicht jedem ein Forum geben Kapitaenwalli |
#14
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![]() Zitat:
Weder auf dem Wasser noch auf auf der Straße hab ich jemals andere Leute gefährdet. Und wegen dem Straßenverkehr: ich bin da eher Langsamfahrer, hatte noch nie einen Unfall. |
#15
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Ich find es durchaus sinnvoll, dass sich zum Beispiel ein Shetländers Mirko Gedanken macht was so zur Ausrüstung nötig / sinnvoll ist. Und nachfragt. Ob das jetzt "Gesetz per order di Mufti", "Vorschrift" oder "Empfehlung" ist sei doch geschenkt.
Wenn man im eigenen Saft brütet kann es ja trotzdem sein, dass man irgendwas vergisst oder übersieht. Manche (viele?) regen sich ja über den TÜV (beim Auto) auf. Ich sage immer, es ist doch die billigste Variante einer groben Durchsicht ob an der (alten, die nicht mehr regelmässig zum Kundendienst in irgendeinem Glastempel geht) Karre demnächst was auseinander fliegt. Oder schaut irgendjemand nach den Manschetten an Achsen, Wellen, Lenkung selber regelmässig ![]() ![]() Am Bodensee haben wir ja diesen Boots-TÜV alle 3 Jahre. (Samt Gasprüfung, Feuerlöscherprüfung usw.). Und da wird eben auch klar diese "Mindest-Ausrüstung" abgehakt. Ich find´s wundervoll, wenigstens alle 3 Jahre mal zur Ruhe zu kommen und sich mit dem Böötle zu beschäftigen....."geht´s dir gut, hamn mer alles griffbereit, wie geht´s den Batterien im Notlicht usw.........". Natürlich könnte ich diskutieren, was ich auf nem 10 mtr. 5,5 tonnen Segelboot mit nem Padel ausrichten sollte. Aber was soll´s, nehmen wir es halt für die Kinder im Schlauchboot oder -seit neuestem eine weitere sich plötzlich auftuende Möglichkeit- auf dem SUP ![]() ![]() Ich fand, ihr habt den Mirko zu arrogant abgebügelt. Geändert von Fraenkie (19.04.2024 um 11:25 Uhr) |
#16
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![]() Zitat:
Noch wichtiger, ich kann auch damit umgehen. An Mirko: überleg dir einfach was für dich hilfreich wäre im Fall des Falles- Geändert von wolf b. (19.04.2024 um 14:31 Uhr) |
#17
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Hatten wir doch hier schon gefühlte 1000mal diskutiert.
Es gibt keine allgemeine Prüfpflicht auf Sportbooten. Einige Häfen, Vereine verlangen dies allerdings. G608 Gasprüfung für Boote und Yachten Bei privat genutzten Booten und Yachten besteht keine gesetzliche Pflicht eine Prüfung der Gasanlage vornehmen zu lassen. Dennoch ist eine Prüfung der Gasanlage zu empfehlen um den sicheren Betrieb zu gewährleisten. Im Schadensfall kann allerdings Ihr Versicherungsschutz gefährdet sein. Aktuell verlangen immer mehr Sportboothäfen im In- und Ausland einen Nachweis über eine aktuelle Prüfung Ihrer Gasanlage. Gewerblich genutzte Yachten müssen alle 2 Jahre zu einer Sicherheitsüberprüfung der BG Verkehr oder zur Wasserschifffahrtsverwaltung bevor eine Genehmigung zur gewerblichen Nutzung Erteilt wird. Eine Prüfung der Gasanlage ist für gewerblich genutzte Boote und Yachten gesetzlich vorgeschrieben. Die Prüfung ist alle 2 Jahre vorzunehmen. Im Schadensfall kann Ihr Versicherungsschutz gefährdet sein.
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Grüße aus dem Harz, Bodo. ![]() |
#18
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Entschuldige bitte, aber ich glaube Du hast nicht alle Beiträge in diesem Thread, und ganz definitiv nicht die zitierten/verlinkten Quellen gelesen.
Deine Aussage trifft eben nicht pauschal auf alle schiffbaren Gewässer zu.
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Gruß Mirko
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#19
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Das Zitat trifft zumindest für mich zu. Ich liege in Brandenburg, fahre in Berlin und McPom.
Solltest du als Berliner eigentlich auch wissen.
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Grüße aus dem Harz, Bodo. ![]() |
#20
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![]() Zitat:
![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#21
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![]() Zitat:
Explizit den §29. Du wirst staunen. https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/lschiffv#29 Nach dem §90 werden die Landesgewässer aufgeführt auf denen die LSchiffV von Brandenburg gilt. Da sind sicherlich einige dabei, die Du schon befahren hast.
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Gruß Mirko
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#22
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme
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#23
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![]() Zitat:
![]() Hat oder kennt jemand eine Versicherung in deren Bedingungen die "Gasprüfung" ausdrücklich vorgeschrieben ist ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#24
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![]() Zitat:
Überdies verlangen -zumindest in NL- auch Häfen diese für einen Saisonliegeplatz. Also, warum die Frage? ![]()
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017) |
#25
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Richtig
![]() Zitat:
Weil die Kürzung der Versicherungsleistung eine Grundlage bedarf und ich bei privat genutzten Sportbooten eine gesetzliche nicht erkennen kann. Deshalb ist die Frage "Hat oder kennt jemand eine Versicherung in deren Bedingungen die "Gasprüfung" ausdrücklich vorgeschrieben ist?" durchaus ernst gemeint. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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