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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Zitat:
Allerdings hilft das dem TO nicht weiter. da auf dem Boot das er kaufen will wohl keine solche Plakette angebracht ist.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#27
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In der 10.ProdSV ist mit der Änderung der Passus - Befahren der Wasserstraßen des Bundes nur mit CE-Plakette weggefallen
und im § 7 der Kleinfahrzeugkennzeichenverordnung fehlt seit Neuestem beim Antrag die Konformitätserklärung.
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Gruß Wolfgang |
#28
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Zitat:
https://www.elwis.de/Freizeitschifff...uge/Antrag.pdf ist sie unter punkt 22
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#29
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Stand 8/16
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Gruß Wolfgang |
#30
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dann verlinke ein aktuelleres
Du hast bisher nur haltlose dinge gebracht ohne eine richtige Quelle zu nennen.
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#31
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Zitat:
Und registrieren kann man auch bei ADAC (mein ist z.B. bei ADAC registriert); bekommt man auch einen Bootsschein. |
#32
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Zitat:
reicht dir vielleicht die Weihnachtskarte von einem WSA? Besser nicht ...
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Gruß Wolfgang |
#33
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Also ich hab jetzt mal angerufen beim WSA Mannheim
der Hr. Heilmann war sehr auskunftsfreudig. Derzeit gilt noch der alte Stand bis die Verordnung rechtskräftig ist. Solange noch keine Unterschrift und den Neuen Verordnungen ist (Veröffentlicht sind sie ja schon) gelten diese auch noch nicht. Daher benötigt man Stand Heut zum Anmelden eine Konfirmationserklärung. sollte diese Verordnung so kommen wie sie jetzt veröffentlicht ist, Dann wird die Pflicht einfach auf den Besitzer umgewälzt. d.h. kein Produkt ohne CE darf dann mehr betrieben werden. Der Besitzer ist dafür verantwortlich . Bei der Anmeldung wird dies dann nicht mehr kontrolliert. Derzeit ist aber noch zu klären was mit jetzt bereits angemeldeten Booten ist, die noch keiner CE-Pflicht unterlagen. (wie in meinem Fall) Für diese kann dann eine CE-Pflicht bestehen. Aus diesem und anderen Gründen die auch noch zu klären sind, ist diese Veränderung noch nicht Rechtskräftig. Somit ist derzeit noch eine CE-Erklärung vorzulegen
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#34
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Ist rechtskräftig!!!
Bundesgesetzblatt 2016 Teil 1 Nr. 56 vom 2.12.16 Seite 2668-2679 Änderung der Kleinfahrzeugkennzeichnungsverordnung: §7 Abs 3 wird aufgehoben (das war das mit der Vorlagepflicht der CE). Inkrafttreten am 6.12.16 Die gesamte WSV (incl. Herr H. aus M) sind davon so überrascht worden, dass es sich noch nicht ganz rumgesprochen hat (oder noch nicht geglaubt wird).
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Michael wer Fehler findet, darf sie behalten Geändert von sailorbrand (19.12.2016 um 13:48 Uhr)
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#35
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Hallo
ich habe letztes Jahr meine 1974 Glastron in Duisburg zugelassen. Das Boot war vorher nicht in Deutschland zugelassen, ich hatte auch keine anderen Papiere. Kaufvertrag und Antragsformular geschickt , gezahlt und Anmeldung bekommen. Es wurde nicht einmal gefragt, der Händler war jedoch auch aus Deutschland.
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Gruß Norbert Glastron Fan Glastron V184 http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=218082 Glastron V212 http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=226018 |
#36
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Zitat:
Allerdings zwingt das ja nahezu die Besitzer neuerer Boote, die CE-Bescheinigung auf dem Wasser mitzuführen. Oder reicht dann auch die Plakette am Boot als Nachweis? Die Neuregelung wirft genau so viele Fragen auf wie sie eleminiert.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#37
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Zitat:
Der Mitarbeiter argumentierte , dass genau dies (Boote vor einfuhr der CE) noch offen ist. Müssen diese Nachzertifiziert werden. Besteht Bestandschutz Was ist im Versicherungsfall. Wobei im Produktgesetz ja nur vom Einführenden gesprochen wird. Das bin ich ja nicht. ich bin ja der Nutzer (weder der Ersteller noch der Importeur)
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#38
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Das kann und wird nicht so kommen, sonst würde es doch einen 1921er Fischkutter auch betreffen.
Sind Plaketten fälschungssicher?
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#39
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Im Gesetzblatt steht irgendwo das magische Datum "vor 1950".....
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#40
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Falls es noch jemanden interessiert ...
Ich möchte mir in Italien ein Boot kaufen und es dort belassen. Da es aber in Deutschland zugelassen und versichert werden soll, habe ich heute mit der WSV Braunschweig telefoniert. Dort hat man mir erklärt, dass die Konformitätserklärung nicht mehr erforderlich ist (aufgrund einer neuen ges. Regelung). Es wäre nur noch der Kaufvertrag und der Personalausweis erforderlich für die Zuteilung des Kennzeichens. |
#41
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Aus ERFAHRUNG NICHT hörensagen, Vorschriften lesen, etc. wirkliche echte ERFAHRUNGEN!!!! kann ich zum Thema folgendes berichten:
Mit Booten, welche vor dem 15.6.1998 gebaut und aus dem EU-Ausland nach D verbracht worden sind, hat das in den letzten 3 Jahren jeder Aussteller von Bootsausweisen/IBS, d. h. DMYV, ADAC und WSAs etwas anders in der Praxis gehandhabt. Und die WSAs untereinander nochmal unterschiedlich! So wollten z. B. einige besonders kluge WSAs die Boote aus NL, obwohl deutlcih vor 1998 gebaut nicht ohne CE registrieren. Der ADAC, DMYV und andere WSAs haben dies anstandslos getan. Das Verhalten dieser WSAs war/ist gemäß der EU-Richtlinie aber rechtswidrig, was ich denen auch sehr nett mitgeteilt habe In der Richtlinie steht eindeutig, wenn ein Boot in einem EU-Mitgliedsland zugelassen ist und vor dem 15.6.1998 gebaut wurde, dieses keine Konformitätserklärung benötigt! Deutschland ist dahingehend gar nicht berechtigt als "Kontrolleur" z. B. der NL aufzutreten und den dortigen Zulassungen zu misstrauen! Im Gegenteil. Der Registratiebewijs enthält sogar das Datum der ersten Registrierung in NL. Das gibt es in D nicht!
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Viele Grüße Thomas |
#42
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Zitat:
Zum "magischen" Datum 1950 Kapitel 1: Geltungsbereich, Inverkehrbringen e) Originalfahrzeuge und vorwiegend mit Originalmaterialien angefertigte und vom Hersteller entsprechend gekennzeichnete einzelne Nachbauten von vor 1950 entworfenen historischen Wasserfahrzeugen; Gemäß Buchstabe e sollen vor 1950 entworfene Wasserfahrzeuge aus dem Geltungsbereich der Richtlinie ausgeklammert werden. Des Weiteren sollen mit dieser Bestimmung auch Wasserfahrzeuge und/oder Arten und Klassen von Wasserfahrzeugen ausgenommen werden, die vor 1950 entworfen oder entwickelt wurden und als Einzelstücke vorwiegend, aber nicht ausschließlich unter Verwendung von Originalmaterialien angefertigt werden. Hersteller historischer Wasserfahrzeuge können nach denselben historischen Plänen mehrere Boote hintereinander bauen. Diese Boote gelten dennoch als einzigartig und einmalig, wenn sie unter Verwendung der in den ursprünglichen Plänen vorgesehenen Verfahren und Materialien gefertigt werden, und bewahren ihren ästhetischen Reiz und ihre ästhetischen Merkmale. „Vorwiegend“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass für den Rumpf wie auch für das Deck Originalmaterialien verwendet werden müssen, wobei allerdings heutzutage übliche Werkstoffe zulässig sind, beispielsweise Sperrholz anstatt Vollholz, Rahmen aus Schichtholz, moderne Klebstoffe, Farben, Dichtungsmasse und Befestigungen. Serienproduktion unter Zuhilfenahme von Formen (z. B. die Herstellung mit glasfaserverstärkten Kunststoffen) ist in diesen Fällen nicht gestattet. Einige Bootsarten, die vor 1950 entworfen und ursprünglich ausschließlich aus Holz hergestellt wurden, werden heute aus modernen Kunststoffen nachgebaut. Auf diese modernen Nachbauten findet die Richtlinie Anwendung, da sie das Ausschlusskriterium „vorwiegend mit Originalmaterialien angefertigt“ nicht erfüllen. Hinweis: In allen Mitgliedstaaten gibt es einzelne Bootsarten, die für das Land oder für eine Region typisch sind, beispielsweise „pattini“ in Italien oder „treehandiri“ in Griechenland. Allgemeine Merkmale dieser Boote sind: – Entwurf vor 1950, – Fertigung in speziellen Werften unter Verwendung von Originalmaterialien. Von diesen beiden Punkten hat der erste Vorrang. Der betreffende Mitgliedstaat muss sich vergewissert haben, dass der Ausschluss von dem Geltungsbereich der Richtlinie nicht als Freibrief für eine Serienproduktion betrachtet wird.
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Viele Grüße Thomas |
#43
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Zitat:
Hallo zusammen. Alles erledigt. Boot konnte gestern bei WSA problemlos zugelassen werden. VG Hans |
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